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PKW von privat als Unfallfrei gekauft - hat aber einen behobenen Unfallschaden

Themenstarteram 9. August 2013 um 9:19

Hallo,

habe mir vor 4 Tagen einen PKW von Privat gekauft, dieser wurde mir als "Unfallfrei" schriftlich im Kaufvertrag zugesichert. Nun stellt sich heraus, daß das Fahrzeug einen Frontschaden hatte. Dieser wurde in einer Vertragswerkstatt repariert, worüber auch eine Rechnung über 1700€ ausgewiesen worden ist.

Schäden: Stoßfänger vorn ersetzt, Scheinwerfer vorn ersetzt, Träger vorne aus- und eingebaut, Karosserie Lackierung und div. kleinere Reparaturen.

Nun meine Frage: Ich möchte das Fahrzeug behalten. Ist eine Kaufpreisminderung rechtens, da mir die Unfallfreiheit schriftlich zugesichert wurde, oder muß ich das Fahrzeug zurückgeben und die mir entstandenen Kosten in Rechnung stellen.

MfG

Beste Antwort im Thema
am 13. August 2013 um 10:49

is doch logo das der ra soviel ansetzt. wird doch sein honorar über den streitwert abgerechnet.

thorsten

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1000-1500€ bei eine Fahrzeug mit einen Durchschnittswert von etwa 5000€, soll das ein SCHERZ sein?

Hoffe du hast eine Rechtsschutzversicherugn die den irrsin auch bezahlen will.

am 13. August 2013 um 13:41

Zitat:

Original geschrieben von sniper-66

Hallo,

habe mir vor 4 Tagen einen PKW von Privat gekauft, dieser wurde mir als "Unfallfrei" schriftlich im Kaufvertrag zugesichert. Nun stellt sich heraus, daß das Fahrzeug einen Frontschaden hatte. Dieser wurde in einer Vertragswerkstatt repariert, worüber auch eine Rechnung über 1700€ ausgewiesen worden ist.

Schäden: Stoßfänger vorn ersetzt, Scheinwerfer vorn ersetzt, Träger vorne aus- und eingebaut, Karosserie Lackierung und div. kleinere Reparaturen.

Nun meine Frage: Ich möchte das Fahrzeug behalten. Ist eine Kaufpreisminderung rechtens, da mir die Unfallfreiheit schriftlich zugesichert wurde, oder muß ich das Fahrzeug zurückgeben und die mir entstandenen Kosten in Rechnung stellen.

MfG

Rein rechtlich ist der Fall eindeutig:

Da eine im Kaufvertrag zugesicherte Eigenschaft (Unfallfreiheit) nachweislich nicht gegeben ist, ist somit der Kaufvertrag null und nichtig, das heißt, du kannst das Auto gegen die Rückerstattung der vollen Kaufsumme zurückgeben. Punkt. An diesem Faktum gibt es nichts rumzudeuteln, sollte das vor Gericht gehen, was ich nicht glaube, da jeder Anwalt sofort erkennt, dass die Rechtslage so ist, wird der Richterspruch genau so lauten: Rückabwicklung.

Über diesen Punkt gibt es mittlerweile genügend Urteile. Es könnte der Verkäufer sogar wegen des Verdachts des Betruges mit der Staatsanwaltschaft unangenehme Bekanntschaft machen, aber das hängt doch sehr vom Einzelfall ab und auch davon, ob du ihn anzeigst oder nicht, denn die Angabe im Kaufvertrag dass der Wagen unfallfrei ist, traf ja nicht zu, der Verkäufer hatte also gelogen, andere könnten sowas als Betrug ansehen.

 

Wenn du aber dennoch nur den Kaufpreis mindern willst, obwohl du nun einen Unfallwagen hast, den du ja ursprünglich gar nicht wolltest und obwohl du die besseren Karten gegenüber dem Verkäufer hast, stehen die Chancen gar nicht mal schlecht für dich. Also ich würde auf Rückabwicklung drängen, es gibt genügend andere gebrauchte Autos am Markt, auch solche, die wirklich unfallfrei sind, aber wenn du den Wagen unbedingt behalten willst, so wäre eine Kaufpreisminderung um die Reparaturkosten in diesem Fall sehr angebracht, weniger würde ich nicht akzeptieren, sonst: Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Betruges.

 

Grüße

Udo

am 13. August 2013 um 16:37

Zitat:

Original geschrieben von udogigahertz

......aber wenn du den Wagen unbedingt behalten willst, so wäre eine Kaufpreisminderung um die Reparaturkosten in diesem Fall sehr angebracht, weniger würde ich nicht akzeptieren, sonst: Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Betruges.

