ForumBiker-Treff
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Biker-Treff
  5. Motorrad TÜV abgelaufen - abmelden?

Motorrad TÜV abgelaufen - abmelden?

Themenstarteram 30. Oktober 2017 um 8:59

Hey!

Ich bin in ner recht blöden Lage, eigentlich hätte ich meinen TÜV bereits im August verlängern lassen müssen. Wegen diversen Gesundheitsproblemen und Krankenhausbesuchen bin ich bis heute leider nicht dazu gekommen (bin dieses Jahr auch praktisch nur einmal gefahren....). Bitte keine Kommentare von wegen "Einen Nachmittag hättest du bestimmt Zeit gehabt" oder "Frag halt jemand anderen.".

 

Nun ists leider so, dass die Versicherung sowie die Saison auch nur bis Ende Oktober geht. Bei meinen näheren TÜV-Stellen wird heute und morgen leider nichts mehr gemacht.

 

Nun wüsste ich gerne, was das "sinnvollste" ist:

 

- Motorrad abmelden, in die Garage stellen und nächstes Jahr im Frühjahr TÜV und Anmeldung neu machen?

- Was ist mit der Versicherung? Einfach weiterlaufen lassen? oder muss ich die über die Abmeldung informieren?

Viele Grüße,

Rianest

Beste Antwort im Thema
am 3. November 2017 um 11:10

Das jetzt gerade nicht; Dein Fachkenntnis wird hier dringend benötigt. Du mußt nur lernen, den Hobby-Juristen aus dem Weg zu gehen, die mit wenig Ahnung meinen, sie müßten den letzten denkbaren Fall aus irgend einer von Sheldon Coopers Paralleluniversen auch noch hier breittreten. Es sind ja immer die gleichen Palaver-Indianer, die einen derartigen Müll schreiben. Du mußt ja nicht über jedes Stöckchen springen, das die Dir hinhalten. Aber ohne Dein Fachwissen wäre hier so mancher schon aufgelaufen.

83 weitere Antworten
Ähnliche Themen
83 Antworten

Gibt ein Bußgeld wegen "Überziehung der HU" und nicht wegen "Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr". Fürs Knöllchen reicht es auch schon, wenn das angemeldete Fahrzeug auf privatem Grund abgestellt und das Delikt deutlich erkennbar ist.

am 30. Oktober 2017 um 16:34

Bei Saison-Kennzeichen gilt bei Überziehung des TüVs die abgemeldete Zeit NICHT als überzogen. Die werden also, wenn er im Frühjahr gleich geht, keine "Strafgebühr" verlangen. Also, alles ganz isi.

am 30. Oktober 2017 um 16:41

Anstatt auf einem Anhänger zur Fahrzeugtechnikprüfung vorführen, Kurzzeitkennzeichen besorgen bei der Verkehrsbehörde (BEHÖRDE! Ämter sind abgeschafft - aber das Wörtchen ist immer noch in allen Hirnen) erforderlich, obwohl die Versicherung weiterhin bezahlt war und bezahlt ist, und das Fahrzeug nicht abgemeldet war und ist?

Da gibt es eine Menge Fahrer, welche schon lange über die Prüfzeiten hinaus am Verkehr teilnehmen um ohne Hänger die Prüfstelle zu erreichen. Was sagt die Versicherung dazu? Denn darum geht es ja wohl und nicht um die Streckenposten und Behördenangestellten, denn die sind immer aus dem Schneider.

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 30. Oktober 2017 um 17:34:39 Uhr:

Bei Saison-Kennzeichen gilt bei Überziehung des TüVs die abgemeldete Zeit NICHT als überzogen. Die werden also, wenn er im Frühjahr gleich geht, keine "Strafgebühr" verlangen. Also, alles ganz isi.

August fällig und Saison bis Oktober? HU im Frühjahr und schon gibt es die Strafgebühr, sind doch mehr als zwei Monate nach Fälligkeit.

Zitat:

@Karlodererste schrieb am 30. Okt. 2017 um 17:41:20 Uhr:

Anstatt auf einem Anhänger zur Fahrzeugtechnikprüfung vorführen, Kurzzeitkennzeichen besorgen bei der Verkehrsbehörde (BEHÖRDE! Ämter sind abgeschafft - aber das Wörtchen ist immer noch in allen Hirnen) erforderlich, obwohl die Versicherung weiterhin bezahlt war und bezahlt ist, und das Fahrzeug nicht abgemeldet war und ist?

