Mindestabstand zum rechten Rand für Radfahrer lassen?
Liebe Gemeinde,
neulich wollte mir ein Radfahrer weis machen, ich müsse mit meinem Auto einen Mindestabstand zum rechten Rand lassen, um Radfahrern zum Beispiel an Ampeln das Vorfahren zu ermöglichen. Natürlich reden wir nicht nur von Ampeln mit markiertem Radstreifen, sondern IMMER.
Schwachsinn, wenn Ihr mich fragt, aber vielleicht habe ich ja nur was nicht mitgekriegt... HABE ich was nicht mitgekriegt?
Ich gebe zu, ich gehöre zu denen, die sich sowieso eher rechts orientieren, auch, um eben zu verhindern, dass sich so'ne Pfeife genau dann millimeterscharf vorbeischiebt, wenn ich vielleicht gerade anfahre, und sich dann beschwert, wenn mein Lack an seinem Lenker klebt. Und / oder er auf die Fre... fällt...
Beste Antwort im Thema
Ich verstehe nicht, warum es euch so aufregt, wenn euch Fahrradfahrer überholen. Ist das ein psychologisches Problem, da die Hackordnung eingehalten werden muß?
249 Antworten
Zitat:
Und wie vermeidet man nach StVO, dass einem ein Radfahrer in den toten Winkel fährt? Richtig: man lässt StVO-konform keinen Platz dazu.
Wobei ich hier die Frage stellen muss, wieso fährt man überhaupt in den toten Winkel eines Fahrzeuges?
Ich habe mal beobachten dürfen wie ein Rollerfahrer an einer ländlichen Abbiegerkreuzung zwischen Sattel Auflieger und Leitplanke gedrückt wurde. Zum Glück ohne echte weitere folgen.
Aber manche fahren halt Zweirad wie sie Auto fahren 🙄
Zitat:
@reox schrieb am 8. Juni 2015 um 20:45:50 Uhr:
Kannst du mal bitte darlegen, welche verpflichtende Regelkunde-Prüfung(ähnlich FS) ein Radfahrer ablegen muss, die sich dann auch speziell mit den eingeschränkten Sichtverhältnissen des LKW-Fahrers beschäftigt. Diese Prüfung muss es ja geben, da du ja jedem Radfahrer, der sich rechts neben einen LKW stellt, unterstellst, er ignoriere diese allseits bekannte Problematik in selbstmörderischer Absicht.Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 8. Juni 2015 um 16:46:42 Uhr:
Ja, wenn ich mich dorthin stelle obwohl ich genau weiß, dass der Fahrer im LKW mich gar nicht sehen kann, dann ist das Selbstmord.
...
Hmm. Ich habe das in der 4. Klasse im Verkehrsunterricht beigebracht bekommen. Sogar ganz praktisch mit einem Schulbus demonstriert: da dufte sich ein Schulkind auf den Fahrersitz setzen und es wurde geschaut, wie viele andere Schüler rechts neben dem Bus in den toten Winkel passen, ohne dass der Fahrer sie sehen kann.
Außerdem wird das Thema bei uns in der Lokalpresse alle Jahre wieder zum Schulanfang durchgekaut. Damit sollten schon einmal die meisten Kinder erreicht sein. Die meisten Erwachsenen sollten spätestens beim Führerscheinerwerb das Thema "Toter Winkel" durchgenommen haben.
Gegenfrage:
In welcher verpflichtende Regelkunde-Prüfung(ähnlich FS) bekommen Radfahrer und Fußgänger denn beigebracht, dass man an roten Ampeln anhalten muss oder vor dem Überqueren der Straße nach links und rechts sehen muss? Bei gar keiner? Also müssen sie sich auch nicht dran halten?
Natürlich ist es (leider) nicht verboten, sich rechts neben einen abbiegenden LKW zu stellen. Wollte ich aber eines Tages meinen Angehörigen meine Lebensversicherung zukommen lassen, die bei Suizid nicht zahlt, würde ich es vermutlich genau so machen...
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 9. Juni 2015 um 09:33:32 Uhr:
Wobei ich hier die Frage stellen muss, wieso fährt man überhaupt in den toten Winkel eines Fahrzeuges?
