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Parkregelung Ladeplatz für E-Autos

Themenstarteram 9. August 2023 um 12:47

Hallo zusammen,

wie verhalte ich mich richtig? Die Kommune konnte oder wollte mir keine Antwort geben, aber es muss ja irgendwie geregelt sein:

In einer "Parkschein Zone" (parken nur in den ausgewiesenen Buchten mit Parkschein möglich) liegen auch zwei E-Ladebuchten. Diese sind beschildert mit einem absoluten Halteverbot und dem Zusatzschild: "frei während Ladevorgang".

Meine Frage ist jetzt: wenn ich dort lade, muss ich noch einen Parkschein ziehen oder nicht?

Viele Grüße,

Daniel

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64 Antworten

Hier mal ein schönes Beispiel, wo man Elektrofahrzeuge nicht parken darf.

Ist ein Firmenparkplatz.

Img
am 1. Oktober 2023 um 22:00

Und wenn man mit einem Verbrenner sich schon nicht ans Halteverbot hält, soll man hier wenigstens den Motor abstellen? Das ist ja bei einem Elektroauto automatisch erfüllt, also darf ich hier immer parken...

am 1. Oktober 2023 um 22:05

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 1. Oktober 2023 um 21:04:48 Uhr:

Eigenständige Beschilderung = keine Parkscheinpflicht. Die Parkscheibenpflicht regelt ja schon die gewünschte Fluktuation.

Danke, demnach genügt hier das Aufladen tatsächlich anstelle eines Parkscheins... das Schild an der Parkplatz-Einfahrt ist also keine übergeordnete Beschilderung, die weiterhin gültig wäre.

Ich hatte gedacht, dass nicht nur Fluktuation an den Ladesäulen gewünscht wird, sondern unabhängig davon auch noch zusätzlich die Generierung von Einnahmen durch Parkgebühren.

Falls irgendwann mal fast alle Stellplätze eine Ladesäule haben sollten, wird die Stadt ja nicht auf die ganzen Parkgebühren verzichten wollen. Der Preis fürs Laden ist ja nur für den Strom allein - er ist an dieser Ladesäule auch der gleiche wie an anderen Ladesäulen, die nicht in einem Bereich mit Parkgebühren stehen.

Die Beschilderung ist ja mal genial!

Mit dem ersten weißen Schild dürfen erstmal nur Fahrzeuge mit E-Kennzeichen nach dem EMoG stehen, dann gibt es noch eine weitere Einschränkung, dass diese dort tagsüber nur maximal 5 Stunden stehen dürfen und das auch nur, solange sie laden, wobei ich "im Ladezustand" bisher nicht kenne, sondern nur "während des Ladevorgangs".

Soll heißen: der Parkplatz kann von Anwohnern und Gästen gleichermaßen genutzt werden, um das Auto vollzuladen, man kann aber über Nacht stehen bleiben, insofern man am nächsten morgen dann um 8 Uhr wegfährt.

Zitat:

@motor_talking schrieb am 1. Oktober 2023 um 20:56:19 Uhr:

Auf dem Parkplatz haben dann 2 von den vielen Stellplätzen eine Ladesäule mit zusätzlicher Beschilderung:

Laden tagsüber max. 5 Stunden, nur mit Parkscheibe.

So ist es wohl gemeint, d.h. die Parkscheibe dient nur dem Nachweis der Ladedauer und sonst für nichts.

... und bitte bis zum Ende lesen. Ist das Auto schon nach 1 Stunde aufgeladen gehört es weggefahren!

... "der nächste Bitte"

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