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neuer Bußgeldkatalog - >>> LKW-Tarife <<<

Themenstarteram 27. April 2020 um 9:15

Tach zusammen.

Über die neuen Bußgelder bei Geschwindigkeitsübertretungen mit PKW wurde ja nun lange und ausführlich diskutiert. :rolleyes:

Dabei habe ich ein bisschen die "Tarife" für Geschwindigkeitsüberschreitungen mit LKW vermisst. Auch, da das dann PKW mit Anhänger ebenfalls betrifft. Wie sehen denn, falls vorhanden, die Änderungen im LKW-Bereich (+Pkw mit Anhänger) aus - weiß das jemand?! Danke!

Beste Antwort im Thema

Da sind bestimmt jede Menge Wohnmobilfahrer > 3,5 t unterwegs die überhaupt nicht auf die Idee kommen würden, dass diese Regel auch für sie gilt....

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Im Netz steht eigentlich genug.

Beispielsweise:

https://www.bussgeldkatalog.de/lkw/

Zitat:

@v8.lover schrieb am 27. April 2020 um 11:15:07 Uhr:

Wie sehen denn, falls vorhanden, die Änderungen im LKW-Bereich (+Pkw mit Anhänger) aus - weiß das jemand?! Danke!

Gibt keine, eines für alle.

PS. https://www.t-online.de/.../...g-der-strafen-fuer-verkehrssuender.html

Gruß Metalhead

Da jetzt in der Neuregelung unter anderem festgelegt wurde, dass LKW <3,5t beim Rechtsabbiegen in Schrittgeschwindigkeit fahren müssen, um die Abbiegeunfälle mit Radfahrern zu minimieren, sollte es doch zumindest in dieser Hinsicht auch eine Strafandrohung geben. Denn was nutzt die Vorschrift, ohne dass man sie bei Mißachtung entsprechend bußgeldbewehrt ihre Einhaltung erzwingen kann? Zumindest das wäre eine Folge, die sich im Bußgeldkatalog niederschlagen müsste, auch wenn es nicht unmittelbar eine Geschwindigkeitsüberschreitung im gewohnten Sinne ist.

Im Bußgeldkatalog wird die laufende Nummer 45 wie folgt gefasst:

"mit einem Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts beim Rechtsabbiegen nicht mit Schrittgeschwindigkeit gefahren", Regelsatz 70 Euro.

und, ja: Das gilt für alle Kfz über 3,5 Tonnen, nicht nur für LKW.

Da diese Nummer 45 auch in die Nummer 3.2.6 (Verstöße gegen die Vorschriften über das Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren) in Anlage 13 der FeV eingefügt wurde gibt es dann auch einen Punkt dafür.

Danke, hk_do!

Hoffentlich lesen das alle Altfälle mit Klasse 3-Führerschein, die alle Schaltjahre mal einen LKW oder Transporter für Umzug etc. mieten und dann genauso dran wären wie der Berufskraftfahrer.

Und sorry, ich wollte "Kfz" schreiben und habe "LKW" geschrieben, ist mir erst nach Deiner Korrektur aufgefallen...

Da sind bestimmt jede Menge Wohnmobilfahrer > 3,5 t unterwegs die überhaupt nicht auf die Idee kommen würden, dass diese Regel auch für sie gilt....

Themenstarteram 28. April 2020 um 10:13

Zitat:

metalhead79 schrieb am 27. April 2020 um 14:27:35 Uhr:

Zitat:

v8.lover schrieb am 27. April 2020 um 11:15:07 Uhr:

Wie sehen denn, falls vorhanden, die Änderungen im LKW-Bereich (+Pkw mit Anhänger) aus - weiß das jemand?! Danke!

Gibt keine, eines für alle.

PS. https://www.t-online.de/.../...g-der-strafen-fuer-verkehrssuender.html

Gruß Metalhead

Hm, danke, allerdings sehe ich im Link keinen Hinweis auf LKW...

Zitat:

@v8.lover schrieb am 28. April 2020 um 12:13:11 Uhr:

Zitat:

metalhead79 schrieb am 27. April 2020 um 14:27:35 Uhr:

 

Gibt keine, eines für alle.

PS. https://www.t-online.de/.../...g-der-strafen-fuer-verkehrssuender.html

Gruß Metalhead

Hm, danke, allerdings sehe ich im Link keinen Hinweis auf LKW...

Ja, da bleibt alles beim Alten (war auch ein Kritikpunkt).

Wird interessant die Füherscheinlosenstatistik für Mai und Juni zu sehen. ;)

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 28. April 2020 um 13:29:06 Uhr:

 

Ja, da bleibt alles beim Alten (war auch ein Kritikpunkt).

Genau, also ist es ab jetzt billiger mit Anhänger zu fahren wenn man bis 15 km/h drüber sanktioniert wird.

Macht Sinn! :confused::rolleyes:

Bemerkenswert an der Novelle ist, dass man im Bereich bis 15km/h drüber mit "LKW" bzw. PKW mit Anhänger günstiger wegkommt, als mit PKW.

Edit: Soundrel war schneller.

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 28. April 2020 um 13:58:50 Uhr:

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 28. April 2020 um 13:29:06 Uhr:

 

Ja, da bleibt alles beim Alten (war auch ein Kritikpunkt).

Genau, also ist es ab jetzt billiger mit Anhänger zu fahren wenn man bis 15 km/h drüber sanktioniert wird.

Macht Sinn! :confused::rolleyes:

Da kann nur die Anhängerkupplungs-Nachrüst-Lobby dahinter stecken...

;)

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 28. April 2020 um 13:58:50 Uhr:

Genau, also ist es ab jetzt billiger mit Anhänger zu fahren wenn man bis 15 km/h drüber sanktioniert wird.

Macht Sinn! :confused::rolleyes:

Jetzt wo du es sagst, allerdings darfst mit Anhänger auf der Landstraße nur 80 Fahren und 115km/h wären dann wieder teuerer. ;)

So wirklich durchdacht scheint das ganze noch nicht zu sein.

Gruß Metalhead

Da werden sich manche PKW mit Anhänger, die auf der Autobahn mit 100km/h oder mehr fahren. Letztens hab ich einen überholt der fuhr jedenfalls mehr als er durfte, mit 150km/h und das hat gedauert. Der Anhänger hatte keine 100 Kennzeichnung. Das wäre jetzt richtig Teuer geworden.

Die richtig hohen Überschreitungen sind ja nicht teurer geworden (nur die, mit denen häufiger zu rechnen ist).

Der arme Raser der mit 120 durch die Innenstadt fährt wird nicht härter bestraft.

Gruß Metalhead

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