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Lieferverzug bei Leasing

Themenstarteram 22. Mai 2014 um 18:56

Hallo,

ich habe hier ein etwas kniffligeres Problem und weiß nicht weiter was ich machen soll.

ich habe letztes jahr im November über ALD Lease Finanz einen Seat Leon bestellt.

Unverbindlicher Liefertermin sollte Februar 2014 sein.

Im Februar wurde mir mitgeteilt, daß sich der Termin um ca. 1 Monat verzögert.

Ende März kam dann die Aussage, daß das Fahrzeug nun beim Händler steht und es noch ca. 2 Wochen dauert bis ich den Brief bekomme, da der Abruf angeblich so lange dauert.

Nach mehrmaligen Nachfragen bekam ich dann kurz vor Ostern die Information, daß der betreffende Händler Insolvenz angemeldet hat und das es nun deswegen "ein paar Tage" dauern kann, bis die Auslieferung des Briefes & Fahrzeuges geschieht.

Vor 2 Wochen kam nun die Info, daß vorraussichtlich Ende Mai die Kunden Ihre Fahrzeug bekommen sollen.

Gestern dann hieß es auf einmal, das der Insolvenzverwalter noch "Wochen" benötigt um die Fahrzeuge freizugeben. Meine Rechtsschutz meint, ich muss den Händler in Verzug setzen, bevor ich irgendwelche anderen Mittel ausschöpfen kann.

Meine Frage ist nun, was für Möglichkeiten habe ich um irgendwelche Ansprüche gegenüber ALD oder dem Händler (falls ALD auf stur schaltet)

Ich weiß ehrlich gesagt nicht weiter, da ALD immer auf höhere Gewalt (Insolvens des Händlers) verweisst. Bei einer Insolvenz sehe ich da aber kaum Chancen, irgendwas an Schadensersatz, etc. durchzufechten.

Kann ich wirklich nix anderes tun, als abzuwarten?

Ich fahre mittlerweile Mietauto, da ich mein altes Leasingfahrzeug (auch bei ALD) abgegeben habe, als es hieß Ende Mai wird es dann was.

Vielen Dank für eventuelle Tipps.

Beste Antwort im Thema
am 22. Mai 2014 um 19:30

Ein Blick in die AGB der ALD Lease Finanz hätte Dir schon früher weitergeholfen; dort heißt es:

"Der LN kann den LG 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen

Liefertermins schriftlich auffordern, die Bereitstellung des Fahrzeuges binnen

angemessener Frist nachzuholen. Nach erfolglosem Ablauf der Frist ist der LN

berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Leasingvertrag zurückzutreten."

Du solltest jetzt schleunigst eine angemessene Frist (14 Tage) setzen. Wenn diese Frist verstrichen ist, kannst Du vom Vertrag zurücktreten.

Ob Du gegenüber Schadenersatz wegen Nichterfüllung nach § 281 BGB geltend machen kannst, kann ich leider nicht sagen. Die AGB schließen dies aus, aber ich bin mir nicht sicher, ob diese das BGB aushebeln können.

Die Insolvenz des Autohauses braucht Dich nicht zu interessieren - es sei denn, Du hast mit diesem Autohaus auch einen Vertrag geschlossen. Aber solange nur ALD Dein Vertragspartner ist, ist die Insolvenz des Händlers uninteressant.

Allerdings hast Du viel zu lange gewartet.

Gruß

Der Chaosmanager

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Verstehe ich das richtig?

Du hast den Leasing-Vertrag mit einem unverbindlichen Liefertermin akzeptiert und die die Leasing-Gesellschaft bis jetzt noch nicht in Lieferverzug gesetzt?

Themenstarteram 22. Mai 2014 um 19:12

Ja das stimmt.

1. gibt es kaum noch irgendwelche festen Liefertermine. jedenfalls nicht bei den 4 Firmen, von denen ich mir Angebote geholt habe.

