Forum1er E81, E82, E87 & E88
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 1er
  6. 1er E81, E82, E87 & E88
  7. Leasing-Rückgabe mit Winterreifen unzulässig?

Leasing-Rückgabe mit Winterreifen unzulässig?

Themenstarteram 7. April 2010 um 13:41

Hallo an die Experten,

ich bin neu hier, aber ziemlich begeistert von dem freundlichen und sachlichen Ton. Aus diesem Grund möchte ich heute auch einmal eine Frage loswerden:

Ich habe vor 3 Jahren meinen 118d geleast - damals eine sehr gute Idee - es war mein "Traumauto". Inzwischen ist der Leasingvertrag ausgelaufen und aufgrund meiner persönlichen Situation wird es auch kein BMW mehr werden, erst recht kein 1er (zu wenig Platz mit inzwischen bald 2 Kindern...)

Jetzt kommen wir zu meinem Problem: Damals habe ich den 118 natürlich mit Sommerreifen bekommen, nach 3 Jahren waren die aber so nieder, dass ich sie hab verschrotten lassen - war für mich völlig logisch, weil damit ja keiner mehr fahren konnte und mir natürlich schon im ersten Jahr einen neuen Satz Winterreifen zugelegt.

Jetzt bei der Leasingrückgabe kreidet mir die Niederlassung dies an und meint, es müssen unbedingt Sommerreifen drauf.

Im Leasingvertrag ist so etwas aber nicht zu finden. Die Financial-Services-Hotline meinte auf zweimalige Rückfrage auch beide Male, dass es egal wäre, welche Reifen drauf sind, hauptsache, es wären Run-on-Flat.

Der DEKRA-Gutachter meinte gestern noch, ist egal, hauptsache in Ordnung - heute rief er mich aber an und widerrief seine Aussage.

Ich dreh noch durch. Nicht, dass wir das Auto eine Woche vor Abgabe in einer anderen Niederlassung haben durchchecken lassen (weil die "richtige" NL 200km entfernt ist) - die haben das was sie fanden, korrigiert. Trotzdem tauchen jetzt Forderungen in Höhe von 1700€ auf - plötzlich sind die Reifen nicht richtig und die Spurstange wäre hin.

Ich weiche vom Thema ab. Meine Frage: Wo genau kann ich den Rücknahmekatalog von BMW zur Leasingrücknahme denn einsehen? Ich finde immer nur noch mehr widersprüchliche Aussagen und möchte direkt zur "Quelle" vorstoßen.

Hat jemand eine Idee, wo ich da nachfragen muss, ohne gleich mit dem Anwalt zu drohen?

Vielen Dank für eure Geduld und eure Hilfe - ich bin langsam mit den Nerven am Ende.

Beste Antwort im Thema

Mein Gott, manche Leute sind aber auch naiv, bzw. glauben ihre eigenen Spielregelnmachen zu können.......

Zudem gab es das Thema mit den Sommerreifen schon.

Was hast du denn jetzt gewonnen oder gespart durch die Nichteinigung ?

50% des Gutachtens geht ja zu deinen Lasten.

Und ich kann mir nicht vorstellen dass der zweite SV zu einem komplett anderen Ergebnis gekommen ist.

Es ist auch immer wieder Lustig dass manche ihr Auto vorher irgendwo von irgend jemanden Checken lassen, die von der Materie keine Ahnung haben oder glauben sie hätten Ahnung.

Eine ADAC oder Sixt-Liste mit irgendwelchen Kriterien spielt beim Financial Service als Leasinggeber überhaupt keine Rolle.

Wie solte dir BMW entgegenkommen? Es gibt doch kein Gegengeschäft, wo man etwas verrechnen könnt.......und zu verschenken hat keiner etwas.....

Also am Besten immer da wo das Fahrzeug zurückgeht einen Vorabcheck machen lassen. Die können auch anhand des Leitfadens zur Leasingrückgabe aufzeigen was vom Leasingnehmer zu Tragen ist und was nicht.

