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Neuling hat Fragen zum Wohnwagenkauf

Themenstarteram 4. Januar 2011 um 20:38

Hallo zusammen,

wir beabsichtigen ab Februar 2011 einen Wohnanhänger zu kaufen. Leider bin ich durch die Recherche im Netz bzw. in Foren nicht wirklich schlau daraus geworden, was letztendlich das Richtige für uns ist. Daher möchte ich (auch auf die Gefahr hin, dass manche mir die „Such – Funktion“ vorschlagen) meine Frage stellen. Ich möchte darauf hinweisen, dass ich ABSOLUTER Neuling hinsichtlich Wohnwagen bin und mich noch nicht viel mit diesem Thema auseinandersetzen konnte.

Wir suchen einen Wohnanhänger, welcher von einem BMW 320iA-Touring, 2.2 Liter (170 PS) mit Automatikgetriebe gezogen werden soll. Der Wohnwagen sollte ab Baujahr 1998 sein und Schlafmöglichkeiten für 2–4 Personen bieten. Zuschnitt bzw. Grundriss ist egal. Ausstattungsmäßig sollte der Wohnanhänger eine Küche mit Kühlschrank, eine Waschmöglichkeit und Toilette (evtl. Dusche mit Warmwasserversorgung) sowie eine Sitzgruppe bieten. Das maximale Anhängergewicht (gebremst) des BMWs liegt gemäß Fahrzeugschein bei 1.600 kg. Preislich haben wir nun erstmal die 4.000 Euro – Marke fixiert, jedoch sind wir bei guter Ausstattung auch bereit ein paar Euros mehr auszugeben.

Unsere Frage hinsichtlich des Wohnwagens ist zum einen, was es hinsichtlich der Gasinstallation (Prüffristen) zu beachten gibt. Weiterhin würde uns interessieren, auf welche Merkmale, Mängel bzw. Ausstattungsvarianten man besonders beim Kauf eines Wohnanhängers achten sollte. Welche Hersteller könnt ihr besonders bzw. überhaupt nicht empfehlen? Auf was sollte man beim Wohnwagenkauf überhaupt achten (einige Tipps hab ich ja schon im Forum gelesen)? Kennt jemand irgendwelche Händler (außer die auf den üblichen Seiten wie mobile.de oder autoscout), die nach o. g. Wünschen vielleicht einen schönen Wohnanhänger anbieten?

Wir beabsichtigen den Wohnanhänger relativ oft in der Zeit zwischen März und Oktober an den Wochenenden zu verwenden, weiterhin möchten wir längerfristig diesen Wohnwagen behalten und suchen somit vernünftige Qualität.

Hinsichtlich der Anmeldung des Wohnanhängers ergibt sich auch noch eine Frage. Laut neuer Gesetzeslage soll es doch nun in Deutschland die Möglichkeit geben ein (1) Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge nutzen zu können. Unsere Frage ist nun, ob man das Kennzeichen des PKWs auch auf den Wohnwagen hängen kann oder muss dieser separat angemeldet werden und ein eigenes Kennzeichen erhalten?

Vielleicht weiß auch jemand einen guten, günstigen und überdachten Stellplatz in der Nähe von Mönchengladbach zum Einlagern bzw. Überwintern des Wohnanhängers.

Für Eure Tipps möchte ich mich schon einmal bedanken.

Gruss, Uwe

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31 Antworten

Schau hier mal vorbei mir gings vor knapp einem Jahr ähnlich wie dir ! :)

am 4. Januar 2011 um 21:55

Hallo Uwe,

da will ich's doch mal versuchen mit ein paar Tips ;)

Zitat:

Original geschrieben von w.master

... was letztendlich das Richtige für uns ist. ...

Das müsst ihr am Ende aber schon selbst entscheiden.

Die Standardtipps an dieser Stelle sind:

- Mieten (auf Standplatz oder zum selber ziehen) und sehen ob's passt

- einen mehr oder weniger Erfahrenen ausfragen/mitnehmen

- Geduld beim Suchen haben und viele Wagen anschauen.

