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Motorrad Erstzulassung EURO 4 Baujahr 2019 - noch möglich?

Themenstarteram 6. Mai 2022 um 18:13

Hallo Zusammen,

ich hätte eben fast ein Motorrad erworben und dann kam mir die Sache mit EURO 4/5 in den Sinn.

Es geht um folgendes:

Ich möchte ein Motorrad kaufen Baujahr April 2019. Diese Maschine wurde im August 2020 verkauft, jedoch bis heute nie zugelassen. Nun steh die Maschine zum Verkauf und ich habe grundsätzlich Interesse.

Mein Problem ist nur, das Teil bekommt man doch gar nicht mehr zugelassen, oder?

Mit der Ausnahmeregelung bin ich nicht richtig vertraut. Soweit ich verstanden habe, dann hätte das Motorrad innerhalb der Pandemie gebaut werden müssen. Da fällt es ja mit April 2019 durch.

Kann mir jemand helfen? Lässt sich das Teil noch zulassen, oder sollte ich die Finger davon lassen?

Danke!

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33 Antworten
Themenstarteram 7. Mai 2022 um 13:56

Zitat:

@windelexpress schrieb am 7. Mai 2022 um 15:51:15 Uhr:

Dir liegt doch sicherlich die ZB2 und das COC vor.

Ja die COC liegt mir als äußerst schlechtes Fotos vor, aber weshalb die Frage danach?

Da es sich bei der 250er um ein Kraftrad handelt, sollte auch eine ZB 2 vorhanden sein, wenn es sich nicht um ein Import handelt.

Eine vom Hersteller ausgefüllte ZB2 wird an das KBA übermittelt und bei der erstmaligen Zulassung dort abgerufen.

Wie Dein Zulassungsdienst das durchdrücken will, möchte ich lieber nicht wissen.

Wenn wir schon bei unzulässigen Methoden sind: ein Liebhaber hatte sich bei Citroen mehrere neue 2CV (Enten) gekauft, als die Produktion eingestellt wurde, und konserviert/eingelagert.

Aber jetzt sind sie zwar hochbegehrt, aber (so) nicht mehr zulassungsfähig. Also wurde ihm geraten, die Fahrzeuge als Scheunenfund ohne Papiere zu deklarieren und die Erstzulassung wird anhand des Baujahrs geschätzt.

Und was der TE noch machen könnte: ein baugleiches Modell mit Motorschaden etc. kaufen und vom neuen Mopded alle Teile auf den alten Rahmen umbauen.

Scheunenfund kann ja nur funktionieren, wenn die Daten beim KBA gelöscht sind. Dafür ist das Krad aber deutlich zu jung.

Im Übrigen habe ich jetzt nochmal das argeTP-Informationssystem bemüht und muss meine bisherige Ansicht revidieren:

Tatsächlich ist die offizielle Sichtweise, dass die Forderung nach Euro 5 nur für das Inverkehrbringen auf Grundlage einer Typgenehmigung gilt und nicht bei §21 StVZO. Dabei wird allerdings darauf verwiesen, dass möglicherweise Ländererlasse und örtliche Verfahrensweisen bei den Genehmigungsbehörden oder interne Anweisungen der Prüforganisationen davon abweichen.

Mit Interesse habe ich auch gelesen, dass es für Fahrzeuge der Klassen L3e-A1E bis L3e-A3E und L3e-A1T bis L3e-A3T eine erweiterte Übergangsfrist bis zum 31.12.2024 gilt. Also für spezielle Enduro- und Trail-Kräder, siehe VO (EU) 168/2013 Anh. I. Da wäre also jetzt die genaue Fahrzeugklasse des fraglichen Krades zu prüfen...

Themenstarteram 7. Mai 2022 um 22:21

Zitat:

@hk_do schrieb am 8. Mai 2022 um 00:08:22 Uhr:

Da wäre also jetzt die genaue Fahrzeugklasse des fraglichen Krades zu prüfen...

