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Ölspur-Anschlag: Wichtige Schlussfolgerungen aus Spurenbild bisher nicht gezogen

Themenstarteram 7. Oktober 2015 um 16:32

Hallo, ich nehme Bezug auf folgende Tat

http://www.welt.de/.../...le-Unbekannter-verteilt-Oel-auf-Strasse.html

 

http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/ashampoosnap2bhc4pwq3vd.png

 

Dazu stelle ich erläuternd zu den Eintragungen in das Polizeifoto fest:

1.) Die Ölspur wurde definitiv von einer auf einem Fahrzeug wie Quad, Motorrad oder Fahrrad aufgerichtet stehenden Täter in Vorausfahrt mit ca. 15 km/h gelegt.

2.) Der Täter beugte sich dazu zumindest anfangs stehend über seinen Lenker.

3.) Der Täter legte die Spur in 2 Fahrten, wobei er definitiv seine Ölspur im Bereich zwischen den roten Zahlen 1 und 2 mit seinen Rädern in jeder Richtung einmal überfuhr, seine Reifenspur ist definitiv auf dem Asphalt nachweisbar gewesen.

4.) Und zwar begann der Täter seine „Ausbringungsfahrt“ entsprechend dem roten Pfeil. Der rote Pfeil stellt die Bewegungslinie des Körpers des Täters dar, auf einem Zweirad entspricht es der Fahrspur, auf einem Quad entspricht es der gedachten Mittellinie zw. beiden Fahrspuren.

5.) Der Täter begann seine Ausbringungsfahrt aufgerichtet über den Lenker gebeugt mit einem Schlenker von links nach rechts in Fahrtrichtung, das entspricht dem roten Pfeil als Fahrtrichtung und dem Bereich mit der roten 1, wo der Täter mit dem Ausbringen begann.

6.) Dieser Schlenker vom roten Bereich 1 zum roten Bereich 2 ist die entscheidende Information, die die Rekonstruktion ermöglicht. Dieses Spurenbild ist zusammen mit den weiteren rot markierten Punkten 3,4,5,6 und 7 nur vorstellbar entsprechend der obigen Erklärung.

7.) Der Pfeil und die Zahlen in hellblau markieren die Rückfahrt, bei der der Rest ausgebracht wurde.

Ich betone, dass es hier nicht um Spekulationen und Möglichkeiten geht, sondern dass es zu dieser Art der Ausbringung anhand des Spurenbildes keine Alternative gibt.

Ich behaupte, dass jede auch nur theoretische Alternative von mir durch logische Argumentation und durch einen Versuch in der Praxis widerlegt werden kann.

Weil es jedoch nicht um Spekulationen sondern um Fakten geht, muss das auch in der Fahndung auftauchen, sonst ist diese nicht so gut und erfolgsversprechend, wie es möglich wäre.

Weil in privaten Gesprächen manche das nicht verstanden haben, erwähne ich gleich noch, was definitiv eine Ausbringung zu Fuß ausschliesst:

Entscheidend ist im beschrifteten Foto der Bereich zwischen den roten Zahlen 1, 2 und 3. Nur dieser Bereich läßt die Bestimmtheit meiner Aussagen zu. Nur dort ist EINDEUTIG zu erkennen, dass eine Überlagerung zweier verschiedener Bewegungen vorliegt, dass es eine GLEICHFÖRMIGE Grundbewegung gab, zusätzlich zu der zweiten Bewegung, eben der der Hand, die den Behälter mit dem Öl ausleerte.

Im Bereich der hellblauen Zahlen auf dem Bild, also der Rückfahrt, war die Grundbewegung so langsam und das Spurenbild so "wackelig", dass diese Grundbewegung auch durch eine Fortbewegung zu Fuß entstanden sein hätte können.

Nicht so jedoch der Bereich der roten Zahlen 1, 2 und 3.

Hier hätte zwar die Strecke Rot1 bis Rot2 in einer schleudernden Bewegung ausgeführt werden können, dann jedoch hätte die flüssige Fortsetzung dieser Linie zwischen Rot2 und Rot3 so nicht zustandekommen können. Denn die RADIALE Ausbringung zwischen Rot1 und Rot2 bedeutet, dass die Person sich in dem Moment MITTEN ZWISCHEN Rot1 und Rot2 aufhielt, und zwar im Vordergrund.

Dann jedoch hat der Täter seine radial geschleuderten Tropfen im Bereich Rot2 WÄHREND IHRER FLUGZEIT regelrecht eingeholt, denn nur so ist die flüssige Fortsetzung der Linie Rot2 nadch Rot3 erklärbar. Denn die ist nicht mehr radial, der Täter war in Sekundenbruchteilen nachdem seine meterweit radial seitswärts geschleuderten Tropfen bei Rot2 ankamen auch schon selbst dort um dann die senkrecht von oben hergestellte Linie von Rot2 nach Rot3 zu bewerkstelligen.