Zitat:

...Schlafmöglichkeiten für 2–4 Personen bieten. Grundriss ist egal. ...

Einspruch. Grundriss ist nicht egal. Bei vier Personen sieht es schon unterschiedlich aus, wenn zwei davon Kinder sind (Stockbetten-tauglich) oder alles Erwachsene sind. Außerdem müsst Ihr überlegen, ob ihr morgens und abends eine Sitzgruppe/Bett umbauen wollt oder nicht.

Zitat:

...evtl. Dusche mit Warmwasserversorgung...

Davon würde ich - außer auf einem Dauerstandplatz mit festen Wasseranschlüssen für Frisch- und Grauwasser - Abstand nehmen. Bringt erstens viel Feuchtigkeit in den Wagen und zweitens schleppst Du das ganze ran und weg.

Zitat:

Das maximale Anhängergewicht ... bei 1.600 kg.

Die würde ich nicht ganz ausnutzen; bis 1500kg sollte ganz gut gehen. Es gab hier irgendwo mal einen Link für einen Zugwagen/Hänger-Rechner - finde ich nur auf die Schnelle nicht.

Zitat:

Preislich haben wir nun erstmal die 4.000 Euro – Marke fixiert, jedoch sind wir bei guter Ausstattung auch bereit ein paar Euros mehr auszugeben.

Das könnte etwas eng werden. Ausstattung (Geschirr, Gas, Vorzelt, Stühle..) einplanen!

Zitat:

... was es hinsichtlich der Gasinstallation (Prüffristen) zu beachten gibt....

Gesetzestechnisch wohl eher nix, aber viele verantwortungsbewußte Gasanlagenbesitzer lassen eine Gasprüfung alle zwei Jahre machen (z.B. zusammen mit der HU). Es gibt Campingplätze, die eine gültige Gasplakette verlangen.

Zitat:

Mängel

Feuchtigkeit, Feuchtigkeit und Feuchtigkeit. Wenn bei der Besichtigung die Fenster weit offen stehen oder es beim Reinschnuppern muffig riecht: Finger weg!

Danach kommen die anderen Sachen: Unterboden anschauen und "drücken" - besonders in den Ecken. Wenn der Boden nachgibt: Finger weg!

Gesamtzustand beachten: Wenn innen viel "verbastelt" wurde oder der Wagen auf 10 Jahre alten Reifen steht, wäre das für mich nix.

Zitat:

Welche Hersteller könnt ihr besonders bzw. überhaupt nicht empfehlen?

Jeder natürlich seinen - ich habe doch keinen Fehlkauf gemacht!

Ohne Flachs: Wir sind mit dem Fendt sehr zufrieden, ich halte aber z.B. LMC und Hymer/Eriba für mindestens gleichwertig. Wir hatten mal einen Wilk gemietet, ging auch gut, in der Familie gibt es noch Hobby und Detlehffs ohne große Beschwerden.

Zitat:

...ein (1) Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge nutzen zu können. ...

Der Hänger braucht ein eigenes Kennzeichen.

Gruß Walter

Zitat:

Das könnte etwas eng werden. Ausstattung (Geschirr, Gas, Vorzelt, Stühle..) einplanen!

Richtig ! Unter Umständen sehr teuer sogar !

Zitat:

Das maximale Anhängergewicht (gebremst) des BMWs liegt gemäß Fahrzeugschein bei 1.600 kg.

Wenn Ihr eine Tempo 100 Zulassung für den Wohnwagen habt und nutzen möchtet, muss das Gesamtgewicht des Wohnwagen kleiner sein als das Leergewicht des Autos. Das wäre ärgerlich, wenn Ihr nacher wegen einiger Kg nicht 100 km/h fahren dürft.

Mit einem Budget von 4.000€ spielt die Marke weniger eine Rolle, als der Zustand. Wichtig ist, wie bereits erwähnt, dass er dicht ist. Ich würde eine Dichtigkeitsprüfung machen lassen.