Danke für die Hilfe hier von Euch, auch wenn mich das ganze inhaltlich etwas überfordert.

Was genau braucht ihr jetzt von mir?

Es geht um eine Brixton Glanville 250X

Hersteller Kurzbezeichnung: KSR (A) (2.1) 1827

Prüfziffer: AAM000016

Edit.: Oh hast ja selbst geschrieben dass Du die "Fahrzeugklasse" benötigst, leider kein E hinter...

Fahrzeugklasse: L3e-A2

Sagt mir gerne was ihr noch alles benötigt.

Vermutlich kann ich doch problemlos alles posten ausgenommen der Fahrzeugnummer und der Nummer für die EG-Typgenehmigung? Oder was sollte man besser nicht öffentlich posten?

Bitte entschuldigt meine Unwissenheit :D

Schönen Abend Euch!

Zitat:

@finy007 schrieb am 8. Mai 2022 um 00:21:53 Uhr:

 

Hersteller Kurzbezeichnung: KSR (A) (2.1) 1827

Prüfziffer: AAM000016

Das sind die Daten mit denen man arbeiten kann: Hersteller ist 1827, Typ ist AAM und Version/Variante ist 0001 (6 ist die Prüfziffer).

Zitat:

Edit.: Oh hast ja selbst geschrieben dass Du die "Fahrzeugklasse" benötigst, leider kein E hinter...

Fahrzeugklasse: L3e-A2

Genau so ist es, damit keine verlängerte Übergangsregelung.

Die Schadstoffschlüsselnummer ist 1431 "EURO4; L3e; <130 km/h; PI" und damit erstzulassungsfähig bis 31.12.2020.

Zitat:

Sagt mir gerne was ihr noch alles benötigt.

Ich fürchte, mehr können wir dir nicht helfen.

Zusammen mit den von mir im vorigen Posting genannten Informationen würde ich sagen:

Du musst bei deiner Zulassungsstelle nachfragen, ob die für ein Krad mit der Schadstoffschlüsselnummer 1431 und einem §21-Gutachten (!) eine Betriebserlaubnis für die erstmalige Zulassung erteilen würden. Denn wir wissen ja nicht, ob das bei dir lokal oder auf Landesebene irgendwelche Regelungen verbieten.

Wenn die Zulassungsstelle das machen würde, brauchst du einen USB oder aaS, dem seine technische Leitung die Erstellung eines (positiven) §21-Gutachtens mit dieser Schadstoffschlüsselnummer nicht verbietet.

Zitat:

Vermutlich kann ich doch problemlos alles posten ausgenommen der Fahrzeugnummer und der Nummer für die EG-Typgenehmigung? Oder was sollte man besser nicht öffentlich posten?

Ich würde neben der Fahrgestellnummer auch die Nummer des Fahrzeugbriefs (Feld 16 im rechten Drittel der Vorderseite) nicht öffentlich machen. Und natürlich das komplette linke Drittel mit Nummer des Scheins, Kennzeichen und Halterdaten.

Die Nummer der Typgenehmigung ist nichts individuelles (und sollte für das hier diskutierte Krad e9*168/2013*11336*00 lauten, das Datum dazu der 09.04.2019).

Hallo,

diese Infos sind interessant.

Aber diese Frage wäre für mich persönlich eine rein akademische, denn weshalb sollte ich als Käufer mich damit befassen?

Entweder bringt der Verkäufer die notwendigen Papiere für eine problemlose Zulassung bei, oder er hängt sich das Ding von mir aus an die Decke seines Verkaufsraumes oder stellt es sich in den Garten. Kaufen würde ich so etwas niemals.

die PX

Wenn alle potentiellen Käufer so denken minimiert das den Kaufpreis drastisch.

Wer den Sachverhalt für seine Anwendung positiv geklärt hat kann also ein Schnäppchen machen...

Zitat:

@hk_do schrieb am 9. Mai 2022 um 12:06:18 Uhr:

Wenn alle potentiellen Käufer so denken minimiert das den Kaufpreis drastisch.

