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Mein Auto wurde beim Ausparken erwischt.

Themenstarteram 21. Oktober 2014 um 11:31

Hallo, ja ich weiß, einen Fall in der Art gibt es sicherlich schon in der SuFu, aber mein Fall ist etwas komplizierter.

Ich habe jetzt seid einem Monat versucht mein Auto zu verkaufen, habe jetzt einen Käufer gefunden, der sich den Wagen heute angeguckt und direkt mitgenommen hat. Selbstverständlich ist mein Verkaufswert gesunken, da mir gestern Abend jemand beim Ausparken in den Wagen gefahren ist.

Jetzt will ich natürlich versuchen meinen Schaden von der Versicherung auszahlen zu lassen. Ich habe auch mehrere gute Fotos von dem Schaden gemacht (Das Glas von der Rückleuchte - rechts und einige Kratzer) .

Einen Kostenvoranschlag kann ich allerdings nicht mehr machen lassen, da ich den Wagen ja nicht mehr besitze jetzt. Ist es möglich, dass ich der Versicherung die Fotos (Die Schadensmeldung von der Polizei und eine Kopie vom Fahrzeugbrief etc habe ich auch) schicke und mir einen geschätzten Wert auszahlen lasse?

Danke schön für die Antworten schon mal, ich hoffe einer von euch kann mir helfen.

Habe meinen Fall in der Art nicht in der SuFu entdeckt, sollte der schon vorhanden sein, so wäre ein Hinweis nett.

Mit freundlichen Grüßen,

Mariana

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Oetteken schrieb am 23. Oktober 2014 um 12:29:11 Uhr:

 

Und wenn es sich, wie ich vermute, um einen Bagatellschaden handelt, was dann?

*Glaskugel reib ...*

Wenn es sich, was ich nach der Schadenbeschreibung nicht vermute, tatsächlich um einen Bagatellschaden handeln sollte, wird der SV nach entsprechender Feststellung ein kostengünstiges, beweiskräftiges Kurzgutachten erstatten - und der Versicherer zähneknirschend die Kosten hierfür übernehmen.

Wenn ein (leicht anfechtbarer/kürzbarer) KVA einer Werkstatt eingeholt wird, wird der Versicherer die mit der Einholung des KVA verbundenen Kosten nicht tragen mit dem Hinweis, dass dieser im Falle einer Reparatur verrechnet würde. :rolleyes:

*Glaskugel reib fettich ...*

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Hallo Mariana,

vielleicht kann dir deine Werkstatt, anhand der Fotos, einen realistischen Kostenvoranschlag machen.

Wenn die die Kirche im Dorf lassen, dann könnte das mit der Versicherung funktionieren.

Liebe Grüße

Herbert

Ich nehme jetzt mal an, Du wolltest den Schaden der VK melden.

Vermutlich hast Du da eine SB (300,-), da würde ich mir überlegen, den Schaden da zu melden.

Denn nach Deiner Schilderung würde vielleicht nur ein Schaden von 500,- sein, von dem Du 300,- selber zahlst und 200,- die Versicherung, Du aber dann zur nächsten Fälligkeit in der VK hochgestuft wirst und ggf mehr wie 200,- in den nächsten Jahren Mehrbeitrag hast.

Ganz davon abgesehen, wenn nun in den den nächsten 12 Monaten ein weiterer VK Schadenfall eintritt, ist die Hochstufung gigantisch.

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 21. Oktober 2014 um 13:54:05 Uhr:

Ich nehme jetzt mal an, Du wolltest den Schaden der VK melden.

Vermutlich hast Du da eine SB (300,-), da würde ich mir überlegen, den Schaden da zu melden.

Denn nach Deiner Schilderung würde vielleicht nur ein Schaden von 500,- sein, von dem Du 300,- selber zahlst und 200,- die Versicherung, Du aber dann zur nächsten Fälligkeit in der VK hochgestuft wirst und ggf mehr wie 200,- in den nächsten Jahren Mehrbeitrag hast.

Ganz davon abgesehen, wenn nun in den den nächsten 12 Monaten ein weiterer VK Schadenfall eintritt, ist die Hochstufung gigantisch.

Nö... das ist hier ein Haftpftlichtschaden, also falsch angenommen ;):D

am 21. Oktober 2014 um 12:03

Mir kommt so eine Geschichte schon wieder komisch vor.

Was es immer für zeitliche zusammenhänge gibt. Unglaublich...

Aber egal.

Der Wagen wurde ja nur verkauft und nicht verschrottet.

Also sollte es durchaus möglich sein, diesen noch zu besichtigen.

Oder warte. Lass mich raten. Er wurde ins Ausland auf nimmerwiedersehen verkauft?

am 21. Oktober 2014 um 12:04

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 21. Oktober 2014 um 14:03:17 Uhr

Nö... das ist hier ein Haftpftlichtschaden, also falsch angenommen ;):D

Kann man ohne weitere Angaben der TE nicht sagen.

