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Mietfahrzeug Unfall gebaut

Themenstarteram 16. Januar 2014 um 16:46

Hallo,

habe vor kurzem eine E-klasse bei einem Vertragshändler gekauft (vor ca. 5 Wochen).

Musste schon 2 mal das Fzg. wieder zurückbringen weil es ein defekt hatte. Laut Junge Sterne Garantie habe ich ein recht auf ein Leihfahrzeug. Ich musste nie was Unterschreiben oder habe was von Selbstbeteiligung gehört von 1000€.

Beim letzten defekt habe ich auch ein Mietfahrzeug bekommen jedoch beim ausparken habe ich ein Stein übersehen und es kurz gestreift. Jetzt meint der Mercedes Vertragshändler, dass ich 1000 Euro Selbstbeteiligung habe (die Stoßstange war schon beschädigt kratzer usw.)

Hätte ich gewusst, dass eine Selbstbeteiligung von 1000 Euro gibt, hätte ich mich geweigert es zu fahren.

Könntet Ihr mir vielleicht tipps geben? Muss nicht der Verleiher auf die Selbstbeteiligung hinweisen?

Bitte um Hilfe!

Beste Antwort im Thema
am 16. Januar 2014 um 20:37

Sei lieber froh, dass du überhaupt Vollkaskoschutz hast.

Du hast den Wagen beschädigt und musst logischerweise auch dafür haften.

Ich sehe die fahrlässigkeit hier eher sogar bei dir.

Du fährst mit der E-Klasse rum und machst dir nicht mal Gedanken, wie die Kiste versichert ist.

Was würdest du jetzt machen, wenn die für ihre rote Nummer nur Haftpflicht hätten?

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am 17. Januar 2014 um 13:33

Zitat:

Original geschrieben von black_3006

Werde mal nachfragen wieso ich über den SB von 1000 € nicht informiert wurde.

Bevor ich mir ein Auto ausleihe, erkundige ich mich genrell, wie das Auto versichert ist!

Ich finde, du solltest den Fehler bei dir suchen und froh sein, dass überhaupt keine VK für das Auto besteht!

Hallo,

was wäre, wenn das mit dem eigenen Auto passiert wäre.

Welche Kosten wären dann entstanden, wegen SB und SF-Rückstufung?

Vielleicht sind die 1.000 € sogar ein Schnäppchen.

Liebe Grüße

Herbert

Zitat:

Original geschrieben von 19FC

 

Hallo,

natürlich ist es rechtens, ein Fahrzeug mit roter Nummer zu fahren. Das habe ich in letzter Zeit häufiger getan (sog. Probefahrt). Auch, wenn mein eigener in der Werkstatt war. Es kommt immer darauf an, wie das Autohaus Ersatzfahrzeuge zur Verfügung hat bzw. wie gut man den Verkaufsleiter kennt. Rein praktisch kann niemand unterscheiden, wie das Fahrzeug momentan genutzt wird.

gruss

19FC

Hier war es nicht rechtens, denn nach §16 FZV ist das führen eine KFZ nur für Zwecke wie Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrtenzulässig. Hier wurde es es als Selbstfahrervermietfahrzeug geführt.

Ich würde 1. mir die Kondtionen dieser Gebrauchtwagengarantie anschauen und wenn da nix ist zu finden, nach dem Mietvertrag fragen......

Weiterhin darf der Kunde drauf vertrauen, dass das Fahrzeug mit VK versichert ist:

http://www.finanztip.de/recht/verkehr/arv0550.htm

Zitat:

Original geschrieben von nightdancer

 

Weiterhin darf der Kunde drauf vertrauen, dass das Fahrzeug mit VK versichert ist:

Weierhin darf der Kunde darauf vertrauen, dass das Fahrzeug mit VK einschließlich eines Selbsbehaltes versichert ist:

 

 

Er kann nicht darauf vertrauen, dass der Selbsbehalt 0 € ist.

 

O.

 

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von nightdancer

 

Weiterhin darf der Kunde drauf vertrauen, dass das Fahrzeug mit VK versichert ist:

Weierhin darf der Kunde darauf vertrauen, dass das Fahrzeug mit VK einschließlich eines Selbsbehaltes versichert ist:

 

Er kann nicht darauf vertrauen, dass der Selbsbehalt 0 € ist.

O.

Richtig, die Höhe kann nicht willkürlich festgesetzt werden, dies m

schon vorher vereinbart werden . Mangelt es an einer Regelung, so geht dies im B2C-Bereich regelmäßig zu Lasten der Firma......

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