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Nachbauverkleidung mach ich mich verrückt oder schlimmer als gedacht ?

Themenstarteram 16. März 2017 um 21:26

Hallo,

ich habe nun eine Honda Cbr 600 BJ2006 gekauft das Motorrad hat eine Mattschwarze Verkleidung von:

Addmotor

http://www.addmotor.com/cbr600rr-2005-2006

Die Originale Verkleidung hab ich dazu bekommen, sie schaut aber echt nicht schön aus und hat

wegen Sturzpads so unschön reingesägte oder was auch immer löcher drinn :)

Anfangs hab ich mir eigentlich keine Gedanken darüber gemacht erst als ich was darüber gelesen habe,

die Verkleidung ist sehr Passgenau, sie passt perfekt aufs Motorrad und schaut super aus.

Frage mich bloß ob ich mich damit sogar Strafbar mache ? oder mir unnötige Gedanken darüber mache.

Was sagt ihr dazu ?

Nun noch eine Frage zum Auspuff, da ist eine Leovince Komplettanlage drauf mit E nummer,

braucht man für eine Komplettanlage eine extra Zulassung oder reicht die E nummer aus ?

Danke :)

Beste Antwort im Thema

Es wäre begrüßenswert, wenn bei rechtlichen Bewertungen immer die maßgebliche gesetzliche Bestimmung benannt würde. Dann könnte man schneller erkennen bzw. nachlesen, ob eine Aussage auch fundiert ist.

Eigentlich sollte es mir wurscht sein, aber der TE wurde in der Tat massiv verunsichert. Das will ich so nicht stehen lassen.

Die Zeiten, in denen die Betriebserlaubnis wegen jedem Kleinkram erloschen war, sind Geschichte. Über mehrere Jahre gab es ein "Erlöschen der BE" überhaupt nicht mehr, weil man die alte Bestimmung im Zuge der EG - Angleichung entfallen ließ, aber keine neue gefasst hatte.

Die aktuelle Fassung des § 19 (2) StVZO lautet:

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Was zum Erlöschen der BE führt ist also klar definiert. Eine Verkleidung ? Schaun mer mal:

Zu 1: Nicht zutreffend

Zu 2: Nicht zutreffend

Zu 3: Nicht zutreffend

Die BE erlischt also nicht. Es ist ebenfalls unrichtig, dass in den Verkleidungsteilen immer irgendwelche Prüfnummern sind. Nicht mit Teilenummern verwechseln !

Grundsätzlich sind "Änderungen" an der Verkleidung genehmigungspflichtig (Eintragung 19 III StVZO), auch z.B. das Entfernen einer Verkleidung (Aerodynamik bei schnellen Motorrädern, scharfkantige Teile)

Hier kann man nun streiten, ob eine andere Verkleidung eine "Änderung" ist, wenn sie im wesentlichen dieselben Abmessungen und Bauweise hat.

Für die Abnahme und Genehmigung von Verkleidungsteilen, will der TÜV (Dekra im Osten) ein Gutachten, zumindest aber eine Festigkeitsprüfung in Form eines Gutachtens. Nun darf man rätseln, weshalb die Nachbauverkleidungen so billig sind, während OEM ein Vermögen kosten.

An meiner ZX9R (Bilder) ist die gesamte Verkleidung mit Ausnahme der Heck- und Seitenteile ein GFK-/Kohlefaserlaminat aus Tschechien. Federleicht und für Rennzwecke. Die scharfen Kanten (s. § 19 Abs. 2 Ziff 2 StVZO) habe ich mit insgesamt 9 Metern Kantenschutz entschärft.

Ich wollte die Verkleidung im Rahmen eines 21er Gutachtens legalisieren lassen. Das scheitert daran, dass es eben kein Gutachten für gar nichts gibt. Das bedeutet aber nicht, dass deshalb die Betriebserlaubnis erlischt, man kann nur nichts eintragen.

Das Motorrad wurde abgenommen, bekam HU/AU ohne Mängel.

