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Garantie vs. Garantieversicherung, bleiben nicht Versicherte Teile in der Verantwortung des Verkäuf

Themenstarteram 4. Mai 2010 um 20:11

Nabend zusammen,

ich habe einen PKW gekauft und dabei eine Garantieversicherung von EinsAuto / GermanAssistance dazu erhalten.

Nach einen halben Jahr ist jetzt das Sekundärluftsystem defekt und wird rund 1250€ kosten. :eek:

Ich dache das sollte kein Problem sein da ja die Versicherung besteht.

Das habe ich aber nur gedacht, denn die Schadensstelle teilte mir mit das das Sekundärluftsystem nicht zum Motor gehört sondern ein Anbauteil ist und somit nicht von der "umfassenden Fahrzeuggarantie" erfasst wird. :eek::eek:

Man zeigte mit quasi Telefonisch den Stinkefinger mit dem Tip reparieren zu lassen da von Ihnen mit Sicherheit nichts zu erwarten ist, da nur Teile versichert sind, die ausdrücklich im Versicherungsvertrag erwähnt sind. :eek::eek::eek:

(lustig war die Antwort auf meine Frage, weshalb nicht die ausgeschlossenen Teile genannt werden: "Kein Kunde hätte Lust sich 1000 Seiten durch zu lesen " :( )

So jetzt stehe ich mit den Kosten da. :(

Diese Versicherung war aber ja genau genommen nur eine Zugabe des Händlers zum Auto, um nicht selber in die Gewährleistungspflicht zu kommen.

Wenn die Versicherung aber nicht Zuständig ist, dann müsste die Gewährleistungspflich doch auf den Händler zurück fallen.

Oder tritt man automatisch von allen Gewährleistungsansprüchen zurück, wenn man solch ein Versicherungsheftchen dabei bekommt? :confused:

Hat da jeman Erfahrungen damit, denn der Händler will mich ja 100% davon überzeugen das durch die Garantieversicherung die Gewährleistung ausgesetzt wird.

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Danke und Gruss

GM

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7 Antworten
am 4. Mai 2010 um 20:34

Zitat:

Original geschrieben von GasMatrix

Nach einen halben Jahr ist jetzt...

Definiere doch "halbes Jahr" mal auf den Tag genau! Ist es mehr als ein halbes Jahr, oder weniger?

Die gesetzliche Gewährleistung besteht (für Privatkunden) unabhängig von allen Garatieversicherungen in vollem Umfang (kein Ausschluß, keine Zuzahlung) für 1 Jahr. Der Haken ist, dass nur in den ersten 6 Monaten der Händler alles reparieren muß, oder er muß beweisen, dass Du den Schaden herbeigeführt hast. In den zweiten 6 Monaten gillt die Beweisumkehr, bei der Du beweisen mußt, dass der Fehler schon beim Kauf vorhanden war. Da Du das praktisch nie kannst, ist das zweite Halbjahr wertlos und Dir bleibt nur die Garantieversicherung.

Gruß!

am 5. Mai 2010 um 10:40

Nicht die Garanitie mit der Gewährleistung durcheinanderschmeißen!

Das sind zwei völlig unterschiedliche Sachen.

Understatement hat die Gewährleistungsansprüche schon sehr gut erklärt.

Das bedeutet für Deinen konkreten Fall:

Du hast bei einem Händler gekauft und bist selber eine Privatperson?

Dann hast Du 24 Monate Gewährleistungsanspruch.

Sind vom Kaufdatum bis zur Schadensmeldung beim Händler weniger als 6 Monate verstrichen liegt die Beweislast beim Händler.

Das bedeutet - Der Händler muss auf seine Rechnung nachbessern.

Das hat aber Understsatement schon so erklärt.

Bist Du über die 6 Monate hinaus hast Du zwar noch einen Gewährleistungsanspruch aber die Beweislast liegt bei Dir.

Damit hast Du dann schlechte Karten.

Die gesetzliche Gewährleistung richtet sich ausschließlich gegen den Händler.

Eine Garantie ist immer eine freiwilige Sache. Folglich können die Garantiegeber die Spielregeln alleine festlegen.

Der Leistungsumfang steht im Kleingedruckten.

Gruß

Hobaum

Themenstarteram 5. Mai 2010 um 21:46

Danke schonmal für die Hinweise.

Das mit der Gewährleistung und Garantie ist mir schon klar.

Wobei das in meinem konkreten Fall echt kritisch ist.

Kauf 28.10.2009, MKL ist gekommen am 26.04.2010 und erster Termin beim Freundlichen (nicht Verkäufer, das ist ein reiner Händler ohne Werkstatt) war am 03.05.2010.

Also kritisch bezüglich Beweislastumkehr.

Mir ging es jetzt aber ja auch speziell darum, ob der Händler, bei Abschluss einer Garantieversicherung, alle Gewährleistungsansprüche von sich weisen kann, mit der Begründung, das er dafür ja schlisslich die Garantieversicherung (im VK-Preis inkludiert) abgeschlossen hat.

