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Licht einstellen: Ja was denn nun?

Themenstarteram 15. Oktober 2014 um 12:25

Neulich mit dem Alteisen bei der Fachwerkstatt: "Bitte Licht einstellen, ich muß zur HU!"

"Alles klar machen wir, ist kostenlos." sagt der Meister und legt gleich los mit seinem Hitech-Gerät.

Dann gleich danach beim KÜS: "Ihr Licht steht ja viel zu tief, das stellen wir Ihnen gleich mal ein, kostet nix."

"Toller Service, Mangel behoben" (Hmmm??)

Heut morgen erstmals im Dunkeln mit Licht gefahren, kommt einer im Kleinwagen entgegen und fuchtelt aus dem Fenster "Ihr Licht steht ja viel zu hoch, das blendet total". Ich steige aus und gehe vor: Recht hat er.

Und nun?

(Nein, die Ladung hatte ich derweil nicht verändert und auch nicht am Höhenversteller rumgespielt ;)

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@BMWRider schrieb am 15. Oktober 2014 um 15:31:38 Uhr:

Oder das Licht verstellt sich von selbst....

Kofferraum voll und die Höhe nicht verstellt.

MfG aus Bremen

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Zitat:

@AcJoker schrieb am 15. Oktober 2014 um 22:50:35 Uhr:

 

Licht verstellt, Feder gebrochen, Reifen 7 Jahre alt. (War mir bekannt und wurden 2 Wochen nach der Inspektion gewechsel)

Nicht mal auf das Reifenalter hat man hingewiesen.

, da ich bemerkt hatte das dass Alte abgelaufen war. Tja, leider die falsche Füllmenge (zu klein).

Hi,

Federn brechen gern mal von jetzt auf gleich,ohne das man es unbedingt vorher sehen kann, wird zumindest der Tüv sagen ;) stimmt manchmal aber auch.

Warum sollte der Tüv wegen 7 Jahre alter Reifen was meckern? Es gibt kein zulässiges Höchstalter für Reifen in Deutschland. Solange die Reifen keine offensichtlichen Alterungsschäden haben (Risse) kannst du auch mit 20 Jahre alten Reifen zum Tüv fahren und wenn die ausreichend Profil haben (ja laut Gesetz sind 1,6mm ausreichend :D) bekommst du damit Problemlos deine Plakette.

Gruß Tobias

Zitat:

Warum sollte der Tüv wegen 7 Jahre alter Reifen was meckern? Es gibt kein zulässiges Höchstalter für Reifen in Deutschland.

Das stimmt leider, die 6 Jahre Altersgrenze gelten nur für Anhänger mit 100km/h-Zulassung.

Mir hat ein Reifenhändler auch mal ein 15 Jahre altes Ersatzrad raufgeschraubt.

Gruß Metalhead

Hi,

wäre ja auch unverständlich wenn bis zu 5 Jahre alte reifen noch als Neu verkauft werden dürfen aber 6 Jahre alte Reifen dann zu alt wären ;)

Solange die Reifen nicht gerade unter dem Auto befestigt war sondern im Kofferraum lag besteht selbt bei einem 15 Jahre alten Ersatzrad praktisch kein direktes Risiko das er platzt oder sowas. Das das Fahrbverhalten alles andere als gut sein wird steht auf einem anderen Blatt.

In Sachen Reifen sind die Regelungen in Deutschland wirklich erstaunlich lässig. ;)

Gruß Tobias

Zitat:

Mein Fazit, der TÜV war nicht in der Lage sein Testgerät auf mein Fahrzeug einzustellen. Es muss ja immer auf den passenden Winkel des Fahrzeugs eingestellt werden (Prozentzahl beim Scheinwerfer)

Die Prozentzahl ist bei PKW heute fast immer die gleiche, wenn dann nur mit geringen Abweichungen. Heute ist das meist 1% Vorgabe, bei älteren Fahrzeugen oder höheren Scheinwerfern auch mal 1,2-1,3%. Macht alles den Kohl nicht fett.

Häufige Fehler sind andere, Untergrund nicht eben, Auto erst auf der Bühne gehabt und dann Licht eingestellt, Regler Leuchtweitenregulierung nicht auf Null und solche Dinge. Fahrer sitzt etwa zwischen den Achsen, hat nahezu keine Auswirkung.

Damit es bei der HU bemängelt wird muss es schon deutlich daneben stehen, zulässig ist eine Abweichung von einem halben Prozent nach oben oder unten.

Gerade in Werkstätten ist aber "weil Kunde meckert wenn er nicht sieht" gerade bei Xenon oft üblich die Scheinwerfer an die Oberkante der zulässigen Toleranz einzustellen, da reichen dann ein paar Liter mehr im Tank dass es bei der HU nicht mehr passt. Und kaum steht das Licht richtig kommt Kunde mit "ich seh nix mehr".

Grobe Abschätzung ob es richtig steht geht ganz gut auf Landstraßen mit Leitpfosten, wenn das Licht auf der linken Fahrbahnseite etwa 50-60m, also nur knapp weiter als Leitpfostenabstand, leuchtet passt die Einstellung ganz gut.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 16. Oktober 2014 um 17:24:00 Uhr:

Zitat:

...

