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Parkverbot, Frage

Themenstarteram 12. Mai 2010 um 12:30

Hallo!

Gut, Parkverbot gehört hier auch net wirklich her, aber woanders passt es auch nicht.

Hab nämlich eine ganz bescheidene Frage.

Folgendes: Ich wohne in einer Straße, welche eine Sackgasse ist. Dies ist auch am Anfang der Straße markiert durch ein entsprechendes Schild. Zusätzlich dazu steht ein Parkverbotsschild, wenn man in die Straße einfährt.

Da es wenig Stellplätze und Garagen gibt, wenden wir Anwohner am Ende der Straße, und parken unser Auto dann an der rechten Seite, wo es möglich ist, direkt am Bordstein (es gibt keinen Fußweg).

Jetzt seh ich aber heute, als ich nach Hause kam, dass ein Auto hinter mir ein Knöllchen dran hatte. Da frag ich mich natürlich, warum?!

Ich habe das so gelernt, dass Parkverbotsschilder quasi nur in Fahrtrichtung gelten, und nicht für die Gegenseite/Fahrbahn.

Ich bin jetzt völlig irritiert, weil wir alle an der einen besagten Seite parken (quasi beim Einfahren der Straße auf der linken Seite, nach dem Wenden auf der rechten Seite).

Was ist denn nun richtig?

Anbei noch, die Straße ist relativ eng, keine Fahrbahnmarkierungen, aber es ist immer eine Spur zum durchfahren da.

Beste Antwort im Thema

Abgeschleppt wegen Thread-Leichenschändung

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Zitat:

Original geschrieben von mark29

Oder das Knöllchen wurde vom Fahrer noch nicht entdeckt und von einem anderen "Parkplatz" mitgebracht. Ist mir auch schon passiert...

...also ? Nachbar fragen was los war !:)

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

 

Edit: Ausfahrten müssen nicht durch Schilder gekennzeichnet sein, ein abgesenkter Bordstein genügt.

Egal ob mit Schildern gekennzeichnet oder nicht, egal ob abgesenkter Bordstein oder nicht abgesenkter, eine Einfahrt, völlig Banane ob Garagen oder Hofeinfahrt wird nicht verstellt oder zugeparkt.

Aber leider gibt es solche Konsorten denen das völlig egal ist.... so unter dem Motto "solange ich hier stehe muss hier niemand rein oder raus"

Themenstarteram 12. Mai 2010 um 14:19

Hier parkt niemand eine Garage oder Einfahrt zu, sondern wir stehen an der gegenüberliegenden Straßenseite dieser.

Hab nochmal in der STVO geschaut, da steht:

(3) Das Parken ist unzulässig

#

vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

 

Wie definiert man eine schmale Fahrbahn? Unsere ist bestimmt 4m breit.

Zitat:

Original geschrieben von polo_mausi

Wie definiert man eine schmale Fahrbahn? Unsere ist bestimmt 4m breit.

Schmal ist die Fahrbahn wenn ein Fahrzeug von der Breite der Einfahrt bei beiderseitigen Parken nicht ohne schwieriges Rangieren ein- oder ausfahren kann, KG VRS 48 464.

www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=3592

Themenstarteram 12. Mai 2010 um 14:56

Also von schwierigem Rangieren kann hier nicht die Rede sein.

Also dürfte man logischerweise doch gegenüber Ein/Ausfahrten parken.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

 

Schmal ist die Fahrbahn wenn ein Fahrzeug von der Breite der Einfahrt bei beiderseitigen Parken nicht ohne schwieriges Rangieren ein- oder ausfahren kann, KG VRS 48 464.

www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=3592

Definiere er bitte "schwieriges rangieren" in Kombination mit "schmaler Fahrbahn" ?!

 

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

 

Edit: Ausfahrten müssen nicht durch Schilder gekennzeichnet sein, ein abgesenkter Bordstein genügt.

Egal ob mit Schildern gekennzeichnet oder nicht, egal ob abgesenkter Bordstein oder nicht abgesenkter, eine Einfahrt, völlig Banane ob Garagen oder Hofeinfahrt wird nicht verstellt oder zugeparkt.

Aber leider gibt es solche Konsorten denen das völlig egal ist.... so unter dem Motto "solange ich hier stehe muss hier niemand rein oder raus"

Abgesenkte Bordsteine müssen schon sein, oder muss ich ab heute immer den Zaun nach einer breiteren Tür abscannen ?

