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Nebelschlußleuchte/Leuchte rechts XC90?

Themenstarteram 11. November 2007 um 13:41

Hallo,

 

die Nebelschlußleuchte im XC 90 ist links im oberen Teil der Stoßstange .

Jetzt ist mir gestern aufgefallen , das die Leuchte rechts in der Stoßstange auch eine Glühlampenfassung zu haben scheint.

(sieht jdenfalls von außen so aus)

Diese ist ja eigentlich ohne Funktion, hatte gedacht , das diese nur die Funktion eines Reflektors hat.

 

Jetzt die Frage: Wenn man diese beiden als zusätzliches Rücklicht umbaut, ist das erlaubt.

Die Funktion der Nebelschlußleuchte muß natürlich erhalten bleiben,z.B. mit einer 2 Fadenleuchte.

Technisch krieg ich es hin, nur was sagen die TÜV Onkels dazu.

 

Vielen Dank für Eure Meinungen im vorab .

 

 

Torsten

 

der gerne mal an seinen Fahrzeugen rumbastelt..........:)

 

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11 Antworten

Hi,

die Tüvonkels werden dir sagen, dass jegliche Veränderungen an der Beleuchtungsanlage verboten sind. ;)

 

Schönen Gruß

Jürgen

Zitat:

Original geschrieben von gseum

Hi,

die Tüvonkels werden dir sagen, dass jegliche Veränderungen an der Beleuchtungsanlage verboten sind. ;)

Schönen Gruß

Jürgen

Hm, nicht ganz richtig. Es muss m.W. nunr richtig funzen - und das nach Recht und Gesetz .

Was sagen die Fachleute hier im Forum ?

Gruß

Torsten

... ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass zusätzliche Rückleuchten erlaubt sind wenn selbst silberne Blinkerbirnchen mit vollstandiger Funktion nach Recht und Gesetz nicht erlaubt sind. ;)

Aber wir haben wir ja einige Fachleute hier - mal schauen, was die sagen.

Schönen Gruß

Jürgen

Hallo,

ich bin zwar auch kein Fachman, aber das Umbauen der Beleuchtungseinrichtung führt dazu, dass die e-Zulassung für die Leuchteneinheit nicht mehr gilt.

Nur die zweite NSL auf der rechten Seite, als solche zu aktivieren sollte aber keine Probleme machen, soweit die Leuchtenüberwachung vom Elch das mit macht.

Die NSL sollte auch einen polierten Reflektor haben, dieser ist für Schlüßleuchten m.E. nicht vorgesehen.

Zum Thema weitere Rückleuchten ist auch STVZO §53.1 zu beachten, zwei Rückleuchten sind vorgeschrieben, zwei zusätzliche sind erlaubt.

Gruß Manfred

am 11. November 2007 um 16:10

Zitat:

Original geschrieben von WalkingElk

 

Zum Thema weitere Rückleuchten ist auch STVZO §53.1 zu beachten, zwei Rückleuchten sind vorgeschrieben, zwei zusätzliche sind erlaubt.

Hi,

der S60 hat ja pro Rückleuchte bereits zwei Glühbirnen. Wie ist das beim Dickelch?

Würde dieses jetzt als vier Rückleuchten gelten oder sind das zwei Rückleuchten mit vier Glühbirnen und man dürfte rein theoretisch noch zwei zusätzliche installieren gem. § 53 (1) StVZO:confused:

Gruß

Fox74

Zitat:

Hi,

der S60 hat ja pro Rückleuchte bereits zwei Glühbirnen. Wie ist das beim Dickelch?

Würde dieses jetzt als vier Rückleuchten gelten oder sind das zwei Rückleuchten mit vier Glühbirnen und man dürfte rein theoretisch noch zwei zusätzliche installieren gem. § 53 (1) StVZO:confused:

Gruß

Fox74

Hallo FOX74,

gute Frage, aber erwarte bitte nicht von mir das ich diese beantworten kann. Ich auch :confused:.

Ich würde einfach mal vermuten, dass aneinander grenzende Leuchten, welche für den Betrachter wie eine Leuchte wirken auch nur wie eine behandelt werden wird. Aber wie gesagt, das ist meine persönliche Interpretation und die basiert nicht auf Fachwissen.

