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LED-Umrüstung w210 Bj. 10/97

Mercedes E-Klasse W210

So liebe Leute,

Ich möchte mit euch gern die Umrüstung meines s210 Baujahr 10/97 teilen =)

LED-Standlichtbirnen sind bestellt, der erste Schritt um die Front auf fordermann zu bringen

Wenn die LED's für das Standlicht da sind werde ich die Scheinwerfer abschleifen

und Bilder dazu machen, weil es viele Meinungen gibt welches Schleifpapier etc.

 

Scheinwerfer: Xenon 6000K

Standlicht: LED (mit Check 5000K von Hypercolor)

NSW: werden in naher Zukunft LED

Kennzeichenbeleuchtung: ist LED geplant (aber ziemlich teuer)

Innenraumbeleuchtung bleibt gelblich Original da dieses Licht schön warm wirkt =)

MfG falls es interressiert werde ich weiter berichten =)

Beste Antwort im Thema

Hallo Arne.

Zitat:

Original geschrieben von bistar

...........

Blabla laut StVZO dürfen an Kraftfahrzeugen und nur die

vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten

lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.

Das ist so im Grund auch richtig, aber.......

Zitat:

Original geschrieben von bistar

So steht es im Gesetz und da kann auch kein Wenn und Aber

etwas ausrichten. Kann ja sein, dass die Versicherung bei

anderweitigen Unfällen (fährst rückwärts jemanden rein)

zahlt, aber bei einem normalen Crash kann dir jemand (Zeuge, Gegner,

Polizei) leicht einen Strick draus drehen.

......das ist dann doch etws weit hergeholt. Ich zitiere hier mal aus der amtlichen Begründung zu einem Urteil des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.1.1996, Az.: 5 Ss (OWi) 457/95 - (OWi) 2/96 I; konkret betrifft das §19 Abs. 2 Satz 1 StVZO), bei dem es um das Erlöschen der Betriebserlaubnis nach Anbringung eines Lenkradknaufs geht:

Zitat:

"Es scheint bedenklich – auch unter den rechtlichen Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit der Mittel -, eine so einschneidende Rechtsfolge wie das Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug schon dann eintreten zu lassen, wenn durch eine Änderung lediglich Beschaffenheitsvorschriften der StVZO berührt werden, ohne daß gleichzeitig auch eine Gefährdung anderer (also eine Gefährdung der Verkehrssicherheit) zu erwarten ist. Die bloße Möglichkeit der Gefährdung ist zu weitgehend, die Gefährdung muß schon etwas konkreter zu erwarten sein …

Es muss also schon etwas gravierenderes sein, als die (LED-)Standlichtbirnchen unserer 210er. Wenn nämlich eine solche (konkrete) Gefährdung daraus abgeleitet werden sollte, müssten auch sämtliche anderen optischen Veränderungen, bzw. Aufwertungen (z.B. Werbeaufkleber, auffällige Decals, lackierte Flames, fette Felgen.........., die Aufmerksamkeit erregen und zu Ablenkung und damit zu einer abstrakten Gefährdung führen) verboten sein und zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Selbst das absichtliche Montieren einer nicht zugelassenen Reifengröße (OLG Köln, Aktenzeichen: Ss 77/95 (Z) - 61 Z -) führt nicht zwingend zum Erlöschen der BE.

Deutlich anders liegt der Fall allerdings, wenn z.B. durch Manipulation an den Abblendscheinwerfern der Gegenverkehr geblendet wird (oder die falschen Räder aus den Kotflügeln herausragen), das wäre dann schon eine konkrete Gefahr.

Einschränkend muss allerdings noch angemerkt werden, daß andere Gerichte je nach Sachlage anders urteilen könnten, denn ab wann eine Gefährdung nicht mehr abstakt erscheint, sondern konkret wird, liegt letztendlich im Ermessen des Richters.

Gruß

Frank

35 weitere Antworten
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35 Antworten
am 3. Juni 2013 um 7:40

Moinsen...

@ludenandy81 (soso... und aus welchem Charter kommst Du?): Wie kommst Du eigentlich darauf das man die Scheinwerfer nicht mit Schleifpapier bearbeiten kann/darf/soll? Und blinde Scheinwerfer durch Verwendung von BILLIG LEUCHTMITTEL??

Selbstverständlich kann man am W210 die Frontscheinwerfer mit zb. 2000er Schleifpapier NASS SCHLEIFEN und anschl. mit Klarlack lackieren. Ist halt Arbeit und dauert ein wenig, sehen aber danach wie Neu aus und sind keinen Meter mehr blind. Darüber gibt es im Netz übrigens jede Menge Threads inkl. Anleitungen.

Zur Info LUDENANDY81: Die Scheinwerfer werden blind weil sich die Schutzschicht auf den Kunststoffgläsern im Laufe der Zeit in Wohlgefallen auflöst. Das ist alles! Wer keinen Bock auf die Schleifarbeit hat, wechselt dann eben die Gläser komplett aus, liegt im Auge des Betrachters...!! ^^

 

Grüsse aus Hamburg

Themenstarteram 3. Juni 2013 um 8:31

Dank @Starship0499 =)

;-)

am 3. Juni 2013 um 10:25

Halbwissen bringt hier niemanden weiter...

Oh man ey...

Und

Wer lesen kann ist klar im Vorteil.....

 

MfG Robbn

@ Robbn

Das nervt so in den Foren. Es gibt immer Profilneurotiker, die versuchen, sich wenigstens hier und anonym ein Profil zu geben.

LG

Denny

Themenstarteram 3. Juni 2013 um 11:13

Jepp so isses

Du sprichst mir aus der Seele Danny...

am 3. Juni 2013 um 13:01

Zitat:

Original geschrieben von ludenandy81

Du hast auch keine LED`S sondern SMD..

Ähm... wie jetzt? Wo bitte ist denn der Unterschied zwischen LED und SMD?

Dein Satz hat den gleichen Wahrheits- und Informationsgehalt wie: "Du hast auch keine Äpfel sondern Schienenersatzverkehr!"

Für alle Halbwissenden: LED (Light Emitting Diode) ist das Bauteil als solches, das SMD bezieht sich auf die Bauform (Surface Mounted Device)

Wers ganz genau wissen will...

https://de.wikipedia.org/wiki/Surface-mounted_device

https://de.wikipedia.org/wiki/Leuchtdiode

...und für alle jetzt-noch-Nixblicker:

http://www.pur-led.de/LED-Einzel-Highpower/SMD-LEDs/

Uiiii.... SMD-LEDs... wow... die gibbet wirklich...

Jetzt aber bitte BTT!

Lichtemittierende Grüße DV!

Tun wir uns jetzt wieder langsam beruhigen....

...hinsetzen....

sooooooooooooo....

 

:)

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