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Nachzahlung zu KFZ-Versicherung wegen falscher SF-Klasse

Themenstarteram 18. Oktober 2019 um 9:18

Hallo zusammen,

heute hat sich meine KFZ-Versicherung gemeldet, weil sie festgestellt hat, meine KFZ-Versicherung mit einer falschen Schadenfreiheitsklasse zu berechnen. Nun soll ich Nachweise vom Vorversicherer erbringen und u.U. soll ich dann nachzahlen.

Bei Vertragsabschluss habe ich selbst nicht auf die SF-Klasse geachtet, die man mir bescheinigt hat.

Darf eine Versicherung in dem Fall die Nachzahlung fordern, wenn der Fehler bei der Vericherung lag?

Gruß

Aksel

Beste Antwort im Thema

Natürlich. Aber nicht länger als drei Jahre rückwirkend.

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Themenstarteram 18. Oktober 2019 um 22:32

Zitat:

@NDLimit schrieb am 19. Oktober 2019 um 00:20:18 Uhr:

Der "Preis" war aufgrund fehlerhafter Angaben vereinbart.....Nach Zugang der Police hättest Du diese Angaben überprüfen müssen.... finde den Fehler...

Du ließt falsch.

Es geht doch nicht um die Preise bei andereren Versicherern. Es gab falsche Angaben in der Police(wie auch immer entstanden), Du hast sie nicht kontrolliert... ist doch nicht so schwer-oder?

Es ist ca. 0:30... wenn Du Langeweile hast oder eine Einschlafhilfe brauchst, lies die AKB oder das VVG :)

Themenstarteram 18. Oktober 2019 um 22:37

Zitat:

@NDLimit schrieb am 19. Oktober 2019 um 00:32:37 Uhr:

Es geht doch nicht um die Preise bei andereren Versicherern. Es gab falsche Angaben in der Police(wie auch immer entstanden), Du hast sie nicht kontrolliert... ist doch nicht so schwer-oder?

Es ist ca. 0:30... wenn Du Langeweile hast oder eine Einschlafhilfe brauchst, lies die AKB oder das VVG :)

Vielleicht ließt du gleich mal den aktuellen Hinweis der Admins. Die Art, die du mir und meinem Beitrag entgegen bringst ist unangemessen und nicht förderlich für eine anregende Diskussion. Wenn du keine Lust auf mein Thema hast, brauchst du nicht antworten.

Lieber Aksel,

ich habe Dir sachlich geantwortet. Scheinbar gab es Probleme bei der richtigen Übermittlung der SF-Klassen. So liest es sich im Eröffnungsbeitrag. Ich fragte auch nach, ob es in der Vergangenheit eine Sondereinstufung gab. Auch sorgte ich dafür, dass das Thema in das V-Forum verschoben wurde.

Wenn Du nun konkrete Verläufe zum persönlichen SF-Verlauf postest, kann man Dein Problem lösen. Vergiss aber mal in Deinem Fall die Hinweise auf Verjährung usw. Ich bleibe dabei, lies die AKB

Themenstarteram 18. Oktober 2019 um 22:43

Was ich mit dem Preis sagen will, der bei allen Versicherungen damals gleich war ist, dass ich keine falche angabe gemacht habe, sondern die Versicherung falsche Daten im Nachhinein hinzugefügt hat. Das zeigt dsich schon beim Datum der Zulassung des Fahrzeugs auf den Halter. Die Tatsächliche Erstzulassung auf mich war der 21.09.2018. Die Versicherung hat aber 2017 notiert. Keine Ahnung woher die das haben...

Themenstarteram 18. Oktober 2019 um 22:45

Zitat:

@NDLimit schrieb am 19. Oktober 2019 um 00:43:09 Uhr:

Lieber Aksel,

ich habe Dir sachlich geantwortet. Scheinbar gab es Probleme bei der richtigen Übermittlung der SF-Klassen. So liest es sich im Eröffnungsbeitrag. Ich fragte auch nach, ob es in der Vergangenheit eine Sondereinstufung gab. Auch sorgte ich dafür, dass das Thema in das V-Forum verschoben wurde.

Wenn Du nun konkrete Verläufe zum persönlichen SF-Verlauf postest, kann man Dein Problem lösen. Vergiss aber mal in Deinem Fall die Hinweise auf Verjährung usw. Ich bleibe dabei, lies die AKB

Und wonach soll ich in der AKB suchen?

oh man... wer liest hier nun nicht richtig..

Du bist doch einen Versicherungsvertrag eingegangen... dann solltest Du doch wissen, was in den AKB steht... die sind ja Vertragsbestandteil....

Es sind nunmal (wie auch immer) falsche Daten in die Police gelangt, welche Du nicht kontrolliert hast. Dadurch, dass Du nicht widersprochen hast, hast Du sie erstmal als richtig anerkannt.

Du kannst Dich aber jederzeit an den zuständigen Ombudsmann wenden :)

Themenstarteram 18. Oktober 2019 um 22:58

Meine Frage ist, was soll mir das Durchlesen der AKB bringen. Wenn du mir helfen willst, versuche mir Klarheit zu verschaffen.

Ich glaubenämlich nicht, dass ich die lösung in den AKB finfen werde.