 

Grüße

Udo

ein findiger anwalt sieht darin eine erpressung.

thorsten

am 13. August 2013 um 16:59

Zitat:

Original geschrieben von crazythor

Zitat:

Original geschrieben von udogigahertz

......aber wenn du den Wagen unbedingt behalten willst, so wäre eine Kaufpreisminderung um die Reparaturkosten in diesem Fall sehr angebracht, weniger würde ich nicht akzeptieren, sonst: Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Betruges.

 

Grüße

Udo

ein findiger anwalt sieht darin eine erpressung.

thorsten

Blödsinn, Erpressung ist was anderes. Man "droht" doch nur damit, Verdachtsmomente, die man hat der Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Inwiefern erfüllt das den Straftatbestand der "Erpressung"?

 

Grüße

Udo

Zitat:

Original geschrieben von udogigahertz

Zitat:

Original geschrieben von crazythor

 

ein findiger anwalt sieht darin eine erpressung.

thorsten

Blödsinn, Erpressung ist was anderes. Man "droht" doch nur damit, Verdachtsmomente, die man hat der Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Inwiefern erfüllt das den Straftatbestand der "Erpressung"?

 

Grüße

Udo

Ist eher Nötigung

am 13. August 2013 um 17:28

Zitat:

Original geschrieben von udogigahertz

Zitat:

Original geschrieben von crazythor

 

ein findiger anwalt sieht darin eine erpressung.

thorsten

Blödsinn, Erpressung ist was anderes. Man "droht" doch nur damit, Verdachtsmomente, die man hat der Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Inwiefern erfüllt das den Straftatbestand der "Erpressung"?

 

Grüße

Udo

§253 stgb

thorsten

Zitat:

Original geschrieben von crazythor

Zitat:

Original geschrieben von udogigahertz

 

Blödsinn, Erpressung ist was anderes. Man "droht" doch nur damit, Verdachtsmomente, die man hat der Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Inwiefern erfüllt das den Straftatbestand der "Erpressung"?

 

Grüße

Udo

§253 stgb

thorsten

http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html

Das gleiche?

am 13. August 2013 um 17:50

Zitat:

Original geschrieben von Kombiniero

Zitat:

Original geschrieben von crazythor

 

§253 stgb

thorsten

http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html

Das gleiche?

jub, könnte man auch nehmen.

thorsten

am 14. August 2013 um 7:42

Zitat:

Original geschrieben von udogigahertz

...ist somit der Kaufvertrag null und nichtig...

Woher hast du eigentlich immer dein Anwaltiches "Wissen"?

am 14. August 2013 um 7:52

Zitat:

Original geschrieben von pieb

Zitat:

Original geschrieben von udogigahertz

...ist somit der Kaufvertrag null und nichtig...

Woher hast du eigentlich immer dein Anwaltiches "Wissen"?

Genau daher, wo ihr das auch herhabt. Wieso? Stimmt das etwa nicht? Ist der Kaufvertrag denn NICHT null und nichtig, wenn eine wesentliche zugesicherte Eigenschaft wie die Unfallfreiheit nun mal ist, denn NICHT relevant? Darf denn eine Verkäufer beliebige Angaben im Kaufvertrag machen, die nachweislich nicht der Wahrheit entsprechen ..... und kommt dann damit ungeschoren davon? Wozu dann diese Eintragungen im Kaufvertrag? Dann kann man sich auch sowas wie einen Kaufvertrag ganz sparen.

Bitte nicht nur rumlabern und mich persönlich angreifen, wenn Zweifel an meinen Ausführungen bestehen bitte ich doch geflissentlich um begründende Quellenangaben.

Also: Wo bitte sind die Links zu Urteilen, die genau das Gegenteil von dem, was ich geschrieben hatte, begründen? Wo hat ein Richter entschieden, dass eine schriftlich im Kaufvertrag zugesicherte Unfallfreiheit beim Nachweis des Gegenteils vertragsunschädlich war?

Wo findet sich ein Urteil, das jemand dafür bestraft wurde, dass er den Gang zum Staatsanwalt "angedroht" hatte? Bitte um klare und verständliche Quellen. Danke.

Ansonsten: Mund halten und keine Beleidigungen in meine Richtung mehr. Danke.

 

Grüße

Udo

am 14. August 2013 um 8:12

Zitat:

Bitte nicht nur rumlabern und mich persönlich angreifen... Mund halten und keine Beleidigungen in meine Richtung mehr

Niemand hat dich beleidigt oder angegriffen, ich habe dir eine einfache Frage gestellt, damit solltest du schon klar kommen.:rolleyes:

Und meinen Mund lasse ich mir von dir bestimmt nicht verbieten.

