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Landwirt verschmutzt parkende Autos mit Güllespritzern. Deckt das Kfz-Haftpflicht des Traktors ab?

Themenstarteram 18. November 2022 um 10:47

Mein unfreundlicher Nachbar, der Bauer ist nach seiner Fahrerflucht mal wieder einen Thread wert.

Regelmäßig (2-3x pro Jahr) verschmutzt der Landwirt nun unsere parkenden Fahrzeuge erheblich mit Güllespritzern, weil er auf seiner angrenzenden Wiese keinen ausreichenden Abstand zum Grundstücksrand einhält. Er wurde bereits darauf angesprochen, reagiert aber nur frech und hat sein Verhalten nicht geändert - er handelt also ganz charaktertypisch mit Vorsatz.

Die Autos stehen teils auf der öffentlichen Straße (Ende einer Sackgasse), teils auf unserem Grundstück. Jedesmal entsteht uns finanzieller und zeitlicher Aufwand, um die Autos in die Waschanlage zu fahren. Wenn die Spritzer nicht am selben Tag entfernt werden und antrocknen, bekommt man sie mit einem Waschanlagenlauf nicht mehr weg und muss zusätzlich händisch nacharbeiten.

Ein Dialog mit dem Bauern ist nicht möglich, die Reinigungskosten wird er weder freiwillig übernehmen, noch seiner Versicherung melden (siehe oben verlinkte Fahrerflucht). Da ich aus den Erfahrungen mit dieser Sippe gelernt habe, nimmt eine IP Kamera automatisch auf was vor unserem Haus so getrieben wird, inkl. lesbarem Kennzeichen des Traktors.

Ich habe mir jetzt überlegt, die Sache zukünfitg über den Zentralruf der Kfz-Versicherer an die Haftpflichtversicherung des Traktors als Schaden zu melden. Beweisvideo mit Kennzeichen und "Unfallhergang" liegt vor. Der Schaden geht zwar vom Grundstück des Bauern aus, aber unsere Autos befinden sich im öffentlichen Verkehrsraum. Somit gehe ich davon aus, dass die Beschädigung der Fahrzeuge von der Kfz-Haftpflicht des Traktors abgedeckt ist.

Wie seht ihr das? Ist die Sache erfolgversprechend?

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152 Antworten

Selbstverständlich.

Wo ist das Problem?

Ich würde den Bauern schriftlich per Einschreiben auf sein Fehlverhalten aufmerksam machen und meinen Schaden

in Euro beziffern. Zur Begleichung sollte eine Bankverbindung angegeben werden, worauf meine Schadensumme

binnen einer Frist von 10 Tagen überwiesen werden soll.

Wenn diese Frist fruchtlos, also ohne Geldeingang, verläuft, würde ich einen Rechtsanwalt einschalten, der dann die

Zwangsvollstreckung gegen den Bauern einleitet.

Hallo fraek25 ,

da es sich um einen unfreundlichen Nachbarn mit Anhang handelt, versuche die anderen Betroffenen

mit ins Boot zu nehmen .

Dann wird der Bauer sich überlegen, nach Eurer

gemeinsamen Reaktion, unfreundlich zu antworten.

Gruss

summercap

Darüber hinaus wäre zu überlegen, ob Du nicht Strafanzeige bei der hiesigen Polizei wegen Sachbeschädigung stellst.

Sollte der Vorgang von strafrechtlicher Relevanz sein, würde Dir das bei Dein Anliegen helfen, zivilrechtlich die Dir

entstandene Schadenhöhe vom Bauern nötigenfalls gerichtlich per Pfändung durchzusetzen.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 18. November 2022 um 12:27:01 Uhr:

Ich würde den Bauern schriftlich per Einschreiben auf sein Fehlverhalten aufmerksam machen und meinen Schaden

in Euro beziffern. Zur Begleichung sollte eine Bankverbindung angegeben werden, worauf meine Schadensumme

binnen einer Frist von 10 Tagen überwiesen werden soll.

Wenn diese Frist fruchtlos, also ohne Geldeingang, verläuft, würde ich einen Rechtsanwalt einschalten, der dann die

Zwangsvollstreckung gegen den Bauern einleitet.

Von einem Rechtsanwalt, der ohne Titel die Zwangsvollstreckung betreibt würde ich Abstand halten...

