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Mit 50ccm Roller an Schlange vor Ampel vorbeifahren?
Hallo,
ich hab mich bereits in anderen Foren und auch hier ein bisschen durchgelesen, zum Thema, ob man an einer roten Ampel einfach an den wartenden Autos vorbeifahren darf, und sich dann vorne neben dem ersten Auto in zweiter Reihe einreihen darf.
Bis jetzt habe ich dazu aber noch keine eindeutige Antwort gefunden. Manche glauben man darf, andere sagen wiederum das dürften nur Mofas und keine Roller.
Bei mir ist es so, dass ich auf dem Heimweg von der Arbeit mit dem Roller auf einer Bundesstraße an einer Ampel vorbeikomme, wo es sich jeden Tag fast einen halben Kilometer staut. Zudem hat die Ampel eine derart kurze Grünphase, das ich wenn viel Los ist, ich ca. 10min. brauche, um über diese sch*** Ampel zu kommen.
Meine Fragen wären jetzt:
Darf man das von der StVo her machen? Es ist dort keine durchgezogene Linie und auch kein Überholverbot o.ä.
Und wenn ja, muss man links oder rechts vorbeifahren? Rechts wäre in diesem Fall schlecht möglich, da die meisten Autos ziemlich weit am Rand fahren bzw. stehen. Links wäre an dieser Ampel ohne Probleme mit dem Gegenverkehr möglich.
Was mache ich dann wenn ich vorne angekommen bin? Neben das erste Auto stellen?
Und wenn die Ampel dann umschaltet, eher schauen das man als erster wegkommt? Oder lieber hinter dem ersten Auto einreihen?
Mein Problem dabei ist, das der Roller zwar schon ganz ordentlich zieht, aber wenn es der Autofahrer drauf ankommen lässt, und Gas gibt, hätt ich natürlich keine Chance vor ihm wegzukommen.
Wie macht ihr das eigentlich?
Fahrt ihr vor oder stellt ihr euch in die Schlange?
Ich selbst hab mich bis jetzt immer brav hinten angestellt.
So, ganz schön viele Fragen, aber mich würde das echt mal interessieren.
Ich freue mich auf eure Antworten.
MfG
David
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von roller-fon
Ein ausreichender Seitenabstand zum zu überholenden Fahrzeug ist Pflicht.
Eben. Deshalb dürfen sich Fahrrad- und Mofafahrer
nichtrechts vorbeiquetschen, wenn dort
keinausreichender Platz vorhanden ist.
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66 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von tullux01
Zitat:
Original geschrieben von RomanL
Das Vorbeifahren in der selben Spur ist NICHT gestattet, ...
Von Spuren (besser gesagt "Fahrstreifen" -- §7 StVo) ist in §5 StVo doch garnicht die Rede.
Nur von "ausreichendem Abstand" und Linksüberholgebot, das nur für Fahrräder und Mofas aufgehoben wird.
Das muß auch gar nicht extra erwähnt werden, da es um die (nicht ausreichende) Breite des zur Verfügung stehenden Verkehrsraumes geht. In einer Norm-Spur sind max. 3m verfügbar, wovon das Auto ja mindestens schon 2m inne hat. Also kann nach der Interpretation der meisten Richter und Polzisten gar kein "ausreichender" Platz in der selben Spur übrig sein. Und genau das war die FRage. Daß der TE in einer rechts davon liegenden Spur natürlich vorbeifahren dürfte, das steht außer Frage. Allerdings wäre dann fraglich, wo er regelkonform wieder einscheren wollte - entweder im Kreuzungsraum aus einer nicht dazu berechtigten Spour heraus oder im Wartebereich - dann aber über die dort üblichen Sperrlinien ;-)
Egal wie man es dreht, entweder biegt er verboten ab, oder aber er fährt im selben Fahrstreifen mit zu wenig Abstand vorbei... Cest la vie ;-/
Ein rechts-Überholen an sich ist sehr wohl zulässig - Stichwort freie Fahrspurwahl innerorts auf mehrsurigen Straßen. Nur hier macht es ja -in Bezug auf die gestellte Frage- keinen Sinn.
