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Leasing für Selbstständige mit Kaufoption.

Themenstarteram 2. Januar 2018 um 9:23

Hallo,

am Anfang ich wünsche Euch ein erfolgreiches neues Jahr.

Ich bin Selbstständig und überlege mir ein neues Fahrzeug mit Kaufoption zu leasen.

Bis jetzt fahre ich eine Honda CRV (2013). Für die kann ich heute ~20.000e bekommen.

Da CRV nicht mein Lieblingsfahrzeug ist, würde ich gerne ein neues leasen und damit auch ein bisschen Steuer senken.

Ich versuche meine Situation zu beschreiben und bitte euch um Hilfe.

Ich bin Selbstständig. Fahre jeden Tag ~6km (eine Richtung) zu Arbeit.

Ich wurde gerne ein Volvo XC60 oder ein Tiguan kaufen. Beide kosten ~40.000e

Ich kann die 20.000e in ein neues Fahrzeug investieren.

Ich will das Fahrzeug für 36 oder 48 Monate Leasen und danach behalten.

Ich habe über ein 1% Regel ein bisschen gelesen. Habe auch gelesen, dass man 3 Monate lang beweisen muss wenn man über 50% das Fahrzeug Dienstlich nutzt. Nur 3 Monate lang kann ich es 80% Dienstlich nutzen. Danach wird schwer. Meine Strecke zur Arbeit ist nur 6km und ich besuche 4x pro Jahr meine Familie in Ausland, dann mache ich in 7 Tagen ~2000km.

Ich brauche eure Hilfe, welche Lösung für mich am besten ist. Ich kenne mich nicht so richtig mit Deutschen Leasing Optionen aus.

Danke für eure Hilfe und sorry für mein Deutsch.

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24 Antworten

Mit einer (gar realisierten) anfänglichen Kaufoption wird das Finanzamt die Leasingkosten bei einer Prüfung vermutlich rauskicken.

Themenstarteram 2. Januar 2018 um 9:56

Warum, verstehe nicht. Man kann doch ein Fahrzeug nach Ende des Leasingvertrages kaufen.

Die Behandlung der Kosten als Betriebsausgaben ist jedoch eine ganz andere.

Ja. Natürlich. Das Finanzamt unterstellt dann aber überwiegend private Nutzungsabsichten.

 

Wenn eine GmbH das Auto kauft, geht dieses ins Betriebsvetmögen über. Bei einem Einzelunternehmer oder Freiberufler liegt die Vermutung nahe, dass das Auto nur oder auch privat genutzt wird.

 

Wo im Strafrecht die Unschuldsvermutung gilt, gilt die beim Finanzamt schon lange nicht mehr. Das Finanzamt kann einfach unterstellen, und Du musst beweisen, dass es nicht so ist. Hier wird das Finanzamt die überwiegende Privatnutzung unterstellen. Wenn das nicht so sein solkte, dann musst Du das beweisen.

 

Bei Privatnutzung lehnen die die steuerliche Absetzbarkeit ab.

Themenstarteram 2. Januar 2018 um 10:06

OK. Verstehe.

Also dann in meine Fall ist es Betriebliche Nutzung 10-50%

Jetzt kann ich zwischen Fahrtenbuch oder 1% Regel auswählen?

Das wiederum betrifft nun die Frage der Besteuerung des gwV der privaten Pkw-Nutzung. Mit dem Abzug der Fahrzeugkosten als Betriebsausgaben hat das nichts zu tun.

Da erscheint eine Beratung über die Gesamtsituation durch einen StB als angebracht.

Hallo,

Steuerberater kosten Geld!

Ich würde zuallererst mal ins Finanzamt gehen und dort die kostenfreie Beratung in Anspruch nehmen. Dann weißt Du schon mal die Richtung, in welche es geht.

Zuvor solltest Du aber einige Dinge für Dich klären: Z.B.:

- worin besteht die tatsächliche betriebliche Nutzung. 12 Km täglicher Arbeitsweg ist etwas dünn.

Als Unternehmer hat man gewöhnlich aber auch Aussentermine. Sprich: Bestandskunden die besucht werden, Kundenaquiese, VorOrt- Termine, Wareneinkäufe im Großmarkt... was weiß ich.

Nun weiß ich nicht, in welcher Branche Du selbständig tätig bist, evtl. ist aber auch ein Fahrzeug zu Repräsentationszwecken notwendig. Ein Vermögensberater sollte bei seinen ( wohlhabenden) Kunden möglichst eher nicht in einem Ford Ka; Bj. 2010 vorfahren. Es macht aber auch keinen Sinn ( für das Finanzamt), wenn ein gewerblicher Online- Händler einen Porsche Panamera als Geschäftswagen nutzt. Dadurch bekommt er ja auch keinen Kunden hinzu.

Es ist fast immer eine Ermessensache.

Wie es das Finanzamt bewertet liegt nicht nur am Finanzamt, sondern vor allem an der Darstellung des konkreten Sachverhaltes seitens des Anfragenden. Dabei sollte sich die Darstellung des Sachverhaltes in der Anfrage doch schon einigermaßen an der Wahrheit orientieren.

Mach also zuerst Deine Hausaufgaben und erstelle ein schriftliches Nutzungskonzept. Deine Privatfahrten ins Ausland gehen das Finanzamt erst mal gar nichts an. Du nutzt das Fahrzeug auch ( z.Z. geringfügig) privat - Punkt! Morgen ist ein anderer Tag. Nicht so viel Munition liefern. Kurz, knapp und nur das absolut Notwendige in der Ämterkorrespondenz. Gilt auch für die persönliche Vorsprache.

