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Mit Bewohnerausweis geparkt trotzdem abgeschleppt

Themenstarteram 21. November 2014 um 18:59

Hallo,

Bin neu hier und hier meine erstes Problem!

Meine auto wurde gestern abgeschleppt, hab zwei straf Zetteln bekommen gehabt die ich erst heute aufgemacht habe. Wollte dann vorhin Auto umparken aber war nicht da. schock!

Dürfen die alle 4 Schilder an eine Stange oder ist das nicht zulässig bzw. Muss die eingeschränkte Halteverbot Schild an eine getrennte Stange?

Wären die Schilder getrennt gewesen dann hätte ich nie dort geparkt wobei das ist eine we. Auto die ich nur we. Fahre und jetzt wo ich es verkaufen bzw. Loswerden will kommt sowas!

Schaut euch das Bild an und hilft mir weiter.

Der Bewohner ausweiss war eindeutig zusehen.

 

Was kann man da machen?

Image
Beste Antwort im Thema

tja schon verloren,

wie oben geschrieben:

vor dem schild halten ja,aber nix parken

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Zitat:

@birscherl schrieb am 22. November 2014 um 14:07:55 Uhr:

Nö.

In Pfeilrichtung (im Bild nach rechts) darf jeder halten, aber keiner Parken, egal ob mit oder ohne Ausweis.

Ab dem Schild (im Bild nach links) darf jeder Parken, und zwar mit Parkscheibe Mo–Sa 7–22 Uhr längstens 1 Stunde, außerhalb dieser Zeiten immer . Anwohner mit Ausweis "J" dürfen auch Mo–Sa 7–22 Uhr beliebig lange parken.

Hallo,

wenn Du in Deiner Aussage noch den von mir durchgestrichenen Satz rausstreichst, dann passt es.

 

Grüße,

diezge

da wäre ich mir nicht so sicher,denke der durchgestrichene satz ist schon richtig

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 22. November 2014 um 17:17:47 Uhr:

da wäre ich mir nicht so sicher,denke der durchgestrichene satz ist schon richtig

Sehe ich genau so. Aber ich verstehe es weiterhin so, das Anwohner mit Ausweis J immer parken dürfen, nicht nur innerhalb oder außerhalb der angegebenen Zeiten.

Zitat:

@diezge schrieb am 22. November 2014 um 16:28:45 Uhr:

Zitat:

@birscherl schrieb am 22. November 2014 um 14:07:55 Uhr:

Nö.

In Pfeilrichtung (im Bild nach rechts) darf jeder halten, aber keiner Parken, egal ob mit oder ohne Ausweis.

Ab dem Schild (im Bild nach links) darf jeder Parken, und zwar mit Parkscheibe Mo–Sa 7–22 Uhr längstens 1 Stunde, außerhalb dieser Zeiten immer . Anwohner mit Ausweis "J" dürfen auch Mo–Sa 7–22 Uhr beliebig lange parken.

… wenn Du in Deiner Aussage noch den von mir durchgestrichenen Satz rausstreichst, dann passt es.

Das passt mit oder ohne dem gestrichenen Satz, da man sowieso immer parken darf, wenn es nicht verboten ist.

Das Schild sagt:

1) ab hier darf geparkt werden, und zwar zu jeder Zeit.

2) Einschränkung für alle: Parkscheibe ist notwendig, und zwar während der angegeben Zeit

3) Die Einschränkung wird durch einen Parkausweis "J" aufgehoben, also gilt für Parkauseweisinhaber die Nummer 1)

So einfach ist das in diesem Fall.

Hallo,

ne, nicht ganz. Nehmen wir mal, es gäbe nur die oberen beiden Schilder. Dann wäre dort parken erlaubt, aber nur in der Zeit von Mo - Sa 7 -22 Uhr mit Parkscheibe. 22 - 7 Uhr und sonntags --> Parken verboten!

 

Grüße,

diezge

Das ist ja immer bei vielen Angelegenheiten das Problem: Was ist vor und was ist hinter.:):):rolleyes::rolleyes:

Zitat:

@diezge schrieb am 23. November 2014 um 02:07:37 Uhr:

ne, nicht ganz. Nehmen wir mal, es gäbe nur die oberen beiden Schilder. Dann wäre dort parken erlaubt, aber nur in der Zeit von Mo - Sa 7 -22 Uhr mit Parkscheibe. 22 - 7 Uhr und sonntags --> Parken verboten!

Du irrst dich.

Wenn nur die beiden oberen Schilder da wären, sagt das obere Schild weiterhin: ab hier darf geparkt werden, immer und von jedem. Das Schild darunter schränkt dann das freie Parken auf die Benutzungspflicht einer Parkscheibe während der angegebenen Zeit ein.

Noch mal: Die Zeitangabe bezieht sich allein auf die Benutzungspflicht der Parkscheibe, nicht aufs Parken!

Hier kannst du das auch nachlesen.

Zitat:

@diezge schrieb am 23. November 2014 um 02:07:37 Uhr:

Hallo,

ne, nicht ganz. Nehmen wir mal, es gäbe nur die oberen beiden Schilder. Dann wäre dort parken erlaubt, aber nur in der Zeit von Mo - Sa 7 -22 Uhr mit Parkscheibe. 22 - 7 Uhr und sonntags --> Parken verboten!