Zitat:
Bei so sehr schwammig formulierten Gesetzen, die nirgends genauer festgelegt werden, darf man aber immer mit Ahndung oder Teilschuld rechnen.
"Ausreichender Abstand", "Angepasste Geschwindigkeit", "notwendige Sorgfalt" - wenn was passiert, was nicht passieren hätte dürfen, wenn man sich an diese "Vorgaben" gehalten hätte, wird's schwer was anderes zu beweisen.
Na ja, hier kann man eher mit einer Vollschuld rechnen, da man ja einzig und allein die Entscheidung getroffen hat. Der bereits wartende Fahrzeugführer muß mit diesem klaren Fehlverhalten nicht unbedingt rechnen. Solange er (resp. sein Beifahrer) seine Tür nicht aus der Spur herausschwenkt, trifft ihn noch icht mal eine Teilschuld (so mehrfach schon geurteilt).
Zitat:
Original geschrieben von tullux01
Zitat:
Original geschrieben von RomanL
Den früher mal vorhandenen Unterschied zwischen Vorbeifahren und Überholen gibt es nicht mehr
§6 StVo? Nennt sich "Vorbeifahren"?
Ok, erwischt - aber auf einem falschen "Vorbeifahren"-Problem ;-) Es gab in der früheren Auffassung den Unterschied des Vorbeifahrens gegenüber dem Überholen in der Form, daß Überholen voraussetzte, daß beide Fahrzeuge in Bewegung seien (ex-DDR-STVO z.B). Das wurde aber schon vor langer Zeit abgeschafft, so daß man heute eigentlich per Definition immer einen Überholvorgang ausführt, sofern man Fahrzeuge im Verkehr hinter sich läßt. Das heutige §6-Vorbeifahren ist eher gedacht, andere Verkehrsregeln außer Kraft zu setzen wie z.B. Sperrlinien, Überholverbote, Spurrichtungsvorschriften...sofern es die Verkehrslage (Baustelle, Pannenfahrzeug...) erfordert. Das frühere meinte hingegen normalen Verkehrsfluß.
Früher gab es dadurch auch Fälle in denen man Überholen aber nicht vorbeifahren und andersrum durfte. Hast aber Recht, es gibt durchaus noch das Vorbeifahren ;-)
Zitat:
Unabhängig von der schwammigen Gesetzeslage kann man auch bisschen mitdenken.
Mit ner 50ccm 45km/h Mühle werden einen die 1-x Autos, an denen man vor der Ampel vorbeikommt, auf den nächsten paar Metern mit genauso "ausreichendem Abstand" eh wieder ein- und überholen.
Hebt der Zeitgewinn das Risiko auf?
Na ja, ganz so simpel ist es nicht überall. Ich habe auf dem täglichen Arbeitsweg genau 2 Stellen, an denen sich, durch eine unmögliche Ampelschaltung, der seitlich einfädelnde Verkehr zu Tode steht (manchmal nur 1 Auto pro Grünphase!), während die andere Richtung rotzfrech die Kreuzung zustellt. Wir Rollerfahrer hangeln uns da langsam und vorsichtig an 40-50 Wagen vorbei und biegen mit dem ersten Wagen zusammen links ab (immer schön rechts vom Auto und im BLick des Fahrers). Im nachfolgenden, einspurigen Strassenabschnitt sind wir wieder alle gleich, und kein einizges Auto hat jemals dort überholt (ist auch doppelte Sperrlinie und 50er Strecke ;-). Fahr ich mit dem Auto die selbe Strecke, brauche ich statt 20min locker 40...
Da macht es dann schon mal Sinn, aber sonst geb ich Dir absolut recht - lohnt selten mal, insbesondere nicht an Standardampeln. Und wie gesagt, gestattet ist's auch nicht...