Die Frage stelle ich hier schon seit mehreren Seiten. Antwort der Genies (und vor allem des Obergenies):
- weil er es darf
- weil der LKW-Fahrer dann juristisch Schuld ist.
Zitat:
@Dramaking schrieb am 9. Juni 2015 um 09:21:22 Uhr:
Beim §1 geht um die vermeidbare Behinderung und die Behinderung Anderer aufgrund seiner Platznotwendigkeit und Geschwindigkeit ist für einen Radfahrer nicht vermeidbar.
Wohl aber, daß er immer wieder an den Autos die ihn gerade überholt haben vorbei fährt.
Ich hab nix dagegen wenn ein Radler im Berufverkehr an einer Blechlawine vorbei fährt. Aber immer die 2 Autos an der Ampel wieder rechts überholen die ihn gerade (auf der engen Straße) überholen konnten, das finde ich sogar asozial, sorry.
Schon klar mit §1 kann man immer alles rechtfertigen, aber daß ich rechts Platz lassen muß für eventuelle Radfahrer, sehe ich da nicht wirklich. Der nächste Motorradfahrer würde gerne links vorbei und dann beschwert der sich wieder. 😉
Gruß Metalhead
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Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 9. Juni 2015 um 09:38:47 Uhr:
Die Frage stelle ich hier schon seit mehreren Seiten. Antwort der Genies (und vor allem des Obergenies):Zitat:
@Diabolomk schrieb am 9. Juni 2015 um 09:33:32 Uhr:
Wobei ich hier die Frage stellen muss, wieso fährt man überhaupt in den toten Winkel eines Fahrzeuges?- weil er es darf
- weil der LKW-Fahrer dann juristisch Schuld ist.
In der Theorie mag das so sein. Das kann man ja getrennt so sagen, praktisch bringt das aber garnix. Sollte man immer gleich mit erwähnen.
Zitat:
Der nächste Motorradfahrer würde gerne links vorbei und dann beschwert der sich wieder.
Wie gesagt, daher bietet es sich an, auch als Radfahrer links zu überholen.
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 9. Juni 2015 um 09:42:32 Uhr:
Wie gesagt, daher bietet es sich an, auch als Radfahrer links zu überholen.
Dazu gibt's aber schon Urteile (für Motorradfahrer) die das untersagen/einschränken (genau hab ich's nicht mehr im Kopf).
Mir ging es aber eigentlich um die Aussage (nicht deine), daß ich rechts aufgrund von §1 Platz lassen muß, und das sehe ich nicht so. Daher das links-vorbei-Argument.
Gruß Metalhead
Ich vermute, wie so oft, der §1 gibt das in dem Sinne so deutlich gar nicht her. Alle Gesetze bieten einen gewissen Spielraum. Den kann man dann wie Dramaking auslegen oder eben anders. Verhalten wird sich im Alltag am besten, natürlich nach §1, aber in Rücksicht auf die restlichen Gegebenheiten. Da hat es mal der Autofahrer besser und mal der Radfahrer.
Zitat:
@Dramaking schrieb am 9. Juni 2015 um 00:16:28 Uhr:
Wo ist hier was von "vorbeizwängen":https://www.google.de/.../data=!3m1!1e3?hl=en
Hier sind überall Radwege auf dem Bürgersteig. An dieser Kreuzung, genauer der Ecke links oben, und rechts unten, gibt es jedes Jahr mindestens zwei Schwerverletzte und einen toten Radfahrer.
Warum wechselst Du jetzt das Thema? Es ging bisher einzig und alleine um das Vorbeifahren von Radfahrern auf der gleichen Fahrspur. Nicht um Radwege neben der Fahrbahn. Dass die Radfahrer da auch am fließenden Verkehr vorbeifahren dürfen und an der Abbiegung Vorrang haben, hat niemand bestritten.
Zitat:
https://www.google.de/.../...!1e1!3m2!1s3Zxyjd6MGQeeX2QYLjhrPg!2e0?...
Sehr schönes Bild. Man erkennt deutlich den an der Ampel wartenden LKW und man erkennt, dass die Haltelinie für die in gleicher Richtung geradeaus fahrenden Radfahrer einen guten Meter
vorder Haltelinie der Fahrspur ist. Warum wohl? Richtig: damit die Radfahrer gesehen werden können und eben nicht im toten Winkel stehen.
