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Parkrempler - Sachverständigen holen?

Themenstarteram 25. Juli 2016 um 10:39

Hi,

ich bin Opfer eines Parkremplers geworden. War zum glück gerade am aussteigen als es passiert ist und somit vor Ort.

Jetzt hab ich eine Frage / ein Problem

Die Frau ist mir hinten rechts in die Stoßstange gefahren.

Also an der Felge mit der Stoßstange angesetzt, die Stoßstange etwas eingedrückt und dann mit ein paar Kratzern dran vorbei.

Wie es nunmal so ist, bleibt das Opfer immer auf der Rennerei sitzen.

Jetzt hab ich aber das Problem, dass ich nicht weiß ob ich einen Sachverständigen hinzuziehen soll oder nicht.

Laut gesetz ist ein Schaden unter 750€ ja eine "Bagatelle".

Also wird unter 750€ der Gutachter von der Gegnerversicherung nicht bezahlt.

Was macht nun mehr sinn:

Werkstatt Kostenvoranschlag OHNE Sachverständigen erstellen lassen und dann der Gegnerversicherung melden ODER Sachverständigen der Gegnerversicherung kommen lassen (der ist für mich gratis in jedem fall)

Beste Antwort im Thema

"Einen Anwalt brauchst du erst, wenn sich eine Klage oder eine Gerichtsverhandlung nicht mehr vermeiden lässt."

Echt guter Tipp an jemanden, der offenkundig keine Ahnung hat. Ob der Anwalt dann die im Vorfeld begangenen Fehler des Geschädigten ausbügeln kann, steht auf einem anderen Blatt.

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am 25. August 2016 um 14:10

Die gegnerische Versicherung beurteilt aber nur die Schuld des Unfallgegners nach ihrem ermessen.

Wie es deine Versicherung beurteilt, hat damit nichts zu tun.

Themenstarteram 26. August 2016 um 11:01

Ok, dann wart ich mal ab und schildere meiner VS das ganze wie der gegnerischen. Ich denke nicht dass Mr. Lügner was geltend machen kann.

Danke :)

Übrigens musst du den Schaden nicht reparieren lassen. Dieser leichte Rempler ist ein klassischer Anwendungsbereich für die Fiktive Abrechnung. Von den 1.700 Euro Reparaturkosten kannst du dir den Nettobetrag auszahlen lassen und in deine Tasche stecken.

Meine hat ganz trocken gesagt "wir gehen das Risiko einer Klage nicht ein und zahlen 50% des Schadens" - und das war doch glatt die viel gescholtene HUK. Ich werde jedenfalls alles einklagen.

Themenstarteram 29. August 2016 um 5:34

Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 26. August 2016 um 17:42:05 Uhr:

Übrigens musst du den Schaden nicht reparieren lassen. Dieser leichte Rempler ist ein klassischer Anwendungsbereich für die Fiktive Abrechnung. Von den 1.700 Euro Reparaturkosten kannst du dir den Nettobetrag auszahlen lassen und in deine Tasche stecken.

Doch muss ich, da das auto finanziert ist und die Bank sagt ich muss.

@Karliseppel666

hast du dann auch vorher bei der gegner VS recht bekommen?

Bin nämlich auch bei der HUK

Hab zwar im "notfall" den Freischuss, will ihn aber nicht für sowas opfern!

am 29. August 2016 um 8:33

Dein Auto ist ein 3/4 Jahre alter Seat hast du weiter vorne geschrieben.

Wenn dass der Fall ist, dann hast du keinen Rabattretter bei der HUK.

Höchstens einen vereinbarten Rabattschutz für den du extra bezahlst.

Den würde ich dann aber auch für diesen Fall hernehmen.

Themenstarteram 29. August 2016 um 15:10

Ja genau den Rabattschutz für den ich zahle.

am 29. August 2016 um 16:01

Dann warte doch bis Ende des Jahres und entscheide dann, was du machst.

Die Ansprüche verjähren ja nicht.

Themenstarteram 29. August 2016 um 16:50

Das kann ich einfach machen? Ich meine, der Gegner, sollte er denn den Schaden bezahlt bekommen, will ja auch sein Geld.

Kann ja nicht einfach sagen "Ich überlege mir bis Ende des Jahres ob ich den Schaden selbst zahle"

am 29. August 2016 um 17:00

Du kannst kurz vor dem Jahresende den Schaden bei der Verischerung zurückkaufen, wenn bis dahin kein zweiter war.

Somit schenkst du deinen Rabattschutz nicht her.

Die Felge hät ich gelassen die Stosstange von einem Lack Doktor behandeln lassen wären 800€ mehr in der Tasche.

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