Gruß
Roman
Zitat:
Original geschrieben von RomanL
Das muß auch gar nicht extra erwähnt werden, da es um die (nicht ausreichende) Breite des zur Verfügung stehenden Verkehrsraumes geht. In einer Norm-Spur sind max. 3m verfügbar, wovon das Auto ja mindestens schon 2m inne hat. Also kann nach der Interpretation der meisten Richter und Polzisten gar kein "ausreichender" Platz in der selben Spur übrig sein. Und genau das war die FRage.
Naja, die meisten Autos sind so 1,60-1,80 breit (bis auf die riesen Dumboohrenspiegel laut neuer EU Regelung - der VW Up schiesst da ja wieder den Vogel ab - ohne Spiegel 1,65 und incl. Spiegel über 1,90 - und in der Baustelle fahren sie rum, als seien sie 3 Meter breit

) und es gibt nicht nur Normfahrstreifen.
Wie geschrieben, sind die hier ca. 6m pro Richtung Breit.
"Ausreichend" bleibt also immer noch mit im Ermessen des Fahrers, bevor ein Polizist oder Richter sich damit beschäftigt.
Scheitert dann aber, wie du auch schreibst, spätestens beim ordentlichen Einscheren. Da "leben" (das fast wörtlich) die Zweiradler von der Gnade der Autofahrer. Wenn die Kampflinie fahren würden, wär da schnell Schicht im Schacht.
Leider schaffen es viele Leute sich nicht mal an ganz klar definierte Spielregeln z.b. bei der Fahrradbeleuchtung -die ja bis auf den cm geregelt ist- zu halten - was da jeden Abend blinkend oder unbeleuchtet kreuz und quer über die Straßen fällt ist ein Jammer.
Die blöden Ampelschaltungen lassen sich übrigens meistens umfahren - entweder zeitlich (mal ne halbe Stunde vor oder nach der Rushhour da lang und es herrscht gähnende Leere - deshalb bin ich jetzt auch noch hier und nicht auf dem Heimweg

) oder räumlich.
Ich seh schon, es ist noch komplizierter als ich dachte.
Aus dem Zitat der StVo lese ich folgendes heraus:
Rechts vorbeifahren mit Roller: Eindeutig verboten.
Links vorbei: Grundsätzlich genauso erlaubt wie überholen, man muss eben wieder irgendwo zwischen den Autos eine Lücke finden, und sich hier einreihen.
Da das meistens nur schlecht möglich ist, da viele Autos Stoßstange an Stoßstange fahren, ist auch links vorbeifahren quasi verboten, da man sich ja vorne an der Ampel nicht zu zweit in eine Spur reinstellen darf.
Ich werd wohl auch in Zukunft drauf verzichten und in der Schlange bleiben, auch wenns manchmal nervig ist.
Danke, jedenfalls für eure doch sehr zahlreichen Antworten.
?? also an einer ampel darf man an den autos vorbeifahren aber natürlich rechts! hab es vor kurzem in meiner roller prüfung gehabt!!
Zitat:
Original geschrieben von matze3097
?? also an einer ampel darf man an den autos vorbeifahren aber natürlich rechts! hab es vor kurzem in meiner roller prüfung gehabt!!
Du hast mit 15 eine Rollerprüfung gemacht?
I don't think so.
War wohl eher die Mofa Prüfbescheinigung und mit Mofa und Fahrrad darf man. §5 Abs.8 StVO: "Ist ausreichender Raum vorhanden,
dürfen Radfahrer und Mofa-FahrerFahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen."
(obwohl auch das oft genug ne scheiss Idee ist, weil man da garantiert den ein oder anderen Autofahrer zu riskanten rücküberholmanövern animiert)
ne nichts matze - das dürfen ganz klar nur Fahrräder und Mofas. Rechtsüberholen ist in Deutschland ein Schwerverbrechen und nur in wenigen Ausnahmen erlaubt
Zitat:
Original geschrieben von -.-David-.-
... da man sich ja vorne an der Ampel nicht zu zweit in eine Spur reinstellen darf.
Warum nicht?
Zitat:
Original geschrieben von tomS
Zitat:
Original geschrieben von -.-David-.-
... da man sich ja vorne an der Ampel nicht zu zweit in eine Spur reinstellen darf.
