Parken vor Gartentor (ohne abgesenkten Bordstein)
Servus,
ich hatte gerade wieder den Spaß bei der Parkplatzsuche blöd von einem Eigentümer angemacht worden zu sein.
Ich stand vor dem Tor (siehe Bild), dann kam er daher, und sagte ich solle da schleunigst wegfahren. Habe gesagt, nö, sehe ich kein bedarf, da keine Sperrfläche, kein Schild, und keine Ausfahrt.
Daraufhin holte er seinen Kollegen, der dann ohne eine Erlaubnis ein Bild von meinem KFZ+mir gemacht hat, war dann auch schleunigst wieder weg.
Inzwischen hat er ein selbstgemachtes Schild angehängt, und ich bin ein wenig zurück gesetzt, da hinter mir frei war.
(Will die Situation ja nicht unnötig aufheizen 🙂)
Hier das Bild:
http://abload.de/img/img_20150416_172250lnum3.jpg
Hat der Eigentümer da irgendein recht dazu? Einen Grund wollte er mir nicht nennen.
Beste Antwort im Thema
Ich finde es einfach höchst befremdlich und bedauerlich, wenn auch bezeichnend für unsere sozialinkompetente Gesellschaft - es ist von der menschlichen Logik und der Verantwortungsbereitschaft gegenüber seiner Umwelt völlig klar, dass man den Zugang frei lässt. Aber nein, da müssen Gesetze und Paragrafen bemüht werden, Urteile und Gegenurteile ausgekramt werden, allerlei juristische Spitzfindigkeiten gesucht werden, um "sein gutes Recht" durchzusetzen und den Allerwertesten auch ja nicht 100 Meter zuviel zu bewegen. Aber wehe, man gerät dann mal selber in´s Visier eines derartigen Hobby-Juristen - dann sind das ja alles nur Oberlehrer, Korinthenkacker, Hils-Sheriffs und Anzeigen-Orgastiker.
@TE - das geht jetzt nicht gegen Dich, soll nur eine allgemeine Meinungsäußerung sein.
175 Antworten
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 18. April 2015 um 10:09:57 Uhr:
Fahrzeuge könnten also auch Schubkarren, Bollerwagen, Mopeds sein.
Warum Fahrzeuge, wenn es im §1 um Verkehrsteilnehmer geht und ein Fußgänger ein solcher ist?
Die Frage ist hier wohl nicht eindeutig und leicht zu beantworten.
Aber wenn man da parken darf, und der Hausbesitzer muckt auf, sollte man mit ein paar Euro für Ruhe sorgen können:
Einfach eine Rostlaube für wenig Geld kaufen (natürlich zugelassen etc.) und dann dort vor der Tür stehen lassen, außer der Steuer fallen dann keine Kosten an, da der Wagen eh nicht mehr weggefahren wird. 😁😎
Zitat:
@GOLFIWOLFI schrieb am 18. April 2015 um 12:35:31 Uhr:
Die Frage ist hier wohl nicht eindeutig und leicht zu beantworten.Aber wenn man da parken darf, und der Hausbesitzer muckt auf, sollte man mit ein paar Euro für Ruhe sorgen können:
Einfach eine Rostlaube für wenig Geld kaufen (natürlich zugelassen etc.) und dann dort vor der Tür stehen lassen, außer der Steuer fallen dann keine Kosten an, da der Wagen eh nicht mehr weggefahren wird. 😁😎
Und dann kippt Dir der Hausbesitzer nach einiger Zeit, weil verärgert, unter "Deine" Rostlaube einen Liter Motoröl drunter und Du darfst dich dann auf eine gesalzene Rechnung freuen.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 18. April 2015 um 12:55:42 Uhr:
Und dann kippt Dir der Hausbesitzer nach einiger Zeit, weil verärgert, unter "Deine" Rostlaube einen Liter Motoröl drunter und Du darfst dich dann auf eine gesalzene Rechnung freuen.
Wie kommt man nur auf solche Gedanken ?
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Nach und nach wird es sehr kleinkariert, so kleinkariert, dass es fast schon uni ist.
Oder zweiter Untertitel "Deutsche Autofahrer unter sich"
Das müsstest hier in MT schon langsam gewöhnt sein, dass jeder Beitrag irgendwann abgleitet.