Der Hersteller der Vtrec-Hebelchen behauptet auch nach wie vor steif und fest, dass beim Anbau vergleichbarer Teile ohne sein Gutachten die BE erlischt.

Falls er es nicht in der Tat besser weiß, ist das sicher verkaufsfördernd. Wer den 19 (2) lesen kann, weiß aber, dass es Unsinn ist.

Das EU-Recht hat vieles liberalisiert. Dinge, wegen derer früher ein Aufstand gemacht wurde (fehlende Kappen auf Radmuttern und so ein Käs) jucken längst niemanden mehr. Wer die 97/24 EG kennt, baut auch ohne mit der Wimper zu zucken LED- TFL, Xenon - Scheinwerfer ohne Regulierung und Reinigungsanlage ein. Die StVZO erlaubt das nicht. Die VO EG schon. Und das zählt.

+7
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Er meint, dass er weiss dass es illegal ist, ihm das aber egal wäre.

Du kannst wie schonmal geschrieben auf die blaue auch plasti Dip machen. Das kannst du rückstandlos entfernen. Gibt in vielen farben.

Ob gleiches material oder nicht spielt keine rolle. Das splitterverhalten muss geprüft sein. Das sagt etwa das gutachten aus. Ohne gutachten oder ABE erlischt die BE vom motorrad. Schon 5x geschrieben.

Themenstarteram 19. März 2017 um 15:37

bist du dir sicher das be erlischt? bei einem auto mit zu großen felgen erlischt auch nicht direkt die be

am 19. März 2017 um 16:05

Du solltest die Karre verschenken, damit Du das Problem endlich los wirst. Ich bin für Dich da.

Schon gut Kandidat, mach Dir keinen Stress... bis Berlin ist es viel zu weit, ich nehm' sie.

Zitat:

@maxantt schrieb am 19. März 2017 um 16:37:53 Uhr:

bist du dir sicher das be erlischt? bei einem auto mit zu großen felgen erlischt auch nicht direkt die be

Das müsste man im speziellen fall bewerten. Nur weil ggf mögliche Kombinationen nicht in den papieren stehen, heisst es nicht dass es nicht zulässig sein muss.

Es galt mal, da bin ich heute etwas raus, dass die reifengrösse eingetragen sein muss, bzw in der ABE der felge aufgeführt sein muss. Ohne reifengrösse in ABE oder in den papieren, weiterfahrt untersagt. Mängelschein+vorführen beim TÜV. Ob die BE erlischt oder nicht ist nicht solo interessant. Die Weiterfahrt wird untersagt bis zur Vorführung.

Eigentlich gibt´s da wenig zu diskutieren; du hast drei Möglichkeiten:

Du machst dir die Arbeit und findest raus, dass das Ding legal ist => kein Problem mehr.

Du machst dir die Arbeit und findest raus, dass das Ding NICHT legal ist => zwei Möglichkeiten:

1. Du lässt sie eintragen bzw. schraubst die Originale wieder dran.

2. Du bist dir bewusst, dass das im Zweifelsfall teuer werden und eine neue Vorstellung beim TÜV bedeuten kann, gehst das Risiko aber ein.

Wenn du hier zu Möglichkeit 1 tendierst, MUSST du kontrollieren, ob sie eingetragen ist, wenn du sowieso zu Möglichkeit 2 tendierst, kannst du dir die Arbeit auch schenken.

Zitat:

@Knalla schrieb am 18. März 2017 um 11:37:33 Uhr:

Auch im Falle eines Unfalls wird der Gutachter kaum feststellen können, dass es eine Nachbauverkleidung ist und dann muss es kausal für den Unfall/Schaden auch noch sein.