Warum nicht?
Ich hab mit dem Beitrag nur die bisherigen Antworten grob zusammengefasst, auf die von dir genannte Aussage bin ich durch folgenden Beitrag gekommen:
Zitat:
Original geschrieben von RomanL
Das Vorbeifahren in der selben Spur ist NICHT gestattet, ebenso nicht das Halten neben einem Auto zum Zwecke des gleichzeitigen Abbiegens etc., punktum. Wer dazu wirklich Näheres sucht, der braucht einfach nur in die STVO zum Thema Überholen schauen, da steht alles nötige drin ;-)
Ob das so richtig ist, kann ich natürlich nicht sagen, da ich von offizieller Seite (StVo) nichts finde, was wirklich eindeutig die Situation an der Ampel beschreibt, es geht überall nur um das Thema Überholen allgemein, also z.B. auf freier Strecke.
Zitat:
Original geschrieben von -.-David-.-
Ob das so richtig ist, kann ich natürlich nicht sagen, da ich von offizieller Seite (StVo) nichts finde, was wirklich eindeutig die Situation an der Ampel beschreibt, es geht überall nur um das Thema Überholen allgemein, also z.B. auf freier Strecke.
Dann lies vielleicht noch einmal meinen Beitrag von 14:04:35.
Hier mal ein Bild aus dem Internet zur Veranschaulichung:
http://www.rad-spannerei.de/.../- rechts am Autostau vorbeifahren.
- vorne nebeneinander aufstellen.
Wie gesagt, gibt es auch in Mannheim usw.
Richtig, Fahrräder und Mofas dürfen das.
Aber für Roller ist das mit dem rechts überholen generell verboten.
Ob man das links genauso machen darf, wenn keine extra Spur vorhanden ist, bezweifle ich nämlich.
Was die STVO so alles zusammenzapft ist auch so eine Frage...
Folgende gegebenheit Vierspurige Straße, zwei Fahrstreifen pro Richtung. Ampelkreuzung.
Rechte Spur mit Pfeil zum rechtsabbiegen gekennzeichnet, linke Spur ohne Pfeil.
Laut Fragebogen des ADAC darf ein Fahrer der sich auf der Spur mit dem rechtsabbiegepfeil befindet auch geradeausfahren. (Und damit rechnen nun einmal die wenigsten) Und noch besser, der auf der Spur ohne Pfeil darf auch nach rechts abbiegen (damit rechnet wohl keiner). Gibt solche Kreuzungen auch bei mir in der Stadt, wer also mal ein neues Auto braucht, hier kann man die Versicherung ganz schoön dumm aussehen lassen. (Dann möchte ich aber die ADAC-Zeitschrift auch gleich im Handshuhfach liegen haben wo steht das sowas tatsächlich erlaubt ist). Ist aber eh egal, die Schuldfrage ist dann eh auseinanderzudiskutieren.
Zum Thema zurück:
Wann greift denn die Rennleitung ein? Doch nur wenn es tatsächlich zu Störungen kommt. Oder es bereits zu spät ist.
Bei der Frage, wie verhaltet ihr euch:
Bei mir gibt es zwei ähnliche Situationen auf dem Weg von der Arbeit. Allerdings ist die Strasse dann auch zweispurig pro Richtung.
Ist die Gasse breit genug und der Verkehr steht, dann fahre ich langsam und Bremsbereit zwischen durch bis zu einer Lücke wo ich einscheren kann. Es gibt immer wieder Verkehrsteilnehmer die halten so einen Abstand zum Vordermann das da noch eine Schulklasse zwischendurch laufen kann. Solche Lücken nutze ich. Aber ich bin mir auch bewußt das es im Falle eines Berührens (und sei es durch Öffnen einer Tür - auch absichtlicherweise) es meine Schuld sein wird. Also langsam und aufmerksam...
Und wenn der Verkehr dann bereits anrollt und ich nur noch mit Gewalt einscheren könnte, dann eben Pech gehabt, dann muss ich eben geradeausfahre oder abbiegen, je nach Fahrspur. Ein Risiko würde ich da auf jeden Fall nicht eingehen.
