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Kurze Frage zu Felgen und Reifen

Mercedes W201 190er
Themenstarteram 5. September 2014 um 9:02

Hallo Leute,

kurze Frage:

Gullideckelfelgen in 6,5x15 ET48 sollten auf dem 190er passen oder? (Sportline)

Welche Reifendimension könnte ich mit diesen Felgen dann fahren? Sind sie zu schmal für 205/55/15 oder passt das?

Besten Dank im Voraus!

Lg Mani

Beste Antwort im Thema

Also irgendwie ist die Thematik Felgen-Reifen-Kombination im allgemeinen noch nicht so klar.

Ich wollte mich ja nun erstmal etwas abstinent hier halten, doch es werden zu große Verwirrungen verursacht, was dem TE keine klare Aussage gibt.

Soweit stimmen die Angaben mit den ab Werk erlaubten Felgen für den 190er.....doch man müsste mal die Sache ansich verstehen:

Je größer die ET, desto weiter steht das Rad im Haus nach innen.

Je kleiner die ET, desto weiter wandert das Rad nach außen.

ET 48 steht im Vergleich zu ET 44 also weiter nach innen.....was in meinen Augen nicht sehr schön aussieht.

Die Felgenmaße spielen eigentlich "nur" in der Breite (6j, 6,5j, 7j ,7,5j usw.) eine Rolle. Befindet sich diese im Rahrem des Radhauses, ist es egal ob 15, 16 oder 17 Zoll. Denn das entscheidende ist danach das Reifenquerschnittsverhältnis.....welches eben bestimmt welchen Durchmesser (Abrollumfang) das Rad am Ende haben wird.

Die vorgegebene Standardbereifung als Referenz: 185/65 r15 = Durchmesser: 62,2 cm und Abrollumfang: 188,9 cm.

Sobald die Reifen diese Maße überschreiten, sind sie für den 190er nicht mehr zulässig ohne eine Tachoangleichung zu machen.......da der Tacho weniger anzeigt als die tatsächliche Geschwindigkeit.

Der Abrollumfang ergibt sich aus dem Durchmesser und umgekehrt. Daher bräuchte man auch nur einen dieser beiden Werte nehmen.

 

Beispiele

15"-Felge:

185/65 r15 = D: 62,2cm --- Au: 188,9cm = Referenz.

195/65 r15 = D: 63,5cm --- Au: 192,9cm = Unzulässig, da größerer Durchmesser.

195/60 r15 = D: 61,5cm --- Au: 187,0cm = Erlaubt da kleiner, jedoch Einzelabnahme erforderlich.

205/60 r15 = D: 60,7cm --- Au: 190,6cm = Unzulässig, da größerer Durchmesser.

205/55 r15 = D: 62,7cm --- Au: 184,4cm = Erlaubt ab Werk mit ET 41/44 bei Original-Felgen ohne Einzalabnahme.

16"-Felge:

185/60 r16 = D: 62,8cm --- Au: 191,0cm = Unzulässig, da größerer Durchmesser.

185/55 r16 = D: 61,0cm --- Au: 185,4cm = Erlaubt da kleiner, jedoch Einzelabnahme erforderlich.

195/60 r16 = D: 64,0cm --- Au: 194,7cm = Unzulässig, da größerer Durchmesser.

195/55 r16 = D: 62,1cm --- Au: 188,8cm = Erlaubt da kleiner, jedoch Einzelabnahme erforderlich.

205/55 r16 = D: 63,2cm --- Au: 192,1cm = Unzulässig, da größerer Durchmesser.

205/50 r16 = D: 61,1cm --- Au: 185,9cm = Erlaubt da kleiner, jedoch Einzelabnahme erforderlich.

17"-Felge:

195/50 r17 = D: 62,7cm --- Au: 190,5cm = Unzulässig, da größerer Durchmesser.

195/45 r17 = D: 60,7cm --- Au: 184,6cm = Erlaubt da kleiner, jedoch Einzelabnahme erforderlich.