Zitat:

Original geschrieben von GasMatrix

Danke schonmal für die Hinweise.

Das mit der Gewährleistung und Garantie ist mir schon klar.

Wobei das in meinem konkreten Fall echt kritisch ist.

Kauf 28.10.2009, MKL ist gekommen am 26.04.2010 und erster Termin beim Freundlichen (nicht Verkäufer, das ist ein reiner Händler ohne Werkstatt) war am 03.05.2010.

Also kritisch bezüglich Beweislastumkehr.

Mir ging es jetzt aber ja auch speziell darum, ob der Händler, bei Abschluss einer Garantieversicherung, alle Gewährleistungsansprüche von sich weisen kann, mit der Begründung, das er dafür ja schlisslich die Garantieversicherung (im VK-Preis inkludiert) abgeschlossen hat.

Hmm, hier schätze ich mal dass du gute Chanchen hast, allerdings nur in Verbindung mit einem Kulanten Händler oder mit einer Rechtsschutz ;)

Wenn du das Auto am 26.04. bei dem Verkäufer auf dem Hof gelassen hättest, wären die Chancen sehr sehr gut gewesen, das auch nur nochmal als Hinweis für spätere Leser, du selbst musst jetzt ein wenig Beweisen dass es so war, dann hast du IMHO ganz gute Karten.

Der Händler kann die Gewährleistung bei einem gebrauchten KFZ von 24 auf 12 Monate verkürzen, ansonsten geht die Garantie-Versicherung nur über die Gewährleistung hinaus. Oft steht aber auch in den Bedingungen selbst drin, das die erst Zahlen wenn die Gewährleistung nicht mehr greift.

Warum das Secundärluftsystem jetzt nicht zum Motor gehören soll, ist mir allerdings auch ein Rätsel. Funktioniert der Motor denn auch noch ohne dieses Bauteil :confused:

Grüße

Steini

Themenstarteram 6. Mai 2010 um 16:12

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Wenn du das Auto am 26.04. bei dem Verkäufer auf dem Hof gelassen hättest, wären die Chancen sehr sehr gut gewesen, das auch nur nochmal als Hinweis für spätere Leser, du selbst musst jetzt ein wenig Beweisen dass es so war, dann hast du IMHO ganz gute Karten.

Hätte ich nicht gedacht, das ich ja eine Garantieversicherung hätte, wäre ich sicherlich spontaner gewesen. Leider ist der Händler auch nicht direkt um die Ecke.

Zitat:

Warum das Secundärluftsystem jetzt nicht zum Motor gehören soll, ist mir allerdings auch ein Rätsel. Funktioniert der Motor denn auch noch ohne dieses Bauteil :confused:

Naja, im Prinzip schon, hat dann nur schlechtere Abgase und der Kat (übrigens auch nicht versichert) könnte schaden nehmen.

Versichert ist halt nur was ausdrücklich im Versicherungsheft aufgeführt ist.

Schrieb ja auch vorher schon:

Zitat:

(lustig war die Antwort auf meine Frage, weshalb nicht die ausgeschlossenen Teile genannt werden: "Kein Kunde hätte Lust sich 1000 Seiten durch zu lesen " :( )

Ein bissche Glück im Unglück hab ich trotzdem.

Subaru hat dem Kulanzantrag zugestimmt und übernimmt 70% der Materialkosten (das Problem ist wohl nicht ganz unbekannt) so das mich der Spass nur die Hälfte kostet.

Mal sehen das ich die Kosten noch vom Händler zurück bekomme, aber ob das ohne Rechststreit klappt, da habe ich so meine Bedenken.

Hmm, bevor du was machen lässt darf der Händler erst seine "Versuche" haben. Möchte er die erst gar nicht wahrnehmen solltest du dir das schriftlich geben lassen ;)

Erst dann würde ich zu ner anderen Werke gehen.

Grüße

Steini

Themenstarteram 7. Mai 2010 um 8:07

Da hast du sicher recht.

Ich habe aber auch keine Lust jetzt ewig auf mein Auto zu warten, bis alle die meinen Ihren Senf dazu geben zu müssen (also erst die Versicherungen, dann der Händler) sich gnädigst geäussert haben.

Er hat sowiso keine Werkstatt, ist ein reiner Händler der eigentlich Leasigrückläufer ist Ausland exportiert, diese aber vorher auch noch in den gängigen Autobörsen inseriert.

Er könnte ja froh sein das ich über Subaru die Kulanzregelung bekomme.

Warscheinlich ist mein Vorgehen aus finanzieller Sicht ehr falsch, klar, aber ich will nächsten Mittwoch mit dem Auto in Urlaub, also muss der bis dahin fertig sein.

Trotzdem danke für den Hinweis, ist sicher wichtig für andere die mal in einer ähnlichen Situation stecken und das hier lesen (ist ja Sinn eines Forums).

Gruss

GM

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