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Neupreisentschädigung nach Totalschaden, wie werden Rabatte berücksichtigt?

Themenstarteram 15. Juni 2012 um 14:28

Hallo zusammen,

ich hatte vor kurzem leider einen Totalschaden mit mit meinem 13 Monate alten Toyota. Leider werde ich auch den Großteil der Schuld abbekommen, das Ganze dauert aber noch ne Weile an wegen den Ermittlungen der restlichen Schuldfrage.

Nun die eigentl. Frage: laut Versicherungsbed. bekomme ich innerhalb der ersten 18 Monate den Neupreis erstattet. Nun die Frage: was ist der Neupreis?

Ich hatte damals einen Großkundenrabatt mit 15 % den ich aktuell erst wieder in einem halben Jahr abrufen könnte, aber nicht heute. Ausserdem handelte es sich damals um ein spezielles Businessangebot wo ich nicht weiß ob es das so heute noch gibt. Da war aber die ganze Sonderausstattung enthalten wie Navi, Leder, Rückfahrkamera u.s.w.. Mein Kaufpreis damals war bei 29 T€, wenn ich das Fahrzeug heute konfiguriere komme ich auf einen Listenpreis von 40 T€.

Wie werden diese Rabatte denn behandelt?

Dann noch eine Frage der Abwicklung: laut Gutachten hat das Auto einen Restwert von 10 T€ und es gibt wohl auch einen Bieter dafür. Bekomme ich dann die Differenz von der Vers. und den Restwert von dem Käufer oder alles von der Vers. und die den Restwert? Und hat jemand Erfahrungen wie lange die ganze Abwicklung dauert bis das Geld ausbezahlt wird? Ich bin im Aussendienst und benötige möglichst kfr. ein neues Auto...

Vielen Dank schon mal.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 20. Juli 2012 um 5:31

Hallo zusammen,

inzwischen erfolgte die Regullierung weitestgehend. Über den Gutachter wurde ein aktueller Neupreis ermittelt indem er 5 Angebote einholte für ein Toyota mit der gleichen Ausstattung (Brutto ca. 32 T€). An die Leasinggesellschaft uwrde der Nettopreis abzgl. REstwert des alten Autos erstattet. Das alte Auto (mit Totalschaden) hat die Leasinggesellschaft verkauft.

DA bei der Leasing der Saldo des Leasings aufgrund einer hohen Anzahlung zu Beginn aber erheblich niedriger war (21 T€) zahlt diese mir den restlichen Betrag aus.

Die Mehrwertsteuer bekomme ich erst erstattet wenn ich die Rechnung für ein neues Fahrzeug der Versicherung vorlege.

Somit werde ich wieder gestellt als wenn ich ein neues Auto hätte.

Fazit: darf hier also absolut zufrieedn sein, hat sich zwar etwas lange hingezogen aber letztendlich ganz gut davongekommen. Kann jedem nur empfehlen das Kleingedruckte in den Versicherungen zu lesen und beim Vergleich nicht nur auf den Beitrag zu schauen. Bei der RuV war hier bis zu 18 Monaten nach Erstzulassung eine Neupreisentschädigung enthalten.

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Bei der HUK z.B. steht in den Bedingungen:

Vergleichbares Neufahrzeug zu ortsüblichen Konditionen.

Wenn also dein Modell mit 40 % Rabatt regelmäßig verscherbelt wird machste wohl oder übel Minus..

Zitat:

Original geschrieben von Schweinesohn

Bei der HUK z.B. steht in den Bedingungen:

Vergleichbares Neufahrzeug zu ortsüblichen Konditionen.

Wenn also dein Modell mit 40 % Rabatt regelmäßig verscherbelt wird machste wohl oder übel Minus..

Was heisst hier Minus??

Wenn er das Auto für 29.000.-€ gekauft hat, der UVP 40.000.-€ ist und das Modell nun mit 40% Rabatt verscherbelt wird, dann kriegt er von der Versicherung 24.000.- € und kann dann einfach ein Auto zu den genannten Konditionen kaufen. Nun kann man sagen: Er hat nun 5000.-€ Miese gemacht. Man kann aber auch sagen: Er hat nach 13 Monaten wieder ein nagelneues Auto bekommen, hat also länger Garantie, neuere Technik, Motor, 0 km, etc. Zieht man dann noch den Wertverlust ab, dann glaube ich kaum dass er Miese gemacht hat.

@coyo

Den Restwert des Autos erhälst Du vom Käufer, die Differenz von der Versicherung. Für den Übergang kannst Du Dir bestimmt einen Leihwagen mieten, vorher aber mit der eigenen Versicherung klären.

Wegen der Businessausstattung und der Großkundenkonditionen würde ich mal nachfragen, ob Du bei einem NAchgewiesenen Totalschaden nicht schon früher wieder in den Genuss kommen kannst. Die "Sperre" ist schließlich nur dafür da um Geschäftemachern das Leben schwerer zu machen und das willst Du doch nicht, oder??:rolleyes:

Das wird zu klären sein. Und in seinem Fall evtl. gutes Geschäft, für manch anderen wirds teuer.

MAn bekommt nicht den Preis ledier, den man bezahlt hat...

Themenstarteram 15. Juni 2012 um 15:57

laut Gutachten ist der aktuelle Wiederbeschaffungswert bei 25 T€, also wird der Neupreis hoffentlich darüber liegen. Sicher aber nicht bei 40 T€, das ist mir auch klar, will ja kein Plus machen sondern einfach wieder ein neues Auto.

Den Großkunderabatt gibts leider erst wieder im November, hab bereits nachgefragt. Ein Leihwagen bekomm ich bis zur Lieferung des Neuen (dauert je nach Modell auch ein paar Monate) leider weder von der Versicherung noch vom Autohaus (zumindest nicht umsonst).