 

 

 

 

36 weitere Antworten
Ähnliche Themen
36 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von faelis

Hallo an die Experten,

ich bin neu hier, aber ziemlich begeistert von dem freundlichen und sachlichen Ton. Aus diesem Grund möchte ich heute auch einmal eine Frage loswerden:

Ich habe vor 3 Jahren meinen 118d geleast - damals eine sehr gute Idee - es war mein "Traumauto". Inzwischen ist der Leasingvertrag ausgelaufen und aufgrund meiner persönlichen Situation wird es auch kein BMW mehr werden, erst recht kein 1er (zu wenig Platz mit inzwischen bald 2 Kindern...)

Jetzt kommen wir zu meinem Problem: Damals habe ich den 118 natürlich mit Sommerreifen bekommen, nach 3 Jahren waren die aber so nieder, dass ich sie hab verschrotten lassen - war für mich völlig logisch, weil damit ja keiner mehr fahren konnte und mir natürlich schon im ersten Jahr einen neuen Satz Winterreifen zugelegt.

Jetzt bei der Leasingrückgabe kreidet mir die Niederlassung dies an und meint, es müssen unbedingt Sommerreifen drauf.

Im Leasingvertrag ist so etwas aber nicht zu finden. Die Financial-Services-Hotline meinte auf zweimalige Rückfrage auch beide Male, dass es egal wäre, welche Reifen drauf sind, hauptsache, es wären Run-on-Flat.

Der DEKRA-Gutachter meinte gestern noch, ist egal, hauptsache in Ordnung - heute rief er mich aber an und widerrief seine Aussage.

Ich dreh noch durch. Nicht, dass wir das Auto eine Woche vor Abgabe in einer anderen Niederlassung haben durchchecken lassen (weil die "richtige" NL 200km entfernt ist) - die haben das was sie fanden, korrigiert. Trotzdem tauchen jetzt Forderungen in Höhe von 1700€ auf - plötzlich sind die Reifen nicht richtig und die Spurstange wäre hin.

Ich weiche vom Thema ab. Meine Frage: Wo genau kann ich den Rücknahmekatalog von BMW zur Leasingrücknahme denn einsehen? Ich finde immer nur noch mehr widersprüchliche Aussagen und möchte direkt zur "Quelle" vorstoßen.

Hat jemand eine Idee, wo ich da nachfragen muss, ohne gleich mit dem Anwalt zu drohen?

Vielen Dank für eure Geduld und eure Hilfe - ich bin langsam mit den Nerven am Ende.

Irgendwie ist das ein wenig wirr.

Du hast das Auto mit Sommerreifen bekommen. Dass Du diese entsorgt hast, als niemand mehr damit fahren konnte, kreidet dir niemand an - wohl aber, dass Du keine neuen aufgezogen hast.

Deine Winterreifen waren zu keinem Zeitpunkt Teil des Leasingvertrages und daher Deine eigene Sache. Zurückgeben musst Du das Auto aber mit der Ausstattung, mit der Du es bekommen hast und das waren nunmal RFT Sommerreifen.

 

Die Reifen müssen bei der Rückgabe in einem verkehrssicheren Zustand sein - sie müssen jedoch nicht neu sein.

Ich würde daher versuchen bei Ebay einen gebrauchten Satz RFT-Reifen zu einem guten Preis zu ersteigern und sie aufziehen. Mit dem Anwalt drohen brauchst Du nicht, weil das nichts nutzen würde...

Themenstarteram 7. April 2010 um 14:18

Zitat:

Original geschrieben von Jens Zerl

 

Irgendwie ist das ein wenig wirr.

Du hast das Auto mit Sommerreifen bekommen. Dass Du diese entsorgt hast, als niemand mehr damit fahren konnte, kreidet dir niemand an - wohl aber, dass Du keine neuen aufgezogen hast.

Deine Winterreifen waren zu keinem Zeitpunkt Teil des Leasingvertrages und daher Deine eigene Sache. Zurückgeben musst Du das Auto aber mit der Ausstattung, mit der Du es bekommen hast und das waren nunmal RFT Sommerreifen.

 

Die Reifen müssen bei der Rückgabe in einem verkehrssicheren Zustand sein - sie müssen jedoch nicht neu sein.

Ich würde daher versuchen bei Ebay einen gebrauchten Satz RFT-Reifen zu einem guten Preis zu ersteigern und sie aufziehen. Mit dem Anwalt drohen brauchst Du nicht, weil das nichts nutzen würde...