Ich würde tatsächlich auch über die Polizei gehen und dort mal um Hilfe ersuchen. Ich würde erwarten, dass die freundlichen Helfer beim Landwirt mal vorbeischauen und ihm ein wenig Recht und Ordnung näher bringen. Für mich würde es auch darauf ankommen, ob die Verschmutzungen durch ein vorsichtigeres Verhalten vermeidbar wären, oder ob die Grundstückssituation so eng ist, dass er das gar nicht vermeiden kann. Im Zweifel würde ich meinen Kärcher nehmen und mein Auto mal eben abspritzen. Kostet kein Geld und nur wenige Minuten Zeit. Mich jedes Mal über den Nachbarn ärgern und mit ihm zu streiten, kostete mehr Zeit und vor allem Nerven.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 18. November 2022 um 12:27:01 Uhr:

Ich würde den Bauern schriftlich per Einschreiben auf sein Fehlverhalten aufmerksam machen und meinen Schaden

in Euro beziffern. Zur Begleichung sollte eine Bankverbindung angegeben werden, worauf meine Schadensumme

binnen einer Frist von 10 Tagen überwiesen werden soll.

Wenn diese Frist fruchtlos, also ohne Geldeingang, verläuft, würde ich einen Rechtsanwalt einschalten, der dann die

Zwangsvollstreckung gegen den Bauern einleitet.

Viel zu Aufwendig.

Der Gedanke mit dem Direktanspruch gegenüber der Kfz Haftpflicht vom Bauern ist genau richtig.

Das ist sehr smart, dem Bauern einen Denkzettel zu verpassen.

Zitat:

@MartinKa. schrieb am 18. November 2022 um 13:25:12 Uhr:

 

Viel zu Aufwendig.

Der Gedanke mit dem Direktanspruch gegenüber der Kfz Haftpflicht vom Bauern ist genau richtig.

Das ist sehr smart, dem Bauern einen Denkzettel zu verpassen.

Kann man machen, wenn man einen nicht enden wollenden Streit mit gegenseitigen Belästigungen provozieren will.....

Um auf die Frage zu antworten: Ja.

Es ist vorstellbar auch die Betriebshaftpflicht des Bauern anzusprechen.

Wobei die Kfz Haftplicht die erste Wahl ist.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 18. November 2022 um 12:27:01 Uhr:

..... würde ich einen Rechtsanwalt einschalten, der dann die

Zwangsvollstreckung gegen den Bauern einleitet.

@TE Nur, falls es dir nicht klar ist: Sein Honorar zahlst zunächst mal du.

Ich habe sehr große Zweifel, dass das eine Sache der Kfz Haftpflicht ist.

 

Wenn eine Taube auf Euer Auto schxxxxx, schaut ihr dann auch, welchem Züchter sie zuzuordnen sind und verklagt ihn dann?

Meine Güte, es handelt sich um Dreck auf einem Auto, mit dem man in einer offenbar landwirtschaftlich geprägten Gegend unterwegs ist.

Lasst doch mal die Kirche im Dorf.

Möglicherweise muss man "auf dem Dorf" damit leben, das die Ochsen und sonstige Rindviecher schon ein paar Tage länger dort angesiedelt sind. ....

Zitat:

@freak25 schrieb am 18. November 2022 um 11:47:32 Uhr:

Somit gehe ich davon aus, dass die Beschädigung der Fahrzeuge

"Beschädigungen" der Fahrzeuge erwähnst du ja im Text gar nicht. Ich würde Beschädigungen auch nicht hinnehmen.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 18. November 2022 um 13:51:14 Uhr:

Wenn eine Taube auf Euer Auto schxxxxx, schaut ihr dann auch, welchem Züchter sie zuzuordnen sind und verklagt ihn dann......

Meine Güte, es handelt sich um Dreck auf einem Auto, mit dem man in einer offenbar landwirtschaftlich geprägten Gegend unterwegs ist.

Lasst doch mal die Kirche im Dorf.

Hallo,

wenn das hier und da passiert, OK ,

aber wenn es zur Gewohnheit wird, dann sollte

das abgestellt werden.

Gruss

summercap

@summercap

 

"...2 - 3 im Jahr..." ist für mich keine Gewohnheit.

 

Der Vorschlag mit dem Kärcher erscheint mir da schon am sinnvollsten.

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