Zitat:
https://www.google.de/.../...!1sRFXBbJO16zqhSVLc6Sg0ow!2e0!6m1!1e1?...
Wie toll funktioniert hier wohl das "ganz rechts ran für den LKW und dann einfach herum ziehen", wie es angeblich gelehrt wird?
Oder das "nicht rechts an einem LKW vorbei zwängen"?
Hier gar nicht, da müsste ich ja mit dem LKW auf den Radweg. Wie gesagt: im gesamten Thread geht es ausschließlich
nichtum die Situation bei vorhandenen Radwegen.
Zitat:
http://www.mein-spandau.info/.../
Und auch diese beiden Artikel beschreiben die Situation an (offensichtlich blöd geplanten) Radwegen und haben nichts mit der Diskussion in diesem Thread zu tun.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 9. Juni 2015 um 09:46:41 Uhr
Mir ging es aber eigentlich um die Aussage (nicht deine), daß ich rechts aufgrund von §1 Platz lassen muß, und das sehe ich nicht so. Daher das links-vorbei-Argument.
Da dies täglich hunderttausendfach in D geschieht (dass die Fahrzeuge vor der Kreuzung stehen wo sie wollen), müsste es ja auch mal das eine oder andere Urteil zu dem Thema geben. Gibt es nicht? Warum wohl nicht?
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 9. Juni 2015 um 09:52:26 Uhr:
Gibt es nicht?
"Gibt es nicht
?" oder "Gibt es nicht
!"?
Vermutlich gibt es keinen Grund den es nicht gibt warum irgendjemand mal geklagt hat.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 9. Juni 2015 um 10:00:00 Uhr:
"Gibt es nicht?" oder "Gibt es nicht!"?Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 9. Juni 2015 um 09:52:26 Uhr:
Gibt es nicht?
Vermutlich gibt es keinen Grund den es nicht gibt warum irgendjemand mal geklagt hat.Gruß Metalhead
Ich kann zumindest keine einzige Vorschrift finden, die konkret das Platzlassen beschreibt. Wenn es aber eine Pflicht gäbe, eine Radfahrergasse im rechten Bereich der Fahrspur zu lassen, wäre es eine der am meisten ignorierten Vorschriften überhaupt. Demnach müsste das doch wohl auch mal irgendwann geahndet worden sein und dazu müsste es Quellen geben. Und auf bis hier solch ein Beleg gebracht wird gehe ich davon aus, dass es eben
keinesolche Pflicht gibt.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 9. Juni 2015 um 09:30:33 Uhr:
😁Zitat:
@Dramaking schrieb am 8. Juni 2015 um 18:48:46 Uhr:
Kompletter Quatsch, Vorsatz und Heimtücke sind nicht notwendig.
Mord kann auch auch bei einem komplett ungeplanten, ungewollten und reinem Versehen vorliegen, was nicht mal selten passiert.Ein schönes Eigentor. Guckst Du hier. Zusammengefasst: Genau das Gegenteil ist richtig. Wie bei den allermeisten Deiner Beiträge...
Du interpretierst einen juristischen Fachbeitrag ohne den geringsten juristischen Hintergrund - der Blinde, der sich selbst die Farben eines Bildes erklärt.
Das Ergebnis kann nur richtig sein.
Zitat:
Und wie vermeidet man nach StVO, dass einem ein Radfahrer in den toten Winkel fährt? Richtig: man lässt StVO-konform keinen Platz dazu.
Du kannst es nicht vermeiden, so lange Du nicht bis unmittelbar an die Hauswand fährst.
Zitat:
Wenn Du mal die entsprechenden Schulungen besuchst (so wie ich sie bis 2010 jährlich erhalten habe), kannst Du hier mitreden.
Somit kann ich hier mitreden
Zitat:
Wir reden hier einzig und alleine von dem Radfahrer, der auf dem gleichen Fahrstreifen nach vorne fährt.
Aber was machst Du an den vielen anderen, von Deiner Wunsch-Verkehrssituationen abweichenden Stelle?