Zitat:
@trouble01 schrieb am 18. April 2015 um 13:32:22 Uhr:
Nach und nach wird es sehr kleinkariert, so kleinkariert, dass es fast schon uni ist.Oder zweiter Untertitel "Deutsche Autofahrer unter sich"
Noch kleinkarierter ist es doch, daß es Leute gibt, die angeblich keinerlei Skrupel davor haben vor anderer Leute Grundstückseinfahrten oder Grundstückszugänge zu parken. Und das auch noch so darstellen als wäre es das schönste auf der Welt den Mitmenschen auf den Nerven herumzutrampeln
Sollen die doch schauen wie die da rein kommen.
Zitat:
@GOLFIWOLFI schrieb am 18. April 2015 um 12:35:31 Uhr:
Die Frage ist hier wohl nicht eindeutig und leicht zu beantworten.
Die ist ganz einfach zu beantworten und auch ganz einfach zu verstehen, immer dann, wenn es "fahren" heißt:
Auch wenn man auf der Autobahn fahren darf, so darf man nicht so fahren, dass man andere dabei behindert. Den allseits bekannten "Mittelspurschleicher", kennt jeder, weiß jeder, kann jeder mit den geltenden Vorschriften halbwegs sinnig umgehen.
Nimmt man das Wort "parken" ...
Auch wenn man auf der Straße parken darf, so darf man nicht so parken, dass man andere dabei behindert.
... dann hakt es irgendwie.
Es muss doch haken, wenn man offen dazu auffordert, sich noch ein Fahrzeug anzuschaffen, um dann dauerhaft die Mittelspur beschleichen zu können. Irgend eine Rostkiste, soll ja nicht schnell fahren, man will es ja denen da mal so richtig zeigen. Die, die eine Autobahn ernsthaft benutzen wollen, obwohl die über die Landstraße auch an das Ziel kommen würden.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 18. April 2015 um 13:56:43 Uhr:
Noch kleinkarierter ist es doch, daß es Leute gibt, die angeblich keinerlei Skrupel davor haben vor anderer Leute Grundstückseinfahrten oder Grundstückszugänge zu parken. Und das auch noch so darstellen als wäre es das schönste auf der Welt den Mitmenschen auf den Nerven herumzutrampelnZitat:
@trouble01 schrieb am 18. April 2015 um 13:32:22 Uhr:
Nach und nach wird es sehr kleinkariert, so kleinkariert, dass es fast schon uni ist.Oder zweiter Untertitel "Deutsche Autofahrer unter sich"
Sollen die doch schauen wie die da rein kommen.
Diese sind damit auch gemeint. Sogar erst recht. Mit solchen Leuten diskutiere ich gar nicht mehr.
Zitat:
@Dramaking schrieb am 18. April 2015 um 10:50:24 Uhr:
Die reine Einschränkung gegenüber einer üblichen Nutzung. Liegt eine massive Einschränkung oder gar eine Unmöglichkeit der Nutzung vor, fehlt nur noch die Absicht und es ist nicht mehr §1 StVO und das OA als Gesprächspartner, sondern §240 StGB und die StA.
Jetzt vergaloppierst du dich aber.
Ich bin ja nur Küchenjurist, aber selbst in dem Extremfall, dass eine Haustür so zugeparkt wird, dass man sie überhaupt nicht mehr öffnen kann, sehe ich die Tatbestandsmerkmale für § 240 StGB nicht erfüllt. Es fehlt die Gewalt bzw. die Drohung mit dem empfindlichen Übel.
Vielleicht meintest du § 239 StGB - durchaus denkbar, wenn die versperrte Haustür der einzige Zugang zur Wohnung ist.
Rein sachlich gesehen darf er dort parken, wenn durch eine Beschilderung nichts anderes geregelt ist. In der StVO ist eindeutig das Parken vor Grundstücksein- und Ausfahrten und vor Bordsteinabsenkungen verboten. Alles andere ist eine Sache der Kommunikation mit dem Grundstückseigentümer, aber das muss der mit jedem VT klären. Seine private Beschilderung ist nur eine unmaßgebliche Meinungsäußerung.
Und ja: Ich habe ein Grundstück, mit Zufahrt über einen abgesenkten Bordstein, mit unmaßgeblichem Schild am Tor, mit offiziellem Parkverbot und trotzdem immer wieder vor der Einfahrt Parkenden.
Aber rechtlich ist die Sache klar: der TE darf dort parken, bei mir dürfte er es nicht.
Wenn der dortige Anwohner mit dem parken nicht einverstanden ist, müßte er ein eingeschränktes Halteverbot offiziell beantragen.