Mag vielleicht nicht der STVO entsprechen, aber so handhabe ich es eben, nach dem Motto: Wo kein Kläger... Schließlich gefährde oder behindere ich dadurch niemanden.
Zitat:
Original geschrieben von Kapalaran
Bei mir gibt es zwei ähnliche Situationen auf dem Weg von der Arbeit. Allerdings ist die Strasse dann auch zweispurig pro Richtung.
Ist die Gasse breit genug und der Verkehr steht, dann fahre ich langsam und Bremsbereit zwischen durch bis zu einer Lücke wo ich einscheren kann. Es gibt immer wieder Verkehrsteilnehmer die halten so einen Abstand zum Vordermann das da noch eine Schulklasse zwischendurch laufen kann. Solche Lücken nutze ich. Aber ich bin mir auch bewußt das es im Falle eines Berührens (und sei es durch Öffnen einer Tür - auch absichtlicherweise) es meine Schuld sein wird. Also langsam und aufmerksam...
Und wenn der Verkehr dann bereits anrollt und ich nur noch mit Gewalt einscheren könnte, dann eben Pech gehabt, dann muss ich eben geradeausfahre oder abbiegen, je nach Fahrspur. Ein Risiko würde ich da auf jeden Fall nicht eingehen.
Mag vielleicht nicht der STVO entsprechen, aber so handhabe ich es eben, nach dem Motto: Wo kein Kläger... Schließlich gefährde oder behindere ich dadurch niemanden.
Ist wahrscheinlich auch der sinnvollste Weg.
Wenn man sich einfach vorne neben das erste Auto stellen würde wärs mit dem Roller schwierig, weil man nicht so zügig wegkommt wie die Autos.
Hat sich da noch kein Autofahrer aufgeregt, wenn du dich vor ihm in die Lücke gestellt hast?
Wenn man da den falschen erwischt könnte ich mir gut vorstellen, das wieder das gehupe los geht.
Generell hat sich noch niemand beschwert. Kein gehupe, keine komischen Gesten im Rückspiegel gesehen. Und es kommt auch vor das ich ganz nach vorne fahren kann. Wenn den der Verkehr es erlaubt und der Platz da ist, dann nutze ich auch die Chance.
Allerdings verhalte ich mich auch fair und fahre mit dem Roller dann einen größeren Bogen, so das der Wagen hinter mir mich in der Kurve auch noch überholen kann. Denn der hat sicher den besseren Anzug und will auch nach hause... Wenn er also will, kann er mich dann auch wieder überholen. Und das geht erstaunlich gut, trotz Maxi-Scooter. Ansonsten bin ich sowei so gut eingefahren das ich nach etwas über hundert Metern auch wieder locker im Verkehr mitschwimmen kann. Wie gesagt, ich behindere niemanden. Wenn ich eben langsamer bin und die Strasse gibt es her, dann lasse ich den anderen auch den Platz zum überholen. Gibt es die Strasse nicht her, dann mach ich mich auch breit um nicht in eine Gefahrensituation zu kommen...
Fahrradfahrer dürfen rechts bis zur Ampel vorbeifahren, wenn mindestens 1 meter Abstand rechts ist.
Aber Roller oder Motorräder wohl eher nicht! bin aber auch bei extremer Schlange schon auf Radweg dran vorbeigefahren und hinter der Kreuzung wenn frei wieder auf Straße eingeschert. Auweiha....
Hier in AT ist das "vorbei schlängeln" erlaubt. Gerade die Gassennutzung zwischen zwei Fahrstreifen in die gleiche Richtung.
Hilft zwar nicht der Gesundheit, aber rechtlich ist hier auch bei Türöffnern, derjenige Schuld, der nicht auf von hinten nahenden verkehr dabei achtet. Also der Türöffner.
Ich fahre über 6.000 km/Jahr in Wien und obwohl rechtlich kein Problem besteht, gehupt wird immer mal
Und ja, laut Gesetz mit max. 20 kmH - und Vorsicht ist auch hier besser als Nachsicht