Hallo nochmal,

Danke für deine schnelle Antwort.

Ja, es stimmt wohl - mein Beitrag war etwas wirr. Weil ich selber ziemlich verwirrt bin wegen der unterschiedlichen Aussagen, die ich bekommen habe ; )

Du bist also der gleichen Meinung wie Autohaus und (umgestimmter?) DEKRA-Gutachter. Ich tendiere mittlerweile wohl auch in diese Richtung. (Zumindest willich mir langsam den Stress nicht mehr geben)

Allerdings würde ich trotzdem gerne noch wissen, WO GENAU das im Leasing-Vertrag steht bzw. wo der Rücknahmekatalog zu finden ist (falls überhaupt). Schließlich machte man mir bei BMW Financial Services genau die entgegengesetzte Aussage, nämlich dass es egal sei, mit welcher Bereifung das Auto zurück geht - hauptsache, in verkehrssicherem Zustand. (und über den kann man sich Ende März/Anfang April hinsichtlich der Bereifung ja nun streiten - für mich sind momentan noch Winterreifen die bessere Wahl, hier im Sibirien Deutschlands)

Achso: grundsätzlich finde ich es eben nicht logisch, dass ich nur für die Rückgabe einen Satz Sommerreifen kaufen muss - ich habe den Wagen mit einem Satz Reifen gekauft und gebe ihn mit einem Satz Reifen ab. Laut ADAC Leasingrücknahme"regeln" ist auch das die "übliche" Herangehensweise. Danach habe ich gehandelt - und nun scheint aber bei BMW alles anders zu sein. Wie gesagt - nur Wo genau das steht, häte ich gerne noch gewusst.

Zitat:

Original geschrieben von faelis

 

Allerdings würde ich trotzdem gerne noch wissen, WO GENAU das im Leasing-Vertrag steht bzw. wo der Rücknahmekatalog zu finden ist (falls überhaupt).

Das muss nicht im Leasingvertrag stehen. Im Leasingvertrag steht ja auch nicht drin, dass Du das Lenkrad nicht gegen ein Sportlenkrad von ATU tauschen darfst. Der Leasingvertrag beschreibt alle Rechte, die dir aus diesem Vertrag erwachsen - alles andere ist nicht erlaubt.

Zitat:

Achso: grundsätzlich finde ich es eben nicht logisch, dass ich nur für die Rückgabe einen Satz Sommerreifen kaufen muss

Das ist auch eine verzerrte Wahrnehmung deinerseits. Du musst keinen Satz Sommerreifen bei der Rückgabe kaufen - das Fahrzeug muss lediglich verkehrssichere Reifen haben, die denen entsprechen, mit denen es ausgeliefert wurde. Du hast eben nur keine Sommerreifen gekauft, weil Du dachtest Du kannst Dir das Geld sparen und auf den Winterreifen weiterfahren - dem ist aber nicht so.

Der Händler kann den Wagen ja jetzt im Sommer nicht mit Winterreifen verkaufen - von daher würde er auf den Kosten für die Sommerreifen sitzenbleiben, obwohl Du diese verursacht hast.

Zitat:

- ich habe den Wagen mit einem Satz Reifen gekauft und gebe ihn mit einem Satz Reifen ab.

Du gibst es mit einem Satz Reifen ab, mit dem man nur im Winter fahren sollte.

Zitat:

Laut ADAC Leasingrücknahme"regeln" ist auch das die "übliche" Herangehensweise. Danach habe ich gehandelt - und nun scheint aber bei BMW alles anders zu sein. Wie gesagt - nur Wo genau das steht, häte ich gerne noch gewusst.

Bin mir nicht sicher, ob es offiziell so einen Katalog gibt. Aber nochmal: was nicht explizit erlaubt ist ist eben NICHT erlaubt.

am 7. April 2010 um 14:49

Die Quellle würde mich auch sehr intressieren.

Denn ich kann und darf mit Winterreifen auch im Sommer fahren. Sehr viele Mietwagen sind im Sommer mit Winterreifen unterwegs.

