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Nicht telefoniert trotzdem 1 Punkt 60Euro

Themenstarteram 12. Juni 2014 um 11:15

Hallo,

Hoffe ich bin hier richtig:

Folgender Sachverhalt:

Ich unterwegs mit meinem Auto, hole das Handy aus meinem Rucksack.

Genau in diesem Augenblick neben mir die Freundlichen in Grün, sehen den Vorgang und ich werde angehalten.

Nun der Vorwurf und Strafe 'Benutzen des Handy's im Strassenverkehr'

Auch die Aussage meinerseits ich habe nicht telefoniert

Und habe eine Audifreisprecheinrichtung hat nicht interessiert.

Jetzt meine Frage.

Kann ich dafür überhaupt bestraft werden?

Danke euch

Beste Antwort im Thema

Ja, der Schadenfreude kann man sich offensichtlich immer wieder sicher sein.

Trotzdem ist es in Zeiten von Bemmen, Zigaretten, am Gemächt kratzen, im iDrive herumspielen ziemlich weltfremd.

Wenn er ein 2m Funkgerät aus dem Rucksack holt, oder einen Schokoriegel, wäre alles okay.

Weltfremd!

cheerio

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am 12. Juni 2014 um 11:26

Na die Frage hierbei ist, hast du das Mobiltelephon in irgendeiner Form Benutzt ( Worunter nicht nur das telephonieren fällt ;) ) Oder es nur wie einen beliebigen anderen Gegenstand dem Rucksack entnommen um z.B. deine dort verstaute Sonnenbrille zu erreichen? Falls letzteres der Fall ist würde ich auf jeden Fall Wiederspruch einlegen :) Wie genau lief das denn vor Ort ab? Hast du schon irgendwas zugeben oder bezahlt?

M.F.G

Der Altmetallfanatiker

kannst Du, sobald Du das Telefon in der Hand hast und sei es nur um zu schauen wie spät es ist und Du wirst dabei gesehen kostet es, und ich meine während der Fahrt das Handy aus dem Rucksack holen geschieht nicht ohne Grund, oder, vor allem dabei schon die Ablenkung vom Verkehrsgeschehen.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von projekt81

...hole das Handy aus meinem Rucksack.

womit das hier....

Zitat:

StVO - §23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden

(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss...

....eindeutig erfüllt wurde!

 

Ja, der Schadenfreude kann man sich offensichtlich immer wieder sicher sein.

Trotzdem ist es in Zeiten von Bemmen, Zigaretten, am Gemächt kratzen, im iDrive herumspielen ziemlich weltfremd.

Wenn er ein 2m Funkgerät aus dem Rucksack holt, oder einen Schokoriegel, wäre alles okay.

Weltfremd!

cheerio

am 12. Juni 2014 um 11:37

Egal was du mit dem Handy gemacht hast, in der Hand halten genügt schon für ein Ticket.

am 12. Juni 2014 um 11:41

Die Handy-Benutzung wird durch § 23 Abs. 1a StVO untersagt, wenn hierfür das Handy (oder Mobil- oder Auto- oder Funktelefon) aufgenommen oder gehalten wird. Aufgenommen und gehalten wird das Gerät auch dann, wenn man z. B. nur die Uhrzeit ablesen will, telefonieren ist also nicht nötig. Zulässig ist das Telefonieren jedoch dann, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist.

am 12. Juni 2014 um 11:45

Handy aus Rucksack nehmen ist gleich benutzen? Welche Funktion des Tel. wurde benutzt? Die physische Anwesenheit in unseren Universum?

am 12. Juni 2014 um 11:52

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von projekt81

...hole das Handy aus meinem Rucksack.

womit das hier....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

StVO - §23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden

(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss...

....eindeutig erfüllt wurde!

Nö. Sorry. Zwischen dem Halten an sich und dem Halten wegen einer Benutzung liegen Welten. Nach Beschreibung des TE hat er das Gerät lediglich gehalten, es aber nicht benutzt. Als Poster sollte man vielleicht mal den Text lesen und dann auch die zitierte Passage verstehen.

Nehmen des Handies, um es in die Mittelkonsole zu befördern? Das ist erstaunlicherweise erlaubt.

Nehmen des Handies, um zu telefonieren, App starten,...? Klar verboten.

Nein. Es reicht, das Mobiltelefon in der Hand zu haben. Das ist so, als ob Du den heiligen Gral in der Hand hälst.

Mit sachlichen Argumenten ist beides nicht zu begründen, das ist pure Religion.

cheerio

Zitat:

… hole das Handy aus meinem Rucksack.

… weil es geklingelt hat.

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän

Nein. Es reicht, das Mobiltelefon in der Hand zu haben. Das ist so, als ob Du den heiligen Gral in der Hand hälst.

Mit sachlichen Argumenten ist beides nicht zu begründen, das ist pure Religion.

cheerio

Wo steht das? Im zitierten Text steht eindeutig, dass es nicht benutzt werden darf, wenn man es halten muss.

Man darf es nicht halten steht dort nicht.

am 12. Juni 2014 um 12:27

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän

Nein. Es reicht, das Mobiltelefon in der Hand zu haben.

cheerio

Aber wo siehst du das im Gesetz verankert? Es muss schon eine Benutzung erfolgen (wie gesagt auf die Uhrzeit gucken reicht schon). Ist dies aber nicht der Fall und man legt das Handy einfach von links nach rechts ist daran Nichts verboten(!).

Der Polizist vor Ort war aber anscheinend der Meinung der TE hätte das Handy benutzt. Wir befinden uns allerdings in einem Rechtsstaat in dem auch Polizisten wiedersprochen werden darf. Wenn der TE also tatsächlich das Handy ausschließlich bewegt und in keinster Weise benutzt hat würde ich auf jeden Fall wiedersprechen da es hier um Punkte geht (und 1 Punkt ist nach den neuen Regeln deutlich ärgerlicher als vorher).

M.F.G

Der Altmetallfanatiker

Darf ich das Handy eigentlich während der Fahrt aus der Tasche nehmen, an meiner Handyhalterung anbringen und anschließend bedienen?

am 12. Juni 2014 um 12:34

Und wenn es in einer Halterung ist darf man munter Facebook lesen und SMS schreiben.

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