Motorschaden 535d !!!Was nun?
Hallo Leute,
hatte gestern einen Motorschaden an meinem 535d, Bj 3/12 bei 129.100 km.
Das Auto habe ich am 29.7.16 also vor knapp 2 wochen erworben bei einem BMW Vertragshändler.
Sie werden jetzt versuchen bei BMW einen Kulanzantrag zu stellen für einen neuen Motor.
Theoretisch habe ich doch eigentlich 14 Tage Rücktrittsrecht oder?
Angenommen ich möchte das Auto behalten, neuer Motor ist sagen wir mal drinn.
Dann kommt mit Sicherheit der Turbo... Später das Getriebe... Und und.
Was würdet Ihr machen?
Mich kotzt die Situation gerade dermasen an! So lange gespart für NICHTS UND WIEDER NICHTS.
Ich bedanke mich um eure Beiträge.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@FredMM schrieb am 10. August 2016 um 13:32:29 Uhr:
Das ist ja kein 530 (3Liter) sondern ein 535. Diese Motoren sind bekannt dafür, dass sie gerne hochgehen. Die 530 sind die robusten Motoren. Da habe ich noch nie etwas über Motorschäden gelesen oder gehört.Beim 535 gibts gerne Probleme mit den Pleuelschrauben die sich lösen.
Das ist ja mal wieder eine sehr scharfsinnige und total falsche Aussage Deinerseits. Was ist ein 535d Deiner Meinung nach denn ansonsten, wenn es kein 3 Liter Diesel ist ? Die Zeiten als man aus der Bezeichnung auf den Hubraum schließen konnte sind doch schon zig Jahre vorbei bei BMW.
Und woher kommt denn Deine Behauptung, die Motoren der 535er würden gerne hochgegen - hast Du dazu irgendwelche belastbaren Zahlen, oder findet sich eine Unmenge von entsprechenden Threads hier im Forum oder anderswo - natürlich nicht ?!
Dein Hass auf alles wo BMW draufsteht, und das ständige Schlechtmachen dieser Baureihe, ohne jemals belastbare Belege beizubringen, nervt nur noch alle Mitleser hier - lass es doch einfach bleiben !
308 Antworten
Zitat:
@Serxo19 schrieb am 16. August 2016 um 09:48:57 Uhr:
Zitat:
@runn3r schrieb am 16. August 2016 um 01:19:40 Uhr:
mich interessiert auch der Ausgang der Geschichte... bitte posten.aber wie muss ich das hier verstehen: "dicken" 5er fahren aber keine 5000 Euro auf dem Konto haben !? wie passt das denn zusammen?
Hallo,
aus Prinzip werde ich das nicht bezahlen!
1- Abschleppservice war fürn Arsch- ist einiges kaputt gegangen...
2- habe kein Anspruch auf Mietwagen
3- Kulanz abgelehntNe ne, nicht mit mir.
Unter Premium-Händler verstehe ich was ganz anderes!
das sehe ich ja auch so! trotzdem würde ich nicht mein letztes Hemd geben, nur um 5er fahren zu können. das meinte ich 😉
ich denke zwischen geplanten Ausgaben und dem letzten Hemd liegen ein paar Euros.
zudem Sache des TE
Hallo zusammen,
Ich habe keine Deadline gesetzt!
Ich habe heute Nachmittag mit meinem Verkäufer telefoniert und er hat gemeint er habe noch keine Information aus der Werkstatt erhalten und ich denke mal das es diese Woche nichts wird.
Abwarten.. So langsam aber sicher werde ich ungeduldig.
Ich halte euch auf dem Laufenden.
Und wenn die Sache vorüber ist, nenne ich die Namen meiner Werkstatt wenn man das natürlich darf ?!???
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Zitat:
@Serxo19 schrieb am 16. August 2016 um 21:10:36 Uhr:
Hallo zusammen,
Ich habe keine Deadline gesetzt!
Ich habe heute Nachmittag mit meinem Verkäufer telefoniert und er hat gemeint er habe noch keine Information aus der Werkstatt erhalten und ich denke mal das es diese Woche nichts wird.
Abwarten.. So langsam aber sicher werde ich ungeduldig.
Ich halte euch auf dem Laufenden.
Und wenn die Sache vorüber ist, nenne ich die Namen meiner Werkstatt wenn man das natürlich darf ?!???
