Ordnungswidrigkeit wegen Zeugenaussage eines Vollzugsdienstes

Guten Tag,

Eine Beamtin wirft mir vor die die vorgeschriebene Parkscheibe von außen nicht gut lesbar bzw. überhaupt nicht im Fahrzeug angebracht zu haben. Weiteren Zeugen oder Beweisfotos bestehen nicht.

Mein Fahrzeug wurde auf der rechten Seite geparkt, der Fußgängerweg war somit auf der rechten Seite (aus Sicht des Fahrersitzes). Ich habe meine Parkscheibe aber auf das Armaturenbrett gelegt, wenn auch links vom Lenkrad.

Ist eine solche Handlung rechtens? Mir ist sehr wohl bewussst, dass ich wahrscheinlich günstiger komme, wenn ich einfach stumm die Ordnungswidrigkeit bezahle, könnten dann aber nicht alle Beamten einfach behaupten "Parkscheibe nicht gesehen - Geld her."?

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

Moin,
wenn ich unschuldig wäre würde ich nicht bezahlen.
Wo kommen wir denn hin, wenn ich jetzt schon ständig Fotos von meinem richtigen täglichen Verhalten fertigen muß, um bei etwaiger Beschuldigung den Nachweis parat zu haben...

Gruß

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Ich lege meine Parkscheibe immer links vorne aufs Armaturenbrett. Da seh ich kein Problem, egal wo der Bürgersteig ist.

Allerdings ist die Frage, wie man beweisen soll, dass überhaupt eine Parkscheibe hinterlassen wurde.

Zitat:

@tanh schrieb am 4. November 2014 um 11:39:03 Uhr:


könnten dann aber nicht alle Beamten einfach behaupten "Parkscheibe nicht gesehen - Geld her."?

Mit freundlichen Grüßen

Nein, weil sie weder einen Vorteil noch einen Nachteil aus der Aussage haben, im Gegensatz zum angeschuldigten.

Auch Politessen müssen ihre Quoten erreichen, daher haben sie duchaus ein Interesse an ausgestellten Tickets.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 4. November 2014 um 11:44:54 Uhr:


Ich lege meine Parkscheibe immer links vorne aufs Armaturenbrett. Da seh ich kein Problem, egal wo der Bürgersteig ist.

Allerdings ist die Frage, wie man beweisen soll, dass überhaupt eine Parkscheibe hinterlassen wurde.

Am besten so

http://www.newtou.ch/blog/wp-content/uploads/2008/09/parkscheiben.jpg

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Zitat:

@birscherl schrieb am 4. November 2014 um 11:50:19 Uhr:


Auch Politessen müssen ihre Quoten erreichen, daher haben sie duchaus ein Interesse an ausgestellten Tickets.

Das hat mir ein ehemaliger Beamter vom Ordnungsamt auch erzählt.

Meine Schwester war mal mit einem Polizisten zusammen, und auch der hat davon erzählt, dass beim Blitzen Quoten zu erreichen sind. Also ich denke auch wenn die Beamten selbst daran nicht mehr verdienen, haben sie ihre Ziele.

Zitat:

@birscherl schrieb am 4. November 2014 um 11:50:19 Uhr:


Auch Politessen müssen ihre Quoten erreichen, daher haben sie duchaus ein Interesse an ausgestellten Tickets.

Glaubst du da muss man heutzutage lange suchen, um Gelegenheit zu haben Tickets zu schreiben?

Zitat:

@cc307 schrieb am 4. November 2014 um 13:16:02 Uhr:


Glaubst du da muss man heutzutage lange suchen, um Gelegenheit zu haben Tickets zu schreiben?

Nein, die Politesse hat ja auch leider den TE gefunden. 🙁

Hmm danke für die Antworten, werde in Zukunft wohl selber Fotos machen, damit ich auf solche "Sonderfälle" reagieren kann.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 4. November 2014 um 11:44:54 Uhr:


Allerdings ist die Frage, wie man beweisen soll, dass überhaupt eine Parkscheibe hinterlassen wurde.

Wenn die Politesse nicht das Gegenteil beweisen kann, steht eigentlich Aussage gegen Aussage. Da sollte der Rechtsgrundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" zum Tragen kommen. Leider sieht die Realität meist anders aus und es wird den (unfehlbaren) Beamten geglaubt.

@tanh: Ich würde in den sauren Apfel beißen und bezahlen. So oder so wird dir am Ende wohl nichts anderes übrig bleiben - könnte höchstens noch teurer werden.

Moin,
wenn ich unschuldig wäre würde ich nicht bezahlen.
Wo kommen wir denn hin, wenn ich jetzt schon ständig Fotos von meinem richtigen täglichen Verhalten fertigen muß, um bei etwaiger Beschuldigung den Nachweis parat zu haben...

Gruß

Zitat:

@birscherl schrieb am 4. November 2014 um 11:50:19 Uhr:


Auch Politessen müssen ihre Quoten erreichen, daher haben sie duchaus ein Interesse an ausgestellten Tickets.

Absolut hanebüchen!

Es gibt bei Politessen keinerlei Quoten. Andernfalls bitte aussagekräftige Beweise her.

Zitat:

@matzi99 schrieb am 5. November 2014 um 16:06:12 Uhr:



wenn ich unschuldig wäre würde ich nicht bezahlen.
Wo kommen wir denn hin, wenn ich jetzt schon ständig Fotos von meinem richtigen täglichen Verhalten fertigen muß, um bei etwaiger Beschuldigung den Nachweis parat zu haben...

Das ist alles so richtig und es wurmt einen gewaltig. Dennoch, Recht haben heißt nicht auch automatisch auch Recht bekommen. Lieber das Ticket bezahlen, von mir aus mit Wegelagerei, .... im Verwendungszweck und den Betrag in maximal möglichen Teilbeträgen, dann kannst hinterher noch in 20 Telefonaten dein Leid klagen. So ist wenigstens der Gewinn abgeschöpft.

Gruß

Bei uns machen die Kollegen vom Ordnungsamt auch immer ein Foto. Da ist dann schon zu sehen, ob etwas ausgelegt war oder nicht. Das mit dem gut lesbar hatten wir auch schon mal, da ist der Parkausweis unter die schwarze Umrandung der Frontscheibe gerutscht und man konnte das Nummernschild nicht einfach ablesen.
Allerdings wusste der Kollege aus seinem Gerät heraus, dass wir einen gültigen Parkausweis hatten.

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