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Mit 1 Tag abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen zur Zulassung?

Themenstarteram 26. Juni 2012 um 19:02

Hallo liebe Versicherungsspezialisten!

Meine Frage steht eigentlich schon im Titel, aber gerne würde ich noch etwas detaillierter darauf eingehen:

Ich darf morgen zum letzten Mal damit fahren, schaffe es aber beruflich nicht zur Zulassungsstelle zu fahren, da der Schichtplan kurzfristig geändert wurde. Kann ich daher am Donnerstag (mit den um einen Tag abgelaufenen Kennzeichen) zur Zulassung fahren, um das Auto zuzulassen?

Danke für für eure Antworten!

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34 Antworten

Ich kaufe meine Kennzeichen immer bei ebay ... ohne Nachweis ....

 

Kosten ab 12 EUR frei Haus für zwei Stück ... nehme aber immer die von der "Lebenshilfe" für etwas mehr Geld, dann tut man auch noch was Gutes ....

 

 

Zitat:

Original geschrieben von wvn

Ich kaufe meine Kennzeichen immer bei ebay ... ohne Nachweis ....

Kosten ab 12 EUR frei Haus für zwei Stück ... nehme aber immer die von der "Lebenshilfe" für etwas mehr Geld, dann tut man auch noch was Gutes ....

Gut so!!!

Zitat:

Original geschrieben von querys

Ich hab mir immer die Kennzeichen vorab geholt, welche ich reserviert hatte.

Zumindest bei uns reicht reservieren nicht mehr.

Der Kunde muss bereits einen Antrag unterschreiben bei dem bereits alle Fahrzeugdaten erfasst sind, außer es handelt sich um eine Wiederzulassung.

Zitat:

Original geschrieben von remarque4711

@harry 999,

soweit ich weiß, bekommt man ein Kennzeichen erst nachdem bares geflossen ist.

D.h. Du musst zur Zulassungsstelle, das Kennzeichen zahlen, die Unterschrift des Lastschrifteinzugs der KFZ-Steuer geben. Dann gibts den Schein zum Kennzeichen drucken.

Hallo,

ich hab heute mit der Zulassungsstelle in meinem Bezirk telefoniert. Der nette Herr am Telefon hat die Aussage oben bestätigt.

Die vorherigen entstempelten Kennzeichen des Fahrzeugs können zur Fahrt zur Zulassungsstelle benutzt werden ( sowie weiter oben bereits geschrieben). eVB zwingend mitzuführen.

Zitat:

Original geschrieben von remarque4711

 

Die vorherigen entstempelten Kennzeichen des Fahrzeugs können zur Fahrt zur Zulassungsstelle benutzt werden ( sowie weiter oben bereits geschrieben). eVB zwingend mitzuführen.

Und was wenn das Kennzeichen zwischenzeitlich anderweitig vergeben wurde?

Bekanntlich ist ein Kennzeichen bei der Abmeldung seit einiger Zeit nicht mehr an ein bestimmtes Kfz gebunden sondern kann wenn es nicht sofort wieder reserviert wird für ein anderes Kfz zugeteilt werden.

Im Extremfall könnte es also passieren das man ein Auto abmeldet ohne sich das Kennzeichen zu sichern und bevor man aus der Zulassungsstelle raus ist hat ein Anderer sich dieses Kennzeichen gekrallt, und ist es dann immer noch legal mit dem abgemeldeten Fahrzeug zu fahren? Denn das entstempelte Kennzeichen muß dem Kfz zugeteilt sein an dem es befestigt ist und das wäre es ja nicht mehr wenn ein Anderer dieses Kennzeichen bekommt.

 

warum muss man den mit dem auto zur zulassungsstelle fahren? irgendwie kommst ja auch auf arbeit...also bus/fahrrad etc und gut is.

am 1. Juli 2012 um 14:59

Manche wollen auch sehen, was zugelassen werden soll.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Manche wollen auch sehen, was zugelassen werden soll.

das gibt es tatsächlich noch? ich meine das ist vor" gefühlten" 70 Jahren abgeschafft worden...

vor allem was soll das für Sinn machen? Ohne HU gibts eh keine Zulassung mehr;wenn HU drauf ist und alle Papiere vorhanden sind , gibt es keinen Grund die Zulassung zu verweigern(vor allem kann ein Verwaltungsangestellter sowieso keine Sicherheitsrelevanten Mängel erkennen und einschätzen)

Zitat:

Original geschrieben von Flykai

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Manche wollen auch sehen, was zugelassen werden soll.

das gibt es tatsächlich noch? ich meine das ist vor" gefühlten" 70 Jahren abgeschafft worden...

vor allem was soll das für Sinn machen? Ohne HU gibts eh keine Zulassung mehr;wenn HU drauf ist und alle Papiere vorhanden sind , gibt es keinen Grund die Zulassung zu verweigern(vor allem kann ein Verwaltungsangestellter sowieso keine Sicherheitsrelevanten Mängel erkennen und einschätzen)

Es geht nicht um irgendwelche Mängel. Die erkennt man tatsächlich nicht.

