ohne Umweltplakette in Berlin geparkt --> Bußgeldbescheid

Hallo,

ich habe eine Frage, zu einem Bußgeldbescheid, den ich erhalten habe.

Und zwar habe ich mit einem Seat Ibiza BJ 2010 in Berlin innerhalb der Umweltzone geparkt.
Das Fahrzeug hat eine grüne Plakette, die jedoch nicht sichtbar an der Windschutzscheibe montiert war. Sie lag im Auto.
Nun wird mir vorgeworfen:
"Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1/270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil (Verkehrsteilnahme durch Parken).
§19OWiG; §41 Abs. 1 iVm Anlage 2 StVo, §49 StVo; §24 StVG; 153 BKat"

Lohnt es sich, dafür Einspruch einzulegen, da das Auto wie gesagt eine Plakette hat.

Ich stütze mich mit der Anfrage hauptsächlich auf diesen Artikel:
http://...hoffmann-rechtsanwaelte.de/.../detail.49.Bußgeld.html

Viele Grüße.
Tom

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010



Ja wo hab' ich denn meine Plakette? Im hinteren Fußraum oder ist sie so gar zwischen die Vordersitze gerutscht oder habe ich sie letztes Mal doch ins Handschuhfach geworfen? Es zieht einem schon den Draht aus der Mütze, wie hier Eitelkeit, Schlamperei und das Anfertigen eigener kleiner Gesetze zum Markt getragen werden. Den Behörden eins auswischen, unnötige Kosten verursachen auf Rechnung des Steuerzahlers. Gibt es da nicht einen Begriff dafür: Paragraphenreiterei😁

Naja Anwälte wollen auch nicht verhungern 😉

Für mich ist die ganze Umweltzonen Feinstaubplaketten-Aktion reine Abzocke und da ich Aufkleber nicht am Auto mag, vorallem dann nicht wenn Sie mein Sichtfeld einschränken, werden sie auch nicht angebracht. In den meisten Parkfällen lege ich die Plakette auch gut sichtbar aufs Armaturenbrett, hin und wieder im Termindruck vergesse ich aber auch mal mein Fahrzeug zu kennzeichnen.

Aber ist es meine Schuld wenn Kosten verursacht werden? – Warum werden Fahrzeuge die aufgrund des Baujahres schon ersichtlich die Norm erfüllen (im ruhenden Verkehr) denn überhaupt aufgeschrieben? – Da ist der Umweltschutz sicher nicht der Vater des Gedankens!

Gerade bei Ämtern die es peinlichst genau nehmen mit Daten, Fakten, Fristen, Kosten und Paragraphen, ist das Paragraphenreiten der reine Selbstschutz.

Letztens hat das Amtsgericht Köln es nach 6 Jahren geschafft mich über den Tod meines Onkels in Kenntnis zu setzen, für die Erbannahme oder Ausschlagung blieben mir aber nur 6 Wochen. Und nach der Erbausschlagung die (natürlich wieder zu Lasten meiner Freizeit ging), hatte ich dann noch 2 Wochen Zeit die 20€ Gebühr für die Ausschlagung zu bezahlen, die darin bestand das ein Beamter einmal gestempelt und ich einmal unterschrieben habe.

Da zahl ich sicherlich keinen Cent wenn eine hochmotivierte Zettelsteckerin ohne Sinn und Verstand ihre Flyer verteilt. 😁

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Zitat:

Original geschrieben von BMW K100RS16V


Darf ich dich daraufhinweisen, dass in D nicht mehr Recht gesprochen wird!
Es finden nur noch vergleiche statt!
...

Genau nämlich.

Man geht ja sowieso seit jeher nicht vor Gericht um Recht zu bekommen, sondern ein Urteil.
Und selbst das geht nicht mehr so einfach anscheinend.

Im übrigen ist es anscheinend egal, ob man keine Plakette hat oder eine mit einem ehemaligen Kennzeichen des betreffenden Autos.
Die gilt auch nicht und kann evtl. sogar als Urkundenfälschung ausgelegt werden, weil sie ja nicht (mehr) zu dem Fahrzeug gehört.

So sagte man es mir jedenfalls einmal.

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


[...]

Den Behörden eins auswischen, unnötige Kosten verursachen auf Rechnung des Steuerzahlers.

Für die Kosten sind allein diejenigen verantwortlich, die ein Grabtuch aus sinnlosen Verordnungen und Gesetzen über das Land ziehen, die grundsätzlich mit hohem bürokratischem Aufwand umgesetzt werden.