2. Bis jetzt habe ich ja noch mit mir reden lassen, und ich konnte ja meinen alten Wagen noch stillschweigend weiternutzen. Außerdem hieß es ja noch letzte Woche, Auslieferung Ende Mai. Nur jetzt wollten Sie halt meinen alten Leasingvertrag verlängern und auf einmal heißt es "Alle Aussagen zurück"

3. Bei den meisten Leasingfirmen fällt Streik, Insolvenz, etc. unter höhere Gewalt und das klammern die bei Lieferzeiten aus.

Vielleicht war ich ja blauäugig, aber es ist mein 2tes fahrzeug bei denen und beim ersten lief alles mehr als glatt.

am 22. Mai 2014 um 19:30

Ein Blick in die AGB der ALD Lease Finanz hätte Dir schon früher weitergeholfen; dort heißt es:

"Der LN kann den LG 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen

Liefertermins schriftlich auffordern, die Bereitstellung des Fahrzeuges binnen

angemessener Frist nachzuholen. Nach erfolglosem Ablauf der Frist ist der LN

berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Leasingvertrag zurückzutreten."

Du solltest jetzt schleunigst eine angemessene Frist (14 Tage) setzen. Wenn diese Frist verstrichen ist, kannst Du vom Vertrag zurücktreten.

Ob Du gegenüber Schadenersatz wegen Nichterfüllung nach § 281 BGB geltend machen kannst, kann ich leider nicht sagen. Die AGB schließen dies aus, aber ich bin mir nicht sicher, ob diese das BGB aushebeln können.

Die Insolvenz des Autohauses braucht Dich nicht zu interessieren - es sei denn, Du hast mit diesem Autohaus auch einen Vertrag geschlossen. Aber solange nur ALD Dein Vertragspartner ist, ist die Insolvenz des Händlers uninteressant.

Allerdings hast Du viel zu lange gewartet.

Gruß

Der Chaosmanager

am 23. Mai 2014 um 19:53

zu den guten Ausführungen oben sei noch angemerkt,

dass dies auch bei Kauf und Finanzierung so gilt.

Dort ist jedoch nicht die Bank der Ansprechpartner, sondern der auftragnehmende Händler.

Aber allemal eine ärgerliche Angelegenheit, auch wenn in diesem Fall zum Glück noch kein Geld geflossen ist.

Wer bezahlt eigentlich Deinen Mietwagen?

Deinen alten Leasingvertrag haben sie nicht stillschweigend verlängern können, bis Dein Auto da ist?

Das Wichtigste ist, dass Du denen kein Geld für Anzahlung usw überwiesen hast. Von Dir werden sie auch nichts fordern. Bemüh Deinen Rechtsschutz, der soll seinen Job machen.

grüße

Themenstarteram 26. Mai 2014 um 17:30

Vielen Dank erstmal für die Antworten.

Ich weiß das ich zulange gewartet habe. Aber das Anschreiben mit dem Lieferverzug ist nun raus.

ALD ist der Meinung, daß die Insolvenz des Händlers unter höhere Gewalt fällt, wie in den AGB's beschrieben:

"Bei höherer Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung, unverschuldeter erheblicher Betriebsstörung oder vergleichbaren Hemmnissen beim LG, dem Fahrzeuglieferanten

oder/und Hersteller verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer der durch diese Umstände bewirkten Verzögerung der Bereitstellung."

Klar hat mir ALD angeboten, meinen alten Wagen noch länger zu nutzen. Aber erstens hätte der schon im November abgegeben werden müssen und ich durfte Ihn bis Mai noch fahren. Und zweitens wäre jetzt demnächst der Zahnriemenwechsel fällig gewesen, neue Reifen und neue Bremsen vorn und hinten.

Da hab ich Ihn dann abgegeben, weil es ja da noch hieß: "Ende Mai ist es soweit"

Und eventuelle Schadenersatzansprüche kann ich laut AGB's nur an den Händler direkt stellen und nicht an ALD. Hat aber wahrscheinlich nicht viel Nutzen, das bei einem insolventen Autohaus zu probieren.