205/50 r17 = D: 63,7cm --- Au: 193,6cm = Unzulässig, da größerer Durchmesser.

205/45 r17 = D: 61,6cm --- Au: 187,4cm = Erlaubt da kleiner, jedoch Einzelabnahme erforderlich.

Und für sowas gibt es ja die Reifen-Rechner: Berechnen (klick)

Auf der linken Seite einfach die Referenz eingeben und dann das gewünschte Maß auf der rechten Seite. Sollte dieses unzulässig sein, muss eben korrigiert werden bist es passt.

Man sieht jedoch, dass es keine Rolle spielt ob man 15"- oder 17"-Felgen fährt.....denn das Querschnittsverhältniss (65, 60, 55, 50, 45, 40, usw.) des Reifens ist entscheidend.

Und wenn dieses passend gewählt wird, gibt es auch keine Probleme beim TÜV.

Die Breiten der Felgen sind als nächstes zu beachten.

Es gibt gewisse "Zuordnungen" der Felgenbreite zum Reifen:

6,0j = 185er

6,5j = 195er (185er alà Golf-Feeling :D) --- (205er alà Ballon-Räder)

7,0j = 205er (195er alà Golf-Feeling :D) --- (225er alà Ballon-Räder)

7,5j = 225er (205er alà Golf-Feeling :D) --- (235er alà Ballon-Räder)

8,0j = 235er (usw.)

Dementsprechend muss ich hier auch widersprechen, dass 205er Reifen auf einer 6,5" breiten Felge gut aussehen.

Selbst habe ich 205er auf 7j und der Reifen steht etwas über dem Felgenhorn.....was stimmig aussieht, und bevor die Felge etwas berührt ist der Reifen erstmal dran.

Wenn der 205er jetzt jedoch auf einer 6,5j-Felge montiert wird, ballt sich die Karkasse sehr rundlich auf und es sieht eher wulstig aus.....also käme man einem Ballon-Reifen näher... ;)

Damit dann auch die gewählten Breiten der Felgen/Reifen im Radhaus Platz finden und "mittig" sind, kommt es nun auf die ET an.

Die ET der Felge bestimmt (mit der Breite der Felge) wie weit das Rad nach innen oder außen ragt. Die Angaben beziehen sich auf die Mitte der Felge und sind entsprechend variabel.

Beispiele

Breite mit ET 20mm von der Mitte:

Breite: 160 mm = Mitte: 80 mm = 60 mm von der Radnabe nach außen.

Breite: 180 mm = Mitte: 90 mm = 70 mm -//-

Breite: 200 mm = Mitte: 100 mm = 80 mm -//-

Breite: 240 mm = Mitte: 120 mm = 100 mm -//-

Breite mit ET 30mm von der Mitte:

Breite: 160 mm = Mitte: 80 mm = 50 mm -//-

Breite: 180 mm = Mitte: 90 mm = 60 mm -//-

Breite: 200 mm = Mitte: 100 mm = 70 mm -//-

Breite: 240 mm = Mitte: 120 mm = 90 mm -//-

Breite mit ET 40mm von der Mitte:

Breite: 160 mm = Mitte: 80 mm = 40 mm -//-

Breite: 180 mm = Mitte: 90 mm = 50 mm -//-

Breite: 200 mm = Mitte: 100 mm = 60 mm -//-

Breite: 240 mm = Mitte: 120 mm = 80 mm -//-

Man erkennt also ein gewisses Verhältnis.....

Eine Schmale Felge braucht quasi eine geringere ET um am Ende genausoweit nach außen zu stehen wie eine breitere Felge. 160 -> ET20 = 60 /// 200 -> ET40 = 60

Schmale Räder (6j mit 185/65) haben ein weites Feld der möglichen ET, da sie durch die geringe Breite nach innen wie auch außen viel Platz haben.......ET`s von 49 bis weit unter 30 sollten locker möglich sein.

Bei den breiteren Rädern verringert sich Bandbreite natürlich.........7j mit 205er wäre wohl zwischen ET 30-35 (größere ET nachtürlich auch, doch da kann ich kein Limit nennen) machbar (außer Sportline, da sehr grenzwertig durch Tieferlegung).