Viele Grüße

Baumi

Zitat:

Original geschrieben von wno158

 

Zitat:

Gesetzestechnisch wohl eher nix, aber viele verantwortungsbewußte Gasanlagenbesitzer lassen eine Gasprüfung alle zwei Jahre machen (z.B. zusammen mit der HU). Es gibt Campingplätze, die eine gültige Gasplakette verlangen.

Zitat:

Gruß Walter

Hallo Walter,

 

hier kann ich Dir, im Gegensatz zu Deinen übrigen Anmerkungen, nicht zustimmen.

 

Verbindlich sind die Regeln der DIN EN 1949 und des DVGW-Arbeitsblattes G607.

Nach Ablauf von jeweils 2 Jahren und nach Durchführung von Änderungen ist die Gesamtanlage erneut zu prüfen.

Druckregler und Gasschläuche sind spätestens nach 10 Jahren zu ersetzen und Gasflaschen müssen alle 10 Jahre geprüft werden. 

Ansonsten darf die Anlage nicht betrieben werden.

 

Liebe Grüße

Herbert

am 5. Januar 2011 um 17:55

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Verbindlich sind die Regeln der DIN EN 1949 und des DVGW-Arbeitsblattes G607.

Hallo Herbert,

wir sind sachlich einer Meinung: Alle zwei Jahre ist eine Gasprüfung fällig. Punkt.

Die Verbindlichkeit der DIN führt aber meines Wissens leider bisher nicht dazu, dass eine HU-Plakette verweigert wird, wenn keine gültige Gasprüfung vorliegt - das meinte ich mit "nix" (war wohl etwas flapsig formuliert).

Haben wir eigentlich einen Versicherungsexperten hier, der uns mal aufklären kann, was für Auswirkungen eine fehlende Plakette aus deren Sicht hat?

Gruß Walter

Zitat:

Original geschrieben von wno158

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Verbindlich sind die Regeln der DIN EN 1949 und des DVGW-Arbeitsblattes G607.

Hallo Herbert,

wir sind sachlich einer Meinung: Alle zwei Jahre ist eine Gasprüfung fällig. Punkt.

 

Die Verbindlichkeit der DIN führt aber meines Wissens leider bisher nicht dazu, dass eine HU-Plakette verweigert wird, wenn keine gültige Gasprüfung vorliegt - das meinte ich mit "nix" (war wohl etwas flapsig formuliert).

 

Haben wir eigentlich einen Versicherungsexperten hier, der uns mal aufklären kann, was für Auswirkungen eine fehlende Plakette aus deren Sicht hat?

 

Gruß Walter

Hallo Walter,

 

wollte Uwe bezüglich der Gasanlage darauf hinweisen, worauf er beim WoWa-Kauf und anschließenden Gebrauch achten sollte bzw. welche Zusatzkosten ggf. auf ihn zukommen.

 

Die Gasprüfplakette gibt, soweit mir erinnerlich, nicht den Monat sondern nur das Jahr an, bis zu dem die Prüfung Gültigkeit hat.

Der TÜV wird die fehlende Gasprüfung bei abgelaufener Plakette normalerweise beanstanden.

 

Versicherungstechnisch und ggf. auch strafrechtlich hat man mit abgelaufener Gasprüfung schlechte Karten.

Halte es für wahrscheinlich, daß bei einem durch die Gasanlage verursachten Unfall oder Schaden, bei gleichzeitig abgelaufener Gasprüfung, der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit erhoben wird, mit den entsprechenden Konsequenzen.

 

Für mich ist es eine Selbstverständlichkeit, daß die Gasprüfung alle zwei Jahre durchgeführt wird.

Das lasse ich zusammen mit der Hauptuntersuchung beim TÜV machen, der dafür natürlich qualifiziert sein muß.

