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Zulassung von KFZ auf GbR/gemeinnützigen Verein

Audi
Themenstarteram 31. Juli 2006 um 10:29

eine frage - hat jemand sein fahrzeug auf eine gbr angemeldet?

ist dieses möglich - oder nur eine anmeldung auf eine gmbh oder sonst privatperson

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65 Antworten

Ich glaub´ dir doch MdN! :D Hast ja auch nur das wiedergegeben, was die Zulassungsbehörde verzapft. :D

Das is aber verkehrt bzw. so nicht unbedingt konsequent durchsetzbar, weil es wie geschrieben keine Verpflichtung gibt, einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag abzuschließen. Jetzt kommt ein Gesellschafter und will auf die GbR ein Auto zulassen, verfügt aber über keinen schriftlichen Gesellschaftsvertrag. Was nun? Meiner Meinung nach kann die Behörde gar nicht anders als eintragen, sonst würde sie etwas fordern, was vom Gesetz gar nicht verlangt wird.

Gruß Alex

Themenstarteram 1. August 2006 um 7:15

mal wieder was neues nach telefonischer beratung mit dem chef der zulassungsstelle.

also zuerst einmal wird das von bundesland zu bundesland unterschiedlich gehandhabt. in nrw ist eine zulassung auf gbr nicht möglich.

bei mir exestiert auch kein gbr vertrag. da kam er ins stocken. nun haben wir uns geeinigt. ich muß einen vertrag über die nutzung vom auto vorlegen. das bedeutet wer ist verantwortlich für die karre - auch im falle wenn mal wieder schöne punkte verteilt werden sollen. und das müssen die gesellschafter unterschreiben. das reicht ihm. für mich eine akzeptable lösung.

am 1. Dezember 2015 um 19:07

Hi,

wir haben ab Januar ´16 einen Gemeinnützigen Verein und haben schon seit knapp einem Jahr ein Auto für unsere Veranstaltungen laufen. Das Auto ist zu Zeit auf eine Privat Person Zugelassen aus unseren Reihen.

Nun möchten wir das Auto gerne auf den Verein Zulassen.

Hat da jemand schon Erfahrung mit?

Gibt es da Nachteile in der Versicherung ?

( Zur Zeit haben wir eine sehr günstige Teilkasko)

Wie läuft es mit eventuellen Strafzetteln bei so einer Anmeldung und wer bekommt die Punkte?

Freue mich über jede Zuverlässige Information.

Max

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'PKW auf Gemeinnützigen Verein Zulassen' überführt.]

Als eingetragener Verein (geht gemeinnützig anders?) hat er eine eigene Rechtspersönlichkeit. Zulassung auf den Verein, vertreten durch den Vorstand, müsste daher möglich sein. Vertretungsnachweis vermutlich durch einen aktuellen, beglaubigten Vereinsregisterauszug.

Nachteile bei der Versicherung? Direkt mit denen abklären. Die Teilkasko richtet sich nicht nach dem Halter, sondern nach dessen Wohnort und der Einstufung des Fahrzeuges. Daran wird sich also nichts ändern. Vielleicht aber an der Haftpflicht.

"Strafzettel" gehen - in Form eines Anhörungsbogens zunächst an den Verein, der dann den Fahrer benennen kann. Punkte erhält der jeweils für die Tag Verantwortliche.

Frag auch mal beim Finanzamt/Zulassungsstelle nach Kfz.-Steuervergünstigung.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'PKW auf Gemeinnützigen Verein Zulassen' überführt.]

am 1. Dezember 2015 um 19:49

Mein Tipp: viele Angebote einholen, die üblichen Vergleichsrechner helfen hier kaum weiter. Auf jeden Fall den Versicherer ansprechen, der auch sonst Verträge z. B. Vereinshaftpflicht gezeichnet hat.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'PKW auf Gemeinnützigen Verein Zulassen' überführt.]

Der Vorstand meldet das Fahrzeug üblicherweise an. Er benötigt den Vereinsregister und das er zum Vorstand berufen ist die Urkunde. Ist wie der Geschäftsführer einer GmbH selbige Funktion. Fragt bitte vorher einmal nach, ob ihr wegen der Gemeinnützigkeit nicht das grüne Kennzeichen Link erhalten könnt. Das passiert mit einer Erklärung vom Finanzamt. Damit spart man die die Kfz-Steuer. Rettungsdienste oder Landwirtschaftsfahrzeuge usw. können nämlich so ein besonderes Kennzeichen bekommen. So sieht das aus.

Sonst benötigt man noch die Bankverbindung des Vereins, zum Einzug der Kfz-Steuer.