Insbesondere wird es doch dann heikel, wenn genau das eintritt, was der propagierte Hauptwunsch ist: Radfahrer runter von der Fahrbahn, rauf auf einen Radweg. Nur genau dann ist doch die Situation, in der Deine Lösung mit dem Dichtmachen nicht mehr funktioniert und das erreicht wird, was Du unbedingt vermeiden willst.
Zitat:
Vom Radweg war nie die Rede.
Aber der ist doch so existent wie die Nacht, das kann man doch nicht einfach mal weglassen, weil es einem nicht in sein persönliches Lösungskonzept passt.
Zitat:
Aber auch da habe ich natürlich eine Antwort: Bei 99 % der Kreuzungen und Einmündungen ist die Haltelinie, an der der LKW hält, 2 m hinter dem Wartebereich für Fußgänger und Radfahrer an der Querung. Dadurch sind diese meist eben nicht im toten Winkel sondern recht gut zu sehen.
Was nichts am Problem verändert, denn das Problem ist der tote Winkel und die Verkehrsteilnehmer, die sich darin befinden. Weder der tote Winkel verschwindet, noch die Leute darin, egal ob die Haltelinie vorversetzt wird oder das Grünsignal für Fußgänger/Radfahrer früher als für den Kraftfahrzeugverkehr kommt.
Hier setzt doch auch ein völlig falsches Sicherheitsgefühl ein, diese vermeintliche Sicherheit nennst Du selbst im letzten Satz.
Zitat:
Ich stelle die einfache Frage nochmal: Schau auf die verlinkte Google-Maps-Seite ein paar Postings höher und sage mir, wo Du Dich als Rechtsabbieger zum Durchlassen der Fußgänger hinstellst, wenn in dem Moment gerade (noch) kein Radfahrer in Sicht ist. Dann können wir weiter diskutieren.
Ich verstehe nicht die, Deine Differenzierung zwischen Radfahrer und Fußgänger?
Die sind ohne jeden Unterschied, wieso klemmst Du die Radfahrer ab und nicht auch die Fußgänger, wieso nimmst Du Rücksicht auf die Fußgänger, aber nicht auf die Radfahrer.
Nach Deiner Logik müssten doch eher die Fußgänger abgeklemmt werden, denn die landen doppelt so oft unter dem Fahrzeug als Radfahrer. Auch hier zeigt sich wieder, dass Deine Lösung keine funktionierende Strategie ist.
Es fängt damit an, dass man (als Abbieger) losfährt, weil man niemanden sieht, obwohl man genau weiß, dass man in einem ziemlich großen Bereich komplett blind ist und je mehr man bereits vor dem Anhalten (vor dem Fußweg) in Fahrtrichtung eingedreht hat, sich diesen komplett blinden Bereich durch das Eindrehen selbst noch erheblich vergrößert hat.
Hinzu kommt, dass genau dieser Bereich, den man nicht sieht auch der Bereich ist, den man mit Hinterachse und Anhänger durchfährt. Das weiß man als LKW-Fahrer alles sehr genau - und was ist die Schlussfolgerung daraus:
Wenn ich niemanden sehe, dann kann ich fahren.
Warum wohl steht in der StVO bei diesem Thema nicht das "Sichtbarkeitsprinzip", sondern das "Möglichkeitsprinzip": Wartepflicht besteht so lange, wie dort jemand sein könnte.
Wieso können so viele nicht nach diesem Möglichkeitsprinzip fahren, genauer stehen, bis es keine Möglichkeit mehr gibt, dass da jemand sein kann?
Wieso kann man nicht Radfahrer vorbei lassen, das hat gleich mehrere geniale Vorteile:
1. Was vor mir ist, kann nicht mehr unter die Hinterachse geraten
2. Was vor mir ist, sehe ich und kann es beachten
3. Was vor mir ist kommt nicht auf irgendwelche dusseligen Ideen um dann doch noch vorbei zu kommen, was man gerade durch das Eindrehen nicht sehen könnte.
(Die Idee mit dem links überholen ist doch reines Glücksspiel, so weit, wie LKW-Aufbauten üblicherweise ausschwenken)
Vielleicht weil an für den verhasstesten aller Verkehrsteilnehmer zwei Minuten seiner Lebenszeit vergeuden müsste, wo es doch ohnehin alles nur Selbstmörder sind, die nicht mal Pech haben, sondern nur ihr Wunsch erfüllt wurde?