 

Liebe Grüße

Herbert

Zitat:

 

Die Gasprüfplakette gibt, soweit mir erinnerlich, nicht den Monat sondern nur das Jahr an, bis zu dem die Prüfung Gültigkeit hat.

Der TÜV wird die fehlende Gasprüfung bei abgelaufener Plakette normalerweise beanstanden.

Hallo Zusammen,

die Plakette gibt das Jahr wieder, ohne Monat.

Und die Plakette ist zumindest bei der Dekra nicht HU relevant, da ich immer erst die HU machen lasse, danach die Gasprüfung (Hängt mit den Öffnungszeiten der beiden Läden zusammen).

Zu meiner/unserer Sicherheit lasse ich die Prüfung immer machen, letztes Jahr habe ich deswegen neue Schläuche im Flaschenkasten gekauft, die waren schon etwas "älter".

Zitat:

Original geschrieben von cube01

 

Hallo Zusammen,

die Plakette gibt das Jahr wieder, ohne Monat.

Und die Plakette ist zumindest bei der Dekra nicht HU relevant, da ich immer erst die HU machen lasse, danach die Gasprüfung (Hängt mit den Öffnungszeiten der beiden Läden zusammen).

Zu meiner/unserer Sicherheit lasse ich die Prüfung immer machen, letztes Jahr habe ich deswegen neue Schläuche im Flaschenkasten gekauft, die waren schon etwas "älter".

Hallo,

Zitat:

Und die Plakette ist zumindest bei der Dekra nicht HU relevant

Dann hält sich der Dekra-Mann nicht an die gesetzlichen Vorschriften.

Fest steht:

Ohne gültige Gasprüfung keine TÜV-Plakette!

am 6. Januar 2011 um 8:11

Zitat:

Original geschrieben von Oskar78

Zitat:

Original geschrieben von cube01

 

Hallo Zusammen,

die Plakette gibt das Jahr wieder, ohne Monat.

Und die Plakette ist zumindest bei der Dekra nicht HU relevant, da ich immer erst die HU machen lasse, danach die Gasprüfung (Hängt mit den Öffnungszeiten der beiden Läden zusammen).

Zu meiner/unserer Sicherheit lasse ich die Prüfung immer machen, letztes Jahr habe ich deswegen neue Schläuche im Flaschenkasten gekauft, die waren schon etwas "älter".

Hallo,

Zitat:

Und die Plakette ist zumindest bei der Dekra nicht HU relevant

Dann hält sich der Dekra-Mann nicht an die gesetzlichen Vorschriften.

Fest steht:

Ohne gültige Gasprüfung keine TÜV-Plakette!

Hallo,

das ist so nicht ganz richtig!

Unser erster WoWa war ein ca. 20 Jahre alter Hobby.

Wir hatten schon ca. 5 Jahre keine Gasprüfung mehr gemacht, da wir die Gasanlage nicht nutzten.

Wir waren nur auf Campingplätzen und haben alles über Strom erledigt oder evtl. mit einer seperaten Gasflasche im Vorzelt gekocht.

Diese fehlende Gasprüfung wurde weder bei der Dekra noch beim TÜV beanstandet (hatten keine Gasflaschen angeschlossen).

NUR ZUR INFO!

Viele Grüße!

Das mit der Gasprüfung kann auch regional unterschiedlich gehandhabt werden, wie die Gesetzeslage für die Hauptuntersuchung ist und ob die Gasprüfung nachzuweisen ist weiß ich nicht, aber zumindest bei uns haben bisher alle Prüfstationen (Tüv, Dekra, GTÜ) den Nachweis der Gasprüfung verlangt.

Ohne Prüfnachweis (schriftlich im Prüfbuch) hilft auch die Gasprüfplakette nicht, die allein reicht bei uns zumindest nicht aus.

Wenn ein Wowa nur als Standwowa (nicht angemeldet) genutzt wird kommt es halt auf den Campingplatzbetreiber und die Platzordnung an, aber meist ist auch gerade dort die 2-jährige Prüfung Pflicht, auch, wenn dort vielleicht nicht kontrolliert wird. Aber wenn es im Pachtvertrag oder der Platzordnung steht sollte man aus Haftungsgründen auch eine Gasprüfung durchführen lassen...