Ihr müsst ordnungsgemäß für die Fahrer ein Fahrtenbuch führen. Das kann zweierlei Notwendigkeiten haben. Einmal, um Ordnungswidrigkeiten an den entsprechenden Fahrer weiter leiten zu können, und auch für die jährlichen Nachweise für das Finanzamt und eurem Status Gemeinnützigkeit, damit ist nachweisbar, für welche Fahrten das Fahrzeug verwendet wurde. Insbesondere noch wichtiger, wenn ihr Spenden und zweckgebundene Spenden usw erhaltet. Nicht das plötzlich einmal Forderungen aus öffentlicher Förderungen entstehen…

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'PKW auf Gemeinnützigen Verein Zulassen' überführt.]

Ein normaler PKW bekommt wohl kaum ein Grünes Kennzeichen. Sonst hätte es in Berlin vor 4 Jahren einen Maserati mit Grünen gegeben. sozial Maserati

:D:D:D

Und mit den "Punkten" verhält es sich so wie mit einen normalen Privatwagen auch, es muss ein Fahrer ermittelt werden. Ist das nicht möglich folgt Fahrtenbuchauflage(was man bei solch einer Konstellation schon von sich aus von Anfang an machen sollte) oder das Verfahren wird eingestellt.;)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'PKW auf Gemeinnützigen Verein Zulassen' überführt.]

am 2. Dezember 2015 um 17:19

Danke für die Ausführlichen Antworten!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'PKW auf Gemeinnützigen Verein Zulassen' überführt.]

ich möchte diesen Threat nochmals aufnehmen. Heute hat meine Zulassungsstelle mir die Zulassung meines KFZs als GBR (ich bin Architekt) im Landkreis untersagt. Die Zulassungsstelle meinte ich müsste entweder meinen Hauptwohnsitz zu meinem Büro verlagern oder eine Gmbh gründen. Ist dies rechtens? Ich will mein Firmenfahrzeug nicht an meinem Hauptwohnsitz anmelden, weil mein KFZ dort nie gefahren wird. Sind vielleicht Juristen unter euch?

Also im Landkreis München gibt es sogar DAFÜR ein Formular.

https://...are.landkreis-muenchen.de/.../6030.pdf?...

Oder bei den Ossis auch so ähnlich:

https://...andkreis-mittelsachsen.de/.../Vollmacht-GbR.pdf

§ 46 Zuständigkeiten FZV

(2) Örtlich zuständig ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetz, mangels eines solchen des Aufenthaltsortes des Antragstellers oder Betroffenen, bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.

Ist Dein Büro als Geschäftssitz beim FA angegeben, kannst Du auf diese Anschrift Dein Fahrzeug anmelden.

Als Architekt hast Du ja keine Gewerbeanmeldung. Die Anschrift weist Du dann bspw mit einem Mietvertrag für das Büro nach.

Die Anmeldung erfolgt auf eine natürliche Person der GbR. Die anderen GbR-Teilhaber müssen ihre Zustimmung geben,dass der eine eingetragen wird. Der Name des GbR wird als Zusatz erfasst.

am 8. Februar 2022 um 20:52

Als Architekt bist du Freiberufler (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG), hier erfolgt die Zulassung üblicherweise auf den verantwortlichen Halter mit seinen privaten Personendaten und der privaten Meldeadresse, da es sich bei freiberuflich tätigen Personen nicht um juristische Personen handelt. Auf Antrag und Nachweis (z.B. Steuerbescheid) kann die Anmeldung aber auf die Geschäftsadresse erfolgen.

Hallo Florian, den Steuerbescheid bzw. eine Bestätigung von meinem Steuerberater hatte ich natürlich dabei. Trotzdem habe ich eine negative Antwort erhalten, selbst auf konkrete Nachfrage beim Amtsleiter. Die Begründung der Meldestelle war, dass die meisten Freiberufler nicht einmal einen Briefkasten hätten und somit könnten die Strafzettel nicht zugestellt werden könnten. Mein Büro ist auch nicht angemietet sondern Eigentum. Das ist irgendwie absurd, mein Hauptwohnsitz ist 500 km entfernt und mein Firmenfahrzeug verbleibt immer am Ort des Büros. Zum Hauptwohnsitz fahre ich mit der Bahn oder ich fliege.

Wäre in unserer Zulassungsstelle kein Problem.

Zitat:

@BMW_318i_Touring schrieb am 9. Februar 2022 um 08:02:04 Uhr:

...dass die meisten Freiberufler nicht einmal einen Briefkasten hätten...

Wo ist denn deine Firma lokalisiert?

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