Ausfahrt auf einer Ebene mit der Straße, ok, aber da haben wir erst garkeinen Bordstein.

Zitat:

Original geschrieben von polo_mausi

 

 

Wie definiert man eine schmale Fahrbahn? Unsere ist bestimmt 4m breit.

Fahrbahnbreite abzüglich Fahrzeugbreite gleich Restbreite.

Also wir wohnen ebenfalls in einer Sackgasse.

Nachdem vor etwa zwei Jahren Kanalsanierung, e-on, telekom usw. alles auf hatten, ist danach beidseitig auf der gesamten Länge der Straße ein abgesänkter Bordstein installiert worden. Soll heißen er ist durchgängig etwa 3-4cm hoch. Somit kennzeichnet der abgesenkte Bordstein schonmal keine Ausfahrt mehr.

Nun ist es bei uns so, dass mit Ausnahme der Einfahrten alles aber auch wirklich alles beparkt wird was geht, auch gegenüber irgendwelcher Ausfahrten.

Einigen Anwohnern ist das Ein-und Ausfahren dann zu "schwierig" geworden, und sie haben bei der Stadt beantragt eine Fläche gegenüber Ihrer Einfahrt weiß schraffieren zu dürfen. Dem ist stattgegeben worden. Jetzt fangen auf einmal alle an und sagen "...wenn die das genehmigt bekommen, dann ja wohl ich auch...". Die Moral von der Geschichte: Es gibt immer weniger Flächen zum Parken, und das alles nur weil einige zu faul waren ein paar Meter weiter zu gehen, und andere nicht rangieren können.

Übrigens, das Ordungsamt kontrolliert tatsächlich ob die schraffierten Flächen freigehalten werden, und verteilt auch Knöllchen. Das aber mal was getan wird, wenn gerade an der Einfahrt in die Straße Fahrzeuge aus Bequemlichkeit so abgestellt werden, dass weder Müllabfuhr geschweige denn im Notfall mal die Feuerwehr durchkommt, darauf kann man lange warten.

....

.

am 15. Mai 2010 um 12:10

Wie ist das eigentlich mit dem Parken gegenüber einer Garageneinfahrt.... meines Wissens nach ist das Parken vor Einfahrten (Garagen und Hofeinfahrt) verboten, auch gegenüber.

Ich frage deshalb nach, weil es in unserer Strasse wohl zu einer Anzeige gekommen ist. Ein Anwohner hat den Nachbarn gegenüber angezeigt, weil dieser sein Fahrzeug immer vis a vis von seiner Garage abgestellt hat und er deshalb etwas erschwert in seine Garage einfahren konnte. Die Strasse befindet sich in einem Wohngebiet, von daher gesehen ist sie zwar nicht soooo breit wie eine Durchgangsstrasse aber auch nicht sehr schmal.

Also ich hätte da keine Probleme in die Garage raus und rein zu kommen.

Ich habe da mal was gehört, dass das gegenüber parkende Fahrzeug erst dann weg muss, wenn die Hof/Garageneinfahrt bis zu 6x rangieren inkl. Einweisser nicht passiert werden kann.

Was ist da dran, bzw. wo steht das ?

 

am 18. Juni 2010 um 7:46

Zum Thema Parkverbot ohne Beschilderung gibt es ein Gesetzestext, den kannst du beispielsweise auf der Seite über Parkplatzschilder oder auf der Seite Verwaltungsvorschriften nachlesen.

Ich habe in einem ähnlichen Fall auch mein Knöllchen zahlen müsse, es iat also immer besser sich vorher zu informieren...

am 18. Juni 2010 um 8:22

Zitat:

Original geschrieben von borussiabenny

Zum Thema Parkverbot ohne Beschilderung gibt es ein Gesetzestext, den kannst du beispielsweise auf der Seite über Parkplatzschilder ...

Ohen jetzt groß auf den Inhalt geachtet zu haben bin ich etas skeptisch eingestellt.

wie kann eine Seite Hinweise geben wollen und dabei von Halteverbot sprechen, obwohl es dies nirgens in Deutschland gibt?!

Es gibt nur das Haltverbot.

hugaa, der Haltverbot nicht immer achtet und mit men Ticket nicht sofort zum Anwal d t rennt

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