Darf man bestimmt, wenn man bei den Tatsachen bleibt.
Hey Serxo,
ich denk ich würde mir das Rückkaufangebot vom Händler erst mal durchrechnen lassen. Zahlt er evtl sogar 100% weil ja auch erst 1360km gefahren wurden?
Will er was abziehen? Zu viele Faktoren offen um hier eine Entscheidung treffen zu können.
Das Angebot das du 20% Kosten übernehmen musst, würde ich sicher nicht eingehen. Hab meinen auch grad erst gekauft und das wäre/ist WorstCase. Egal wie meine Finanzielle Situation aussieht würde ich hier nichts drauf legen in deinem Fall.
Erst wenn der Händler von seinen Angeboten nicht mehr abweicht und du mit keiner einverstanden bist, dann würde ich den Anwalt in keinsterweise scheuen! Jeder sollte eine Rechtsschutzversicherung haben genau für solche Situationen, dann hat man auch kein Problem mit den Kosten.
Tip von mir: Lass die das Rückkaufangebot vom Händler mal durchrechnen und entscheide dann wie du weiter vor gehen willst. Denn wenn der Anwalt mal losgelegt hat, dann is auch nicht einfach sagen ne ich mach das jetzt doch ganz anders...
Zitat:
@Serxo19 schrieb am 16. August 2016 um 21:10:36 Uhr:
Hallo zusammen,
Ich habe keine Deadline gesetzt!
Ich habe heute Nachmittag mit meinem Verkäufer telefoniert und er hat gemeint er habe noch keine Information aus der Werkstatt erhalten und ich denke mal das es diese Woche nichts wird.
Abwarten.. So langsam aber sicher werde ich ungeduldig.
Ich halte euch auf dem Laufenden.
Und wenn die Sache vorüber ist, nenne ich die Namen meiner Werkstatt wenn man das natürlich darf ?!???
@Serxo19: so Du nicht noch Weihnachten ohne fahrbaren Untersatz erleben willst:
setze bitte eine eindeutig formulierte Frist!
Ich drücke die Daumen, auf das Du da schadlos rauskommst. Das was kaputt geht, dafür kann der Vertragspartner nicht, aber im Fall der Fälle muß dann zumindest kundenfreundlich agiert werden.
Für mich hieße das klare Ansage welche Optionen möglich sind:
- Rückkauf ==> Kaufpreis abzüglich der gefahrenen KM
- Verrechnung auf ein anderes Fahrzeug; ggf. steht ja etwas passendes auf dem Hof!?
- Reparatur und Zuzahlung für neuen Motor
- Reparatur mit gleichwertigem ATM
- Instandsetzung des Motor
So ich was vergessen haben, bitte Ergänzung.
Nun muß man sich klar werden, was man bevorzugt. Dann ins Gespräch mit dem Verkäufer.
Ich würde die Situation im persönlichen Gespräch nochmals abklopfen - so hat man zumindest alles probiert - , 2 Tage max. auf Antwort warten.
So dann nichts konkretes auf dem Tisch liegt, soll sich der Anwalt kümmern.
Auch von Vorteil, so sich der "Verkäufer" schriftlich festlegt, sodaß Dein Rechtsbeistand entsprechend darauf konkret eingehen kann.
So kann keiner sagen, er wäre "Mist" verstanden worden...
Gutes Gelingen!
Zitat:
@hascherl66 schrieb am 17. August 2016 um 10:40:25 Uhr:
Zitat:
@Serxo19 schrieb am 16. August 2016 um 21:10:36 Uhr:
Hallo zusammen,
Ich habe keine Deadline gesetzt!
Ich habe heute Nachmittag mit meinem Verkäufer telefoniert und er hat gemeint er habe noch keine Information aus der Werkstatt erhalten und ich denke mal das es diese Woche nichts wird.
Abwarten.. So langsam aber sicher werde ich ungeduldig.
Ich halte euch auf dem Laufenden.
Und wenn die Sache vorüber ist, nenne ich die Namen meiner Werkstatt wenn man das natürlich darf ?!???@Serxo19: so Du nicht noch Weihnachten ohne fahrbaren Untersatz erleben willst:
setze bitte eine eindeutig formulierte Frist!