Bei mir ist die ET 37 schon ein Grund gewesen, dass mich der Prüfer darauf hingewiesen hat, dass es doch schon relativ knap wäre.....an der Vorderachse, wegen dem Kotflügel....dass der dieser den Reifen noch überdeckt.....nur ist meiner eben ein Sportline.....

Beim FlyingKiwi95 ist eine ET von 35 laut Felgengutachten z.B. genemigt....und das wird wohl einfach an der Tieferlegung liegen.

Denn je tiefer ein Fahrzeug kommt, desto weiter gehen die Querlenker (Aufhängung) nach oben und somit im Radius auch weiter auseinander....

Selbsttest: Unterarm nach unten hängen lassen, und dann langsam gerade strecken...... :D ......die Hand entfernt sich immer weiter vom Körper.... ;) ......war jetzt nur mal sinnbildlich...

 

Wenn die gewählte Felgen-Reifen-Kombination im Rahmen ist, braucht man nicht hoffen, dass der TÜV-Prüfer gut gelaunt ist oder sonstiges um die Räder abzunehmen........denn für ihn zählt in erster Linie der Durchmesser bzw. der Abrollumfang....und dieser sollte ja stimmen bei richtiger Auswahl.

Der nächste Schritt wäre dann die Breite und ET zu kontrollieren. Und dies wird relativ simpel durch eine Diagonal-Aufbockung der Räder durchgeführt.

Da wird eben geschaut wieviel Platz vom Rad aus, nach innen und außen vorhanden ist.

Bei extremer Beräderung wie z.B. 245er auf 8j-Felgen sollte man zwingend zuvor mit dem TÜV reden, was wie und überhaupt....

Zum TE kann ich nur sagen: Nein, schlechte Maße.....passen zwar (mit Einzelabnahme), jedoch sieht es alles andere als gut aus. ET 48 mit 6,5j-Felgen steht echt weit drinnen......wenn man hinter Dir her fährt, sieht es aus, als hättest Du eine zu schmale Achse eingebaut... :D

Wenn Du 205er Reifen fahren möchtest, nehme 7j-Felgen mit einer ET zwischen 35 und 40..........mit 205/55 steht einer Eintragung nicht`s im Wege.... ;)

Bei 6,5j wähle 195er Reifen....sonst sieht es zu wulstig aus.....

PS: Ich bitte darum sich etwas mit dieser Sache zu beschäftigen.

Sehr oft ein Thema und kaum jmd. weiß da wirklich bescheid.......

Achja...und eine "Einzelradabnahme" gibt es nicht, es bleibt bei einer Einzelabnahme.

EDIT: Sollte eine KBA auf der Felge stehen, dann braucht man auch nicht irgendwelche Vergleichsgutachten suchen......denn der Prüfer kann anhand dieser selbst im PC nachschauen und wird dies auch machen, egal welches Papier man ihm unter die Nase hält.

Er hat Zugriff auf die Entsprechenden Daten und den Rest beurteilt er selbst.

Einzig ein Tragfähigkeitsgutachten wäre vielleicht ganz hilfreich.......sollte jedoch auch nicht zwingend sein.....wegen zuvor genanntem Punkt.

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Du hast bestimmt keine ORIGINAL-MB-Felgen bekommen, sondern welche aus dem Zubehör. Hier musst du die KBA-Nummer abschreiben und im entsprechenden Gutachten nachschauen ob der 190er aufgeführt ist. Dann sehen wir weiter.

siehe: http://www.mercedes-benz.de/.../tires_and_rim.html

Themenstarteram 5. September 2014 um 12:45

Doch, es sollten eigentlich schon original MB-Felgen sein... Soweit ich weiß vom W124. Es wäre nur interessant, ob von der Breite her der 205er Reifen auf der 6,5j Felge passt.