"Sollte das Leasingobjekt nicht oder nicht fristgerecht geliefert werden oder sollte der liefernde Händler sonstige Pflichtverletzungen begangen haben, stehen dem LN

Rechte und Ansprüche gegen den liefernden Händler zu. Ansprüche gegen den LG sind in solchen Fällen ausgeschlossen. Weiterhin sind alle Ansprüche und Rechte

des LN gegen den LG wegen der Beschaffenheit, Sach- und Rechtsmängeln des Leasingobjektes oder wegen dessen mangelnder Verwendbarkeit jederzeit

ausgeschlossen."

am 26. Mai 2014 um 17:56

Zitat:

Original geschrieben von Helldog23

ALD ist der Meinung, daß die Insolvenz des Händlers unter höhere Gewalt fällt, wie in den AGB's beschrieben:

"Bei höherer Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung, unverschuldeter erheblicher Betriebsstörung oder vergleichbaren Hemmnissen beim LG, dem Fahrzeuglieferanten

oder/und Hersteller verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer der durch diese Umstände bewirkten Verzögerung der Bereitstellung."

Aus meiner Sicht kann sich ALD hier nicht auf höhere Gewalt berufen. Juristen definieren höhere Gewalt als ein Ereignis, welches unabwendbar und unvorhersehbar ist und von außen einwirkt. Da in den AGB neben dem Begriff der höheren Gewalt auch noch andere Ereignisse wie Streik, Aussperrung etc. explizit aufgeführt sind, die Insolvenz beim Händler jedoch nicht, bestärkt meine Auffassung.

Nach meinem Verständnis hat der Leasinggeber bei der Auswahl seiner Vertragspartner die erforderliche kaufmännische Sorgfalt walten zu lassen - insofern ist ein Insolvenz bei dem Händler nicht in jedem Fall unabwendbar und unvorhersehbar.

Ich denke, dass es sich ALD hier zu einfach macht und sich auf die Insolvenz des ausliefernden Händlers beruft und diese als höhere Gewalt bezeichnet.

Meine Ausführungen beziehen sich natürlich darauf, dass Du problemlos aus dem geschlossenen Vertrag rauskommst. Schadenersatz wirst Du wohl nicht erwarten können, da ALD dies elegant auf den Händler abwälzt und dieser insolvent ist.

Gruß

Der Chaosmanager

am 26. Februar 2017 um 23:33

Hallo,

mal ein ganz anderes "Problem" zu diesem Thema.

Hatte vor ca. 7 Monaten eine Leasingfahrzeugbestellung und Leasingvertrag über einen Neuwagen mit unverb. LT zu Anfang 02/17 ausgelöst.

Seinerzeit auch alles o.k., sehr gute Bedingungen etc..

Es handelt sich aber dabei um ein relativ großes und wertintensives Fahrzeug, was in der gegenwärtigen Diesel-Diskussion "Leidtragender" mit sein wird usw.

Quasi wir mir die Freude auf dieses Diesel-Fahrzeug schon heftig vermiest.

Nun kann man scheinbar - vielleicht auch aus diesen Gründen - den LT nicht halten, Infos sind noch nicht erfolgt, ich habe mich auch noch nicht bemerkbar gemacht....!

Die Prozedure mit "in Verzug setzen" etc. ist mir bekannt - aber eigentlich will ich dieses Fahrzeug gar nicht mehr, am Liebsten wäre mir ein Vertragsstorno...!

Wie seht Ihr die Sache ????

 

mit besten Gruß

Erwin

Wenn du ein Fahrzeug mit Kilometerleasing least, kann es dir erst mal egal sein, ob der Wagen nach Ende der Leasingdauer wertlos ist. Es ist nicht dein Schaden. Und da Euro6 als "sauber" gilt, dürfte es in der Richtung keine Fahrverbote so schnell geben können, da die Hersteller erst die Möglichkeit bekommen müssen, sauberere Fahrzeuge herzustellen. Das geht nicht ohne Übergangsfrist.

Um aus dem Vertrag rauszukommen würde ich, wenn die 6 Wochen Überschreitung eingetreten sind, eine Frist von 2 Wochen stellen. Kommt dann der Wagen nicht, kündigst du den Vertrag.

