ForumHonda Motorrad
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Honda Motorrad
  5. Motorrad kann nicht Angemeldet werden. BRAUCHE EURE HILFE!

Motorrad kann nicht Angemeldet werden. BRAUCHE EURE HILFE!

Honda CBR 1000 RR
Themenstarteram 4. Mai 2020 um 20:23

Guten Abend allerseits,

 

Ich suche dringend Rat.

Und zwar ich Schilder erst mal was passiert ist.

- Also ich habe im Februar diesen Jahres ein Motorrad gekauft. Das Problem was ich habe ich kann es nicht Anmelden weil ich kein Fahrzeugschein habe. Soweit so gut. Ich könnte es ja ohne Schein anmelden aber sie ist noch auf den Vorbesitzer angemeldet. Sprich ich habe es ihm Vetrauen gekauft. Wir haben zwar einen Kaufvertrag aufgesetzt, aber es ist nichts zu machen. Ich kann ihn nicht mehr erreichen und über unseren Anwalt geht auch nicht viel.

Was ich jetzt davon habe ist ein Motorrad, Fahrzeugbrief, Kaufvertrag und noch einen TÜV Bericht.

Vielleicht hat ja jemand sowas schon mal mitgemacht gemacht oder eventuell weiß jemand was ich tun kann. Ich weiß so nicht mehr weiter, wie gesagt waren beim Anwalt und bei der Polizei ohne jeglichen Erfolg. Das Motorrad ist nicht gestohlen das wurde schon geprüft.

Kann sein das der Text etwas Unverständlich ist. Würde mich aber freuen wenn ihr mir helfen könntet. Bei weiteren Informationen und Fragen stehe ich natürlich zur Verfügung

 

Gruß Marvin

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Drahkke schrieb am 5. Mai 2020 um 22:18:06 Uhr:

Zitat:

@Marvin20.07 schrieb am 5. Mai 2020 um 15:03:20 Uhr:

Hab ich nun mal nicht gemacht

Was hast du nicht gemacht? :confused:

Das was sein Vorredner da erzählt, mit Africa Twin und umelden und holen usw.

Das hat er halt nicht so gemacht.

Ich frag mich allerdings auch was so eine Story helfen soll.

Wie toll das alles gelaufen ist.

Die hilft ja nun in diesem besonderen Fall überhaupt nicht weiter.

67 weitere Antworten
Ähnliche Themen
67 Antworten

1) Hast du jetzt einen unterschriebenen Kaufvertrag oder hast du nur einen aufgesetzten Kaufvertrag.

2) Stimmen die Daten überein?

Je nach Antwort habe ich dann einen Tipp für dich.

Bin noch auf Empfang?

Deshalb kauft man privat niemals ohne alle Papiere in den Händen zu haben.

Entweder man meldet dann selbst ab oder lässt vorher abmelden.

Ok, das ist für dich jetzt natürlich zu spät.

Wenn dein Anwalt und die Polizei nicht weiter weiß, was sollen wir hier dann tun?

Da bleibt dir nur übrig, es weiter per polizei zu versuchen und Geduld haben oder abharken und als lehrgeld abzutun auch wenn es schwer fällt.

 

Themenstarteram 4. Mai 2020 um 20:56

Zitat:

@Dr.Maisenkaiser schrieb am 4. Mai 2020 um 22:26:15 Uhr:

1) Hast du jetzt einen unterschriebenen Kaufvertrag oder hast du nur einen aufgesetzten Kaufvertrag.

2) Stimmen die Daten überein?

Je nach Antwort habe ich dann einen Tipp für dich.

Bin noch auf Empfang?

Habe einen Unterschriebenen Kaufvertrag.

Okay dann ruf bei der Zulassungsstelle an.

Die haben diese Fälle öfters.

ich weiß jetzt nicht, wo das problem liegt.

du hast einen kaufvertrag und einen fahrzeugbrief.

vor allem der brief zeigt an, dass du eigentümer des bikes bist.

bei der zulassungsstelle musst du eine eidesstattliche erklärung machen, dass der fz-schein nicht auffindbar /verloren ist. kostet zusätzlich noch einmal 30 euro.

dann wird das fahrzeug wieder zugelassen.

so wie bei mir, als ich nach stilllegung meinen schein nicht mehr wieder fand.

gruß

hansibo

Du hast den Fahrzeugbrief und meldest die Karre einfach auf dich um! Wo soll das Problem liegen? Du brauchst nicht mal einen Kaufvertrag! Das habe ich im März erst gemacht!