Ich hab die Felgen noch nicht gekauft (eigentlich auch das Auto noch nicht:))

Auf den meisten W201 Fahrzeugen sind von MB 7 x 15 ET 44 mm und 6 x 15 ET 49 mm freigegeben. ( EVO und CO erspare ich mir )

Die Freigabe - Datei ist mehrfach hier im Forum gepostet worden .

Alles andere erfordert eine ABE / KBA oder eine Einzelrad - bzw. Sonderradabnahme .

MB - Bastlerin .

Natürlich passt auf eine 6,5x15er Felge auch ein 205/55er Reifen, sieht sogar recht gut aus, da der Gummi das Felgenhorn gut ausfüllt. NUR erlaubt ist es halt nicht. Vielleicht kannst Du eine Sonderabnahme erreichen, wenn dir ein Ingenieur gut gesonnen ist und du ein Vergleichsgutachten hast von einem anderen Felgenhersteller. Da heißt es suchen, zumal bei anderen Felgenherstellern meist die ET weit weniger ausfällt, ET 48/49 gibt es nur bei MB.

Zitat:

Original geschrieben von manig84

Doch, es sollten eigentlich schon original MB-Felgen sein... Soweit ich weiß vom W124. Es wäre nur interessant, ob von der Breite her der 205er Reifen auf der 6,5j Felge passt.

Ich hab die Felgen noch nicht gekauft (eigentlich auch das Auto noch nicht:))

Moin,

die angehängte PDF klärt eigentlich alle Fragen.

Und org. Gullideckelfelgen in der Grösse 6,5 x 15 ET 48 sind mir nicht bekannt.

Zitat:

Original geschrieben von der Mercedesfahrer

Zitat:

Original geschrieben von manig84

Doch, es sollten eigentlich schon original MB-Felgen sein... Soweit ich weiß vom W124. Es wäre nur interessant, ob von der Breite her der 205er Reifen auf der 6,5j Felge passt.

Ich hab die Felgen noch nicht gekauft (eigentlich auch das Auto noch nicht:))

Moin,

die angehängte PDF klärt eigentlich alle Fragen.

Und org. Gullideckelfelgen in der Grösse 6,5 x 15 ET 48 sind mir nicht bekannt.

Doch die gibt es, aber nur beim W 124er, siehe meine Reifen- und Felgenliste oben

Zitat:

Original geschrieben von ditroi9076

Zitat:

Original geschrieben von der Mercedesfahrer

 

Und org. Gullideckelfelgen in der Grösse 6,5 x 15 ET 48 sind mir nicht bekannt.

Doch die gibt es, aber nur beim W 124er, siehe meine Reifen- und Felgenliste oben

Moin ditroi9076,

dass es die beim W124 gibt, ja, da gebe ich Dir Recht.

Aber der Thread-Schreiber will diese Felgen auf einen W201 montieren.

Und das geht meiner Meinung nach nicht.

Evtl. mit Einzelabnahme, aber da bin ich mir nicht sicher.

Also irgendwie ist die Thematik Felgen-Reifen-Kombination im allgemeinen noch nicht so klar.

Ich wollte mich ja nun erstmal etwas abstinent hier halten, doch es werden zu große Verwirrungen verursacht, was dem TE keine klare Aussage gibt.

Soweit stimmen die Angaben mit den ab Werk erlaubten Felgen für den 190er.....doch man müsste mal die Sache ansich verstehen:

Je größer die ET, desto weiter steht das Rad im Haus nach innen.

Je kleiner die ET, desto weiter wandert das Rad nach außen.

ET 48 steht im Vergleich zu ET 44 also weiter nach innen.....was in meinen Augen nicht sehr schön aussieht.

Die Felgenmaße spielen eigentlich "nur" in der Breite (6j, 6,5j, 7j ,7,5j usw.) eine Rolle. Befindet sich diese im Rahrem des Radhauses, ist es egal ob 15, 16 oder 17 Zoll. Denn das entscheidende ist danach das Reifenquerschnittsverhältnis.....welches eben bestimmt welchen Durchmesser (Abrollumfang) das Rad am Ende haben wird.