Ich drücke die Daumen, auf das Du da schadlos rauskommst. Das was kaputt geht, dafür kann der Vertragspartner nicht, aber im Fall der Fälle muß dann zumindest kundenfreundlich agiert werden.
Für mich hieße das klare Ansage welche Optionen möglich sind:
- Rückkauf ==> Kaufpreis abzüglich der gefahrenen KM
- Verrechnung auf ein anderes Fahrzeug; ggf. steht ja etwas passendes auf dem Hof!?
- Reparatur und Zuzahlung für neuen Motor
- Reparatur mit gleichwertigem ATM
- Instandsetzung des MotorSo ich was vergessen haben, bitte Ergänzung.
Nun muß man sich klar werden, was man bevorzugt. Dann ins Gespräch mit dem Verkäufer.
Ich würde die Situation im persönlichen Gespräch nochmals abklopfen - so hat man zumindest alles probiert - , 2 Tage max. auf Antwort warten.
So dann nichts konkretes auf dem Tisch liegt, soll sich der Anwalt kümmern.Auch von Vorteil, so sich der "Verkäufer" schriftlich festlegt, sodaß Dein Rechtsbeistand entsprechend darauf konkret eingehen kann.
So kann keiner sagen, er wäre "Mist" verstanden worden...Gutes Gelingen!
Hi,
ich schreibe dann jetzt eine eMail mit einer Frist!
Mein wunsch:
Ich möchte mein Auto vollständig repariert zurück haben. Und wenn ich 1000€ nachzahlen muss aus irgendwelchen Gründen auch immer werde ich das tun! Aber 5000€ sicherlich nicht!
Einen Anwalt werde ich jetzt nicht erwähnen.
Erst wenn die sagen, dass ich die 20% aufkommen soll dann schalte ich meinen Anwalt ein, dann ist das halt so.
Ich meine, der Verkäufer ist genauso so jung wie ich und bekommt seine Aufgaben von Oben... Es ist ihm schon peinlich genug dieser Vorfall.
Aber wenn er mir letztenendes auch blöd kommt dann hört er nichts mehr von mir- nur vom Anwalt.
Zitat:
@Serxo19 schrieb am 17. August 2016 um 11:39:17 Uhr:
Hi,
ich schreibe dann jetzt eine eMail mit einer Frist!Mein wunsch:
Ich möchte mein Auto vollständig repariert zurück haben. Und wenn ich 1000€ nachzahlen muss aus irgendwelchen Gründen auch immer werde ich das tun! Aber 5000€ sicherlich nicht!Einen Anwalt werde ich jetzt nicht erwähnen.
Erst wenn die sagen, dass ich die 20% aufkommen soll dann schalte ich meinen Anwalt ein, dann ist das halt so.
Ich meine, der Verkäufer ist genauso so jung wie ich und bekommt seine Aufgaben von Oben... Es ist ihm schon peinlich genug dieser Vorfall.
Aber wenn er mir letztenendes auch blöd kommt dann hört er nichts mehr von mir- nur vom Anwalt.
Hi,
1. Bitte keine Email, hat 0 Bedeutung im Fall von Streitigkeiten. Schriftlich mit Nachweis der Zustellung (hier bitte aussuchen aus: Einwurfeinschreiben, eigenhändiger Einwurf in den Hausbriefkasten des Händlers unter Zeugen, persönliche Übergabe beim Händler unter Zeugen mit Empfangsbestätigung).
2. Bei der Fristsetzung realistische Zeiträume nennen. Beispielsweise "Instandsetzung aufgrund Sachmängelhaftung innerhalb von 14 Tage".
3. Keine Vorschläge bezgl. deiner eventuellen Zahlungsbereitschaft. Der Händler soll sich Gedanken machen, nicht du.
Cheers, Jack
Sieh zu das die Karre weg kommt. Ich bin als langjähriger BMW Fahrer zu Daimler gewechselt, da ist auch nicht alles pralle, aber lange nicht so viele Qualitätsprobleme wie BMW. Die 1. Seite im F10 Forum sagt schon alles über BMW, jeder 2. thread geht um irgend welche Mängel am Auto.
Motorschäden sind im Moment scheinbar laufend bei BMW , hauptsächlich betroffen der 5l V8, 335i und 535D.