Es muß eine klare Grenze geben, denn sind dann Allwetterreifen OK? Wenn dann gesagt wird, es müßen Sommerreifen sein, dann muß es irgendwo stehen, denn eine Aussage, wie die gleichen wie ausgeliefert, dann müßte es auch zwingend die gleiche Marke sein, wenn nicht sogar Modell. Vom Gesetzgeber her sind alle Reifen zulässig solange sie vom Hersteller freigegeben worden sind und da gibt es keine Unterscheidung Sommer-/Allwetter-/Winterreifen.

Themenstarteram 7. April 2010 um 15:13

Verzerrte Sicht, hin oder her - nach erneutem Anruf bei der Service Hotline sind die - ganz plötzlich - auch der Meinung, "grundsätzlich ist das Auto in der Ausstattung zurückzugeben, in dem es erhalten wurde" sinngemäß zitiert.

Die Sicht seitens BMW ist damit klar - alles, was nicht im Vertrag steht, ist nicht zulässig bzw. nur dann zulässig, wenn es mit dem Händler anders vereinbart wurde.

Ganz ehrlich: finde ich schade. (Übrigens: "der Händler bleibt auf den Kosten sitzen, die ich verursacht habe" - ich habe ja aber über die Dauer der Laufzeit die Leasingrate gezahlt, und damit auch die Sommerreifen, die drauf waren. Als sie nicht mehr verkehrstauglich waren, habe ich neue besorgt - die dann eben Winterreifen waren. Über die Laufzeit habe ich also 2 Sätze Reifen finanziert - einen Satz SR, einen Satz WR - warum also jetzt dem Autohaus einen Satz Reifen "schenken", den die sich dann von einem neuen Käufer wieder über die Raten oder eben auch im Kaufpreis noch mal holen?) Vielleicht nicht ganz objektiv, aber ich seh nicht ein, dass ich dem Händler einen Satz Reifen finanziere, den ich selber nicht nutzen kann - schließlich fahre ich die Reifen ja dann auch nicht mehr.

Ich sags mal so - wären die Aussagen von allen Seiten gleich gewesen (sprich: Autohaus, DEKRA, Service-Hotline, ADAC, ... meinetwegen auch nur Autohaus und DEKRA) wäre das alles kein Problem gewesen. Mich wurmt nur dieses ständige Hin- und Her.

Genug geplaudert. Vielen Dank für die schnelle Hilfe, der Service-MA hat mich dann nur noch auf den Abs. 16 in den Allgemeinen Leasing-Vereinbarungen hingewiesen, in dem der Absatz über die Austattung steht. Alle weiteren Vereinbarungen müssten dann zwischen dem LG (in dem Fall das Autohaus) und dem LN getroffen werden und wären dann wohl auch gültig, wenn man sich so einigt. Sprich: es gilt, was der Autohaus-Besitzer will.

Tja, wie gesagt, schade. Aber so wohl nicht zu ändern.

(Es sei denn, man lässt es auf einen Rechtsstreit ankommen - andere Hersteller handhaben das nämlich anders - aber wer hat schon Lust auf so was wegen nem Satz Reifen bzw. bei der geringen Aussicht auf Erfolg?)

Wie wär's, wenn man an solche Sachen mal mit gesundem Menschenverstand rangeht. Es ist doch völlig logisch, dass das Auto mit der gleichen Ausstattung zurückzugeben ist wie es übernommen wurde. Das wurde dir hier ja auch schon - wie ich finde sehr ausführlich und überaus verständlich - geschrieben. Das solltest du einfach akzeptieren.

Thomas

Zitat:

Original geschrieben von faelis

Ganz ehrlich: finde ich schade. (Übrigens: "der Händler bleibt auf den Kosten sitzen, die ich verursacht habe" - ich habe ja aber über die Dauer der Laufzeit die Leasingrate gezahlt, und damit auch die Sommerreifen, die drauf waren. Als sie nicht mehr verkehrstauglich waren, habe ich neue besorgt - die dann eben Winterreifen waren. Über die Laufzeit habe ich also 2 Sätze Reifen finanziert - einen Satz SR, einen Satz WR - warum also jetzt dem Autohaus einen Satz Reifen "schenken", den die sich dann von einem neuen Käufer wieder über die Raten oder eben auch im Kaufpreis noch mal holen?) Vielleicht nicht ganz objektiv, aber ich seh nicht ein, dass ich dem Händler einen Satz Reifen finanziere, den ich selber nicht nutzen kann - schließlich fahre ich die Reifen ja dann auch nicht mehr.