Das ist der entscheidende Punkt. Früher war das oft so, dass die Versicherungen jeden Pfiffkas hergenommen haben, um sich darauf zurückzuziehen, dass die BE erloschen sei und sie deshalb nicht mehr regulieren müssen. Das hat dann dem Gesetzgeber irgendwann mal gestunken, und seit ein paar Jahren gilt die Regel, dass die Versicherung auch dann noch leisten muss, wenn an deiner Kiste was illegal war - und dich hinterher in Regress nehmen darf. Dabei ist aber die Höhe des Regresses auf maximal 5.000 Euro beschränkt, außerdem muss feststehen, dass das illegale Teil ursächlich für den Unfall oder dessen Folgen war.

Ich möchte aber eins erwähnen: Ich habe einen Mann kennen gelernt, der sich vor bald 40 Jahren seinen Kehlkopf zerstört hat, weil er bei einem Crash mit dem Hals gegen die Scheibenoberkante der Verkleidung einer BMW R100RS geflogen ist. Danach hat BMW die Serie geändert und eine Sollbruchstelle eingebaut, so dass die Scheibe rausfliegt, bevor sie den Fahrer köpft. Wenn man also mit einer nicht zugelassenen Nachbau-Verkleidung rumfährt, sollte man schon mal mit Sinn und Versand darüber nachdenken, ob das Teil nicht eventuell gefährlich sein kann. Denn auf die Fresse legen kann man sich mit einem Mopped immer mal.

Themenstarteram 20. März 2017 um 15:08

ouw okay, hört sich so an als wäre des garnicht mal so tragisch, naja die Verkleidung is von einem seriösen hersteller, sie schaut ja auch genauso aus, das man sich an der mehr verletzt als an der originalen ist enorm unwahrscheinlich, den ein kumpel der damit einen ordentlichen rutscher hatte, kann bestätigen das diese Verkleidung von diesem hersteller nicht mehr oder weniger kaputt geht so seine einschätzung, mir geht es dabei eher um den Versicherungsschutz und wie schlimm es den nun wirklich ist damit rumzugurken, es fahren ja haufen leute mit sowad rum ohne mi der wimper zu zucken, ich selbst bin da nunmal pingelig

am 20. März 2017 um 15:14

Du bist mit dem Motorrad total überfordert. Löse Dich von dem Übel.

Wenn du da wirklich so pingelig bist, wie du sagst, dann solltest du mit der originalen Verkleidung fahren oder zusehen, dass du für das mattschwarze Teil ein Gutachten findest.

Zitat:

@maxantt schrieb am 20. März 2017 um 16:08:04 Uhr:

ouw okay, hört sich so an als wäre des garnicht mal so tragisch, naja die Verkleidung is von einem seriösen hersteller, sie schaut ja auch genauso aus, das man sich an der mehr verletzt als an der originalen ist enorm unwahrscheinlich, den ein kumpel der damit einen ordentlichen rutscher hatte, kann bestätigen das diese Verkleidung von diesem hersteller nicht mehr oder weniger kaputt geht so seine einschätzung, mir geht es dabei eher um den Versicherungsschutz und wie schlimm es den nun wirklich ist damit rumzugurken, es fahren ja haufen leute mit sowad rum ohne mi der wimper zu zucken, ich selbst bin da nunmal pingelig

Ein seriöser hersteller liefert ein gutachten!

Dein kumpel ist gutachter? Hält die aussage deines kumpels einem gerichtlich angeordnetem gutachten stand?

Themenstarteram 20. März 2017 um 20:15

naja due ein oder abdere siröse amerikanische seite ***** nunmaö auf gutschten da in al den anderen ländern sowas nicht nötig ist :D

Themenstarteram 20. März 2017 um 20:16

bin inzwischen bei dieser sache bisl ruhiger, habs mir anfangs bisl schlimmer vorgestellt, manche von eich haben mir echt geholfen, danke :)

am 20. März 2017 um 20:28

Blödsinn. Man kann Dir nicht helfen. Du wirst immer Angst haben, dass Dein Motorrad die Betriebserlaubnis verloren hat.

Themenstarteram 20. März 2017 um 21:05

hahahahahaha :D ich werde mich bei dir melden wenn ich mein motorrad doch verschenke :D

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