Zitat:
@jackhollister schrieb am 17. August 2016 um 12:22:41 Uhr:
Zitat:
@Serxo19 schrieb am 17. August 2016 um 11:39:17 Uhr:
Hi,
ich schreibe dann jetzt eine eMail mit einer Frist!Mein wunsch:
Ich möchte mein Auto vollständig repariert zurück haben. Und wenn ich 1000€ nachzahlen muss aus irgendwelchen Gründen auch immer werde ich das tun! Aber 5000€ sicherlich nicht!Einen Anwalt werde ich jetzt nicht erwähnen.
Erst wenn die sagen, dass ich die 20% aufkommen soll dann schalte ich meinen Anwalt ein, dann ist das halt so.
Ich meine, der Verkäufer ist genauso so jung wie ich und bekommt seine Aufgaben von Oben... Es ist ihm schon peinlich genug dieser Vorfall.
Aber wenn er mir letztenendes auch blöd kommt dann hört er nichts mehr von mir- nur vom Anwalt.Hi,
1. Bitte keine Email, hat 0 Bedeutung im Fall von Streitigkeiten. Schriftlich mit Nachweis der Zustellung (hier bitte aussuchen aus: Einwurfeinschreiben, eigenhändiger Einwurf in den Hausbriefkasten des Händlers unter Zeugen, persönliche Übergabe beim Händler unter Zeugen mit Empfangsbestätigung).
2. Bei der Fristsetzung realistische Zeiträume nennen. Beispielsweise "Instandsetzung aufgrund Sachmängelhaftung innerhalb von 14 Tage".
3. Keine Vorschläge bezgl. deiner eventuellen Zahlungsbereitschaft. Der Händler soll sich Gedanken machen, nicht du.
Cheers, Jack
Der Händler ist in der Bringschuld.
Einschreiben kann man sich schenken, da auch das Kuvert leer sein könnte. Beauftragt man einen Anwalt mit Fristsetzung (der macht das dann sowieso nochmal), genügt das und ist auch amtlich.
Zitat:
@Hausi61 schrieb am 17. August 2016 um 15:24:12 Uhr:
Motorschäden sind im Moment scheinbar laufend bei BMW , hauptsächlich betroffen der 5l V8, 335i und 535D.
Wo hast du das mit dem 535d her? 😁
Zitat:
@Danziger schrieb am 17. August 2016 um 16:48:25 Uhr:
Zitat:
@Hausi61 schrieb am 17. August 2016 um 15:24:12 Uhr:
Motorschäden sind im Moment scheinbar laufend bei BMW , hauptsächlich betroffen der 5l V8, 335i und 535D.Wo hast du das mit dem 535d her? 😁
Ähm ja... Ist schon lustig 🙂
Also nochmal , ich hab keine Ahnung was manchmal mit den Triebwerken schief geht, kenne einige die 530d und 535d fahren und manch einer treten die Dinger schon pervers in der Stadt oder auf der Autobahn und da ist nichts defekt. Km Laufleistungen zwischen 90000 - 170000 km
Zitat:
@BMWPOWER2002 schrieb am 17. August 2016 um 17:30:42 Uhr:
Also nochmal , ich hab keine Ahnung was manchmal mit den Triebwerken schief geht, kenne einige die 530d und 535d fahren und manch einer treten die Dinger schon pervers in der Stadt oder auf der Autobahn und da ist nichts defekt. Km Laufleistungen zwischen 90000 - 170000 km
Tja, bislang tauchen hier Fahrzeuge in 2ter/3ter Hand auf mit Motorschäden. Da man die Historie nicht kennt bleibt natürlich mäßig Platz für Spekulationen (Leistung im kalten Zustand abrufen, Chiptuning, whatever).
Da der 535d nun schon mehrfach defekt den Weg ins Forum gefunden hat mag man auch vermuten, dass die Leistung/Belastbarkeit der verbauten Komponenten (insbesondere Pleuel und Pleuellager) an der oberen Grenze angekommen ist. Hier aber von Murks zu sprechen, ist sicherlich vollkoFredmmen daneben, der 535d hat einen Anteil von 11,5 % an der Zulassung bei den Dieselfahrzeugen. Heißt bei 6 Jahren Produktion fahren ca. 140.000 535d (F10/11 zusammengenommen) durch die Welt. Mit den hier auffälligen Fahrzeugen sind es dann Defekte im Promillebereich.
Cheers, Jack