Zur AKB will noch gesagt sein, dass dort eine Ünberweisung der Beiträge als eine Möglichkeit dargestellt wird. Allerdings hat man mir nun per Mail gesagt, dass nur per Lastschrift eine Zahlung der Beiträge möglich ist. Die Versicherung widerspricht sich. So viel zu AKB.

in Anbetracht der Uhrzeit:

Entscheidend für die Ursprungsfrage wird der Verlauf des individuellen SF-Verlaufs (inkl. Vorversicherunge) Klärung bringen. Poste bitte diesen, dann wird Dir geholfen.

Die Lösung findet sich dann schon in den AKB.

Bei monatlicher Zahlung ist i. d. R. eh nur das Lastschriftverfahren möglich.

Die neue Versicherung übernimmt erst einmal die SF die der Kunde mitteilt. Dann wird die SF vom Vorversicherer angefordert, bestätigt der eine andere SF, ist die die Vertragsgrundlage. Dies kann auch mal Monate dauern, denn manche Versicherer lassen sich mit der Versichererwechselbescheinigung Zeit.

Der Grund der Änderung des Versicherungsscheines, wird auf dem Nachtrag angegeben

Themenstarteram 19. Oktober 2019 um 11:56

Ja richtig celica!

Um nun konkret zu werden:

Ich habe zu Beginn sf 1/2 mitgeteilt. Auf der Police habe ich dann nur auf den Preis geachtet. Dieser war mit dem preis am Telefon und mit dem beitragsrechner auf der Homepage der versicherung gleich.

Nun habe ich zum Ende der Vertragszeit auf die Daten geschaut. Dabei habe ich festgestellt, dass das zulassungsdatum auf mich ein Jahr zu früh datiert wurde. Diesen Fehler habe ich kürzlich telefonisch, ohne einen schriftlich Nachweis zu erbringen, ändern lassen. Anschließend hat die versicherung festgestellt, dass auch die sf falsch hinterlegt wurde. Allerdings stimmt der Preis. Dieser war gleich mit der damaligen 1/2 klasse.

In den informationsblättern der versicherung, heißt es auch, dass meine Angaben beim vorversicherer überprüft werden. Weiter heißt es, dass der Vertrag zustande kommt, wenn sie meinem antrag angenommen hat, der versicherungsschein zugesandt und die Steuer bezahlt wurde. All dies ist erfolgt, da kann man nun nicht einfach vom Vertrag zurücktreten, nur weil man seinen eigenen Fehler geradebiegen will.

Eigentlich ist mir jetzt nicht klar worin das Problem liegt. Was ist das denn für eine Versicherung wo du den SF bei der Vorversicherung beibringen musst? Wenn das keine Online Versicherung ist, würde ich einfach Mal bei einem Berater vor Ort vorsprechen.

Vielleicht hilft ja das weiter:

Widerspruch

Wird der Versicherungsschein abweichend vom Antrag ausgestellt, müssen wir die Änderungen in der Police kenntlich machen. Dem Versicherungsnehmer steht ein Widerspruchsrecht zu. Hierüber informieren wir im Versicherungsschein.

•Das Widerspruchsrecht steht dem VN nach Anwendung der Billigungsklausel zu.

•Es endet 1 Monat nach Erhalt des Versicherungsscheins.

•Lässt der VNdiese Frist verstreichen, gilt die Abweichung als angenommen.

•Widerspricht der VN, kommt der Hauptvertrag nicht zustande.

•Die vorläufige Deckung endet mit Zugang des Widerspruchs. Eine Kündigung der vorläufigen Deckung durch uns ist nicht erforderlich.

Haben wir versäumt, die Änderungen kenntlich zu machen und den VN über sein Widerspruchsrecht zu informieren, ist die Änderung für den VN unverbindlich. In diesem Fall ist der Antrag des VN Gegenstand des Vertrags

Außerdem gibt es noch ein Widerrufsrecht:

Widerruf

Das Widerrufsrecht gilt bei Neugeschäft, Fahrzeugwechsel, Tarifumstellung und bei nachträglichen Einschlüssen in einen bestehenden Vertrag.

Wir informieren den VN über sein Widerrufsrecht bereits vor Antragstellung durch die in den AKB enthaltene Kundeninformation und später im Versicherungsschein bzw. Nachtrag.

Das Widerrufsrecht endet 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins.

Der VN kann seinen Antrag jedoch zu jedem beliebigen Zeitpunkt bereits vor Zugang des Versicherungsscheins widerrufen - er muss nicht warten, bis er den Versicherungsschein erhält.

Es gib aber kein erneutes Widerrufrecht, wenn durch die Versichererwechselbescheinigung sich die angegebene SF ändert

Themenstarteram 19. Oktober 2019 um 13:12

Das Problem ist, dass man falsche daten per versicherungsschein bestätigt hat und kurz vor Ablauf des Vertrages korrigieren will, und das nur, weil ich die versicherung darauf hingewiesen habe.

Der Fehler liegt darin, dass man eine falsche sf zum richten Preis ergänzt hat, sowie ein falsches zulassungsdatum datiert hat, was den Beitrag auch verfälschen würde, so die versicherung.

Was steht denn im Antrag?

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