Die vorgegebene Standardbereifung als Referenz: 185/65 r15 = Durchmesser: 62,2 cm und Abrollumfang: 188,9 cm.

Sobald die Reifen diese Maße überschreiten, sind sie für den 190er nicht mehr zulässig ohne eine Tachoangleichung zu machen.......da der Tacho weniger anzeigt als die tatsächliche Geschwindigkeit.

Der Abrollumfang ergibt sich aus dem Durchmesser und umgekehrt. Daher bräuchte man auch nur einen dieser beiden Werte nehmen.

 

Beispiele

15"-Felge:

185/65 r15 = D: 62,2cm --- Au: 188,9cm = Referenz.

195/65 r15 = D: 63,5cm --- Au: 192,9cm = Unzulässig, da größerer Durchmesser.

195/60 r15 = D: 61,5cm --- Au: 187,0cm = Erlaubt da kleiner, jedoch Einzelabnahme erforderlich.

205/60 r15 = D: 60,7cm --- Au: 190,6cm = Unzulässig, da größerer Durchmesser.

205/55 r15 = D: 62,7cm --- Au: 184,4cm = Erlaubt ab Werk mit ET 41/44 bei Original-Felgen ohne Einzalabnahme.

16"-Felge:

185/60 r16 = D: 62,8cm --- Au: 191,0cm = Unzulässig, da größerer Durchmesser.

185/55 r16 = D: 61,0cm --- Au: 185,4cm = Erlaubt da kleiner, jedoch Einzelabnahme erforderlich.

195/60 r16 = D: 64,0cm --- Au: 194,7cm = Unzulässig, da größerer Durchmesser.

195/55 r16 = D: 62,1cm --- Au: 188,8cm = Erlaubt da kleiner, jedoch Einzelabnahme erforderlich.

205/55 r16 = D: 63,2cm --- Au: 192,1cm = Unzulässig, da größerer Durchmesser.

205/50 r16 = D: 61,1cm --- Au: 185,9cm = Erlaubt da kleiner, jedoch Einzelabnahme erforderlich.

17"-Felge:

195/50 r17 = D: 62,7cm --- Au: 190,5cm = Unzulässig, da größerer Durchmesser.

195/45 r17 = D: 60,7cm --- Au: 184,6cm = Erlaubt da kleiner, jedoch Einzelabnahme erforderlich.

205/50 r17 = D: 63,7cm --- Au: 193,6cm = Unzulässig, da größerer Durchmesser.

205/45 r17 = D: 61,6cm --- Au: 187,4cm = Erlaubt da kleiner, jedoch Einzelabnahme erforderlich.

Und für sowas gibt es ja die Reifen-Rechner: Berechnen (klick)

Auf der linken Seite einfach die Referenz eingeben und dann das gewünschte Maß auf der rechten Seite. Sollte dieses unzulässig sein, muss eben korrigiert werden bist es passt.

Man sieht jedoch, dass es keine Rolle spielt ob man 15"- oder 17"-Felgen fährt.....denn das Querschnittsverhältniss (65, 60, 55, 50, 45, 40, usw.) des Reifens ist entscheidend.

Und wenn dieses passend gewählt wird, gibt es auch keine Probleme beim TÜV.

Die Breiten der Felgen sind als nächstes zu beachten.

Es gibt gewisse "Zuordnungen" der Felgenbreite zum Reifen:

6,0j = 185er

6,5j = 195er (185er alà Golf-Feeling :D) --- (205er alà Ballon-Räder)

7,0j = 205er (195er alà Golf-Feeling :D) --- (225er alà Ballon-Räder)

7,5j = 225er (205er alà Golf-Feeling :D) --- (235er alà Ballon-Räder)

8,0j = 235er (usw.)

Dementsprechend muss ich hier auch widersprechen, dass 205er Reifen auf einer 6,5" breiten Felge gut aussehen.

Selbst habe ich 205er auf 7j und der Reifen steht etwas über dem Felgenhorn.....was stimmig aussieht, und bevor die Felge etwas berührt ist der Reifen erstmal dran.