Ich würde jedenfalls beim Kauf eines Wowas oder Womos immer drauf achten, dass eine aktuelle Gasprüfung mit entsprechendem Nachweis vorhanden ist, schließlich will der Verkäufer ja etwas verkaufen und sollte dann auch solche Dinge vorlegen können.

Gruß, Jens

am 6. Januar 2011 um 12:51

Das ist gut möglich, dass dies regional verschieden ist.

Fakt ist, dass wenn man die Gasanlage nützt auf jeden Fall alles TOP in Ordung sein sollte.

Lieber mal ein Teil eher getauscht und auf eine 2 jährige Prüfung würde ich so und so nicht verzichten!

Da möchte ich auf jeden Fall auf der sicheren Seite sein!;)

Zitat:

Original geschrieben von Oskar78

 

Hallo,

Zitat:

Und die Plakette ist zumindest bei der Dekra nicht HU relevant

Dann hält sich der Dekra-Mann nicht an die gesetzlichen Vorschriften.

Fest steht:

Ohne gültige Gasprüfung keine TÜV-Plakette!

Falsch Oskar78, der Dekra-Manntut hält sich an die gesetzlichen Vorschriften.:cool::cool:

Anders wäre es bei einem Wohnmobil, da gibt es keine TÜV-Plakette ohne Gasprüfung!

Aber ich bezweifle, daß diese Diskussion dem TE weiterhilft. :(

Themenstarteram 6. Januar 2011 um 21:08

Vielen Dank schonmal für Eure Antworten.

Der WoWa soll zunächst hauptsächlich von 2 Erwachsenen (meinem Bruder und mir) genutzt werden. Nur gelegentlich sind noch 1-2 weitere Personen dabei. Wir sind relativ groß (zw. 1,80 m u. 1,90 m) u. auch nicht gerade Leichtgewichte (80-90 kg). Ein Etagenbett entfällt ja somit bereits wegen der zu geringen Traglast.

Zunächst wollen wir den WoWa hauptsächlich für unsere zahlreichen Besuche der Nürburgring Nordschleife (durchschnittlich 2-3 Wochenenden im Monat) sowie auf diversen Musik-Festivals einsetzen. Bislang waren wir dort immer im Zelt unterwegs. Im Oktober letzten Jahres hatten wir jedoch in der Eifel Temperaturen um den Gefrierpunkt und viel Regen, so dass dann doch langsam der Wunsch nach einem WoWa aufkam. Größere Touren auf Campingplätze sind vorerst nicht geplant, werden später aber sicherlich auch anstehen.

Auf den Standplätzen, wo wir den WoWa zunächst hauptsächlich einsetzen möchten (Nürburgring-Nordschleife, diverse Musik-Festivals) wird es keine 230V-Stromversorgung geben. Wie erfolgt im WoWa eigentlich die Stromversorgung, wenn er nicht ans 230V-Netz angeschlossen ist? Doch sicher über die Batterie vom Zugfahrzeug oder hat der WoWa eine eigene Batterie? Wie regelt Ihr das? Nehmt Ihr Stromgeneratoren zum Campen mit oder empfiehlt sich der Einsatz von Solarmodulen zum Aufladen der Batterien?

Wie läuft eigentlich so eine Gasprüfung ab? Geht da der TÜV-Mann einfach mit dem Gasschnüffelgerät durch die Installationen, wie ich es auch von meinem autogasbetriebenen BMW kenne oder kommen da noch zusätzliche Prüfungen dazu? Wo liegen die Kosten für die Gasprüfungen am WoWa?

@baumi70: Wie läuft denn so eine Dichtigkeitsprüfung ab und wer macht diese? Ist das sowas wie der "Blower-Door-Test" bei Gebäuden?

 

Fragen über Fragen:D

Gruss, Uwe

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