Willst du jetzt außerordentlich kündigen, kann das u. U. teuer für dich werden, insbesondere wenn der Wagen schon in Produktion ist.

Ich weiß nicht, ob ein Gespräch mit dem Leasinggeber sinnvoll ist, da du ja parallel auf Fristüberschreitung pochen willst und das eigentlich nur, weil du den Wagen nicht mehr haben willst und nicht, weil es zu lang dauert.

am 27. Februar 2017 um 9:05

Zitat:

@Erwin Kurzbein schrieb am 27. Februar 2017 um 00:33:44 Uhr:

Es handelt sich aber dabei um ein relativ großes und wertintensives Fahrzeug, was in der gegenwärtigen Diesel-Diskussion "Leidtragender" mit sein wird usw.

Es wird nicht "Leidtragender" sein, zumindest nicht auf dich bezogen. Von daher halte ich das Argument für vorgeschoben.

Am Ende wirst du es nur loswerden, wenn die tatsächlich nicht liefern. Ansonsten hast du ja schon beschrieben, wie das funktioniert.

am 27. Februar 2017 um 12:49

Zitat:

@Goify schrieb am 27. Februar 2017 um 09:23:34 Uhr:

Wenn du ein Fahrzeug mit Kilometerleasing least, kann es dir erst mal egal sein, ob der Wagen nach Ende der Leasingdauer wertlos ist. Es ist nicht dein Schaden. Und da Euro6 als "sauber" gilt, dürfte es in der Richtung keine Fahrverbote so schnell geben können,

Erst einmal danke für Eure Meinungen....!

Ja, das bestellte Fahrzeug hat natürlich die E6, zumal es auch auf der Technologie mit Harnstoffzusatz basiert.

Der große Haken daran ist, dass ich seinerzeit eben kein km-Leasing abgeschlossen hatte, sondern auf Restwert-Basis. Waren damals alles sehr gute Bedingungen, trotz Restwert.

Der Vertrag ist auf 4 Jahre ausgelegt mit kompletter Garantie in dieser Zeit.

Leider kam Ende des Jahres das "Problem", dass gerade dieses Fahrzeuges selber ins Gerede gekommen ist und möglicherweise noch verstärkt zum Streitapfel werden könnte....!

Folglich sind dadurch konkret bei dieser Marke die Absätze von Diesel-Fahrzeuge spürbar gefallen.

Also meine Befürchtung, dass dann nach Vertragsablauf der Restwert total am Boden sein könnte/wird ?

Und ich somit der Blöde bin, weil ich die Differenz zahlen muss.

Klar, ich könnte ihn dann selber "ankaufen" - wäre aber nach den 4 Jahren so nicht geplant....!

Ich nehme an du kommst aus Österreich? Oder wie kommt man in Deutschland überhaupt noch an Restwertleasing?

Auf jeden Fall - ja ich fürchte auch, sollte die Lieferung klappen kommst du nicht raus und bist nach 4 Jahren möglicherweise tatsächlich der Dumme. Dies sollte aber 1. auch schon vor Abschluss absehbar sein, muss aber 2. nicht so sein weil niemand weiß wie die Hysterie sich weiter entwickelt. Genauso gut kann sich das wieder schnell erledigen.

Au Backe, Restwertleasing. Tja, nun kannst du nur noch hoffen, aus dem Vertrag bei Fristüberschreitung raus zu kommen. Wenn der Elektrohype plötzlich durchschlagen sollte, ist in 4 Jahren auch jeder Benziner recht wertlos. Also am Diesel kann man das nicht festmachen und Euro 6d kommt erst 2021 und so lang kann keine Regierung Euro 6 Diesel ausschließen, weil sie brandneue Technik an Bord haben.

Ich sehe da kein Problem. Mit AdBlue wird die Auswirkung gering sein. Euro 6d hat auch nur Änderungen beim RDE. Das wird im Normalfall deinen Wagen nicht aussperren. Insb. nicht in den ersten 12 Monaten, weil es während der Zeit kaum Autos der Norm auf der Straße geben wird. Also bis Ende 2021 wird das Auto sicher überall rein können.

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