Gruss vom Asphalthoppler

Das liest sich ja sehr schön, ist nur leider nicht praktikabel, weil kein Finanzamt beratend tätig sein wird. Eine einfache Nachfrage wird also nichts bringen. Jedenfalls nicht, wenn man sich eine belastbare Auskunft erhofft. Das Finanzamt wird an einen Steuerberater verweisen oder auf die Möglichkeit, einen Antrag auf verbindliche Auskunft zu stellen. Das ist aber verfahrenstechnisch so schwierig, dass es kaum ohne Steuerberater geht.

@Holgernilsson,

 

das trifft es auf den Punkt.

 

Michael

 

- Steuerberater - :)

Zitat:

@StBMW schrieb am 2. Januar 2018 um 21:14:02 Uhr:

@Holgernilsson,

das trifft es auf den Punkt.

Michael

- Steuerberater - :)

Das könnte an meinem Beruf liegen...

Sollte es zu einer Prüfung kommen, zählt für den Finanzbeamten erstmal die Plausibilität deiner Angaben. Wenn deine Behauptungen unwahrscheinlich klingen, nimmt das Finanzamt eigene Schätzungen vor und wendet diese an.

Für einen Firmenwagen mit 1%-Regel muss der Anteil an Geschäftsfahrten / Kilometer nur zwischen 10 und 50% liegen!

Dies solltest Du plausibel erklären können. Wenn das Finanzamt dir deine Angaben nicht abnimmt - kann es dich verpflichten deine Fahrten 3 Monate lang aufzuzeichnen, um deine Angaben zu bestätigen.

Übrigens ist es keine gute Idee die Kaufoption vertraglich festzuhalten, wenn Du das Fahrzeug später privat erwerben möchtest - hierzu bieten viele Vertragshändler mündliche Vereinbarungen an...

http://www.etl.de/aktuelle-themen/steuerfalle-kaufoption

PS: schlechte Steuerberater kosten Geld, gute Steuerberater sparen Geld...

Themenstarteram 2. Januar 2018 um 20:36

Vielen Dank für die Antworten. Ich habe einen Steuerberater. Leider ist er ein bisschen Faul :) Ich arbeite als Selbstständige in der IT. Meistens habe ich Projekte ~3-6 Monte lang. 2 Wochen Pause und wieder 3-6 Monate. Alles in Berlin. Also immer fahre ich 6-20 km zu Arbeit.

 

Also 10% bis 50% kriege ich locker.

Bekomme ich dann ganzes Umsatzsteuer zurück?

Kann ich auch ganze Leasingrate von Steuer absetzen?

oder nur 50%

Hallo,

Holger Nilsson schrieb: " Das liest sich ja sehr schön, ist nur leider nicht praktikabel, weil kein Finanzamt beratend tätig sein wird."

nun, jetzt gebe ich mal ganz kleinlaut Nachfolgendes zur Kenntnis:

Gebt mal bei Herrn Goog "§ 89 AO" ein. ( oder: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__89.html )

Diese Abgabenordnung gilt ausdrücklich für alle Landes- und Bundesfinanzbehören, unter Vorbehalt des EU- Rechts.

Kurz und knapp besagt der §, dass das Finanzamt in 2- facher Hinsicht beratend tätig ist und sein muss.

a) kostenfrei bei allg. unverbindlicher Beratung ( ist also dem jew. Mitarbeiter überlassen, wie umfänglich diese Beratung ausfällt). Diese ist folglich nicht gerichtsverwertbar.

b) bis Gegenstandwert von 10.000.- Eur. kostenfrei, (einfacher Aufwand); erfolgt nur auf begründeten Antrag und ist gerichtsverwertbar.

über 10.000.- Eur. oder erhöhtem Aufwand ( definiert!) nur gegen Gebühr! --> gerichtsverwertbar

Nun, das mag vll. so sein, dass es freundliche und abarbeitende Ämter gibt. Als wir uns in die Selbständigkeit begaben, war uns das Finanzamt die größte Hilfe von Allen und kostenfrei dazu. Noch heute gehe ich ab und an ins FA - Auskunftsstelle- und spreche dort mit dem konkr. Sachverhalt vor. Eine Art: " Was würdet Ihr denn dazu meinen, wenn wir Euch dies so vorlegen würden..."

Ansonsten - ganz klar- Steuerberater !!!!!!!!!!!

 

Steuerberater sind auch nur Menschen und wenn diese evtl. etwas lahmen, dann könnte dies durchaus gewisse Gründe haben, welche sich zu ergründen lohnen könnte.

Im Prinzip macht jeder immer seine Erfahrungen und darf frei entscheiden, welche Vorschläge für ihn zuträglich oder abträglich sind.

Wichtig allein ist und bleibt, dass man sich gegenüber dem FA nicht soweit aus dem Fenster lehnt, dass man den Halt verliert. Denn das Gesetz der Schwerkraft und des FAs kennen dann leider nur eine Richtung. Es wird weh tun! :-)

Gruss vom Asphalthoppler

Zitat:

@smerlinj schrieb am 2. Januar 2018 um 21:36:05 Uhr:

Vielen Dank für die Antworten. Ich habe einen Steuerberater. Leider ist er ein bisschen Faul :) Ich arbeite als Selbstständige in der IT. Meistens habe ich Projekte ~3-6 Monte lang. 2 Wochen Pause und wieder 3-6 Monate. Alles in Berlin. Also immer fahre ich 6-20 km zu Arbeit.

Also 10% bis 50% kriege ich locker.

Bekomme ich dann ganzes Umsatzsteuer zurück?

Kann ich auch ganze Leasingrate von Steuer absetzen?

oder nur 50%

Du kannst die ganze Rate absetzen und musst dagegen einen Privatanteil versteuern.

Dein Steuerberater ist faul? Wofür bezahlst Du ihn dann?

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