 

Grüße,

diezge

P = Parklatz, wieso soll da Sonntags parken verboten sein ?

Schon interessant, wie man eine ganz einfache Sache so verkomplizieren kann.

Zitat:

@birscherl schrieb am 22. November 2014 um 14:07:55 Uhr:

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 22. November 2014 um 00:58:47 Uhr:

… Wie bereits geschrieben: In Pfeilrichtung darf man mit Anwohner-Parkausweis J dort parken. Wo genau stand denn das Fahrzeug? Ein etwas großflächigeres Bild wäre hilfreich.

Nö.

In Pfeilrichtung (im Bild nach rechts) darf jeder halten, aber keiner Parken, egal ob mit oder ohne Ausweis.

Ab dem Schild (im Bild nach links) darf jeder Parken, und zwar mit Parkscheibe Mo–Sa 7–22 Uhr längstens 1 Stunde, außerhalb dieser Zeiten immer. Anwohner mit Ausweis "J" dürfen auch Mo–Sa 7–22 Uhr beliebig lange parken.

Klar, Du hast völlig recht. Da habe ich jetzt einen Denkfehler begangen.

Ich kenne es mehr mit den blauen Schildern, die das Parken in Pfeilrichtung erlauben. Aber da wir hier ja ein Verbotsschild haben, gilt das Verbot natürlich in Pfeilrichtung.

Alles andere wäre ja auch unsinnig. :)

Um mal zusammenzufassen: Der Threadstarter wurde vollkommen rechtens abgeschleppt.

Zitat:

@birscherl schrieb am 23. November 2014 um 09:29:34 Uhr:

Zitat:

@diezge schrieb am 23. November 2014 um 02:07:37 Uhr:

ne, nicht ganz. Nehmen wir mal, es gäbe nur die oberen beiden Schilder. Dann wäre dort parken erlaubt, aber nur in der Zeit von Mo - Sa 7 -22 Uhr mit Parkscheibe. 22 - 7 Uhr und sonntags --> Parken verboten!

Du irrst dich.

Wenn nur die beiden oberen Schilder da wären, sagt das obere Schild weiterhin: ab hier darf geparkt werden, immer und von jedem. Das Schild darunter schränkt dann das freie Parken auf die Benutzungspflicht einer Parkscheibe während der angegebenen Zeit ein.

Noch mal: Die Zeitangabe bezieht sich allein auf die Benutzungspflicht der Parkscheibe, nicht aufs Parken!

Hier kannst du das auch nachlesen.

OK danke, man lernt nie aus. Aber nach dem Link hätte das Schild so gar nicht aufstellen dürfen.

 

Grüße,

diezge

Zitat:

@diezge schrieb am 23. November 2014 um 16:25:04 Uhr:

OK danke, man lernt nie aus. Aber nach dem Link hätte das Schild so gar nicht aufstellen dürfen.

Doch, das Schild ist völlig korrekt aufgestellt.

Zitat:

@diezge schrieb am 23. November 2014 um 02:07:37 Uhr:

Hallo,

ne, nicht ganz. Nehmen wir mal, es gäbe nur die oberen beiden Schilder. Dann wäre dort parken erlaubt, aber nur in der Zeit von Mo - Sa 7 -22 Uhr mit Parkscheibe. 22 - 7 Uhr und sonntags --> Parken verboten!

 

Grüße,

diezge

Falsch. 22-7 Uhr und sonntags wäre Parken uneingeschränkt erlaubt, auch ohne Parkscheibe.

Zitat:

@birscherl schrieb am 23. November 2014 um 18:04:15 Uhr:

Zitat:

@diezge schrieb am 23. November 2014 um 16:25:04 Uhr:

OK danke, man lernt nie aus. Aber nach dem Link hätte das Schild so gar nicht aufstellen dürfen.

Doch, das Schild ist völlig korrekt aufgestellt.

Der Link sagt aber:

Verbotsregelungen durch Zusatzschilder müssen klar, sinnvoll und eindeutig sein. Eine Anordnung mit Zeichen 314 (Parkplatz) und den darunter befindlichen zwei Zusatzschildern mit dem Sinnbild "Anwohner mit Parkausweisnummer" (ZZ 1020) einerseits und Einschränkung der Parkzeit (ZZ 1042-33) andererseits erfüllt diese Voraussetzungen nicht und ist zumindest für Nichtanwohner objektiv unklar. Verbotsregelungen durch Zusatzschilder müssen klar, sinnvoll und eindeutig sein. Das ist bei zwei Zusatzschildern mit dem Sinnbild "Anwohner mit Parkausweisnummer" einerseits und Einschränkung der Parkzeit andererseits bei dieser Anordnung der Schilder nicht der Fall, weil die Regelung jedenfalls für Nichtanwohner objektiv unklar bleibt. Das Verbot kann sowohl dahin ausgelegt werden, es dürften nur Anwohner für eine beschränkte Zeit parken, als auch dahin, die zeitliche Beschränkung gelte für alle Fahrzeuge ausser für die der Anwohner (OLG Dresden - 2 SS OWI 507/96 - DAR 97 S. 160).

Also genau die gleiche Situation wie im auf dem Bild.

 

Grüße,

diezge

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