Wer den Sachverhalt für seine Anwendung positiv geklärt hat kann also ein Schnäppchen machen...

Das Risiko überwiegt.

There´s no free lunch...

Themenstarteram 9. Mai 2022 um 13:01

Zitat:

@Px200ELusso schrieb am 9. Mai 2022 um 07:49:31 Uhr:

Entweder bringt der Verkäufer die notwendigen Papiere für eine problemlose Zulassung bei, oder er hängt sich das Ding von mir aus an die Decke seines Verkaufsraumes oder stellt es sich in den Garten.

die PX

Bin ich grundsätzlich bei Dir. Allerdings möchte ich ja nicht von Händler kaufe , sondern von Privat. Der Käufer und ich stehen allerdings in Kontakt mit dem ehemaligen Händler und dieser versucht nun netterweise mit dem Hersteller einer Ausnahmegenehmigung zu erwirken. Wenn das positiv geklärt werden sollte, dann spricht meiner Meinung nach nichts gegen eine Kauf. Ansonsten bin ich natürlich ganz bei dir, mich nur auf die Aussage eines Zulassungsdienstes zu verlassen, ist mir meine ich auch zu heiß. Außer der Verkäufer schickt mir vorab die Papiere und ich kann es "testen" ob's mit der Zulassung funktioniert.

Macht doch einen Kaufvertrag, der nur unter der Bedingung gilt, dass du das Fahrzeug zugelassen bekommst.

Ob sich der Verkäufer darauf einlässt? Ich würde es nicht tun. Vor allem wenn es ein Schnäppchenpreis ist nicht, höchstens der Käufer bietet einen normalen Preis an, wie es für eine zugelassene ähnliche Maschine passt.

Zitat:

@Pauliese schrieb am 9. Mai 2022 um 15:46:27 Uhr:

Ob sich der Verkäufer darauf einlässt? Ich würde es nicht tun. Vor allem wenn es ein Schnäppchenpreis ist nicht, höchstens der Käufer bietet einen normalen Preis an, wie es für eine zugelassene ähnliche Maschine passt.

...dann würdest du wohl auf deinem Mopped bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag sitzen bleiben... ;-)

Kommt auf die Konstellation an…will sagen: entweder Kauf auf Risiko, bezgl. Zulassung, aber mit entsprechenden Preisnachlass.

Oder Kauf zu Normalpreis oder nur geringfügig billiger, aber mit späterem Rückgaberecht. Wohlgemerkt als Privatverkäufer!

Aber Schnäppchenpreis und zusätzlich Rückgaberecht? Wer macht den sowas?

Einen Tod muss man halt sterben.

Wie gesagt: hätte ich so ein Ding, ich würde es so günstig anbieten, dass der Käufer es auf sein Risiko kauft. Sowieso nur Hpothetisch für mich.

Themenstarteram 11. Mai 2022 um 9:57

So da bin ich nochmal. Konnte eben mit einem netten Herrn vom KBA sprechen, der für die Ausnahmegenehmigungen zuständig ist. Mittels einer Ausnahmegenehmigung geht es für mein Modell in jedem Fall nicht mehr, wurde hier aber ja eigentlich auch schon mehrere Male gesagt. Er hat mir ganz klar vom Kauf abgeraten und dem werde ich nun auch folgen. Der Herr, der das Motorrad an mich verkauft hat, schien wirklich unwissend gewesen zu sein. Dementsprechend erschrocken war er eben auch, als ich Ihm nochmals meine Bedenken bestätigt habe.

Schade um das Mopped, dachte ich kann ein Schnäppchen machen und habe mich schon ziemlich drauf gefreut, aber was nicht ist, das ist nicht.

Die anderen ggf. möglichen Wege ohne Ausnahmegenehmigung sind mir zu aufwändig und mit zu vielen Risiken verbunden.

Danke @ALL für die Hilfe hier, wünsche einen schönen Tag! :)

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