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Mehrwertsteuer bei Verkauf ins Ausland

Themenstarteram 2. Juni 2008 um 6:01

Hallo zusammen,

ich bin Freiberufler und bin gerade dabei meinen Firmenwagen zu verkaufen. Da ich als Selbstständiger die Mehrwertsteuer ausweisen kann werde ich mit Anfragen von Händlern die ins Ausland exportieren überrollt. Es scheint sich bei den meisten um Händler zu handeln, die zwar in Deutschland eine Firma haben, aber ins Ausland exportieren wollen. Jetzt fragen mich einige an, ob ich das Auto auch ohne die Mehrwertsteuer (also Netto) verkaufen kann, da das Auto ins Ausland geht. Jetzt wollte ich eure Meinung hören ob das eine klevere Idee ist und wenn ja, was ich als Nachweis alles brauche (Exportbescheinigung, etc.)

 

Gruß und Danke

 

Beste Antwort im Thema
am 3. Juni 2008 um 19:51

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

So kann man immerhin 16% sparen.

Die Umsatzsteuer liegt in Deutschland mittlerweile bei 19%...

Haha! Reingefallen. Prozentrechnung - setzen - sechs!

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Wenn du das Ganze absolut wasserdicht willst, musst du Umsatzsteuer berechnen. Der Gefahrübergang wird zwangsläufig im Inland stattfinden und du bist in der Beweispflicht, dass das FAhrzeug zeitnah wirklich exportiert wurde. Ob dir dein Käufer den Exportnachweis liefert hat einen ähnlichen Charme wie ein angemeldetes Auto zu verkaufen und zu hoffen, dass der Käufer ummeldet. Wie oft das klappt sagt dir die Sufu.

Bei den Käufern handelt es sich nach meiner Einschätzung um gewerbliche An- und Verkäufer, die in Deutschland tätig sind. Die sollten mit der Umsatzsteuer/Vorsteuer keine Probleme haben. Die zahlen dir die 19% und holen die sich üer die USt Voranmeldung nach 30 Tagen vom Finanzamt zurück.

Wenn du natürlich mit so halbseidenen Leuten Geschäfte machen willst, die sich hier bewusst vor der Steuerpflicht drücken wollen, dann wünsche ich dir viel Vergnügen. Da könnten die 19% dein kleinstes Problem werden.

am 2. Juni 2008 um 6:55

Bei der Mehrwertsteuer kommt es grundsätzlich auf den Empfänger und auf den Ort der Lieferung/Leistung an. Wenn der Käufer ein in Deutschland ansässiges Unternehmen ist und der Wagen innerhalb von Deutschland geliefert wird, musst Du MwSt abführen.

Angenommen es gäbe eine Sonderregel für genau Deinen Fall, dann sollten die Interessenten diese mit Quellenangabe benennen können. Selbst in diesem Fall würde ich abraten, da im Falle irgendwelcher Probleme, die erst im Nachhinein bekannt werden, im Zweifel erstmal Du gegenüber dem Fiskus für die nicht abgeführte MwSt haftest, d.h. Du müsstest die nicht berechnete MwSt trotzdem abführen und bleibst auf dem Schaden sitzen.

Oliver

Zitat:

Original geschrieben von maxx134

Jetzt fragen mich einige an, ob ich das Auto auch ohne die Mehrwertsteuer (also Netto) verkaufen kann, da das Auto ins Ausland geht.

Wenn ein Exporthändler diesbezüglich seine Kunden um Rat fragen muß, dann kann es sich nur um einen blutigen Amateur handeln, der ersteinmal eine Ausbildung machen sollte, bevor er sich als Selbstständiger in dieses Metier begibt.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

... der ersteinmal eine Ausbildung machen sollte, bevor er sich als Selbstständiger in dieses Metier begibt.

Seit wann ist Gebrauchtwagenhändler ein Ausbildungsberuf?

Soll der etwa zum "Gebrauchtwagenhändlermeister" in die Ausbildung?

Oder soll er Gebrauchtwagenhandel studieren? Ich kenne keinen "Diplomgebrauchtwagenhändler. :D

am 3. Juni 2008 um 18:54

Die Unwissenheit ist nur gespielt.

Die betreffenden Händler suchen doch faktisch einen Dummen, dem sie das Auto knapp 20% billiger abkaufen könne.