Du hast mit der Leasingsrate die Nutzungspauschale für den Wagen bezahlt - und nicht die Reifen selbst. Außerdem hättest du die neuen Sommerreifen schon wesentlich früher draufmachen können, sodass du auch noch was davon gehabt hättest. Und die Winterreifen kannst du ja nun wieder verkaufen, bekommst da also noch was raus.

Ich verstehe deinen Ärger jetzt auch nicht wirklich - Autos werden nun mal in der Regel mit Sommerreifen verkauft. BMW Neuwagen werden auch immer mit Sommerreifen ausgeliefert, egal ob August oder Januar.

Zitat:

Original geschrieben von crazy01

Die Quellle würde mich auch sehr intressieren.

Denn ich kann und darf mit Winterreifen auch im Sommer fahren. Sehr viele Mietwagen sind im Sommer mit Winterreifen unterwegs.

Es muß eine klare Grenze geben, denn sind dann Allwetterreifen OK? Wenn dann gesagt wird, es müßen Sommerreifen sein, dann muß es irgendwo stehen, denn eine Aussage, wie die gleichen wie ausgeliefert, dann müßte es auch zwingend die gleiche Marke sein, wenn nicht sogar Modell. Vom Gesetzgeber her sind alle Reifen zulässig solange sie vom Hersteller freigegeben worden sind und da gibt es keine Unterscheidung Sommer-/Allwetter-/Winterreifen.

Es müssen AFAIK keineswegs Sommerreifen sein, sondern Reifen gleicher Art und Güte, wie sie bei der Auslieferung montiert waren. Der Gesetzgeber hat hiermit überhaupt nichts zu tun.

Es ist doch auch völlig logisch: das Auto muss sich in einem Zustand befinden, in dem der Händler es direkt weiter verkaufen kann, denn darauf ist ist ja die Finanzierung ausgelegt. Hat er Kosten, dann gibt er die selbstverstädnlich an dich weiter.

 

Zitat:

Original geschrieben von faelis

Ganz ehrlich: finde ich schade. (Übrigens: "der Händler bleibt auf den Kosten sitzen, die ich verursacht habe" - ich habe ja aber über die Dauer der Laufzeit die Leasingrate gezahlt, und damit auch die Sommerreifen, die drauf waren. Als sie nicht mehr verkehrstauglich waren, habe ich neue besorgt - die dann eben Winterreifen waren.

Und genau hier liegt Dein Denkfehler:

Du hättest wieder neue Sommerreifen besorgen müssen.

Die Winterreifen stellen normalerweise zusätzlichen Reifensatz dar, der privat, außerhalb des Leasings läuft.

Zitat:

Über die Laufzeit habe ich also 2 Sätze Reifen finanziert - einen Satz SR, einen Satz WR - warum also jetzt dem Autohaus einen Satz Reifen "schenken", den die sich dann von einem neuen Käufer wieder über die Raten oder eben auch im Kaufpreis noch mal holen?)

Du musst dem Autohaus keinen Satz Reifen schenken. Du kannst AFAIK Sommer-RFTs mit 4 mm aufziehen. Dass Du jetzt neue Reifen kaufen sollst, liegt einfach am schlechten Timing.

Zitat:

Vielleicht nicht ganz objektiv, aber ich seh nicht ein, dass ich dem Händler einen Satz Reifen finanziere, den ich selber nicht nutzen kann - schließlich fahre ich die Reifen ja dann auch nicht mehr.

Du hättest ihn fahren können wenn Du dir vorher Gedanken gemacht hättest. Der Händler kann nichts für das schlechte Timing. Deswegen der Kompromiss mit den Gebrauchten Reifen: das hilft dem Händler und dir weiter.

Zitat:

Ich sags mal so - wären die Aussagen von allen Seiten gleich gewesen (sprich: Autohaus, DEKRA, Service-Hotline, ADAC, ... meinetwegen auch nur Autohaus und DEKRA) wäre das alles kein Problem gewesen. Mich wurmt nur dieses ständige Hin- und Her.

