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Parkverbot, Frage

Themenstarteram 12. Mai 2010 um 12:30

Hallo!

Gut, Parkverbot gehört hier auch net wirklich her, aber woanders passt es auch nicht.

Hab nämlich eine ganz bescheidene Frage.

Folgendes: Ich wohne in einer Straße, welche eine Sackgasse ist. Dies ist auch am Anfang der Straße markiert durch ein entsprechendes Schild. Zusätzlich dazu steht ein Parkverbotsschild, wenn man in die Straße einfährt.

Da es wenig Stellplätze und Garagen gibt, wenden wir Anwohner am Ende der Straße, und parken unser Auto dann an der rechten Seite, wo es möglich ist, direkt am Bordstein (es gibt keinen Fußweg).

Jetzt seh ich aber heute, als ich nach Hause kam, dass ein Auto hinter mir ein Knöllchen dran hatte. Da frag ich mich natürlich, warum?!

Ich habe das so gelernt, dass Parkverbotsschilder quasi nur in Fahrtrichtung gelten, und nicht für die Gegenseite/Fahrbahn.

Ich bin jetzt völlig irritiert, weil wir alle an der einen besagten Seite parken (quasi beim Einfahren der Straße auf der linken Seite, nach dem Wenden auf der rechten Seite).

Was ist denn nun richtig?

Anbei noch, die Straße ist relativ eng, keine Fahrbahnmarkierungen, aber es ist immer eine Spur zum durchfahren da.

Beste Antwort im Thema

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Stand das Auto auch richtig rum, also rechts in Fahrtrichtung, schön dicht am Bordstein, war eine Ausfahrt gegenüber.... ?

Ansonsten bin ich auch ratlos. Aber das wird sich hier gleich klären.

Könnte mit der Begründung " an enger oder unübersichtlicher Stelle " geschrieben worden sein. Foto oder Zeichnung wäre hilfreich.

Themenstarteram 12. Mai 2010 um 12:40

Zeichnung mach ich gleich.

Eine direkte Ausfarht ist nicht gegenüber, zumindestens keine als so gekennzeichnet.

Auto Stand auch in Fahrtrichtung.

am 12. Mai 2010 um 12:42

Ist es ein verkehrsberuhigter Bereich?

Zitat:

Innerhalb dieses Bereichs gilt:

1.

 

Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.

2.

 

Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.

3.

 

Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.

4.

 

Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.

5.

 

Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.

Zitat:

Anbei noch, die Straße ist relativ eng, keine Fahrbahnmarkierungen, aber es ist immer eine Spur zum durchfahren da.

Müssen da nicht auch 3 Meter eingehalten werden?

Themenstarteram 12. Mai 2010 um 12:49

Oh, ob verkehrsberuhigt, kann ich gar net sagen *g* Ich glaube aber net, glaube da steht kein Schild.

Also zu der Zeichnung. Die kleinen Vierecke (einmal 4 und einmal 3) sind parkende Autos, so wie wir meist stehen, jeden Tag, ohne das es Probleme gibt. Das Grüne ist Wiese und Hecke, und das Graue sind großflächige Ausfahrten aus Höfen, Garagen usw. Die grau markierte Fläche auf der "unteren" Straßenseite, da parken 2 Autos, aber die haben mehr als genug Platz, um da rauszukommen.

Zitat:

Original geschrieben von polo_mausi

Oh, ob verkehrsberuhigt, kann ich gar net sagen *g* Ich glaube aber net, glaube da steht kein Schild.

Also zu der Zeichnung. Die kleinen Vierecke (einmal 4 und einmal 3) sind parkende Autos, so wie wir meist stehen, jeden Tag, ohne das es Probleme gibt. Das Grüne ist Wiese und Hecke, und das Graue sind großflächige Ausfahrten aus Höfen, Garagen usw. Die grau markierte Fläche auf der "unteren" Straßenseite, da parken 2 Autos, aber die haben mehr als genug Platz, um da rauszukommen.

