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Kurzzeitkennzeichen nach neuer Regelung

Themenstarteram 24. April 2015 um 8:20

Morgen!

Wie ist das denn nach der neuen Regelung. Wenn ich Kurzzeitkennzeichen beantrage, muss ich ja nachweisen, dass der Wagen gültigen TÜV hat.

Geht um einen Wagen den ich kaufen möchte, der aber weiter weg steht und noch TÜV hat.

Mein Plan Kurzzeitkennzeichen zu besorgen und den Wagen dann nach Hause zu bringen scheint ja nicht zu klappen, weil ich ja keine kriege, wenn ich nicht nachweisen kann, dass der Wagen TÜV hat. Was ist denn dieser Nachweis? Wenn mir der Verkäufer vorab eine Kopie von der HU schickt reicht das?

Beste Antwort im Thema

Ich habe die Regelung nicht verteitigt sondern nur gesagt wie es ist ;)

Das die Regelung für viele komplett untauglich und dämlich ist dem stimme ich zu.

GRuß Tobias

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Offiziell nicht, das ist schon klar …

Zitat:

@Kai R. schrieb am 24. April 2015 um 15:01:18 Uhr:

Es muss lediglich die FG-Nummer des Fahrzeugs vorab in die Papiere eingetragen werden. Dazu sind die Papiere streng genommen nicht erforderlich. Allerdings wird dies anscheinend im Moment von den Zulassungsstellen gefordert.

Falsch. Es müssen alle Daten des Fahrzeugs komplett erfasst werden. Es wird ein Schein ausgestellt, der im Grunde genauso aussieht wie die ZB I, mit dem einzigen Unterschied, dass das Gültigkeitsdatum angegeben ist. nur die FIN alleine wird nicht erfasst.

Es reicht allerdings, wenn man die FIN (oder auch das ehemalige Kennzeichen) des Fahrzeugs hat, damit kann dann der Datenbestand zu diesem Fahrzeug vom KBA übernommen werden. Dann braucht nicht mal die Papiere, sondern nu den HU-Nachweis. Den meisten reichen auch die Kopien der entsprechenden Papiere, das kann man aber in einem Telefonat vorab klären.

Es ist alles halb so wild, wenn man nicht auf die ganzen Falschinfos vertraut. Und der Gebrauchtwagenmarkt ist auch noch nicht zusammengebrochen...

Warum? Weil hauptsächlich unsere lieben ausländischen Mitbürger mit den Kennzeichen schrottreife Kisten, völlig verkehrsunsicher ins Ausland, damit erstmals unsere Straßen unsicher machten. Da der Autohandel zu 98% in arabischer Hand ist, sind genau diese Kulturbereicherer der Grund, das jetzt der gut erzogene Deutschman die Schei...e an der Backe hat! So sagte mir das in abgemildeter Form ein TÜV- Bekannter. Ich bin mit der Materie bestens vertraut und weiss,wer der Schuldige ist! Da man das ja so nicht offen sagen darf, man könnte ja diese Gesetze nur bei Ausländern anwenden, nicht bei Privatpersonen mit biodeutscher Herkunft, müssen eben alle dafür buessen!

 

 

@Turbotobi28 schrieb am 24. April 2015 um 14:55:22 Uhr:

Zitat:

@PokerJonny schrieb am 24. April 2015 um 14:51:37 Uhr:

Oh wusst ich gar nicht, ich dachte mit der Neuregelung wäre der Zeitpunkt gemeint als die Kurzzeitkennzeichen nur noch mit gültegem TÜV bzw Fahrten zum TÜV bewegt werden durften.

Warum macht man denn solch einen Käse?

Das Kaufen / Verkaufen von unangemeldeten Fahrzeugen ist damit ja fast unmöglich die nicht grade um die Ecke stehen.

Offiziell weil die KZK massiv mißbraucht wurden.

Zig Fahrzeuge damit gefahren,weiterverkauft usw.

GRuß Tobias

Wenn du angeblich mit der Materie so gut vertraut bist, warum schreibst du dann so einen Unsinn? Was macht dich denn mit der Materie so gut vertraut? Der Onkel des Schwagers einer Freundin?

Zitat:

@ramdo0035 schrieb am 27. April 2015 um 12:59:41 Uhr:

...ausländischen Mitbürger ...völlig verkehrsunsicher ins Ausland...

...arabischer Hand ist, sind genau diese Kulturbereicherer........

....Da man das ja so nicht offen sagen darf, .....

Typisches Neonazi-Stammtisch-Gegrummel halt von der Art "Wer koa Schweinsbrodn frisst, ko kei Deitscher net sei."

Zitat:

@ramdo0035 schrieb am 27. April 2015 um 12:59:41 Uhr:

Da man das ja so nicht offen sagen darf,

genau. Lügenpresse. Gutmenschen.

Einzig sinnvolle Lösung: Deine Zulassungsstelle befragen.

Ich Stuttgart reicht (laut Auskunft auf der Homepage der Zulassungsstelle) eine Kopie von Brief und HU-Bescheinigung aus (steht extra dabei).

am 28. Februar 2017 um 19:48

Hi, ich hoffe es ist hier richtig, denn ich habe noch nie etwas im Forum gepostet.

Ich habe allerdings gestern versucht mich hier zu informieren und um Leuten in der gleichen Situation die Angst zu nehmen, folgende Infos:

Kopien, Faxe etc der HU-Bescheinigung und des Fahrzeugscheins + EVB Nummer für Kurzzeitkennzeichen reichen bei jedem Straßenverkehrsamt vollkommen aus.

Viel Spaß beim Anmelden!

Zitat:

@Lang123 schrieb am 28. Februar 2017 um 20:48:04 Uhr:

Kopien, Faxe etc der HU-Bescheinigung und des Fahrzeugscheins + EVB Nummer für Kurzzeitkennzeichen reichen bei jedem Straßenverkehrsamt vollkommen aus.

Dem ist ganz sicher nicht so. Es gibt mehr als genug Zulassungsstellen, die Originale verlangen. Da muss man sich schlicht und einfach individuell informieren, was nun konkret akzeptiert wird und was nicht. Deine pauschale Aussage ist aber so wie sie da steht definitiv falsch.

Feedback aus Köln auf einen alten Thread, da man sich doch schnell hergoogelt:

Kopien von HU/AU und Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil1 werden in der Zulassungsstelle Köln Poll (Max-Glomsda-Straße 4) kommentarlos akzeptiert. Online fehlt diese Info bei der Seite.

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