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neuer Urlaubsschein ab 2009 wichtig

Themenstarteram 31. Januar 2009 um 14:08

Hey, für alle Unternehmer bzw auch Trucker ist es wichtig zu wissen das es ab dem 01.01.2009 einen neuen Urlaubsschein gibt. Dieser ist hier zu bekommen als Download

http://europa.eu/.../resultaction.jsp?...

die pdf - Datei

http://ec.europa.eu/.../attestation_of_activities_de.pdf

dieser Urlaubsschein hat jeder Fahrer, also auch der Unternehmer selber von seinem letzten Urlaubs oder Krankentag mit zu führen, auch ist darauf zu achten, dass der Urlaubsschein nur ausgedruckt gilt und nicht von Hand geschrieben werden darf.

also bei Fragen. meld mich dann

Beste Antwort im Thema

Die Bescheinigung gilt seit dem 12.04.2007.

In der Richtlinie 2006/22/EG wurde die Europäische Kommission mit der Erstellung des Formblattes beauftragt. Mit Veröffentlichung der Entscheidung 2007/230/EG errang das Formblatt seine Gültigkeit.

Das Formular wird in allen EU-Staaten anerkannt. Es wird allerdings in vielen Ländern nicht wirklich gebraucht. Zum Beispiel in Deutschland reicht immer noch eine anderslautende Bescheinigung vollkommen aus. Erforderlich wird es nur, wenn man über die deutschen Grenzen fährt.

Beim selbstfahrenden Unternehmer stellt sich die Sinnfrage. Diese hat sich mit den letzten Neufassungen nicht verändert. Der Fahrer muss vom Unternehmer die Bescheinigung ausstellen. Einerseits braucht der Fahrer die Bescheinigung, andererseits darf er sie selbst ausstellen. Die Wirkung des Dokuments wird damit klar in Frage gestellt. Das Gesetz verlangt allerdings mittlerweile, dass die Bescheinigung vor der Fahrt ausgestellt wurde.

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Das Ding brauchst du nicht erst seit diesem Jahr

vergleich mal dein Formular mit dem von 2007 der BAG = ergebnis 1zu1, identisch, also nichts neues

561/2006 ist schon lange in Nutzung

Wie kommst du darauf dass das erst seit dem Jahr gemacht werden muss?

Die Bescheinigung gilt seit dem 12.04.2007.

In der Richtlinie 2006/22/EG wurde die Europäische Kommission mit der Erstellung des Formblattes beauftragt. Mit Veröffentlichung der Entscheidung 2007/230/EG errang das Formblatt seine Gültigkeit.

Das Formular wird in allen EU-Staaten anerkannt. Es wird allerdings in vielen Ländern nicht wirklich gebraucht. Zum Beispiel in Deutschland reicht immer noch eine anderslautende Bescheinigung vollkommen aus. Erforderlich wird es nur, wenn man über die deutschen Grenzen fährt.

Beim selbstfahrenden Unternehmer stellt sich die Sinnfrage. Diese hat sich mit den letzten Neufassungen nicht verändert. Der Fahrer muss vom Unternehmer die Bescheinigung ausstellen. Einerseits braucht der Fahrer die Bescheinigung, andererseits darf er sie selbst ausstellen. Die Wirkung des Dokuments wird damit klar in Frage gestellt. Das Gesetz verlangt allerdings mittlerweile, dass die Bescheinigung vor der Fahrt ausgestellt wurde.

Themenstarteram 1. Februar 2009 um 11:13

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

Die Bescheinigung gilt seit dem 12.04.2007.

In der Richtlinie 2006/22/EG wurde die Europäische Kommission mit der Erstellung des Formblattes beauftragt. Mit Veröffentlichung der Entscheidung 2007/230/EG errang das Formblatt seine Gültigkeit.

Das Formular wird in allen EU-Staaten anerkannt. Es wird allerdings in vielen Ländern nicht wirklich gebraucht. Zum Beispiel in Deutschland reicht immer noch eine anderslautende Bescheinigung vollkommen aus. Erforderlich wird es nur, wenn man über die deutschen Grenzen fährt.

Beim selbstfahrenden Unternehmer stellt sich die Sinnfrage. Diese hat sich mit den letzten Neufassungen nicht verändert. Der Fahrer muss vom Unternehmer die Bescheinigung ausstellen. Einerseits braucht der Fahrer die Bescheinigung, andererseits darf er sie selbst ausstellen. Die Wirkung des Dokuments wird damit klar in Frage gestellt. Das Gesetz verlangt allerdings mittlerweile, dass die Bescheinigung vor der Fahrt ausgestellt wurde.

Ok dass dieser Urlaubsschein erst ab diesem Jahr gilt hab ich von nem Kollegen übernommen und nicht weiter nachgefragt, ich fahre seit vielen Jahren als Einzelunternehmer rum und für mich stellte sich die Frage nie. Aber nun zu deiner Antwort, da ist doch ein Widrspruch in sich wenn du sagt Ich zitiere:

,,Der Fahrer muss vom Unternehmer die Bescheinigung ausstellen. Einerseits braucht der Fahrer die Bescheinigung, andererseits darf er sie selbst ausstellen"

Die ,, BESCHEINIGUNG VON TÄTIGKEITEN GEMÄSS DER VERORDNUNG (EG) NR. 561/2006 " , also die Bestätigung des letzten Urlaub bzw. Krankentages kann doch demzufolge nur der Arbeitgeber ausfüllen und muß dies per Ausdruck aus dem PC erstellen!!