Das ist in der Tat unverständlich, denn damit haben sie die Sache wirklich noch schlimmer gemacht.

Zitat:

(Es sei denn, man lässt es auf einen Rechtsstreit ankommen - andere Hersteller handhaben das nämlich anders - aber wer hat schon Lust auf so was wegen nem Satz Reifen bzw. bei der geringen Aussicht auf Erfolg?)

Da würdest Du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unterliegen...

am 7. April 2010 um 19:06

Zitat:

Original geschrieben von Thomas TDI

Wie wär's, wenn man an solche Sachen mal mit gesundem Menschenverstand rangeht. Es ist doch völlig logisch, dass das Auto mit der gleichen Ausstattung zurückzugeben ist wie es übernommen wurde. Das wurde dir hier ja auch schon - wie ich finde sehr ausführlich und überaus verständlich - geschrieben. Das solltest du einfach akzeptieren.

Thomas

Danke für den Beitrag...;-)

Zitat:

Original geschrieben von Jens Zerl

 

Es ist doch auch völlig logisch: das Auto muss sich in einem Zustand befinden, in dem der Händler es direkt weiter verkaufen kann, denn darauf ist ist ja die Finanzierung ausgelegt. Hat er Kosten, dann gibt er die selbstverstädnlich an dich weiter.

Hm, dieser Meinung bin ich nicht. Das Auto muss in einem dem Alter entsprechenden Zustand sein.

Ich werde mein Auto anch 3 Jahren auch ohne Tüv und mit "leeren" Tank zurück geben. Klar, ich werde die Reifen am Ende nicht besonders runterfahren, aber auf keinen Fall neue Aufziehen.

Was ich noch am überlegen bin, ist eine professionelle Endreinigung am Ende...

@faelis: Wer hat eigentlich den Gutachter eingeschaltet und bezahlt? War das wegen der Spur-Verstellung?

...kommt man dir von der Niederlassung nur nicht entgegen, weil du nach Leasingende keinen BMW mehr fährst? So kommt es mir zumindest vor.

Also ich kann mir nicht vorstellen, dass die Mitarbeiter eines Autohauses nicht selbst einen anständigen und noch fahrbaren Satz Reifen haben, bzw. jemanden kennen der einen abzugeben hat.

So etwas geht normal übers "schwarze Brett" des Autohauses abzuwickeln. Evtl. ist es aber in der NL anders.

Zitat:

Original geschrieben von Benni_LDK

Zitat:

Original geschrieben von Jens Zerl

 

Es ist doch auch völlig logisch: das Auto muss sich in einem Zustand befinden, in dem der Händler es direkt weiter verkaufen kann, denn darauf ist ist ja die Finanzierung ausgelegt. Hat er Kosten, dann gibt er die selbstverstädnlich an dich weiter.

Hm, dieser Meinung bin ich nicht. Das Auto muss in einem dem Alter entsprechenden Zustand sein.

Das meine ich ja: in einem dem alter entsprechenden Zustand, dass er es weiterverkaufen kann im Rahmen des kalkulierten Restwertes.

Zitat:

Ich werde mein Auto anch 3 Jahren auch ohne Tüv und mit "leeren" Tank zurück geben. Klar, ich werde die Reifen am Ende nicht besonders runterfahren, aber auf keinen Fall neue Aufziehen.

Nochmal: kein Mensch verlangt hier, dass neue Reifen aufgezogen werden. Nur: wenn man seine eigenen eben ganz abgefahren hat das der Niderlassung überlässt, dann werden die wohl verständlicherweise kaum bei Ebay ein paar gebrauchte organisieren.

Leerer Tank ist klar - damit kann man den Wagen weiterverkaufen. Die Inspektion darf z.B. aber nicht anstehen und unerledigt sein. TÜV ist meistens ein Entgegenkommen des Händlers.

Wenn einen Tag vor der Rückgabe die Bremsen runter sind, so muss man diese genauso auf eigene Kosten ersetzen und hat nichts mehr davon.