Daß etwa ein fabrikneues Automobil, das in Übereinstimmung mit allen Gesetzen und Umweltauflagen, genehmigt durch das BKrA extra noch eine Plakette braucht, damit auch die Politesse es versteht, ist einfach Schildbürgerei. Kurz: Wenn Idioten Gesetze machen, werden diese auch bald nur noch von Idioten befolgt.

oh nein, es muß sogar noch das richtige Kennzeichen drinstehen.

Also brauchst du eine neue Plakette wenn du umziehst oder ein Auto kaufst.

Und ja, ich hab 2 Urteile hier.

Und ja, die wurden gefällt obwohl auch das Kennzeichen im Absatz 2 steht auf den sich das Schild gar nicht bezieht!!!

Insofern ist das vom Herrn Anwalt mit Vorsicht zu genießen.
Amtsrichter sticht Anwalt...

Bevor man da seine Fahrt/Abstelleigenschaft evtl. preisgibt und dann mitm Punkt dasteht weil in den 2 Fällen der Richter gesagt hat "Damits die Dame vom Ordnungsamt leichter hat muß das Kennzeichen aktuell sein" 😁😁😁
Und in dem Fall der Richter evtl. sagt "Ist mir egal, damits alle leichter haben muß das Ding in jedem Auto kleben auch wenn sich das Schild gar nicht darauf bezieht" 🙄

@ingo1960

Der deutsche Hang zur Überreglemmentierung ist zweifelsohne vorhanden, aber man sieht es ja in den Staaten Südeuropas, wo eine laxere Einstellung den Dingen gegenüber, die der Staat zu vertreten hat, hinführt.😉 Es gibt überall Schlitzohren, welche irgendeine Lücke zum eigenen Vorteil nutzen wollen s. auch die Jammerfreds hier im MT!

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Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


man sieht es ja in den Staaten Südeuropas, wo eine laxere Einstellung den Dingen gegenüber, die der Staat zu vertreten hat, hinführt.😉

Was sieht man denn konkret, das man hier nicht sieht?

Ernst gemeint.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän



Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


man sieht es ja in den Staaten Südeuropas, wo eine laxere Einstellung den Dingen gegenüber, die der Staat zu vertreten hat, hinführt.😉
Was sieht man denn konkret, das man hier nicht sieht?
Ernst gemeint.

cheerio

Dem schließ ich mich an, mich würde auch interessieren was freddi sieht was wir nicht sehen....

Nein, müsst ihr mich denn so wörtlich nehmen mit dem "sehen"?
Also z. B. auf den Verkehr bezogen: Eine rote Ampel gilt nicht für alle! Sturzhelm für Krafträder eigentlich für die Katz' und dergleichen. Auf dem politischen Feld muss ich Griechenland anführen ohne jetzt in die Einzelheiten zu gehen oder ich denke an die vielen Schwarzbauten in Istanbul - bei uns undenkbar. Das genau meinte ich mit der laxeren Einstellung der staatlichen Regulierung gegenüber.

Naja, ich habe im südeuropäischen Ausland gearbeitet und ganz ehrlich, es gibt überall Licht und Schatten.
Aber ich kann nicht sagen, dass da nun überhaupt kein Rechtsstaat ist oder dass ich ohne Trinkwasser dasaß.

Und Griechenland wollte Aufschwung durch mehr Arbeitsplätze im Staatsdienst, auf Kosten der Vertragspartner.
Wohin also zu viel Staat führt, "sieht" man dann auch schön.

Deswegen die Frage.

Anarchie ist Mist, Etatismus aber auch 🙂

Wir haben keine Schwarzbauten- aber selbst Wien hat mit seinem Hauptbahnhof später angefangen als Berlin mit seinem BBI. Und rate mal, wer eher fertig wird.

Aber, das führt vom Thema weg.

cheerio

Die Plakette wurde nicht ordnungsgemäß angebracht, gilt also wie nicht vorhanden. Keine Amnesty für Plakettenklebeverweigerer!

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Die Plakette wurde nicht ordnungsgemäß angebracht, gilt also wie nicht vorhanden. Keine Amnesty für Plakettenklebeverweigerer!

Der Halter hat keine Plakette angebracht.

Der Halter wohnt (in diesem Fall) nicht in einer Umweltzohne.