Zwischen "Kaufvertrag null und nichtig" und "ungeschoren davon kommen" liegt meiner Meinung nach einfach ein Unterschied. Ob es tatsächlich so ist, weiß ich nicht - ich kennzeichne meine Meinung aber als solche. Ich wollte einfach nur wissen weshalb du deine Behauptungen immer als Tatsachen hinstellst, jetzt weiß ich ja dass das auch nur Vermutungen sind - mehr wollte ich nicht von dir.

Zitat:

...bitte ich doch geflissentlich um begründende Quellenangaben.

Wieso steuerst du die nie bei? Du kommst doch schließlich mit festen Behauptungen daher.

Ich denke zwar ebenfalls, dass die Aussage schon richtig ist bzgl Rücktrittsrecht bzw. Minderung.Eine arglistige Täuschung soll ja bspw. angeblich schon vorliegen, wenn man nicht nur unwahre Angaben macht sondern diese ggf. auch nur "aufs geratewohl" weil man es nicht besser weiß.

Ich betone: Angeblich.

 

Die Herausforderung ist leider nunmal allgemein, dass keiner hier Jurist ist, keiner kennt den Kaufvertrag im exakten Wortlaut und alle Umstände im Detail. Daher kann man auch nicht immer zu 100% pauschalisieren, wenn augenscheinlich(!) irgendwelche Umstände vorhanden sind.

 

Weil wenn man die "Tatsachen" einfach nur durch google.de und jurablog, wikipedia und "ich blätter mal etwas online im BGB", etc. pp und haumichblau einwandfrei feststellen könnte....dann bräuchte man kein jahrelanges Jurastudium.

 

Ebenso wie etwaige bereits erfolgte Rechtsprechungen. Nur weil ein Landesgericht irgendwas entschieden hat...kanns beim nächsten Urteil bei einem anderen Landesgericht schon wieder anders aussehen.

 

Und es hat in meinen Augen nunmal einen faden Beigeschmack - ohne die Korrektheit mancher Aussagen weder bestätigen noch negieren zu wollen - wenn man als Laie mit 10 Minuten Eigenrechereche ohne Bekanntheit aller Details in vollem Umfang dann Aussagen tätigt, die als "das ist so" ausgeführt werden...macht man nicht.

 

Mal ehrlich: Auch wenn wir google, wikipedia, BGB-Online und Co. mächtig sind...haben wir alle trotzdem keine Ahnung und geben nur das wieder, was irgendwo irgendwer geschrieben hat.

 

 

 

 

am 14. August 2013 um 9:33

Zitat:

Original geschrieben von manudrescher

 

Nur weil ein Landesgericht irgendwas entschieden hat...kanns beim nächsten Urteil bei einem anderen Landesgericht schon wieder anders aussehen.

was ein lg entscheidet, ist relativ latte.

interessant ist, was olg und bgh sagen. und selbst da ist es immer eine einzelfall entscheidung.

thorsten

Themenstarteram 26. August 2013 um 9:49

Melde mich nochmal. Kurz und knapp, die Sache ist bei den Anwälten gelandet, keine Einigung mit dem Verkäufer möglich, im Gegenteil; lt. Aussage Verkäufer soll er mich ausdrücklich auf den Frontschaden hingewiesen haben, unter Zeugen, welche nicht vor Ort waren. Habe auch schon einiges in das Fahrzeug reingesteckt. Kotflügel ausgetauscht (war durchgerostet), Öle und sämtliche Filter gewechselt. Kostenpunkt: ca. 300€.

Zitat:

Original geschrieben von sniper-66

Melde mich nochmal. Kurz und knapp, die Sache ist bei den Anwälten gelandet, keine Einigung mit dem Verkäufer möglich, im Gegenteil; lt. Aussage Verkäufer soll er mich ausdrücklich auf den Frontschaden hingewiesen haben, unter Zeugen, welche nicht vor Ort waren. Habe auch schon einiges in das Fahrzeug reingesteckt. Kotflügel ausgetauscht (war durchgerostet), Öle und sämtliche Filter gewechselt. Kostenpunkt: ca. 300€.

Manche sind einfach echt dreist, du warst nicht zufällig mit einer Freundin oder Bekanntem dort, denn Zeugen, die angeblich da waren, aber nur von seiner Verwandtschaft/Freunde/Bekanntschaft sind und die du noch nie gesehen hast, sind schon immer etwas einseitig...

Warum steht dann im Kaufvertrag unfallfrei???

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