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Parken gegenüber Bushaltestelle auf verengter Fahrbahn

Habe über Google und hier im Forum leider nichts zu dem Thema gefunden.

Ist es OK, gegenüber einer Bushaltestelle zu parken, wenn die Straße zudem noch verengt ist und die Busse mit Sondergenehmigung durch die Straße fahren? Die Verengung ist immerhin so gegeben, daß zwei Busse nicht nebeneinander passen und daher im Falle des Falles einer auf den Bürgersteig rauf muß. Für Fahrzeuge über 7t ist die Straße eigentlich gesperrt - interessiert aber einige natürlich nicht weiter.

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11 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von osssi

Ist es OK,

OK ist es sicherlich nicht, aber danach fragt die rechtsprechung leider nicht immer. ;)

Wenn es nicht ausdrücklich verboten und/oder zur massiven Beeinträchtigung/Behinderung führt, gibt es kein Gesetz, was dem entgegensteht.

Zitat:

Original geschrieben von osssi

Die Verengung ist immerhin so gegeben, daß zwei Busse nicht nebeneinander passen ...

Bushaltestelle, also ein dort stehender Bus an dem ein zweiter Bus vorbeifahren will, oder sich zwei begegnende Busse im fließenden Verkehr?

 

Die vorgeschriebene Restfahrbahnbreite im üblichen Verkehr muss mehr als 3 Meter sein, exakt: 3,05 Meter müssen als lichte Weite frei bleiben.

Ein in einer Bushaltestelle stehender Bus ist "regelmäßiger Verkehr" und die Durchfahrtsbreite dann neben diesem stehenden Bus muss 3,05 Meter betragen. Kann ja immerhin Feuerwehr oder ein Rettungswagen durch müssen.

Zwei fahrende, sich begegnende Busse haben Pech, für mehr als 3,05 Meter gibt es keinen Anspruch, einer muss vor dieser Engstelle dann warten.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Bushaltestelle, also ein dort stehender Bus an dem ein zweiter Bus vorbeifahren will, oder sich zwei begegnende Busse im fließenden Verkehr?

Sowohl als auch. Auf Grund der Verengung gibt es keinen gesonderten Haltebereich. Die Busse halten direkt auf der Fahrbahn.

Zitat:

Zwei fahrende, sich begegnende Busse haben Pech, für mehr als 3,05 Meter gibt es keinen Anspruch, einer muss vor dieser Engstelle dann warten.

Mit warten ist es im Bereich der Haltestelle nicht getan. Einer der Busse MUSS auf den Bürgersteig drauf, sonst warten die bis zum jüngsten Gericht.

Ist übrigens eine verkehrsberuhigte Staße, als 30kmh, aber auch das ist meist nur graue Theorie.

Zitat:

Original geschrieben von osssi

Sowohl als auch. Auf Grund der Verengung gibt es keinen gesonderten Haltebereich. Die Busse halten direkt auf der Fahrbahn.

Wenn das eine ausgeschilderte Bushaltestelle ist, dann ist gegenüber dieser Bushaltestelle nichts mit parken, wenn weniger als 3,05 Meter bei dort stehendem Bus bleiben.

 

Zitat:

Mit warten ist es im Bereich der Haltestelle nicht getan. Einer der Busse MUSS auf den Bürgersteig drauf, sonst warten die bis zum jüngsten Gericht.

Nur dann, wenn einer der beiden seine Wartepflicht missachtet hat.

Wenn ich nicht durchkomme, dann muss ich dort warten, wo noch keine Verengung vorhanden ist, damit der Gegenverkehr aus der Engstelle auch "ablaufen" kann. Also neben "mir", dem wartenden Fahrzeug noch diese 3,05 Meter frei bleiben.

Dass dies oft nur in der Theorie funktioniert und real dann mit der Brechstange gearbeitet wird, mag sein, aber nach Recht und Pflicht gefragt, ist das eindeutig geregelt und verteilt.

Ich wohne auch in einer engen "30er-Straße" mit beidseitig parkenden Fahrzeugen und einer Restbreite in der Mitte von etwa 4 Meter. Da sind Spiegelklatscher auch an der Tagesordnung oder 2mal die Woche, wenn der Müllwagen bei der Abholung die Straße dicht macht, auch ein reger Fahrzeugverkehr mit PKW und Motorrädern auf den Fußwegen vorhanden.

Ist so, rechtmäßig im Sinne der StVO nun nicht unbedingt.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Zitat:

Original geschrieben von osssi

Mit warten ist es im Bereich der Haltestelle nicht getan. Einer der Busse MUSS auf den Bürgersteig drauf, sonst warten die bis zum jüngsten Gericht.

Nur dann, wenn einer der beiden seine Wartepflicht missachtet hat.

Stelle ich mir gerade ganz lustig vor, wenn sich die beiden Busse gegenüber stehen.

Die Straße ist auf gesamter Strecke verengt und hat zudem eine Kurve. Dann müßte der örtliche ÖPNV-Betreiber rein theoretisch also an beiden Enden der Straße ein entsprechendes Lichtsignal oder so anbringen. Naja, sowas wird eh nicht passieren. Zumal das Problem damit nicht ganz behoben wäre, denn LKW werden ein solches Lichtsignal genauso ignorieren wie das 7t Verbotsschild.