Zitat:

@hansibo schrieb am 5. Mai 2020 um 06:12:51 Uhr:

ich weiß jetzt nicht, wo das problem liegt.

du hast einen kaufvertrag und einen fahrzeugbrief.

vor allem der brief zeigt an, dass du eigentümer des bikes bist.

bei der zulassungsstelle musst du eine eidesstattliche erklärung machen, dass der fz-schein nicht auffindbar /verloren ist. kostet zusätzlich noch einmal 30 euro.

dann wird das fahrzeug wieder zugelassen.

so wie bei mir, als ich nach stilllegung meinen schein nicht mehr wieder fand.

gruß

hansibo

Falsch!

Es steht sogar für jedermann lesbar auf dem sogenannten Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2):

"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer ausgewiesen!"

am 5. Mai 2020 um 5:22

Ist zwar richtig, ist aber nur für Juristen in div. komischen Rechtsfällen von Relevanz. Normalerweise kann man mit dem Fahrzeugbrief (Teil 2) das Teil problemlos anmelden, auch wenn der Schein (Teil 1) fehlt. Umso mehr wenn die Nicht-geklaut-Bestätigung und ein Kaufvertrag vorliegen.

Da soll dir die KFZ-Zulassungsstelle mal genau erklären, wo jetzt das Problem liegen soll.

Themenstarteram 5. Mai 2020 um 6:07

Das Problem ist das Motorrad ist noch angemeldet. Also es gibt noch ein Kennzeichen und ohne das kann ich es nicht abmelden.

 

Zitat:

@Marvin20.07 schrieb am 5. Mai 2020 um 08:07:34 Uhr:

Das Problem ist das Motorrad ist noch angemeldet. Also es gibt noch ein Kennzeichen und ohne das kann ich es nicht abmelden.

Aha, da kommen wir der Sache schon näher! Du musst natürlich das Kennzeichen mitbringen. Wenn Du das nicht hast, hast du logischerweise die A****karte! Wieso hat der Verkäufer das behalten bzw. warum hast u es nicht beim Kauf mitgefordert? Manche Sachen kann ich einfach nicht begreifen!

:confused:

Moin ,

du hast doch ne Adresse von dem Typen und auch das Kennzeichen ? Fahr hin und hol die Schilder.

Alternativ hin fahren und er soll die eben schnell mit dir zusammen abmelden . Ist ja auch in seinem Interesse, denn er zahlt so lange ja weiter die Steuern.

Gruss

Zitat:

@It is Naoanto schrieb am 5. Mai 2020 um 10:41:17 Uhr:

Moin ,

du hast doch ne Adresse von dem Typen und auch das Kennzeichen ? Fahr hin und hol die Schilder.

Alternativ hin fahren und er soll die eben schnell mit dir zusammen abmelden . Ist ja auch in seinem Interesse, denn er zahlt so lange ja weiter die Steuern.

Gruss

Irgendwie verstehe ich das Ganze vom Logischen her nicht!:confused:

Die Zulassungsstelle muss doch IRGENDWAS zum Grund der nicht möglichen Anmeldung gesagt haben?

am 5. Mai 2020 um 8:59

Aha - das alte Spiel. Der Verkäufer hat das Kennzeichen behalten, um einen Mißbrauch (durch Nicht-Abmelden) zu verhindern. Er wollte die Mühle abmelden und kann es nicht, weil er ja die Papiere nicht hat. Und der Käufer kann auch nix machen, weil er ja das Kennzeichen nicht hat, und ohne das geht nix.

Also, Du brauchst den Verkäufer. Irgendwie. Anders kommst Du nicht weiter.

Themenstarteram 5. Mai 2020 um 9:08

Er hatte mir gesagt das das Fahrzeug abgemeldet ist. Die Papiere sollen wohl beim Straßenverkehrsamt liegen. Der Verkäufer ist nicht mehr zu erreichen. Es ist wohl auch eine Falsche Adresse gewesen wo er selbst garnicht wohnt. Mein Anwalt hat schon zu sämtlichen Adressen ein Brief per Einschreiben verschickt. Leider ohne Erfolg sie kamen immer zurück. Der Verkäufer selbst ist nicht aufzufinden. Ich verstehe halt nicht wieso. Er hat meines Erachtens keine Vorteile dadurch.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Honda Motorrad
  5. Motorrad kann nicht Angemeldet werden. BRAUCHE EURE HILFE!