Nur wenn sich der Schadenverursacher gemeldet hat, dann ist es ein Fall für die KH.

Hat er das weite gesucht, dann VK.

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 21. Oktober 2014 um 14:04:54 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 21. Oktober 2014 um 14:03:17 Uhr

Nö... das ist hier ein Haftpftlichtschaden, also falsch angenommen ;):D

Kann man ohne weitere Angaben der TE nicht sagen.

Nur wenn sich der Schadenverursacher gemeldet hat, dann ist es ein Fall für die KH.

Hat er das weite gesucht, dann VK.

 

Dann macht aber die polizeiliche Unfallaufnahme ("Schadenmeldung") keinen wirklichen Sinn oder?

Abr schon richtig, ohne nähere Angaben der TE ist es wahrlich Kaffeesatzlesen

Schadenverursacher bekannt ?

Nachdem was der TE geschrieben hat wohl nicht, denn er hat den Schaden ja bei der Polizei gemeldet, Fahrerflucht ?

Themenstarteram 22. Oktober 2014 um 13:29

Entschuldigt bitte, ich war etwas zeitlich eingeschränkt.

Nein der Wagen wurde Verkauft ebenfalls nach Düsseldorf (wo ich ebenfalls herkomme) Und ja das ist zeitlich ein SEHR schlechter Zufall, aber genau weil es so doof auskommt, bin ich ja ratlos.

Der Fahrer des Wagens, der meinen beschädigt hat, hat selbst die Polizei gerufen. Ich habe also die Daten des Schadensverursachers. Mein Problem ist halt nur, ob ich durch Fotos einen Kostenvoranschlag für die Versicherung machen lassen kann, oder ob ich dafür meinen Käufer (Von dem habe ich ja dank des Kaufvertrags ebenfalls alle Daten) nochmal behelligen muss, damit sich jemand den Schaden direkt ansehen kann?

Vielen, vielen Dank für die schnellen Antworten schon mal. Ich hoffe die neuen Angaben helfen euch weiter (und damit ja auch mir) Wenn noch was offen ist, was ihr an Infos braucht, dann sagt einfach bescheid.

Ich entschuldige mich auch nochmal, dass mein Fall so unrealistisch klingt.. Aber ab und zu hat man einfach so ein Pech :-/

am 22. Oktober 2014 um 13:47

Ich würde selber einen Gutachter beauftragen und mit dem Käufer vom Fahrzeug bereden, dass der bei ihm vorbei kommt um die Höhe des Schadens fest zu stellen.

Sollte ja kein Problem sein.

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 22. Oktober 2014 um 15:47:04 Uhr:

Ich würde selber einen Gutachter beauftragen und mit dem Käufer vom Fahrzeug bereden, dass der bei ihm vorbei kommt um die Höhe des Schadens fest zu stellen.

Sollte ja kein Problem sein.

Die einzige vernünftige und vor allem auch korrekte Lösung.

Themenstarteram 23. Oktober 2014 um 8:34

Vielen Dank für die Antworten, jetzt habe ich nur noch eine kleine Frage: Ist so ein Sachverständiger arg teuer?

Bei mir sieht es im Moment finanziell relativ knapp aus (deswegen konnte der Verkauf auch nicht großartig warten), weil ich grade mein Studium angefangen habe.

In welchem Preissegment befindet sich so ein Gutachten?

am 23. Oktober 2014 um 9:07

Den muss in diesem Fall die gegnerische Versicherung bezahlen.

Zitat:

@LillyLyn schrieb am 23. Oktober 2014 um 11:07:03 Uhr:

Den muss in diesem Fall die gegnerische Versicherung bezahlen.

Und wenn es sich, wie ich vermute, um einen Bagatellschaden handelt, was dann?

Zitat:

@Oetteken schrieb am 23. Oktober 2014 um 12:29:11 Uhr:

 

Und wenn es sich, wie ich vermute, um einen Bagatellschaden handelt, was dann?

*Glaskugel reib ...*

Wenn es sich, was ich nach der Schadenbeschreibung nicht vermute, tatsächlich um einen Bagatellschaden handeln sollte, wird der SV nach entsprechender Feststellung ein kostengünstiges, beweiskräftiges Kurzgutachten erstatten - und der Versicherer zähneknirschend die Kosten hierfür übernehmen.

Wenn ein (leicht anfechtbarer/kürzbarer) KVA einer Werkstatt eingeholt wird, wird der Versicherer die mit der Einholung des KVA verbundenen Kosten nicht tragen mit dem Hinweis, dass dieser im Falle einer Reparatur verrechnet würde. :rolleyes:

*Glaskugel reib fettich ...*

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