Wenn der 205er jetzt jedoch auf einer 6,5j-Felge montiert wird, ballt sich die Karkasse sehr rundlich auf und es sieht eher wulstig aus.....also käme man einem Ballon-Reifen näher... ;)

Damit dann auch die gewählten Breiten der Felgen/Reifen im Radhaus Platz finden und "mittig" sind, kommt es nun auf die ET an.

Die ET der Felge bestimmt (mit der Breite der Felge) wie weit das Rad nach innen oder außen ragt. Die Angaben beziehen sich auf die Mitte der Felge und sind entsprechend variabel.

Beispiele

Breite mit ET 20mm von der Mitte:

Breite: 160 mm = Mitte: 80 mm = 60 mm von der Radnabe nach außen.

Breite: 180 mm = Mitte: 90 mm = 70 mm -//-

Breite: 200 mm = Mitte: 100 mm = 80 mm -//-

Breite: 240 mm = Mitte: 120 mm = 100 mm -//-

Breite mit ET 30mm von der Mitte:

Breite: 160 mm = Mitte: 80 mm = 50 mm -//-

Breite: 180 mm = Mitte: 90 mm = 60 mm -//-

Breite: 200 mm = Mitte: 100 mm = 70 mm -//-

Breite: 240 mm = Mitte: 120 mm = 90 mm -//-

Breite mit ET 40mm von der Mitte:

Breite: 160 mm = Mitte: 80 mm = 40 mm -//-

Breite: 180 mm = Mitte: 90 mm = 50 mm -//-

Breite: 200 mm = Mitte: 100 mm = 60 mm -//-

Breite: 240 mm = Mitte: 120 mm = 80 mm -//-

Man erkennt also ein gewisses Verhältnis.....

Eine Schmale Felge braucht quasi eine geringere ET um am Ende genausoweit nach außen zu stehen wie eine breitere Felge. 160 -> ET20 = 60 /// 200 -> ET40 = 60

Schmale Räder (6j mit 185/65) haben ein weites Feld der möglichen ET, da sie durch die geringe Breite nach innen wie auch außen viel Platz haben.......ET`s von 49 bis weit unter 30 sollten locker möglich sein.

Bei den breiteren Rädern verringert sich Bandbreite natürlich.........7j mit 205er wäre wohl zwischen ET 30-35 (größere ET nachtürlich auch, doch da kann ich kein Limit nennen) machbar (außer Sportline, da sehr grenzwertig durch Tieferlegung).

Bei mir ist die ET 37 schon ein Grund gewesen, dass mich der Prüfer darauf hingewiesen hat, dass es doch schon relativ knap wäre.....an der Vorderachse, wegen dem Kotflügel....dass der dieser den Reifen noch überdeckt.....nur ist meiner eben ein Sportline.....

Beim FlyingKiwi95 ist eine ET von 35 laut Felgengutachten z.B. genemigt....und das wird wohl einfach an der Tieferlegung liegen.

Denn je tiefer ein Fahrzeug kommt, desto weiter gehen die Querlenker (Aufhängung) nach oben und somit im Radius auch weiter auseinander....

Selbsttest: Unterarm nach unten hängen lassen, und dann langsam gerade strecken...... :D ......die Hand entfernt sich immer weiter vom Körper.... ;) ......war jetzt nur mal sinnbildlich...

 

Wenn die gewählte Felgen-Reifen-Kombination im Rahmen ist, braucht man nicht hoffen, dass der TÜV-Prüfer gut gelaunt ist oder sonstiges um die Räder abzunehmen........denn für ihn zählt in erster Linie der Durchmesser bzw. der Abrollumfang....und dieser sollte ja stimmen bei richtiger Auswahl.

Der nächste Schritt wäre dann die Breite und ET zu kontrollieren. Und dies wird relativ simpel durch eine Diagonal-Aufbockung der Räder durchgeführt.

Da wird eben geschaut wieviel Platz vom Rad aus, nach innen und außen vorhanden ist.

Bei extremer Beräderung wie z.B. 245er auf 8j-Felgen sollte man zwingend zuvor mit dem TÜV reden, was wie und überhaupt....

