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Zulassung von KFZ auf GbR/gemeinnützigen Verein

Audi
Themenstarteram 31. Juli 2006 um 10:29

eine frage - hat jemand sein fahrzeug auf eine gbr angemeldet?

ist dieses möglich - oder nur eine anmeldung auf eine gmbh oder sonst privatperson

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65 Antworten
am 31. Juli 2006 um 10:34

Re: Zulassung von KFZ auf GbR möglich?

 

Zitat:

Original geschrieben von xxl69

eine frage - hat jemand sein fahrzeug auf eine gbr angemeldet?

ist dieses möglich - oder nur eine anmeldung auf eine gmbh oder sonst privatperson

ich würd jetzt mal behaupten, dass das geht!

Ich guck dir mal nach ob wir hier einen LN mit GdBR haben der auch so im KFZ Brief (Zul. bla :D ) eingetragen is!

Gruß

Stefan

am 31. Juli 2006 um 10:36

Soderle!

C.3.1: Name oder Firmenname: *** GBR

Also kein Problem!!

Gruß

Stefan

Themenstarteram 31. Juli 2006 um 10:38

das klingt ja schon mal ganz gut - danke dir

Meiner ist auch auf unsere GbR zugelassen. Gar kein Problem!

Im Fahrzeugschein steht dann je nach Zulassungsstelle der

Name der GbR

oder

Vorname Nachname u.a.

mfg

am 31. Juli 2006 um 11:19

Wie soll das gehen??

Der Wagen muss auf einen der Gesellschafter laufen, als Firmenwagen, aber man kann den nicht auf die Firma in dem Sinne zulassen.

Habe selber eine GbR!

am 31. Juli 2006 um 11:23

Ich habe eben in einer Zulassungsbescheinigung nachgeschaut!

Hab ja sogar noch das Bezeichnungsfeld aufgeführt:

Zitat:

C.3.1: Name oder Firmenname: *** GBR

Also ist der Wagen den ich mir angeschaut hab auf die GbR zugelassen. _PUNKT_

(Ich kann dir gern noch nachfragen bei uns im Finanzierungsmanagement die die Zulassungsbesch. prüfen müssen)

Gru´ß

Stefan

Sicherlich geht das. Eine juristische Person, wie z.B. eine GmbH, ist selbständig rechtsfähig. Sie wird nur eine natürliche Person vertreten (Geschäftsführer).

Bei einer GbR ist es meines Wissens nach grenzwertig, da eine GbR (bin mir nicht ganz sicher) nicht rechtsfähig ist, aber in der Praxis als solches angesehen wird. Man kann ja heute auch Konten auf eine GbR eröffnen. GbR´s werden mittlerweile auch im Grundbuch als Eigentümer eingetragen.

Demzufolge müsste eine GbR als Fahrzeughalter eigentlich auch eintragbar sein.

Viele Grüße

Alex

am 31. Juli 2006 um 11:29

Nicht müsste.. es ist so :)

Hab ja genügend Briefe hier um mich rum wo als Fahrzeughalter eine GbR eingetragen ist.

Dürfte also geklärt sein.

GbR als Halter möglich

Gruß

Stefan

Na nur weil ne Zulassungsbehörde irgendwas in den KfZ-Schein einträgt, muss das noch lange nicht richtig sein ;)

am 31. Juli 2006 um 11:47

Zitat:

Original geschrieben von AR78

Na nur weil ne Zulassungsbehörde irgendwas in den KfZ-Schein einträgt, muss das noch lange nicht richtig sein ;)

Eine? ;)

Um das hier abzuschließen werd ich gleich mal im FIN fragen ob das nun 100% Wasserdicht ist oder nicht.

Gruß

Stefan

Nene, hast schon Recht...

Einfach nach "GbR rechtsfähig?" googeln, die Ergebnisse sprechen eindeutig für die Anerkennung der Rechtsfähigkeit bei einer (Außen)-GbR. Also kann sie auch Fahrzeughalter sein.

Ich darf mal auflösen. ;) Ein KFZ kann auf eine GbR zugelassen werden. Zusätzlich muß noch eine Person aus dem Gesellschaftervertrag eingetragen werden. Diese muß übrigens auch eine Zustimmungserklärung der übrigen Gesellschafter vorlegen, daß sie eingetragen werden darf.

Kann eigentlich gar nicht sein, da im Gegensatz zu einer GmbH der Gesellschaftsvertrag einer GbR nicht in schriftlicher Form abgeschlossen zu werden braucht. Prinzipiell brauch überhaupt kein Vertrag geschlossen zu werden, da die GbR auch durch konkludentes Handeln (stillschweigende Zustimmung) gegründet werden und exisitieren kann.

Mich würden die Quellen deiner Aussage interessieren.

Gruß Alex

Zitat:

Original geschrieben von AR78

Mich würden die Quellen deiner Aussage interessieren.

Gruß Alex

Das einem nie geglaubt wird!? ;) Hier eine exemplarische Quelle:

Zulassungsstelle LK Schönebeck

Zitat:

Fabrikneues Fahrzeug zulassen (Erstzulassung)

Sie wollen ein fabrikneues Fahrzeug anmelden, das für den deutschen Markt produziert wurde:

Gültiger Personalausweis (Original) mit aktueller Anschrift oder gültiger Reisepass (Original) mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate)

bei juristischen Personen

Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer)

Vereine: Vereinsregisterauszug, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
GbR: Gesellschaftervertrag, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person lt. Vertrag, eine Zustimmungserklärung welche Person aus dem Gesellschaftervertrag in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden soll

Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Personalausweis bzw. Reisepass (Original)

Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten, Vorlage Personalausweis oder Reisepass (Original) - (Einwilligungs- und Haftungsübernahme)

Fahrzeugbrief zum Nachweis der vorhandenen Betriebserlaubnis

ggf. nur EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, wenn kein Brief vorhanden ist, dann muss das Fahrzeug vorgeführt werden

Versicherungsbestätigungskarte (ehemalige Doppelkarte )

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