Aber dennoch, esist darauf zu achten, dass man mit der Fahrerkarte in den Geräten richtig umgeht, oder?

[Tätigkeitsnachweis]

Die Rechtsnormen verwenden nicht den Begriff "Arbeitgeber", sondern "Unternehmer". Bei einem selbstfahrenden Unternehmer wäre die Frage nach dem Arbeitgeber definitiv zu verneinen. Ein selbständiger hat regelmäßig keinen Arbeitgeber, auch wenn es praktisch Konstellationen dazu gibt.

Eine Person kann allerdings Unternehmer und Fahrer in Personalunion sein.

In der Vergangenheit hat man darauf verzichtet, Urlaubsbescheinigungen von Unternehmern zu verlangen, bzw. hat es gereicht, wenn dieser diese bei der Kontrolle ausgefüllt hat. Nunmehr muss der Tätigkeitsnachweise elektronisch ausgefüllt sein - zumindest bei internationalen Fahrten - und das auch noch VOR der Fahrt. Das verändert die Situation.

Im Klartext bedeutet das durchaus, dass auch der Unternehmer seine Tätigkeitsnachweise vor der Fahrt auszufüllen und mitzuführen hat. Das möchte ich hiermit gar nicht in Frage stellen.

Mit geht es darum, dass in den Rechtsnormen hervorgehoben wird, dass die Unterzeichner zwei verschiedene Personen sind. Ein angestellter Fahrer darf trotz Führungsposition seinen eigenen Tätigkeitsnachweis nicht unterschreiben! Da ist es sehr verwunderlich, dass vom Unternehmer nicht verlangt wird, dass auch bei ihm jemand anderes unterschreibt, was allerdings nicht möglich wird.

In den Rechtsnormen wird ein hohes Maß an Misstrauen gegenüber einzelnen Personen ausgedrückt. Beim Unternehmer stösst man allerdings an die Grenzen der Möglichkeiten. Faktisch wäre es dann auch egal, ob er einen Tätigkeitsnachweis hat oder nicht. Im Zweifelsfall wäre der ja sowieso gefälscht. Warum ist mir das so wichtig? Im deutschen Recht gilt "in dubio pro reo" - Im Zweifel für den Angeklagten oder anders ausgedrückt: Jemand ist so lange unschuldig, bis seine Schuldigkeit nachgewiesen wurde. Mit den Rechtsnormen wird an den Grundfesten der deutschen Verfassung gerüttelt und die Schuldfrage umgekehrt. Unternehmer und Fahrpersonal sind zuerst einmal schuldig. Sie müssen ihr Unschuld beweisen. Das passt nicht in einen Rechtsstaat!

Warum verwende ich den Begriff Rechtsnormen? Dieses Recht wurde zuerst im europäischen Bereich verabschieden, als Verordnung, die auch für die Mitgliedsstaaten gleich gilt, aber auch in Richtlinien, die nur dann gelten, wenn sie ratifiziert - also für das Land verbindlich von der gesetzgebenden Gewalt des Landes verabschiedet - wurden. Insoweit gibt es Verordnungen, Richtlinien auf europäischer Ebene und deutsche Gesetze, die alle das Puzzle zusammensetzen. Der Einfachheit halber verwende ich daher den Begriff "Rechtsnormen".

[Fahrerkarte]

Es ist weniger Umgang mit der Fahrerkarte, sondern der Umgang mit dem Kontrollgerät. Schon mit dem analogen Kontrollgerät gab es die Verpflichtung, die Schalter am Kontrollgerät zu nutzen. Auch gab' es Nutzungsvorschriften für die Kontrollscheiben. Diese wurden für die Fahrerkarte überführt.

Zwar gibt es Vereinfachungsregeln, womit man eine Wochenendruhezeit durch Nachtrag nachweisen kann. Diese Regelung wird allerdings nur in Deutschland anerkannt. Im internationalen Kontext kommt man nicht um den Tätigkeitsnachweis rum.

Die Fahrerkarte zeichnet die Daten mit einer höheren Dichte auf. Damit wird ein bewussterer Umgang verlangt.

am 28. September 2015 um 6:26

Muss eigentlich der Fahrer das Original oder eine Kopie des Urlaubsschein im LKW mitführen?

Zitat:

@Oktagon666 schrieb am 28. September 2015 um 08:26:04 Uhr:

Muss eigentlich der Fahrer das Original oder eine Kopie des Urlaubsschein im LKW mitführen?

ist zwar ein paar tage her

aber der "urlaubsschein"

ist original mitzuführen,denn es gibt ja zwei

einen hat der arbeitgeber+einen der fahrer

Streng genommen gibt es kaum noch echte Originale und Kopien, da beide Blätter in der Regel unmittelbar nacheinander aus dem Drucker kommen und abgezeichnet werden.

Ich habe noch kein Unternehmen erlebt, bei dem ein Schein vom Ausstellungsberechtigten und vom Fahrer unterzeichnet wird und anschließend eine (Foto-)Kopie angefertigt wird ...

Inzwischen reicht europaweit der Nachtrag. Von daher Urlaubsschein wofür?

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