Da gibt es eine Menge Fahrer, welche schon lange über die Prüfzeiten hinaus am Verkehr teilnehmen um ohne Hänger die Prüfstelle zu erreichen. Was sagt die Versicherung dazu?

Warum denn so umständlich. Das Ding ist zugelassen und versichert. Alles andere interessiert die Versicherung erstmal nicht. Kurzzeitkennzeichen für ein zugelassenes Fahrzeug geht glaube ich auch gar nicht. Und selbst wenn, wäre es unnötig. Der direkte Weg zur Prüfstelle ist zulässig.

am 30. Oktober 2017 um 17:02

Zitat:

@fate_md schrieb am 30. Oktober 2017 um 17:53:26 Uhr:

Der direkte Weg zur Prüfstelle ist zulässig.

hatte mir so was schon gedacht, aber nicht gewusst: wäre dieses auch geklärt

Zitat:

@Karlodererste schrieb am 30. Oktober 2017 um 18:02:27 Uhr:

Zitat:

@fate_md schrieb am 30. Oktober 2017 um 17:53:26 Uhr:

Der direkte Weg zur Prüfstelle ist zulässig.

hatte mir so was schon gedacht, aber nicht gewusst: wäre dieses auch geklärt

Stand aber schon in den Beiträgen über deinem. Bevor du dein uralt Wissen ausgepackt hast. Es ist 2017, noch. ;)

Zitat:

@PeterBH schrieb am 30. Oktober 2017 um 17:47:39 Uhr:

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 30. Oktober 2017 um 17:34:39 Uhr:

Bei Saison-Kennzeichen gilt bei Überziehung des TüVs die abgemeldete Zeit NICHT als überzogen. Die werden also, wenn er im Frühjahr gleich geht, keine "Strafgebühr" verlangen. Also, alles ganz isi.

August fällig und Saison bis Oktober? HU im Frühjahr und schon gibt es die Strafgebühr, sind doch mehr als zwei Monate nach Fälligkeit.

September und Oktober sind bei mir genau 2 Monate...

Falsch. August fällig, Prüfung erfolgt im März: sind 6 Monate.

Der Zeitraum der Fälligkeit wird ja nicht durch das Saisonkennzeichen

unterbrochen.

Durch das Saisonkennzeichen ruht die Zulassung.

Da passiert gar nichts.

Einfach im ersten Saisonmonat 2018 zur HU anmelden. Kostet keine erhöhte Gebühr, egal wann das abgelaufen war.

Zitat:

@Papstpower schrieb am 30. Oktober 2017 um 18:54:08 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 30. Oktober 2017 um 17:47:39 Uhr:

 

August fällig und Saison bis Oktober? HU im Frühjahr und schon gibt es die Strafgebühr, sind doch mehr als zwei Monate nach Fälligkeit.

September und Oktober sind bei mir genau 2 Monate...

Richtig gerechnet, aber falsch gedacht. Er fährt nicht mehr im Oktober zur HU, dann wären es "bis zu 2 Monate nach Fälligkeit". November, Dezember usw., die bei ihm außerhalb des Saisonzeitraumes liegen, werden zwar nicht mitgezählt. Aber im ersten Monat der Saison ist es schon der dritte Monate nach Fälligkeit.

Nein. Genau das ist nicht richtig.

Es ist der erste Monat der Wiederzulassung.

Zumindest ist das beim TÜV Süd so.

Mehrfach so erfahren.

Aber es bleibt der dritte Monat nach Fälligkeit. Zumindest hier im Norden.

Man müsste die FZV studieren. Da steht das. Ich bin dazu jetzt aber zu faul.

Ich war Freitag mit nem Anhänger bei der Dekra, bei dem die HU 2014 abgelaufen war.

Für den erhöhten Prüfaufwand, in was auch immer der bestanden haben soll, bei der völlig unsinnigen "Überprüfung", haben die mir 6€ und ein paar zerquetschte abgenommen.

Beim Motorrad wird das nicht spektakulärer sein.

Wer da wen wo anschwärzen soll und welche Folgen das haben sollte, ist mir nicht klar.

Ich bin todesmutig ohne Anmeldung mit über drei Jahre abgelaufener HU gefahren.

Ohne Anmeldung oder sonstwas. Wüsste auch garnicht, wofür.

Solang man nicht gerade einen Unfall baut, ist es wirklich schon sehr großes Pech, wenn sich die Polizei für die abgelaufene HU interessiert.

Einfach stehen lassen und nächstes Jahr irgendwo zur HU.

Alles weitere ist völlig übertrieben.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Biker-Treff
  5. Motorrad TÜV abgelaufen - abmelden?