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Kurzzeitkennzeichen nach neuer Regelung

Themenstarteram 24. April 2015 um 8:20

Morgen!

Wie ist das denn nach der neuen Regelung. Wenn ich Kurzzeitkennzeichen beantrage, muss ich ja nachweisen, dass der Wagen gültigen TÜV hat.

Geht um einen Wagen den ich kaufen möchte, der aber weiter weg steht und noch TÜV hat.

Mein Plan Kurzzeitkennzeichen zu besorgen und den Wagen dann nach Hause zu bringen scheint ja nicht zu klappen, weil ich ja keine kriege, wenn ich nicht nachweisen kann, dass der Wagen TÜV hat. Was ist denn dieser Nachweis? Wenn mir der Verkäufer vorab eine Kopie von der HU schickt reicht das?

Beste Antwort im Thema

Ich habe die Regelung nicht verteitigt sondern nur gesagt wie es ist ;)

Das die Regelung für viele komplett untauglich und dämlich ist dem stimme ich zu.

GRuß Tobias

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Den Nachweis einer gültigen HU musst Du nicht notwendig bereits bei der Beantragung der Kennzeichen führen. Du bekommst die KZK und musst das TÜV Dokument mitführen. Kopie der HU vorab reicht in jedem Fall.

Ruf doch Deine Zulassungsstelle an. Jede handhabt das anders. Ist wirklich so. Manchen reicht die Kopie, Manche wollen den HU-Bericht im Original vorgelegt haben.

Ansonsten: Thema gibt's schon.

http://www.motor-talk.de/.../...e-tuev-seit-1-april-2015-t5281256.html

cheerio

Hi,

du benötigst nicht nur die HU sondern auch die Fahrzeugpapiere. Kopien reichen meines Wissens nicht.

Du kannst die KZK aber dafür am Standort des Fahrzeugs besorgen,mußt das also nicht wie früher am Wohnort tun.

Gruß Tobias

Themenstarteram 24. April 2015 um 11:48

@Turbotobi28 Das ist doch absolut dämlich die neue Regelung.

Also am Standort des Fahrzeuges KZK besorgen ist super. Aber bei den Öffnungszeiten der KFZ Zulassungsbehörde muss man ja auch nen Termin finden wo beide Parteien Zeit für haben.. So einfach ist das nicht. Und dann kann man nichtmal im Voraus sich KZK besorgen ohne die Papiere dem Käufer zu geben? Damit ist der Kauf ja vollzogen.. wer macht das denn............ oh man.

Ich habe die Regelung nicht verteitigt sondern nur gesagt wie es ist ;)

Das die Regelung für viele komplett untauglich und dämlich ist dem stimme ich zu.

GRuß Tobias

Themenstarteram 24. April 2015 um 12:08

Ja. das war mehr ein Grummeln allgemein. War nicht an dich persönlich gerichtet, falls das so rüberkam.

Zitat:

@GideonGraves schrieb am 24. April 2015 um 13:48:26 Uhr:

… Und dann kann man nichtmal im Voraus sich KZK besorgen ohne die Papiere dem Käufer zu geben? Damit ist der Kauf ja vollzogen.. wer macht das denn............ oh man.

Nö. Wer die Papiere in der Hand hält hat absolut nichts damit zu tun, wer der Eigentümer ist.

am 24. April 2015 um 12:33

Ich habe erst vor einem Monat Kurzzeitkennzeichen bei meiner Zulassungsstelle geholt weil ich ein Auto (welches TÜV hatte) besichtigen und kaufen wollte.

Versicherung angerufen, Versicherungsnummer für die Kurzzeitkennzeichen erhalten, zur Zulassungsstelle gefahren, NUmmer der Versicherung vorgezeigt und die Kurzzeitkennzeichen sofort erhalten.

Dabei habe ich keinen TÜV Bericht oder Fahrzeugpapiere vorzeigen müssen.

Habe der netten Dame geschildert, dass ich lediglich ein Fahrzeug kaufen möchte welches nicht angemeldet ist.

Bekam dann so eine Karte woi ch die Fahrrzeugdaten eintragen sollte sobald ich mit dem Fahrzeug losfahren will.

Hi,

vor einem Monat ging das auch noch so ;)

Aber seit dem 1.4 eben nicht mehr da sich die Regelungen dazu massiv geändert haben.

Fahrzeugpapiere müssen vorgelegt werden und auch ein gültiger Tüv Bericht, ohne Tüv geht auch aber dann mit massiven Einschränkungen (nur fahrten zum Tüv innerhalb des Zulassungsbezirks zulässig)

Gruß Tobias

am 24. April 2015 um 12:51

Oh wusst ich gar nicht, ich dachte mit der Neuregelung wäre der Zeitpunkt gemeint als die Kurzzeitkennzeichen nur noch mit gültegem TÜV bzw Fahrten zum TÜV bewegt werden durften.

Warum macht man denn solch einen Käse?

Das Kaufen / Verkaufen von unangemeldeten Fahrzeugen ist damit ja fast unmöglich die nicht grade um die Ecke stehen.

Zitat:

@PokerJonny schrieb am 24. April 2015 um 14:51:37 Uhr:

Oh wusst ich gar nicht, ich dachte mit der Neuregelung wäre der Zeitpunkt gemeint als die Kurzzeitkennzeichen nur noch mit gültegem TÜV bzw Fahrten zum TÜV bewegt werden durften.

Warum macht man denn solch einen Käse?

Das Kaufen / Verkaufen von unangemeldeten Fahrzeugen ist damit ja fast unmöglich die nicht grade um die Ecke stehen.

Offiziell weil die KZK massiv mißbraucht wurden.

Zig Fahrzeuge damit gefahren,weiterverkauft usw.

GRuß Tobias

 

Es muss lediglich die FG-Nummer des Fahrzeugs vorab in die Papiere eingetragen werden. Dazu sind die Papiere streng genommen nicht erforderlich. Allerdings wird dies anscheinend im Moment von den Zulassungsstellen gefordert.

Die Regelung mit dem TÜV kann so umgesetzt werden, dass man auch den TÜV vor Ort machen kann (auf direktem Weg) und sich dann das Kennzeichen automatisch in ein normales KZK für eine Überführungsfahrt "freischaltet".

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 24. April 2015 um 14:55:22 Uhr:

… Zig Fahrzeuge damit gefahren,weiterverkauft usw.

Das KZK war ja früher dafür da, dass man mehrere Fahrzeuge damit bewegen darf.

Zitat:

@birscherl schrieb am 24. April 2015 um 15:02:14 Uhr:

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 24. April 2015 um 14:55:22 Uhr:

… Zig Fahrzeuge damit gefahren,weiterverkauft usw.

Das KZK war ja früher dafür da, dass man mehrere Fahrzeuge damit bewegen darf.

Eben nicht !

Man hat zwar ein Blanko "Fahrzeugbrief" bekommen dort mußte aber vor Fahrtantritt die Fahrzeugdaten mit Kuli eingetragen werden. Das es in der Praxis anders gelaufen ist,ist eben ein Grund für die Verschärfung der Regelung.

Gruß Tobias

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