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nachträgliche Garantie

Themenstarteram 30. Mai 2008 um 20:54

Guten Tag miteinander,

folgendes Problem: Ich habe mir vor ein paar Tagen einen gebrauchten Astra gekauft. Eine Durchsicht beim FOH kurz nach dem Kauf ergab, dass der Wagen auch von "unten" ok ist. Aber: Das Lenkgetriebe ist defekt.

Kein Problem denke ich, ist ja ein Fall für die Gewährleistung. Der Händler aber will nun (bzw. hat es schon) mit meinen Daten eine nachträgliche Garantie abgeschlossen, die ich demnächst erhalten werde. Darüber könnte ich dann den Schaden reparieren lassen und der FOH muss sich dann mit der Garantiefirma in Verbindung setzen.

Ist das alles sauber und korrekt oder sollte ich die Finger davon lassen und den Händler in die Gewährleistungspflicht nehmen?

Grüße,

Andreas

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 27. September 2008 um 10:49

Schönen guten Tag,

ich wollte an dieser Stelle abschließend nur kurz mitteilen, dass ich mich - wie hier ja auch empfohlen - von einem Anwalt habe vertreten lassen (Wie Marcus schon schrieb, habe ich selbst beim Händler nichts erreicht).

Kurz und gut: Das Lenkgetriebe meines Astra ist beim FOH erneuert worden, der Händler hat die Reparatur bezahlt und die ADAC-Rechtsschutz hat die Kosten für den Anwalt übernommen.

Und alle sind glücklich....;-)

Vielen Dank für die Beteiligung an diesem Thema und die vielen guten Ratschläge,

alles Gute,

Andreas

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am 30. Mai 2008 um 21:02

klingt nach "faehnchenhaendlergebahren" :(

ich wuerde zuerst den haendler in die pflicht nehmen UND genau drauf achten was später fuer ein abschlussdatum in der garantie stehen wird. (von deckungseinsschränkungen und minderungen mal abgesehen)

aus meinem bauchgefuehl ist das lenkgetriebe nur sehr bedingt als verschleissteil anzusehen.

fuer mich ein klarer versuch des haendlers moeglichst billig aus der sache rauszukommen.

mfg

Harry

Zitat:

Original geschrieben von AstraG2002

Guten Tag miteinander,

Ist das alles sauber und korrekt oder sollte ich die Finger davon lassen und den Händler in die Gewährleistungspflicht nehmen?

Ich glaube die Frage könntest du dir selber beantworten.:rolleyes:

 

Ein Lenkgetriebe hält unter normalen Bedingungen ein Autoleben lang. es ist kein Verschleissteil.

 

Lass dich auf solche Betrügereien nicht ein. Versicherungsbetrug -nichts anderes ist das hier- ist ein Straftatsbestand.

 

Der Händler muss hier Gewährleistung erbringen. Das ist alles sein Problem, nicht deines.

 

 

am 31. Mai 2008 um 9:28

nuja, delle.

im mom ist es nur eine kostenlose garantie die der kunde erhaelt?

wer meldet denn die schaeden der VS ?

wenns der eigentuemer ist...lass den faehnchenhaendler doch machen und kneiff ihm danach trotzdem in die ..aehm.. hoden. dann hast du umsonst eine garantie, und er seine strafe ;)

( die schlägertruppgefahr ist so kaum hoeher )

wenns der haendler melden kann, dann FINGER weg, denn dann wärst du mit dran.

Harry

der Schaden hat bereits vor Versicherungsbeginn vorgelegen. Das kann man technisch auch feststellen und somit Beweisen (glaub mir :D)

 

Und wenn das hinterher Stress gibt, macht sich der TE erpressbar. Oder glaubst du, dass wenn der Fähnchenhändler mit dem Rücken an der Wand steht er nicht alles möglich (und und unmögliche) versuchen wird um aus der Sache heraus zukommen?

 

Lügen haben kurze Beine.

 

Und warum soll der TE sich denn das hier antun und sich unnötigen Risiken aussetzen?

 

Er hat das Auto gerade erst gekauft , der Mangel lag zum Zeitpunkt der Übergabe vor.

 

Der Rest ist das Problem vom Händler.

 

Ich würde mich nicht zur Beihilfe  zum Betrug  missbrauchen lassen,  nicht mal  für meinen  besten Freund.