Aber es ist nur ein Eingang und das Betreten scheinbar auch mit davor parkenden Fahrzeugen problemlos möglich. Es ist keine Zufahrt!
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 18. April 2015 um 18:29:49 Uhr:
Es fehlt die Gewalt bzw. die Drohung mit dem empfindlichen Übel.
Gewalt im Sinne des §240 StGB liegt nach BGH bereits dann vor, wenn "durch einen geringen körperlichen Aufwand eine physische oder psychische Sperrwirkung erzeugt wird. Nötigung ist weder ein eigenhändiges Delikt noch verlangt es die unmittelbare Begegnung von Täter und Opfer. Die Tathandlungen "Gewalt" und "Drohung mit einem empfindlichen Übel" ist dann gegeben, wenn der Täter die Handlung nicht auf einen anerkannten Rechtfertigungsgrund stützen kann."
Die Absenkung der Gewaltdefiniton im 240 ist noch nicht so lange, etwa 3-4 Jahre und war die Folge diverser passiver, gewaltloser Blockaden bei etlichen Demos. Wurde dann gleich so weit abgesenkt, dass hier nicht mal mehr Laub auf die Fahrbahn gestreut werden darf, um andere an ihrer üblichen Tätigkeit zu (be)hindern.
Das Aufstellen von Stühlen und Absperrband zur Reservierung eines Parkplatzes erfüllt seit dem bereits vollumfänglich den Straftatbestand der Nötigung nach § 240 StGB: Eine nicht gerechtfertigte körperliche Tätigkeit, die eine gezielte, gewollte physische Sperrwirkung gegen Dritte hat - Bingo.
Wenn Stuhl auf Fahrbahn wegen Parkplatz reicht, dann braucht man über Auto vor Zugang nicht mehr viel diskutieren 😉
Du sagst es doch selbst: "Stuhl auf der Fahrbahn". Das ist ein Verstoß gegen die StVO. Guck doch erstmal in die rein. Es ist doch keine Nötigung, selbst hochgradig adipösen Personen ist das Betreten des Grundstücks noch gefahrlos möglich. Lasst doch mal die Kirche im Dorf: lt. StVO darf er dort parken. Punkt!
Was der gesunde Menschenverstand sagt, ist was ganz anderes. Gesunder Menschenverstand hat mit Recht und Gesetz aber nichts zu tun.
Zitat:
@Dramaking schrieb am 18. April 2015 um 10:54:13 Uhr:
Warum Fahrzeuge, wenn es im §1 um Verkehrsteilnehmer geht und ein Fußgänger ein solcher ist?
Die Fußgänger wurden in meinem von Dir amputierten Beitrag keinesfalls unberücksichtigt gelassen, ich nannte sie allerdings "Personen":
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 18. April 2015 um 10:09:57 Uhr:
[...] Also muß das Tor frei bleiben, zumal ja auch keine Person dort rein oder raus kommen würde, wenn am Bordstein geparkt wird. [...]
Bezogen habe ich mich allerdings hauptsächlich auf die Definition der Grundstückszufahrt. Zu
fahrt, nicht Zu
gang! Letzterer muß natürlich auch gewährleistet sein. In dem Beispiel des TE würde ich den Straßenraum vor dem Gartentor in der Breite des Tors nicht zuparken.
Grüße von Mischko
Zitat:
@Geisslein schrieb am 18. April 2015 um 13:56:43 Uhr:
Noch kleinkarierter ist es doch, daß es Leute gibt, die angeblich keinerlei Skrupel davor haben vor anderer Leute Grundstückseinfahrten oder Grundstückszugänge zu parken. Und das auch noch so darstellen als wäre es das schönste auf der Welt den Mitmenschen auf den Nerven herumzutrampeln
Sollen die doch schauen wie die da rein kommen.
Nein, wenn man zwei offizielle Grundstückszugänge/Zufahrten hat, ist es kleinkariert mittels weiterer Tor im Zaun sich jeden parkenden auf öffentlichem Straßenland entledigen zu wollen (so hier wohl der Fall).
Natürlich ist es genauso kleinkariert und krank! sich ein Schrottfahrzeug zu besorgen, um den Nachbarschaftsstreit eskalieren zu lassen und am aller perversesten ist deine Idee die Umwelt mit Öl zu verseuchen, um dem anderen dann eine auszuwischen. Unglaublich welche kranke Ideen man überhaupt entwickeln kann wegen nichts!
Der hat zwei ganz normale Grundstückszufahrten, mehr gibt es nicht, fertig aus!