Welches Auto hatte das Knöllchen ?

Themenstarteram 12. Mai 2010 um 12:57

Diese "Ausfahrten" sind als solche nicht gekennzeichnet (Ausfahrt freihalten oder sowas...). Die Straße ist übersichtlich und gefährden kann man auch niemanden. Da es eine Sackgasse ist, ist hier sehr wenig los.

Das zweite von der 4er Reihe hatte ein Knöllchen.

Die Anwohner parken seit Jahren hier so, es gab noch nie Probleme oder sonst irgendwas. Es kommt jeder in seine Garage rein und raus, bzw. in seinen Innenhof.

Zitat:

Original geschrieben von polo_mausi

Diese "Ausfahrten" sind als solche nicht gekennzeichnet (Ausfahrt freihalten oder sowas...). Die Straße ist übersichtlich und gefährden kann man auch niemanden. Da es eine Sackgasse ist, ist hier sehr wenig los.

Das zweite von der 4er Reihe hatte ein Knöllchen.

Die Anwohner parken seit Jahren hier so, es gab noch nie Probleme oder sonst irgendwas. Es kommt jeder in seine Garage rein und raus, bzw. in seinen Innenhof.

Ich könnte mir im Moment nur vorstellen das es was mit den Garagenausfahrten zu tun hat, egal ob da nun alle rein oder raus kommen. Wenn da ne Politesse schlechte Laune hat gibt es halt ein Knöllchen.

Edit: Ausfahrten müssen nicht durch Schilder gekennzeichnet sein, ein abgesenkter Bordstein genügt.

Themenstarteram 12. Mai 2010 um 13:07

Wenn man da überall net mehr parken darf, dann sind 10 Autos heimatlos. Es gibt in der ganzen Umgebung keine weiteren Straßen, wo man sein Auto abstellen darf.

Soll ich mein Auto demnächst in der Luft aufhängen?

Ich steh meinst gegenüber unserer Garagenausfahrt. Können die mich auch dafür belangen, wenn ich eine eigene Garage blockier?

Themenstarteram 12. Mai 2010 um 13:20

Hab grad nochmal geschaut, also hier ist 30er Zone.

Darf man denn gegenüber abgesenkten Bordsteinen nicht parken? Ist ja schwachsinn, der Fußweg hat fast durchweg einen durchgezogenen Bordstein.

Das besagte Auto steht nicht gegenüber der Garage, sondern ein bischen höher, in der großen Ausfahrt.

Wenn die Politesse schlau ist, kommt sie jetzt jeden Tag hier vorbei und verteilt 10 Knöllchen, das bringt dann richtig Kohle.

am 12. Mai 2010 um 13:27

Also ich glaube nicht das er ein knöllchen wegen falsch parken hat - das hätte jetzt nicht so den sinn. Oder hast du den Zettel gelesen? Oder steht doch Irgendwo noch ein Schild?

Man kann auch Knöllchen wegen Deffekte am Fahrzeug bekommen. Gerne schauen die Zettelverteiler nämlich auf die Reifen.

Themenstarteram 12. Mai 2010 um 13:29

Naja, ich hab das Knöllchen nicht aufgerollt. Es stand halt am Rand zu lesen: Behörde...zahlungspflichtige Verwarnung.

Also wir stehen definitiv nicht auf der Seite mit dem abgesenkten Bordstein, sondern gegenüber.

Zitat:

Original geschrieben von polo_mausi

Naja, ich hab das Knöllchen nicht aufgerollt. Es stand halt am Rand zu lesen: Behörde...zahlungspflichtige Verwarnung.

Also wir stehen definitiv nicht auf der Seite mit dem abgesenkten Bordstein, sondern gegenüber.

..gegenüber Ausfahrten darf man in solchen Fällen meines Wissens nicht parken.

Oder das Knöllchen wurde vom Fahrer noch nicht entdeckt und von einem anderen "Parkplatz" mitgebracht. Ist mir auch schon passiert...

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