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LKW- bzw. Gewichtszulassung ...

Mercedes ML W163
Themenstarteram 29. Oktober 2010 um 21:57

Hallo Forum!

Wie ist das aktuell mit der LKW- bzw. Gewichtszulassung?

Statt 465 Euro für den ML 270 nur noch 175 Euro?

Ich habe die SuFu bemüht, aber die Erklärungen sind schon

älter, sodass ich vermute, das da einiges heute anders sein könnte.

Grüße aus Landsberg

vom frog_mi_ned

 

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i´m from bavaria - it´s near germany!

24 Antworten

Hallo,

das Thema unten ist recht ausführlich, anfangs aus 2004 und ab Mitte 2 Seite auch von 31. August 2010.

http://www.motor-talk.de/.../auflastung-ja-nein-t497296.html?...

Einfach mal durchlesen.

Gruß

Marcus

am 30. Oktober 2010 um 7:04

Nein, die LKW-Zulassung ist seit Jahren nicht mehr möglich. Gesetz und Rechtsprechung (Steuern) sind da inzwischen eindeutig.

hat jemand schon erfahrung gemacht mit der auflastung, und den betrieb als "sonstiges fahrzeug"?

Naja eigentlich ist es nicht so schwer sich die Informationen zusammen zu suchen.

Der ML müßte eine Ladefläche bekommen die mehr als 50% des Innenraumes ausfüllt.

Sprich Rückbank raus und eine durchgänige Ladefläche bauen. Damit dann zum TÜV. Anzahl der Sitzplätze ändern lassen und dann zur Zulassungstelle.

Das tolle man spart sich 300.- im Jahr und darf nur eine Person mitnehmen. *ironisch*

Ich frage mich weshalb sich manche einen ML kaufen und danach auf die Idee kommen auf LKW umzubauen...

Kauft euch doch einen MB Actros, der hat mehr Hubraum und auch mehr Drehmoment. Da kommt ihr dann bestimmt in den Genuß der vergünstigten LKW-Steuer :-)

das mit LKW zulassung ist ja schon lange nicht mehr das thema,

e sgeht um die gewichtsauflastung....

am 1. November 2010 um 10:07

Um eine Besteuerung nach Gewicht zu erreichen muss der ML um Knapp 150 Kg aufgelastet werden. Eine Umrüstung zu LKW erfolgt dabei nicht. Der BFH hat rechtskräftig entschieden, dass KFZ deren zulässiges Gesamtgewicht mehr als 2.800 Kg beträgt nach Gewicht besteurt werden, wenn die Zuladung mehr als 800 Kg beträgt.

Umdiese Kriterien zu erfüllen muss der ML soweit aufgelastet werden, dass die Zuladung mindestens 801 Kg beträgt.

Leider konnte bisher hier keiner im Forum dazu beitragen, wie man es erreicht, dass der ML soweit aufgelastet wird, dass als maximale Zuladung mehr als 800 KG dabei heraus kommen.

 

beim ML400 sind es wahrscheinlich noch mehr als 150 kilo :(

ich werde morgen mal mit dem finanzamt telefonieren...

am 3. November 2010 um 6:47

Das wird Dir nicht nutzen. Die Fiananzämter haben die Anweisung die Entscheidung des BFH zu ignorieren. Du wirst schon klagen müssen um die Besteuerung nach Gewicht zu erreichen.

Hallo,

ich war beim TÜV und habe nach den Vorausetzungen einer Aulastung gefragt. In meinem Fall eines ML 400 CDI müßte ich (wenn ich mich richtig entsinne) 265 KG auflasten.

Der TÜV war Ahnungslos und nicht Kooperationsbereit. Er sagte: hinter Sitzbank raus, Gewinde unbrauchbar machen, dann wäre eine LKW Zulassung kein Problem. Zuerst sollte man sich die Bestätigung der Zulassungsstelle und des Finanzamt holen. Von einem Sonstigen Fahrzeug hatte er nie was gehört und will auch nix davon wissen.

Da wir die Sitzbank brauchen, fällt diese Variante aus....

Bin gerade dabei bei der DEKRA anzufragen.

Gruß

am 4. November 2010 um 6:04

Anscheinend hast Du mein Posting nicht verstanden!

Es geht hier nicht um eine LKW-Zulassung. Das FZ bleibt so wie es ist!

Lediglich das zulässige Gesamtgewicht muss so weit erhöht werden, dass die max. Zuladung mindestens 801 Kg beträgt.

Ein Link um sich die BFH entscheidung durchlesen zu können wurde doch bereits eingestellt.

Selbst wenn Du für den ML die LKW-Zulassung bekommts, weil die Sizubank raus ist, bedeutet das noch lange nicht, dass der Wagen dann nach Gewicht besteuert wird! Auch das steht in der neuen BFH Entscheidung.

Ich hatte vor Jahren unseren Nissan X-Trail aufgelastet. Der war dann ein dreiviertel Jahr steuervergünstigt, danach wieder alte Steuer. Die Gesetzgebung hatte sich geändert. Ich kann mir nicht vorstellen, das es nun wieder eine Besteuerung als Kombinatinskraftfahrzeug gibt.

Zitat:

Anscheinend hast Du mein Posting nicht verstanden!

Es geht hier nicht um eine LKW-Zulassung. Das FZ bleibt so wie es ist!

Lediglich das zulässige Gesamtgewicht muss so weit erhöht werden, dass die max. Zuladung mindestens 801 Kg beträgt.

Ein Link um sich die BFH entscheidung durchlesen zu können wurde doch bereits eingestellt.

Selbst wenn Du für den ML die LKW-Zulassung bekommts, weil die Sizubank raus ist, bedeutet das noch lange nicht, dass der Wagen dann nach Gewicht besteuert wird! Auch das steht in der neuen BFH Entscheidung.

Hallo ML Peter,

ich habe dein Posting gut verstanden. Leider der TÜV, bei dem ich war, nicht! Auch das BFH Urteil habe ich gesehen und auch verstanden.

Zitat:

von mir:

...Von einem Sonstigen Fahrzeug hatte er nie was gehört und will auch nix davon wissen...

Ich habe auch nach "Sonstige Fahrzeuge" gefragt, nicht nach einer LKW Zulassung.

Gruß

am 5. November 2010 um 17:06

Es geht nicht darum, dass der TÜv dan ML als sonstiges FZ umschreibt.

Das gibt es nämlich nicht als FZ-Art. Es geht lediglich darum, dass der Tüv das FZ auflastet auf zB. 3010 Kg zulässiges Gesamtgewicht.

Möglichst ohne technische Änderung.

Das Einzige was in den FZ-Papieren geändert werden muss, ist das

das zulässige Gesamtgewicht des ML soweit erhöht eingetragen wird, das man mehr als 800 Kg zuladen kann!

OK. Und woher bekommt man die Info:

1. Möglich ja / nein?

2. Unter welchen Bedingungen (Auflagen) / Änderungen am Fahrzeug?

Der TÜV bei dem ich war wollte / konnte mir nicht weiterhelfen. Ich hatte Ihn nach der Auflastung auf >800 KG Zuladung gefragt.

Der nächste Januar kommt und dann auch die große Rechnung der KFZ Steuer. :eek:

Gruß

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