Fußgänger sind doppelt so häufig betroffen, wie Radfahrer. Wollen wir mal gemeinsam hoffen, dass Du und Dir nahe stehende Personen niemals zu Fuß unterwegs sein werdet, wenn jemand Selbstmördern behilflich ist.
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 9. Juni 2015 um 09:33:32 Uhr:
Wobei ich hier die Frage stellen muss, wieso fährt man überhaupt in den toten Winkel eines Fahrzeuges?
Gegenfrage: Warum machst Du es denn ständig?
Zitat:
@Dramaking schrieb am 9. Juni 2015 um 11:35:42 Uhr:
Gegenfrage: Warum machst Du es denn ständig?Zitat:
@Diabolomk schrieb am 9. Juni 2015 um 09:33:32 Uhr:
Wobei ich hier die Frage stellen muss, wieso fährt man überhaupt in den toten Winkel eines Fahrzeuges?
Schrieb ich wo?
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 9. Juni 2015 um 09:37:25 Uhr:
Hmm. Ich habe das in der 4. Klasse im Verkehrsunterricht beigebracht bekommen. Sogar ganz praktisch mit einem Schulbus demonstriert: da dufte sich ein Schulkind auf den Fahrersitz setzen und es wurde geschaut, wie viele andere Schüler rechts neben dem Bus in den toten Winkel passen, ohne dass der Fahrer sie sehen kann.Zitat:
@reox schrieb am 8. Juni 2015 um 20:45:50 Uhr:
Kannst du mal bitte darlegen, welche verpflichtende Regelkunde-Prüfung(ähnlich FS) ein Radfahrer ablegen muss, die sich dann auch speziell mit den eingeschränkten Sichtverhältnissen des LKW-Fahrers beschäftigt. Diese Prüfung muss es ja geben, da du ja jedem Radfahrer, der sich rechts neben einen LKW stellt, unterstellst, er ignoriere diese allseits bekannte Problematik in selbstmörderischer Absicht.
Außerdem wird das Thema bei uns in der Lokalpresse alle Jahre wieder zum Schulanfang durchgekaut. Damit sollten schon einmal die meisten Kinder erreicht sein. Die meisten Erwachsenen sollten spätestens beim Führerscheinerwerb das Thema "Toter Winkel" durchgenommen haben.
Daraus leitest du ab, dass jeder Radfahrer mit dieser Problematik vertraut ist? Ich hätte in meinem Beitrag das Wort "verpflichtend" extra markieren sollen.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 9. Juni 2015 um 09:37:25 Uhr:
Gegenfrage:
In welcher verpflichtende Regelkunde-Prüfung(ähnlich FS) bekommen Radfahrer und Fußgänger denn beigebracht, dass man an roten Ampeln anhalten muss oder vor dem Überqueren der Straße nach links und rechts sehen muss? Bei gar keiner? Also müssen sie sich auch nicht dran halten?
Schlechtes Beispiel.
Der vorbeirauschende Querverkehr ist wohl für jeden als Gefahr für Leib und Leben auf den 1. Blick erkennbar.
Ist das ein an der Ampel wartender LKW, neben dem ich rechts mit meinem Rad vorbei komme, auch?
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 9. Juni 2015 um 09:37:25 Uhr:
Natürlich ist es (leider) nicht verboten, sich rechts neben einen abbiegenden LKW zu stellen. Wollte ich aber eines Tages meinen Angehörigen meine Lebensversicherung zukommen lassen, die bei Suizid nicht zahlt, würde ich es vermutlich genau so machen...
Noch mal unter uns LKW-Führerscheininhabern...
Wie würdest du deinen LKW an einer Kreuzung vor der roten Ampel positionieren, wenn du hinter der Ampel rechts abbiegen willst und vermeiden möchtest, dass deine Hinterachse Schäden auf dem Gehweg hinterlässt.
Wenn deine Antwort "so weit wie möglich links" lautet, wäre es für dich denkbar, dass Radfahrer den Platz rechts neben dem LKW als nette aufmerksame Geste fehlinterpretieren(also völlig selbsmordabsichtsfrei) könnten und auch bis zur Ampel vorfahren?
mfg