Gruß Manfred

Themenstarteram 11. November 2007 um 17:46

Erst mal vielen Dank für die Infos.

Ich frage mich, ob ein Polizist mich zur Kasse bittet, da ich bezweifle , das dieser über alle §  Bescheid weis.

Eine Verkehrsbehinderung oder ähnliches kann ja durch die zusätzlichen Rücklichten nicht entstehen.

Wichtig wäre aber die Klärung wegen Erlöschen der ABE und damit des Versicherungsschutzes .:confused:

 

Torsten

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Snoppy14

...Wichtig wäre aber die Klärung wegen Erlöschen der ABE und damit des Versicherungsschutzes .:confused:

 

Torsten

 

 

Hallo Torsten,

ich gehe mal davon aus, dass der XC90 für die NSL einen polierten Spiegel hat und Dir somit bei der Verwendung als Rücklicht eine Gefährdung Anderer durch Blendung vorgeworfen werden könnte.

Der von Dir erwähnte Umbau auf eine Zweifadenlampe ist ein Eingrif in die e-Zulassung der Leuchteneinheit, welche dann erlöscht und somit auch die die ABE des Fahrzeug.

Ich würde die Finger davon lassen.

Gruß Manfred

Zitat:

Original geschrieben von gseum

... ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass zusätzliche Rückleuchten erlaubt sind ...

Schönen Gruß

Jürgen

DAS hatte ich überlesen. :(

Kann ich mir auch nicht vorstellen, dass das der TÜV oder die Rennleitung absegnet.

Zitat:

Original geschrieben von gseum

...wenn selbst silberne Blinkerbirnchen mit vollstandiger Funktion nach Recht und Gesetz nicht erlaubt sind. ;)

...

Schönen Gruß

Jürgen

Sie sind erlaubt .... man muss nur die richtigen einsetzen ;)

Gruß

Torsten

 

am 11. November 2007 um 18:16

Zitat:

Original geschrieben von WalkingElk

 

gute Frage, aber erwarte bitte nicht von mir das ich diese beantworten kann. Ich auch :confused:.

Ich würde einfach mal vermuten, dass aneinander grenzende Leuchten, welche für den Betrachter wie eine Leuchte wirken auch nur wie eine behandelt werden wird. Aber wie gesagt, das ist meine persönliche Interpretation und die basiert nicht auf Fachwissen.

Hallo Manfred,

Frage war nicht speziell an Dich gerichtet. Würde es aber ähnlich wie du sehen, da die zwei verbauten Leuchtmittel ja quasi wie eine Rückleuchte wirken, anders als z. B. beim Audi TT, bei dem die zwei Rückleuchten pro Seite ja tatsächlich sichtbar getrennt sind.

@Snoppy

Frage ist auch, ob eine kombinierte NSL/Rückleuchte überhaupt zulässig ist. Lt. StVZO darf ja das Brems- und Rücklicht in einer Leuchte zusammengefasst sein, wie das aber bei einer "NSL/Rücklicht-Kombi" aussieht, ist m. M. nicht geregelt - also erst mal nicht ausdrücklich verboten aber eben auch nicht ausdrücklich gestattet.

Ich persönlich würde aber von Bastelarbeiten an der Beleuchtungseinrichtung auch absehen.

Gruß

Fox

Edit An die Dickelch-Treiber:

Würde mich aber trotzdem mal interessieren ob der XC90 auch diese "Doppelrücklichter" hat oder ob das eine Besonderheit beim S60 ist.

Zitat:

Original geschrieben von Fox74

 

Frage ist auch, ob eine kombinierte NSL/Rückleuchte überhaupt zulässig ist. Lt. StVZO darf ja das Brems- und Rücklicht in einer Leuchte zusammengefasst sein, wie das aber bei einer "NSL/Rücklicht-Kombi" aussieht, ist m. M. nicht geregelt - also erst mal nicht ausdrücklich verboten aber eben auch nicht ausdrücklich gestattet.

Genau diese Kombination gab es bei 850/V70-I. Insgesamt 4 Rückleuchten, alle mit der eher ungebräuchlichen 2-Faden-Lampe 21/4W, wovon wiederum nur eine als NSL genutzt wurde.

Gruß

Jörg

Edit: Zitierung korrigiert

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