Gerade in Werkstätten ist aber "weil Kunde meckert wenn er nicht sieht" gerade bei Xenon oft üblich die Scheinwerfer an die Oberkante der zulässigen Toleranz einzustellen, da reichen dann ein paar Liter mehr im Tank dass es bei der HU nicht mehr passt. Und kaum steht das Licht richtig kommt Kunde mit "ich seh nix mehr".

...

Ich denke, dass es bei Xenon gerade nicht so geht, weil da ja die automatische Regulierung vorgegeben ist. Da stört ein voller Tank nicht.

Das der TÜV wegen der Reifen keinen Mangel einträgt ist klar.

Aber er hätte einfach freundlich darauf hinweisen können, so hat es jedenfall der VW Händler gemacht und so erwate ich es auch.

Profil war noch reichlich vorhanden, nur man sah schon das der Reifen deutlich älter war, leichte Risse waren in der Entstehung.

Da darf man also gerne mal etwas sagen, wenn man seinen Beruf ernst nimmt.

Der TÜV ist übrigens im Nebengebäude eines Reifenhändlers.

Es macht schon einen unterschied ob Japaner oder Europäer, was die Einstellungen beim Testen angehen.

Der Wagen hat Xenon, somit automatische leuchtweiten Regulierung.

Da macht auch ein voller oder leerer Tank nichts.

Auch war das Ganze natürlich in einer entsprechenden Halle, dort ist der Boden meist eben genug.

Da die Messung zwei mal durchgeführt wurde, an verschiedenen Tagen, sehe ich da wenig Fehlerquellen die man an beiden Tagen identisch falsch machen könnte, und das noch unbeabsichtigt.

Dazu kommt das der Wagen zu dem Zeitpunkt 5 Jahre ohne Veränderung am Licht gefahren wurde, es war immer gleich gut.

Nach dem Einstellen des TÜV Prüfers war es nicht nur minimal anders sondern total. Es waren sicher gut über 10 Umdrehungen an der Einstellschraube nötig bis es wieder laut Honda passte.

UND, ich habe danach noch nie jemanden geblendet. Man sieht übrigens z.B. an der Ampel ganz gut wo sein Licht hinscheint, und ich leuchte nicht den Himmel des Vordermanns an. Auch nicht nachdem Honda das Licht wieder hoch gedreht hat. Maximal unterkante Heckfenster, bei entsprechender Entfernung.

Laut TÜV muss es zuvor deutlich daneben gewesen sein, so extrem wie der es runter geschraubt hat.

Themenstarteram 16. Oktober 2014 um 18:05

Wenn ich jetzt (ach dem KÜS-Versuch) nachts in den Wald fahre, sehe ich die Eulen oben im Baum sitzen. Früher habe ich die Hasen am Boden gesehen.

Zitat:

@AcJoker schrieb am 16. Oktober 2014 um 19:09:55 Uhr:

Es macht schon einen unterschied ob Japaner oder Europäer, was die Einstellungen beim Testen angehen.

ja: die Europäer haben i.d.R. 1%, manche Japaner (im Wesentlichen nur Honda) 1,3%.

Bei einer Toleranz von +/- 0,5% macht das den Braten aber wirklich nicht fett, oder anders ausgedrückt: Auch ein auf den falschen Wert eingestellter Scheinwerfer ist noch innerhalb der Toleranz.

Zitat:

Der Wagen hat Xenon, somit automatische leuchtweiten Regulierung.

dann gilt auch für den Japaner i.d.R. 1%

Zitat:

Auch war das Ganze natürlich in einer entsprechenden Halle, dort ist der Boden meist eben genug.

ja, _der_ Witz war gut...

Zitat:

UND, ich habe danach noch nie jemanden geblendet. Man sieht übrigens z.B. an der Ampel ganz gut wo sein Licht hinscheint, und ich leuchte nicht den Himmel des Vordermanns an. Auch nicht nachdem Honda das Licht wieder hoch gedreht hat. Maximal unterkante Heckfenster, bei entsprechender Entfernung.

Was für einen Honda fährst du, dass deine Scheinwerfer nicht aufwärts leuchten (auf deutsch: erheblich und damit gefährlich blenden) müssen um die Unterkante üblicher Heckfenster zu beleuchten?

Nun, du darfst mir gerne einen Grund nennen warum zwei Messungen zu extrem falschen Werten führten.

Ich kann es dir nicht sagen.

Meine Vermutung war eine falsche Bedienung des Messgeräts, evtl. falsche Anpassung ans Fahrzeug.

Ein recht neues Gebäude, das nur vom TÜV verwendet wird, sollte einen ausreichend ebenen Boden haben. Solltest du da andere Erfahrungen gemacht haben, so kann das gerne sein.

Was das aufwärtsleuchten der Scheinwerfer angeht, so müssen sie natürlich auch zum Teil nach oben leuchten.

Man beachte aber meine Aussage "bei entsprechender Entfernung".

Wenn ich direkt hinter einem anderen Auto steht leuchte ich natürlich nur dessen Stoßstange an.

Nähert man sich aber einem stehenden Fahrzeug an der Ampel an, kann man meist ganz gut sehen wie hoch sein Lichtkegel steht.

Und da ist es eben ein unterschied ob ich den Himmel des anderen Fahrzeugs beleuchte, was nicht sein sollte, oder ob ich nur dessen Heckklappe beleuchte.

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