Zitat:

Original geschrieben von os-m

Die Unwissenheit ist nur gespielt.

Die betreffenden Händler suchen doch faktisch einen Dummen, dem sie das Auto knapp 20% billiger abkaufen könne.

ja, kanns mir ansonsten nicht vorstellen.

Die machen sowas jeden Tag, wissen also genau, wie man sowas macht.

So kann man immerhin 16% sparen.

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

So kann man immerhin 16% sparen.

Die Umsatzsteuer liegt in Deutschland mittlerweile bei 19%...

am 3. Juni 2008 um 19:51

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE

So kann man immerhin 16% sparen.

Die Umsatzsteuer liegt in Deutschland mittlerweile bei 19%...

Haha! Reingefallen. Prozentrechnung - setzen - sechs!

Ja ja, ich weiß, Aufschlagen auf den Grundwert bzw. Abzug vom Endwert...;)

Des wegen habe ich ja extra geschrieben, daß in Deutschland der Umsatzsteuersatz bei 19% liegt. Diesen Fakt kann jeder im entsprechenden Steuergesetzgebungsblatt nachlesen...;)

Hi,

Du solltest immer inkl. MWSt. verkaufen.

Der Käufer bekommt von Dir eine Quittung, und kann diese zusammen mit dem Kaufvertrag, bei der Ausfuhr des Fahrzeuges dem Zoll vorlegen.

Diese bestätigen Ihm die Ausfuhr, und zahlen Ihm die MWSt. zurück. Es ergeht eine Meldung ans Finanzamt die Dir den Betrag bei der nächsten USt.-Voranmeldung gegenrechnet.

Bei der Einreise in sein Land muss er das Fahrzeug mit dem dort gültigen MWSt. Satz verzollen.

 

Wir haben allerdings für Ware die ins Ausland ging, auch schon Quittungen ohne MWSt. ausgestellt. Darauf muss allerdings deutlich der Vermerk "Ware nur für den Export bestimmt" stehen.

Zudem sollte in beiden Fällen exakt dokumentiert sein wer der Käufer ist (Pass zeigen lassen und evt. Kopieren, zumindest aber die Pass-Nr. aufschreiben.

 

Grüße

am 7. Juni 2008 um 13:20

Zitat:

Original geschrieben von Nosports

Hi,

Du solltest immer inkl. MWSt. verkaufen.

Der Käufer bekommt von Dir eine Quittung, und kann diese zusammen mit dem Kaufvertrag, bei der Ausfuhr des Fahrzeuges dem Zoll vorlegen.

Diese bestätigen Ihm die Ausfuhr, und zahlen Ihm die MWSt. zurück. Es ergeht eine Meldung ans Finanzamt die Dir den Betrag bei der nächsten USt.-Voranmeldung gegenrechnet.

Moment, der Verkäufer ist Unternehmer.

Er verkauft das Auto mit ausgewiesener MwSt und führt die Mehrwertsteuer an das FA ab. Damit ist die Angelegenheit aus der Sicht des Verkäufers erledigt.

Der Käufer ist Händler.

Der Käufer gibt die im Rechnungsbetrag enthaltene MwSt im Rahmen seiner Umstatzsteuererklärung (bzw. Vorsteueranmeldung) an und erhält den vollen Betrag vom FA zurück.

Was auch immer der Händler nun mit dem Fahrzeug anstellt, hat keinen weitere steuerliche Wirkung beim Verkäufer.

Oliver

 

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Ja ja, ich weiß, Aufschlagen auf den Grundwert bzw. Abzug vom Endwert...;)

Des wegen habe ich ja extra geschrieben, daß in Deutschland der Umsatzsteuersatz bei 19% liegt. Diesen Fakt kann jeder im entsprechenden Steuergesetzgebungsblatt nachlesen...;)

Richtig, aber sparen tust du dennoch nur knapp 16%

denn das was du sparst, ziehst du vom endwert ab ;)

nix anderes habe ich geschrieben :P

Dann sind wir ja jetzt einer Meinung...;)

Falls das Thema noch aktuell ist, man unterscheidet Export in EU-Länder und außerhalb EU-Länder.Das sind 2 verschiedene Verfahren, auf die ich gerne zurück komme.

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