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Parkplatz Mietrecht vorwärts oder rückwärts?

Themenstarteram 12. Februar 2012 um 15:18

Hallo Gemeinde,

ich habe da ein Problem mit meinem Vermieter (Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft).

Wir haben einen Parkplatz mit Parkboxen gemietet und parken immer rückwarts ein, um gerade im Winter sicherer auszuparken.

Zwischen dem Parkplatz und dem Haus kommt erst ein ca. 1,5m breiter Bürgersteig und dann noch ca. 2,5m Rasen. Nun hat sich ein Mietet vom Haus nebenan beim Vermieter (EG) beschwert, sein Schlafzimmer würde immer total nach Abgasen riechen. Der Vermieter hat uns nun vorgeschrieben, vorwärts einzuparken. Der gesamte Strassenzug soll benachrichtigt werden, damit von nun an alle vorwärts parken.

Wie ist das die rechtliche Grundlage?

Beste Antwort im Thema

Um mal ganz ehrlich zu sein kann ich den Mieter schon teilweise verstehen.

Gerade in dieser Jahreszeit stinken die meisten Autos nach dem Kaltstart schon ordentlich.

Wenn dann noch bei laufendem Motor die Scheibe freigekratzt wird und der Mieter grad das Fenster gekippt hat stinkt es auch in seiner 5m entfernten Wohnung nach Abgasen.

Und das die nicht gesund sind sollte wohl jedem bewusst sein.

Ich kann nicht verstehen das manche Leute immer mit dem Kopf durch die Wand müssen.

Ich kann mir wirklich nicht vorstellen das vorwärts einparken ein so großes Problem darstellt.

Ich habe das Gefühl das es schlicht und ergreifend ums "Prinzip" geht.

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Der Eigentümer kann bestimmen, wer, wann und wie dort geparkt wird.

Themenstarteram 12. Februar 2012 um 15:24

Achso, hier die Stellplkatzordnung, die wir im Mietvertrag unterschrieben haben:

1. Der Abstellplatz ist in einem sauberen Zustand zu halten.

2 Bei Abstellplätzen die DIREKT an ein Wohngebäude oder an Anpflanzungen grenzen, ist das Fahrzeug vorwärts einzuparken. Hierdurch wird eine Belästigung der Bewohner durch Abgase vermieden und die Hausfassade sowie die Anpflanzungen vor Schäden bewahrt.

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Die anderen Punkte sind nicht wichtig für dieses Thema.

Wir haben einen Volvo S40 1,8l Bj. 99, der raucht nicht wirklich stark, ich habe mal vorwärts eingeparkt und Rückenwind gehabt, da kam eine Wolke vors Auto. Meiner Meinung nach also totaler Kappes mit den Abgasen. Die würden eh da ankommen. Der Volvo hat den Auspuff auf der rechten Seite, also ist das Endrohr sogar noch weiter weg vom Haus.

Ich denke der alte Mann ist ein Spinner, der seine schlechte Laune an anderen auslässt, aber das darf man ja nicht laut sagen.

Zitat:

Original geschrieben von Lord Schelmchen

Wie ist das die rechtliche Grundlage?

Wie sieht's mit einem Mietvertrag aus?

 

EDIT: Du warst wohl schneller! ;-)

Nunja, wenn es sogar im Mietvertrag steht, dann musst du es wohl so machen. Habt ihr Parkplätze die direkt vor einem Haus sind? Also ohne Grünstreifen etc.

 

Zitat:

Original geschrieben von Lord Schelmchen

Hallo Gemeinde,

Wie ist das die rechtliche Grundlage?

Er kann das in der Hausordnung so anordnen und durchsetzen

Aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 ) ergeben sich als Nebenpflichten für den Vermieter je nach Lage des Falles Schutz- und Fürsorgepflichten: Über die Erhaltungspflicht hinaus ist er verpflichtet, den Mieter vor Schäden zu bewahren, die auf Gefahren durch die Mietsache zurückzuführen sind.

Zitat:

Original geschrieben von Lord Schelmchen

Achso, hier die Stellplkatzordnung, die wir im Mietvertrag unterschrieben haben:

1. Der Abstellplatz ist in einem sauberen Zustand zu halten.

2 Bei Abstellplätzen die DIREKT an ein Wohngebäude oder an Anpflanzungen grenzen, ist das Fahrzeug vorwärts einzuparken. Hierdurch wird eine Belästigung der

Ich denke der alte Mann ist ein Spinner, der seine schlechte Laune an anderen auslässt, aber das darf man ja nicht laut sagen.

Der alte Mann ist kein Spinner.

Es sei denn, du weist nicht was du unterschrieben hast.

Themenstarteram 12. Februar 2012 um 15:33

Das wird sehr warscheinlich so sein, der Vermieter ist DER Vermieter hier in der Stadt, die sind überall. Ist halt Gemeinnützig.

Daher denke ich, die Klausel steht überall drin. Von direkter Belästigung des Nachbarn der sich beschwert hat ist hier meiner Meinug nach auf keinen Fall auszugehen, zumal jeder, den ich drauf angesprochen habe, gesagt hat: "Ach der, der beschwert sich doch über alles" Ist wohl der Dorf-Sheriff hier.

am 12. Februar 2012 um 15:39

Wohne auch in einer Eigentumswohnung mit mehreren Häusern und Wohneinheiten mit dazugehörigem Parkplatz.