 

Und für einen Autohändler schon mal gar nicht ;)

 

Gruss

 

Delle

am 31. Mai 2008 um 11:04

hast mich falsch verstanden delle !

ich meinte NUR, dass es fuer den TE gar ned schlecht ist, ZUSAETZLICH zum fall der sachmaengelhaftung ja wohl nun eine kostenlose garantie fuer ggf SPÄTERE faelle geben wird ;)

Harry

Moin,

Dieser Mangel ist Sache des Verkäufers. Wie der Verkäufer das abwickelt und abrechnet ... kann dir egal sein. Du solltest nur nichts unterschreiben ... wonach DU abschließend eine Reparatur ggf. auf Kosten der Garantieversicherung in Auftrag gegeben hast. Denn dies wäre, wie bereits erwähnt Versicherungsbetrug.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

hast mich falsch verstanden delle !

 

ich meinte NUR, dass es fuer den TE gar ned schlecht ist ZUSAETZLICH zum fall der sachmaengelhaftung ja wohl nun eine kostenlose garantie fuer ggf SPÄTERE faelle erhalten wird ;)

Harry

mhhh... OK, dann wohl zu schnell gelesen, Sorry :(

 

Aber unter diesem, von dir dann gemeinten Aspekt, stellt sich der TE doch mit dem Verkäufer irgendwie auf eine Stufe, findest du nicht ?

 

Und der Stress ist hier doch auch vorprogrammiert.

 

Ich weis ehrlich nicht, ob das eine so gute Idee ist Harry :confused:

 

Gruss

 

Delle

am 31. Mai 2008 um 12:26

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Aber unter diesem, von dir dann gemeinten Aspekt, stellt sich der TE doch mit dem Verkäufer irgendwie auf eine Stufe, findest du nicht ?

Und der Stress ist hier doch auch vorprogrammiert.

Ich weis ehrlich nicht, ob das eine so gute Idee ist Harry :confused:

Gruss

Delle

gute idee sicher NICHT, aber ich LAS ES SO als haette der haendler das freiwillig(durch den schaden) und OHNE wissen des käufers ausgestellt/beantragt ?

dann bleibt es ein faehnchenhaendler prob?

der TE kann sie natuerlich ablehnen/ nicht später nutzen?

wie die anfrage in ihrem grundsatz und von welcher partei gestellt wurde, da, werde ich auch unsicher *zugeb*

Harry

Themenstarteram 31. Mai 2008 um 12:34

Danke für die Beteiligung und die Hinweise!

Der Händler hat die Garantie MIT meinem Wissen in Auftrag gegeben, er hat mit "im Auftrag" unterzeichnet... ich habe das erst gar nicht realisiert, was da abgeht, erst später drüber nachgedacht...:(

Mir wird immer klarer, dass ich mich darauf nicht einlassen sollte...

Gruß,

Andreas

am 31. Mai 2008 um 12:36

das klingt SEHR vernuenftig !

Harry

ich kann mich Harry nur anschliessen !!   

Moin,

Das die Garantieversicherung ansich auf DICH läuft ist völlig OK ! Das macht vieles leichter, wenn du eine Garantieleistung in Anspruch nehmen willst/musst. Das hat aber mit dem hier gezeigten Problem nichts zu tun ;) Das Problem ist Bier des Händlers ... und nicht deines. Also ... Du gibst dem Händler das Auto mit dem Auftrag der MÄNGELBESEITIGUNG. (Gerne auch schriftlich so bestätigen) ... Zeichne nichts ab ... demzufolge du die Reparatur auf Garantie in Auftrag gibst.

MFG Kester

Themenstarteram 31. Mai 2008 um 15:40

Ich habe dem Händller nun noch mal ne Mail geschrieben und ihm zwei Lösungen angeboten:

1. Lösung: Ich fahre zu Ihm und er repariert den Wagen fachmänisch bzw. lässt dies tun.

2. Ich gehe zu einer Werkstatt in meiner Nähe (Kostenvoranschläge liegen bereits vor) und lasse den Wagen reparieren und der Händler zahlt die Rechnung (das muss der Verkäufer mir natürlich VORHER schriftlich geben, dass er sich hierfür entscheidet).

Auf die Sache mit der Garantie in DIESEM Fall lasse ich micht nach den Infos hier und anderswo nicht ein!

Sollte der Händler damit nicht einverstanden sein, dann würde ich - obwohl ich mich nicht gern streite - zum ersten Mal meine ADAC-Verkehrsrechtsschutz in Anspruch nehmen und einen Anwalt konsultieren...

Richtig so...;)

Grüße,

Andreas

Zitat:

Original geschrieben von AstraG2002

 

Richtig so...;)

Perfekt ..:)

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