Somit gibt es keine Pflicht die Plakette anzubringen. 😉

(Selbst wenn er in einer Umweltzohne wohnen würde gibt es keine Pflicht sie ankleben. Er muss seinen Wagen halt nur außerhalb der Zone parken)

Eine interessante Frage, die bis jetzt noch nicht aufgekommen ist, ist halt die Halterhaftung, oder Fahrerhaftung.

-Nach einem Gesetz muss der Schuldige gefunden werden, und das ist der Fahrer. Steht nicht fest, wer der Fahrer ist kann ich mir vorstellen, das nichts weiteres passiert. Kann der Halter ein alibi nennen, das er zur Tatzeit woanders war ist er raus aus der Nummer.
-Nach einem anderen Gesetz gehen Knöllchen wegen falsch parken immer an den Halter, und keiner fragt nach, wer den Wagen dort geparkt hat.

Zitat:

Original geschrieben von MvM


Eine interessante Frage, die bis jetzt noch nicht aufgekommen ist, ist halt die Halterhaftung, oder Fahrerhaftung.

siehe hier:

www.motor-talk.de/.../...rigen-parkens-in-der-umweltzone-t3902994.html

O.

Ich verstehe dieses ganze Rumgeeiere nicht, dabei ist alles klar geregelt: Es sind Umweltzonen eingerichtet worden und wer sich in diesen Zonen mit seinem KFZ bewegt, benötigt eine Umweltplakette in der passenden Farbe.
Diese ist Fahrzeugbezogen, also der Kennzeicheneintrag muss mit dem Kennzeichen am KFZ übereinstimmen. Diese Plakette muss sichtbar von Innen an die Windschutzscheibe (ausserhalb des Sichtbereiches ) geklebt werden.
Und wer ohne erwischt wird, riskiert 40 Euro und 1 Punkt.

In den 5 Jahren, die die Plakettenverordnung mittlerweile besteht, sollte es auch der letzte Hinterhofdödel begriffen haben.

WO IST JETZT DAS PROBLEM ?????????

MFG Thomas

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom


WO IST JETZT DAS PROBLEM ?????????

MFG Thomas

Das besteht wohl in der mangelnden Zahlungsbereitschaft derjeniger die keine Plekette haben und versuchen irgendwie mit Trick 17 um die Zahlung sich herumwinden zu können.

Ich habe die Unsinnige Umweltplakette nicht da die Produktion dieser Umweltplakette die Umwelt mehr belastet als das sie die Umwelt mit ihrer Anwesenheit entlastet 😁

Nee, im ernst, ich brauch die nicht. Und wenn irgendwann ganz Deutschland mal ne Umweltzone ist, flieg ich nur noch nach Deutschland 😉

Problem es gibt keines.

Bzw. es würde keines geben wenn der Gesetzgeber mal ordentlich arbeiten würde.

1.
Erst mußte es geändert werden damit "Verkehrsteilnahme durch Parken" bestraft werden kann.
Das AG Tiergarten hatte schon immer so entschieden. (soweit ich weiß)

Daraus folgt aber auch, daß es die Möglichkeit gibt die Halterhaftung zu nehmen.
Was jedoch bereits einmal ein Anwalt dann als nicht richtig erstritten hat vor einem (1) Gericht.

2.
Das nächste Problem ist, daß sich die Erläuterung zum Zeichen auf einen Absatz bezieht.
Die Frage der Anbringung und das Kennzeichen (aktuell oder überhaupt) stehen aber in einem anderen Absatz!

Rein nach StVO kann das also eigentlich nicht geahndet werden.

Das sehen aber durchaus Gerichte wieder anders und sagen das Kennzeichen muß aktuell sein, damit es die Überwachungskraft leichter hat. Egal worauf sich das Schild eigentlich bezieht...

Und es ist keins dieser Urteile für ein anderes Gericht bindend. 😁

3.
Dazu noch das Problem mit den Ausnahmen.
Darin steht" Fahrzeuge für die Sonderrechte in Anspruch genommen werden können".

Das könnte im Prinzip sogar DEIN Auto sein - oder meines. Wenn wir es einem freiwilligen Feuerwehrmann ausleihen der damit im Alarmfall zur Wache fährt. Denn der hat Sonderrechte und kann sie mit jedem Fahrzeug in Anspruch nehmen.

Das Gesetz ist einfach schlecht gemacht und formuliert.
Obwohl es bereits einmal umformuliert wurde.

Und das alles ganz abgesehen von der Frage der Sinnhaftigkeit von Umweltzonen.

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