Ich muß mich wohl noch mal in diese 3,05m Thematik reinlesen.

Zitat:

Original geschrieben von osssi

Dann müßte der örtliche ÖPNV-Betreiber rein theoretisch also an beiden Enden der Straße ein entsprechendes Lichtsignal oder so anbringen.

Ich vermute mal, dass hier der ÖPNV-Betreiber einen Planung- oder Ausführungsfehler gemacht hat.

So weit, wie ich das verstanden habe, handelt es sich um eine Umleitung oder Ausweichstrecke, weil die eigentliche, "normale" Strecke des ÖPNV durch Baustelle oder was auch immer temporär nicht nutzbar ist.

Da gelten auch bestimmte Richtlinien. Für das Gewichtsverbot mag man eine Sondergenehmigung erhalten, aber die Errichtung von "Nothaltestellen" darf keine besondere Behinderung darstellen. Die Durchfahrmöglichkeit für Feuerwehr/Rettungsdienste darf nicht eingeschränkt werden.

Ist da im Straßenverlauf eine Kurve, dass aufgrund einer Uneinsehbarkeit ein "Knoten" unausweichlich ist und Busfahrer trotz korrektem Verhalten (Straße so weit wie erkennbar frei) in eine "Falle" geraten, dann muss zB. mittels eines aufgestellten Halteverbotes eine Ausweichstelle geschaffen werden.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Ich vermute mal, dass hier der ÖPNV-Betreiber einen Planung- oder Ausführungsfehler gemacht hat.

Nö, die sagen, daß es im Fahrplan so ausgerichtet ist, daß sich keine Busse in der Straße begegnen. Das ist aber nur graue Theorie. Ist jetzt nicht so, daß es permanent vorkommt, daß sich Busse begegnen, aber gelegentlich schon.

Zitat:

So weit, wie ich das verstanden habe, handelt es sich um eine Umleitung oder Ausweichstrecke, weil die eigentliche, "normale" Strecke des ÖPNV durch Baustelle oder was auch immer temporär nicht nutzbar ist.

Nein, es handelt sich um die ganz normale Strecke, die seit Jahren so existiert. Verschlimmbessert hat sich die Situation vor 10 Jahren. Da wurde die Straße saniert und der Bürgersteig ein wenig verbreitert - davor handelte es sich aber ebenfalls schon um eine verengte Fahrbahn.

Das Busthema war in den letzten Jahren auch diverse Male im Gespräch im zuständigen Ortsbeirat. Es gab diverse Ortsbegehungen usw., aber im Grunde hat keiner Interesse, irgendwas zu ändern. Ist ja auch bequemer so.

Ein Nachbar war 20 Jahre politisch aktiv und auch einige Zeit im besagten Ortsbeirat. Der hatte immer wieder das Thema angeleiert. Einige Nachbarn hatten sich zusammen getan und den Rechtsweg eingelegt, aber gegenüber Ämtern was durchzusetzen ist so eine Sache. Die Sachen ruhen ja immer ein paar Jahre, weil der zuständige Sachbeabeiter krank oder auf Weltreise ist.

Die "deutsche Situation", das muss vermutlich erst richtig "knallen". Feuerwehr nicht rechtzeitig irgendwo hin kommen, weil der eigentlich nicht mögliche Zustand dann doch war, ...

Da hilft nur der "stete Tropfen" - wenn überhaupt.

Und warum will sich nun unbedingt jemand da hinstellen, grad bei solch problematischen örtlichen Verhältnissen? :confused: Man muss nicht immer für solche Fragen zwangsläufig Gesetzestexte bemühen, manchmal reicht auch der gesunde Menschenverstand. Ich würde schon rein aus Angst um die Unversehrtheit meines Autos es nicht an irgendwelche engen oder problematischen Orten abstellen...aber scheinbar ist Straßenverkehr heutzutage wirklich nur noch eine Frage des Geldes und des versierten Anwalts, den Kopf braucht man nicht mehr...:(

Tecci6N kann ich nur zustimmen. Hirn einschalten bevor man den Motor startet, gilt immer und hilft immer.

 

Darfst aber auch bei Gelegenheit § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO nachlesen: Das Halten und Parken ist an engen Straßenstellen unzulässig. Punkt und Ende.

 

Also wenn die reguläre Straße (wo zwei Fahrzeuge im Begegnungsverkehr aneinander vorbei kommen) dort extra verengt wurde um die ein- und aussteigenden Busfahrgäste zu schützen, so darf man dort auch nicht halten und parken.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Und warum will sich nun unbedingt jemand da hinstellen,

Meine Vermutung: weil es von dort nur noch 12m zur Haustür sind und die eigene Einfahrt bereits mit zwei Fahrzeugen belegt ist - mit zunehmenden Alter das ganzen Nachwuchses werden es auch immer mehr Autos. Die nächsten Parkplätze, die nie umkämpft und meist frei sind, sind über 200m entfernt. So vor der Tür ist wohl bequemer.

Da wir nebenbei auch noch einen Kindergarten, eine Grundschule und ein Altersheim in unmittelbarer Umgebung haben, ist auch nicht selten die Rennleitung bei uns zu sehen. Bisher haben die sich an der Sache nicht gestört, obwohl auch die zur Rushour schon länger hinter diesen Fahrzeugen gestanden haben.

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