Themenstarteram 8. April 2010 um 7:34

Zitat:

Original geschrieben von Benni_LDK

Zitat:

Original geschrieben von Jens Zerl

 

Es ist doch auch völlig logisch: das Auto muss sich in einem Zustand befinden, in dem der Händler es direkt weiter verkaufen kann, denn darauf ist ist ja die Finanzierung ausgelegt. Hat er Kosten, dann gibt er die selbstverstädnlich an dich weiter.

Hm, dieser Meinung bin ich nicht. Das Auto muss in einem dem Alter entsprechenden Zustand sein.

Ich werde mein Auto anch 3 Jahren auch ohne Tüv und mit "leeren" Tank zurück geben. Klar, ich werde die Reifen am Ende nicht besonders runterfahren, aber auf keinen Fall neue Aufziehen.

Was ich noch am überlegen bin, ist eine professionelle Endreinigung am Ende...

@faelis: Wer hat eigentlich den Gutachter eingeschaltet und bezahlt? War das wegen der Spur-Verstellung?

Sowohl wegen der Spurstange (bei der uns das Autohaus vor Ort ein paar Tage vorher bescheinigt hat, sie sei in Ordnung) als auch wegen der Reifen wurde der Gutachter bestellt. Bezahlt wird das Gutachten halbe halbe - das ist so bei Nichteinigung im Leasingvertrag geregelt.

Mein gesunder Menschenverstand sagt mir übrigens, dass ich das Auto mit einem Jahr alten "Reifen" bekommen habe und sie damit auch mit einem Jahr alten "Reifen" wieder abgebe - und genau das habe ich getan. Welcher Art (Hersteller, ...) diese Reifen sind, ist BMW egal - und allen anderen Automarken ist auch egal, ob Sommer-oder Winterreifen. Nur BMW sieht das so eng (was auch in mehreren Gerichtsurteilen als nicht zulässig entschieden wurde).

Zum Thema schlechtes Timing: bei 15000km pro Jahr und 3 Jahren Laufzeit sind die Reifen bei guter Fahrweise nun mal nicht eher dran. Sie "dürften" aber laut Gutachter nicht mehr als 50% runter sein - was ich mal wieder für mich nicht nachvollziehen kann. Klar, Vorteil für den Händler - der verkauft sie einfach weiter... Aber warum muss ich denn dem Händler das Geschäft versüßen? Er "streicht" den Gewinn ein und ich darf ihm das bezahlen? Ich NUTZE das Auto, und damit auch die Reifen. Genau diese NUTZUNG habe ich bezahlt. Und zwar für drei Jahre. Wenn ich das Auto nur ein Jahr gehabt hätte, hätte ich die Reifen dann auch "in einen Zustand bringen müssen, der dem Auslieferungszustand entspricht"? Wohl eher nicht. -- sieht man ja daran, dass ich ihn als er ein Jahr alt war, auch mit einem Jahr alten Reifen bekommen habe. Was ändert sich dann nach drei Jahren?

Logisch wäre für mich, wenn der Händler den neuen Satz Reifen "vorschießt" und sich das Geld vom neuen Besitzer über die Raten oder den Kaufpreis wiederholt - der nutzt sie ja auch, genau so wie ich.

Grob über den Daumen gepeilt hat er an dem Fahrzeug sowieso schon mindestens 4-5000 € Reingewinn gemacht, wenn er ihn zum reinen Schwacke-Preis verkauft.

Mit gesundem Menschenverstand oder schlechtem Timing kann man das also nicht wirklich begründen.

Jetzt stehe ich also vor der Entscheidung - einfach akzeptieren (und mehr bezahlen als ich müsste) oder drauf ankommen lassen.

Ich hab aber momentan nicht das Geld und auch nicht die Nerven auf einen Rechtsstreit. Wollte ich ja auch von Anfang an vermeiden.

Die professionelle Endreinigung haben wir übrigens auch machen lassen. Im Endeffekt hätts eine normale Reinigung aber auch getan - das honoriert nämlich niemand. Die sehen nur die "Fehler", der sonstige hervorragende Zustand ist denen sch...egal.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 1er
  6. 1er E81, E82, E87 & E88
  7. Leasing-Rückgabe mit Winterreifen unzulässig?