Jedoch gehört die Wohnug uns und der Parkplatz liegt wenn dann direkt vor meinem Fenster.

Wenn aber wie bei mir im Grundbucheintrag nur der Parkplatz ausgewiesen ist, und sonst nichts, dürfte er doch dort Parken wie er wollte, oder nicht?

Ich kann mir nicht vorstellen das es haltbar wäre wenn dies nicht explizit im Mietvertrag stehen würde.

Vermieter kann bestehenden Mietvertrag nicht einseitig abändern.

 

Andererseits ist Eigentümer berechtigt, so zu verfahren, dass keine Beeinträchtigung von Eigentum (z.B. Verrußung) und Mietern entsteht  Ein Unterlassen des rückwärtigen Einparkens kann m.E. nur verlangt werden, wenn bewiesen werden kann, dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung eines Mieters vorliegt. Die alleinige Aussage eines Mieters, er werde durch Abgase belästigt, dürfte nicht ausreichen, da Querulantentum nicht ausgeschlossen werden kann, zumal sich offensichtlich bisher kein anderer Mieter beschwert hat.

 

O.

 

Was steht im Mietvertrag oder in der Hausordnung?

Themenstarteram 12. Februar 2012 um 15:48

Zitat:

Andererseits ist Eigentümer berechtigt, so zu verfahren, dass keine Beeinträchtigung von Eigentum (z.B. Verrußung) und Mietern entsteht Ein Unterlassen des rückwärtigen Einparkens kann m.E. nur verlangt werden, wenn bewiesen werden kann, dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung eines Mieters vorliegt. Die alleinige Aussage eines Mieters, er werde durch Abgase belästigt, dürfte nicht ausreichen, da Querulantentum nicht ausgeschlossen werden kann, zumal sich offensichtlich bisher kein anderer Mieter beschwert hat.

Ist das aus eigenen Worten wiedergegeben, oder gibt es da einen entsprechenden Gesetzestext zu?

Allein in der Strasse, in der wir parken stehen von 40 Parkplätzen 6-7 Autos rückwärts. Die werden jetzt alle vom Vermieter angeschrieben, sie sollen sich an den Vetrag halten und vorwärts einparken. Ich finde das eine Frechheit, zumal diese Person, die sich beschwert hat als "Mecker-Opa" bekannt ist.

Allein aus diesem Grund verstehe ich nicht, dass sich der Vermieter aufgrund der Aussage eines Vermieters, der ca. 6m Abstand zu unserem Parkplatz wohnt, gegen 7 andere Mieter stellt.

Das zieht noch weitere Kreise, da der Vermieter übers gesamte Stadtgebiet verteilt vermietet. Sollten die sich wirklich durchsetzen, bestehe ich darauf, ALLE Mieter zu zwingen. Dann werden die wohl kleinbei geben

Themenstarteram 12. Februar 2012 um 15:49

Zitat:

Was steht im Mietvertrag oder in der Hausordnung?

Ich hab den Text oben aufgeschrieben, hier noch mal der 2. Punkt der STellplatzordnung:

2 Bei Abstellplätzen die DIREKT an ein Wohngebäude oder an Anpflanzungen grenzen, ist das Fahrzeug vorwärts einzuparken. Hierdurch wird eine Belästigung der Bewohner durch Abgase vermieden und die Hausfassade sowie die Anpflanzungen vor Schäden bewahrt.

Man sollte genau darauf achten was in der Hausordnung steht. Ein Verstoß gegen die Hausordnung kann unter Umständen auch eine Kündigung des Mietvertrages bedeuten.

Wenn der Eigentümer schon einige Autofahrer angeschrieben hat, sollten diese den Hinweis oder die Abmahnung nicht auf die leichte Schulter nehmen. Eine Abmahnung sollte nicht ignoriert werden. Eine Abmahnung kann im Wiederholungsfall auch durch einen Rechtsanwalt ausgesprochen werden. Dann sind ca. 1500 bis 1800 Euro fällig. Vorsicht bei Abmahnungen!!!!!!!!!

Themenstarteram 12. Februar 2012 um 15:59

Aber kann ich einer Abmahnung denn nicht widersprechen?

Themenstarteram 12. Februar 2012 um 16:04

Die haben uns nur einen Brief geschrieben. Ich zitiere:

wie wir bereits telefonisch besprochen haben, gibt es Klagen darüber, dass sie ihr Fahrzeug stets rückwärts auf dem Stellplatz einparken.

Da die Ihnen vorliegende Stellplatzordnung, Absatzs 2 vorgibt, dass Fahrzeuge aus Rücksicht auf Bewohner und Umfeld vorwärts einzuparken sind, bitten wir Sie höflich, ab sofort diese Vorgabe zu beachten.

Im Hinblick auf eine grundsätzliche Regelung für alle Parkplatzmieter hoffen wir auf Ihr Verständnis.

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