Da es ein größerer Unfall war liegt eh alles beim Anwalt, mal gespannt auf was er kommt. Halte Euch auf dem Laufenden.

Moin,

 

müßte erst mal geklärt werden, was der Neupreis im Sinne der Versicherungsbedingungen ist.

Hier gibt es 2 Varianten :

 

1. der Neupreis = ist der Preis, was das KFZ in der Wiederbeschaffung kostet (inkl. eventueller Steigerung)

 

2. der Kaufpreis = ist der Preis, was das KFZ zum Zeitpunkt des Kaufes gekostet hat.

 

Die einzelnen Versicherer handhaben das unterschiedlich.

 

Mir ist ein Premium Tarif bekannt, der entschädigt den Neupreis bis 6 Monaten und den Kaufpreis um weitere 18 Monate (also insgesamt bis zu 2 Jahre)

 

Klär bitte zunächst mal, ob es in Deinen Bedingungen eine ähnliche Regelung gibt, oder frage bei Deiner Versicherung nach.

 

Zitat:

Original geschrieben von Schweinesohn

Das wird zu klären sein. Und in seinem Fall evtl. gutes Geschäft, für manch anderen wirds teuer.

MAn bekommt nicht den Preis ledier, den man bezahlt hat...

Man bekommt auch nicht das schon zum Teil verschlissene Auto wieder sondern ein Neues!;) Zumindest in seiner Situation.

Nur mal so eine Überlegung am rande.....

In vielen Bedingungen gibt es neben dem Alter noch ein zweites Kriterium für den Anspruch auf Neupreis. Und zwar das Verhältnis zwischen Reparaturkosten und dem Neupreis. Diese Verhältnis kann bei bis zu 80% liegen.

Gehen wir einfach mal von den gewünschten 40T€ aus. Hier müßten die Reparaturkosten über 32 T€ liegen, bei einem Neupreis von 29 T€ müßten die Reparaturkosten 23,2 T€ übertseigen.

Der Wagen hat lt. TE einen WBW von 25 T€ und einen Restwert von 10T€.

Reparaturkosten die auf dem selben Niveau des WBW liegen bzw. diesen um 33% überstiegen und ein erzielter RW von 10 T€ wär schon etwas merkwürdig.

Da hilft dann nur ein genauer Blick in die Bedingungen. Gibt es eine solche Grenze und falls ja, wie hoch sind die Reparaturkosten?

Zitat:

Original geschrieben von coyo012

laut Gutachten ist der aktuelle Wiederbeschaffungswert bei 25 T€, also wird der Neupreis hoffentlich darüber liegen. Sicher aber nicht bei 40 T€, das ist mir auch klar, will ja kein Plus machen sondern einfach wieder ein neues Auto.

Ist jetzt bisschen offtopic: Um wieviel prozent oder SF wird den die Versicherung steigen ?

Zitat:

Original geschrieben von B4byf4ce

Zitat:

Original geschrieben von coyo012

laut Gutachten ist der aktuelle Wiederbeschaffungswert bei 25 T€, also wird der Neupreis hoffentlich darüber liegen. Sicher aber nicht bei 40 T€, das ist mir auch klar, will ja kein Plus machen sondern einfach wieder ein neues Auto.

Ist jetzt bisschen offtopic: Um wieviel prozent oder SF wird den die Versicherung steigen ?

 

Da kannst Du in Deinen Bedingungen schauen, dort ist die Tabelle abgedruckt.

 

Bei den meisten VR sind das 15% (sofern kein Rabattretter im Vertrag ist), nur meistens benötigt man etwa 7 - 10 Jahre, um da wieder hinzukommen, wo man vorher war.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Zitat:

Original geschrieben von B4byf4ce

 

Ist jetzt bisschen offtopic: Um wieviel prozent oder SF wird den die Versicherung steigen ?

Da kannst Du in Deinen Bedingungen schauen, dort ist die Tabelle abgedruckt.

Bei den meisten VR sind das 15% (sofern kein Rabattretter im Vertrag ist), nur meistens benötigt man etwa 7 - 10 Jahre, um da wieder hinzukommen, wo man vorher war.

In dem Fall aber billiger als den Neuwagen "selbst" zu zahlen!;)

Themenstarteram 20. Juli 2012 um 5:31

Hallo zusammen,

inzwischen erfolgte die Regullierung weitestgehend. Über den Gutachter wurde ein aktueller Neupreis ermittelt indem er 5 Angebote einholte für ein Toyota mit der gleichen Ausstattung (Brutto ca. 32 T€). An die Leasinggesellschaft uwrde der Nettopreis abzgl. REstwert des alten Autos erstattet. Das alte Auto (mit Totalschaden) hat die Leasinggesellschaft verkauft.

DA bei der Leasing der Saldo des Leasings aufgrund einer hohen Anzahlung zu Beginn aber erheblich niedriger war (21 T€) zahlt diese mir den restlichen Betrag aus.

Die Mehrwertsteuer bekomme ich erst erstattet wenn ich die Rechnung für ein neues Fahrzeug der Versicherung vorlege.

Somit werde ich wieder gestellt als wenn ich ein neues Auto hätte.

Fazit: darf hier also absolut zufrieedn sein, hat sich zwar etwas lange hingezogen aber letztendlich ganz gut davongekommen. Kann jedem nur empfehlen das Kleingedruckte in den Versicherungen zu lesen und beim Vergleich nicht nur auf den Beitrag zu schauen. Bei der RuV war hier bis zu 18 Monaten nach Erstzulassung eine Neupreisentschädigung enthalten.

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