Dies ist zu Fuß nicht nur wegen der notwendigen Geschwindigkeit so nicht zu schaffen, sondern auch wegen der dabei aus dem Stand notwendigen Beschleunigung, die jedoch nicht notwendig ist, wenn schon eine gleichförmige Grundbewegung durch ein fahrendes Fahrzeug vorliegt.

Eine derart gleichförmige Linie wie in diesem Bereich spricht einfach für eine Ausbringung von einem fahrenden Fahrzeug aus.

Jedoch definitiv anfangs nach vorne geschleudert und damit definitiv für ein Fahrzeug, mit dem sowas geht: Eben einem Quad, Motorrad oder Fahrrad.

Ein getunter Rasentraktor hätte es natürlich auch sein können, aber am wahrscheinlichsten ist eben das Genannte.

Damit kann man fahnden und weil es die Chancen stark erhöht, müsste man es auich tun.

In der Fahndung selbst muss man es dann nicht so bestimmt formulieren wie ich es hier tue sondern kann sagen, dass "einiges dafür spricht dass..."

Aber heute, wo es daraum geht ob das überhaupt erwähnt wird oder es nur "Spekulationen" sind, da vertrete ich meine Analysen mit allem Nachdruck, sie sind soweit klar beweisbar, dass man das nicht unterschlagen darf.

 

Beste Antwort im Thema
am 7. Oktober 2015 um 19:48

Das kann man nur beurteilen, wenn man die Spurenlage vor Ort untersucht hat. Anhand der Fotos ist die Beurteilung kaum möglich. Außer für den Täter.

Der Täter ist weiß, deutsch, Bayer, rechthaberich, verübt Selbstjustiz, hat Nachbarschaftsstreitigkeiten, ist 60+, mag keine Motorräder - fährt deshalb auch keins, wahrscheinlich auch kein Quad. Fahrrad ist möglich, aber unwahrscheinlich. Ob er zu Fuß dort war oder mit dem Auto dorthin gefahren ist, kann man nur beurteilen, wenn man die Örtlichkeit und die Entfernungen näher kennt. Wenn es der Serientäter aus dem Allgäu war, hat er ein Auto benutzt. Serientäter wünschen sich unterbewusst erwischt zu werden. Sie werden immer mutiger. Manchmal posten sie in Foren.

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am 13. Oktober 2015 um 16:43

Zitat:

@rooster45 schrieb am 13. Oktober 2015 um 15:41:23 Uhr:

Hier wurde mal einer geschnappt letztes Jahr.. durch Zeugen

Ölspur

Wahrscheinl wurde er für schuldunfähig erklärt und spielt jetzt in einer Klappsmühle.

Haben die in der Klappse auch Internet?

Zitat:

@Vulkanistor schrieb am 13. Oktober 2015 um 18:43:11 Uhr:

Zitat:

@rooster45 schrieb am 13. Oktober 2015 um 15:41:23 Uhr:

Hier wurde mal einer geschnappt letztes Jahr.. durch Zeugen

Ölspur

Wahrscheinl wurde er für schuldunfähig erklärt und spielt jetzt in einer Klappsmühle.

Haben die in der Klappse auch Internet?

Das weiss ich nicht, würde mich aber auch mal interessieren ob der Steuerzahler auch dafür

aufzukommen hat. Möchtest Du etwa dorthin ?? Versuche es doch erstmal mit Medikamenten,

ist nicht ganz soo kostspielig wie ein Klinikaufenthalt und noch etwas, gib dich nicht auf.

glg rooster

am 13. Oktober 2015 um 20:45

Mein lieber Gockel,

das hast Du nicht ganz verstanden. Für Dich erkläre ich es aber auch nicht .

Zitat:

@Vulkanistor schrieb am 13. Oktober 2015 um 18:43:11 Uhr:

Zitat:

@rooster45 schrieb am 13. Oktober 2015 um 15:41:23 Uhr:

 

Wahrscheinl wurde er für schuldunfähig erklärt und jetzt in einer Klappsmühle.

Haben die in der Klappse auch Internet?

Offensichtlich. :rolleyes:

Zitat:

@Vulkanistor schrieb am 13. Oktober 2015 um 22:45:49 Uhr:

Mein lieber Gockel,

das hast Du nicht ganz verstanden. Für Dich erkläre ich es aber auch nicht .

Sagte doch: "Gib Dich nicht auf" stehe zu deinem Problem und nimm es als solches auch wahr.

am 13. Oktober 2015 um 21:16

Ok,

da Du ein eher schlichtes Gemüt hast:

Die Vermutung mit dem Internet in der Klappse bezog sich auf den TE. Da war doch was mit Täterwissen und das sie jetzt einen gefasst haben.

Du verstehst den Zusammenhang?

Wenn nicht ist auch egal.

Um auf solch einer schlüpfrigen Ölspur auszurutschen,

hat sich einer wohl den falschen Schuh angezogen...

aber ich will kein Öl ins Feuer giessen :D:D:D

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