Es geht eher um FIN-Überprüfung, etc.

Manche Fahrzeuge müssen zwingend vorgefahren werden, wenn sie nicht beim TÜV waren zur FIN-Überprüfung.

aber das kann man ja telefonisch vorab klären oder nicht??

und wenn es nicht gefordert ist, dann is doch alles palletti oder nich??

Zitat:

Original geschrieben von Kleene_

Zitat:

Original geschrieben von Flykai

 

das gibt es tatsächlich noch? ich meine das ist vor" gefühlten" 70 Jahren abgeschafft worden...

vor allem was soll das für Sinn machen? Ohne HU gibts eh keine Zulassung mehr;wenn HU drauf ist und alle Papiere vorhanden sind , gibt es keinen Grund die Zulassung zu verweigern(vor allem kann ein Verwaltungsangestellter sowieso keine Sicherheitsrelevanten Mängel erkennen und einschätzen)

Es geht nicht um irgendwelche Mängel. Die erkennt man tatsächlich nicht.

Es geht eher um FIN-Überprüfung, etc.

Manche Fahrzeuge müssen zwingend vorgefahren werden, wenn sie nicht beim TÜV waren zur FIN-Überprüfung.

Hmm-habe ich hier bei der Zulassungsstelle noch nicht erlebt;und ich habe für mich und die Familie bestimmt schon 20 Fahrzeuge zugelassen-auch kommen hier die wenigsten mit Fahrzeug,da das SVA mitten in der City ist-aber wenn Du das sagst,dann wirst Du wohl recht haben

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Manche wollen auch sehen, was zugelassen werden soll.

und WO gibts das noch bitte? ok bei einer export zulassung ist das gang und gebe, macht hier auch sinn. aber bei einem normalen auto????

ach ja einem angestellten/beamten von der zulassungsstelle traue ich NICHT zu das er eine fin sieht/kontrollieren kann.

am 1. Juli 2012 um 21:31

es ist ja auch nur eine KANN bestimmung, die eben ERLAUBT das fahrzeug vorfuehren zu lassen.

wuerde es diese nicht geben, wuerde sich eben jeder auf einen verzicht der vorfuehrung berufen.

ich hatte die kontrolle uebrigens 1986 selber, obwohl es sich um kein import fahrzeug handelte.

ein stinknormaler Golf1 CL und im selben zulassungsbezirk seit ca 1983 angemeldet.

PS

"optische" beantragungen von kleinen kennzeichen /klebekennzeichen /zugespachtelten tuningopfern / usw. werden die pruefungen evtl. mal erhoeht haben.

auch muessen heute ja keine "kuchenbleche" bei motorraedern mehr sein.

Solche Unnützen Sachen erklären dann natürlich auch das es gerade in größeren Städten mit der zulassung einen halben tag dauert:rolleyes:

Ich habe hier weder in Stadthagen,noch in Rinteln jemals länger als eine halbe stunde gebraucht um alles zu erledigen und mit zugelassenem Auto vom Hof zu Radeln:cool:

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Zitat:

Original geschrieben von remarque4711

 

Die vorherigen entstempelten Kennzeichen des Fahrzeugs können zur Fahrt zur Zulassungsstelle benutzt werden ( sowie weiter oben bereits geschrieben). eVB zwingend mitzuführen.

Und was wenn das Kennzeichen zwischenzeitlich anderweitig vergeben wurde?

Bekanntlich ist ein Kennzeichen bei der Abmeldung seit einiger Zeit nicht mehr an ein bestimmtes Kfz gebunden sondern kann wenn es nicht sofort wieder reserviert wird für ein anderes Kfz zugeteilt werden.

Im Extremfall könnte es also passieren das man ein Auto abmeldet ohne sich das Kennzeichen zu sichern und bevor man aus der Zulassungsstelle raus ist hat ein Anderer sich dieses Kennzeichen gekrallt, und ist es dann immer noch legal mit dem abgemeldeten Fahrzeug zu fahren? Denn das entstempelte Kennzeichen muß dem Kfz zugeteilt sein an dem es befestigt ist und das wäre es ja nicht mehr wenn ein Anderer dieses Kennzeichen bekommt.

Schau mal hier, alles andere sind Spekulationen.

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/PflichtVers12.php

http://www.fachzeitungen.de/.../

Gruß,

remarque

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