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  5. meine W220 hat einen Riss in Heckscheibe --> Tüv Relevant???

meine W220 hat einen Riss in Heckscheibe --> Tüv Relevant???

Themenstarteram 19. Mai 2011 um 21:14

Hallo Leute,

ich wollte euch mal fragen, ob es Tüv relevant ist...wenn die Heckscheibe einen Riss hat (ca. 7-8 cm)

es ist an der linke Seite, obere Hälfte. Hat denn einer von euch schon mit der Sache begegnet???

Würde mich freuen, wenn ihr mich darüber Auskunft geben kann.

MfG

Beste Antwort im Thema

Hallole zusammen

um den ganzen Beiträgen eien vernünftigen tutch zu geben ich hab nue einige überflogen sei Mittgeteilt.. Gekebte Scheiben an Karrosererien

sind bestandteil der Statik einer Karrosse, also gelten diese als tragendes Element des Fahrzeuges. Entsprechend müssen Risse sowohl an Front als auch Heckscheiben als Schwächug der Struktur zu sehen sein und bei einer HU als erheblicher Mangel beurteilt werden. so zumindest kenne ich das. Mal gespannt was der Prüfer dazu sagt. Meinen hab ich extra angerufen ( GTÜ) und der meinte das dieses zu beanstanden sei. Jol.

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Wird vielleicht beanstandet werden ist aber im Gegensatz zur Frontscheibe kein Grund deswegen die Plakette zu verweigern.

Hast Du eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen?

am 20. Mai 2011 um 6:56

Zitat:

Original geschrieben von sax715

Wird vielleicht beanstandet werden ist aber im Gegensatz zur Frontscheibe kein Grund deswegen die Plakette zu verweigern.

Zumindest, wenn das der einzige Mangel ist. Wenn der Prüfer allerdings eine ganze Hand voll eigentlich geringer Mängel findet, kann/wird er durchaus die Plakette verweigern

 

Zitat:

Original geschrieben von quali

Hast Du eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen?

Das wäre die eleganteste Variante. Da es ein Glasschaden ist, zahlt die TK, unabhängig von der Ursache (es sei denn, du hast den Riss selbst vorsätzlich reingemacht). Und ich sag mal, der Riss wird auch nicht kleiner, insofern wird der Tausch eh irgendwann fällig.

Eine holprige Ausfahrt hat bei meinem Firmenwagen gereicht, da wurden nach einer Sekunde auf die andere aus 3 cm in der Scheibe 20 cm... wenn alles so schnell gehen würde :D

cheerio

am 20. Mai 2011 um 7:43

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän

Eine holprige Ausfahrt hat bei meinem Firmenwagen gereicht, da wurden nach einer Sekunde auf die andere aus 3 cm in der Scheibe 20 cm... wenn alles so schnell gehen würde :D

cheerio

OT: Du meinst, wenn nur durchs "über die Ausfahrt fahren" reichen würde, um aus anderen 3 cm auch 20 cm zu machen? :D

 

Sorry, die Vorlage musste ich mitnehmen.

wie schafft man das den?! steinschlag vom vielen rückwärtsfahren und dann hats KRAAAAAACK gemacht? ;)

Zitat:

Original geschrieben von self

Sorry, die Vorlage musste ich mitnehmen.

Ich weiß ... ich kenne das :D war auch ein wenig äquivok geschrieben :)

Wie man das schafft?

Hatte ich im Winter am Privatwagen. Arschlochkind schmeißt Schneeball mit Stein drin auf Heckscheibe, zack, ein Riss. Erziehungsberechtigte uneinsichtig (was fahren sie hier auch lang ... äh ich wohne 20 Häuser weiter, vielleicht??), Ärger, Anwalt ... ach ja. Immer einen Dummen haben, auf den man alles schieben kann. Tolle Einstellung.

cheerio

@ onkel : Wahrscheinlich Dankbezeugungen von dem Tod entronnenen Fußgängern......:D

Hallole zusammen

um den ganzen Beiträgen eien vernünftigen tutch zu geben ich hab nue einige überflogen sei Mittgeteilt.. Gekebte Scheiben an Karrosererien

sind bestandteil der Statik einer Karrosse, also gelten diese als tragendes Element des Fahrzeuges. Entsprechend müssen Risse sowohl an Front als auch Heckscheiben als Schwächug der Struktur zu sehen sein und bei einer HU als erheblicher Mangel beurteilt werden. so zumindest kenne ich das. Mal gespannt was der Prüfer dazu sagt. Meinen hab ich extra angerufen ( GTÜ) und der meinte das dieses zu beanstanden sei. Jol.

am 21. Mai 2011 um 10:33

Für die Frontscheibe stimmt das, für die Heckscheibe maximal eingeschränkt, sonst dürfte man ja mit offener Heckklappe auch nicht fahren.

am 21. Mai 2011 um 11:02

Bervor man antwortet sollte man sich mal § 22A und40 durchlesen STVZO

am 21. Mai 2011 um 11:16

In beiden Paragraphen finde ich keinen Themenbezug. Aber eventuell habe ich auch vom Thema "Fahrzeugbau" im Allgemeinen und "Fahrzeugleichtbau" im Speziellen einfach nur keine Ahnung. Ich könnte jetzt lang und breit argumentieren, warum eine Heckscheibe gar kein kritisches Teil der Struktur sein kann. Soll ich, oder interessiert es dich nicht?

am 21. Mai 2011 um 12:23

Es geht hier nicht um die Struktur sondern darum ,dass Autoverglasungen unter die bauartgenehmigten Teile im KFZ fallen.Jede Veränderung und Fehlerbehaftung lassen diese Zulassung für diese Teile erlöschen.Wollte damit nur aussagen ,dass dies dann ein erheblicher Mangel im Sinne des § 29 sind.

Zitat:

Original geschrieben von self

Für die Frontscheibe stimmt das, für die Heckscheibe maximal eingeschränkt, sonst dürfte man ja mit offener Heckklappe auch nicht fahren.

Das Fahren mit offener Heckklappe ist nur bedingt geduldet, also für eien Transport überlanger Güter und nur zu dem Zweck. Richtigerweise ist es Verboten und wenn Du mit offener Klappe einen Unfall hast wird Der Vesicherer sehr dicke Backen machen und bei Personenschaden erst recht die Staaatanwaltschaft , dann wirst Du lernen das deis eigendlich nicht erlaubt ist. Jol

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