Zum TE kann ich nur sagen: Nein, schlechte Maße.....passen zwar (mit Einzelabnahme), jedoch sieht es alles andere als gut aus. ET 48 mit 6,5j-Felgen steht echt weit drinnen......wenn man hinter Dir her fährt, sieht es aus, als hättest Du eine zu schmale Achse eingebaut... :D

Wenn Du 205er Reifen fahren möchtest, nehme 7j-Felgen mit einer ET zwischen 35 und 40..........mit 205/55 steht einer Eintragung nicht`s im Wege.... ;)

Bei 6,5j wähle 195er Reifen....sonst sieht es zu wulstig aus.....

PS: Ich bitte darum sich etwas mit dieser Sache zu beschäftigen.

Sehr oft ein Thema und kaum jmd. weiß da wirklich bescheid.......

Achja...und eine "Einzelradabnahme" gibt es nicht, es bleibt bei einer Einzelabnahme.

EDIT: Sollte eine KBA auf der Felge stehen, dann braucht man auch nicht irgendwelche Vergleichsgutachten suchen......denn der Prüfer kann anhand dieser selbst im PC nachschauen und wird dies auch machen, egal welches Papier man ihm unter die Nase hält.

Er hat Zugriff auf die Entsprechenden Daten und den Rest beurteilt er selbst.

Einzig ein Tragfähigkeitsgutachten wäre vielleicht ganz hilfreich.......sollte jedoch auch nicht zwingend sein.....wegen zuvor genanntem Punkt.

Zitat:

Original geschrieben von Tequila009

...

Die vorgegebene Standardbereifung als Referenz: 185/65 r15 = Durchmesser: 62,2 cm und Abrollumfang: 188,9 cm.

Sobald die Reifen diese Maße überschreiten, sind sie für den 190er nicht mehr zulässig ohne eine Tachoangleichung zu machen.......da der Tacho weniger anzeigt als die tatsächliche Geschwindigkeit.

...

PS: Ich bitte darum sich etwas mit dieser Sache zu beschäftigen.

Sehr oft ein Thema und kaum jmd. weiß da wirklich bescheid.......

Achja...und eine "Einzelradabnahme" gibt es nicht, es bleibt bei einer Einzelabnahme.

...

Woher nimmst Du diese Aussage ? :confused:

Du kannst selbst an Deinem Fahrzeug mit einfachen Mitteln feststellen, dass Deine Aussage nicht korrekt ist . ;)

Es mag sein, dass bei gewissen Kombinationen eine Angleichung erfolgen muß, jedoch die 185/65/15 als ( absoluste ) Referenzgrenze zu nehmen, ist nicht korrekt . :eek:

Dir wird sicher bewußt sein, dass bei dieser Reifengröße in nahezu jeder Geschwindigkeitsstufe reichlich Luft bzw. Differenz zwischen Tachowert und Realwert ( z.B. GPS Wert ) vorhanden ist .

Und manchmal gar nicht so wenig .

Und das gilt für Neureifen und auch für Reifen mit weniger Profil ( Umfangverminderung ) .

Und diese Differenz ist das Kriterium . ;):rolleyes:

Manch einer ist froh, wenn er in eine Geschwindigkeitskontrolle geraten ist, dass es ihm abzgl. der allgemeinen Tolleranz auch noch zu Gute kommt .

Aber Deine Refernzannahme für Deine ganzen Berechnungen ist sehr zweifelhaft .

Genauste Werte , Grenz - oder Referenzwerte können Dir unter Umständen Mercedes Benz oder vereidigte Sachverständige nennen .

Man sollte wirklich die exakten gesetzlichen technischen Grenzwerte als Grundlage heranziehen und nicht spekulativ argumentieren .

Dass die aufgezeigte Tendenz korrekt ist, möchte ich nicht abstreiten .

Der Wert ( als Absolutwert ) ist es als Solches nicht .

Zu Deinem " PS " ( eigentlich P.S. - lateinische Abkürzung für post scriptum // http://de.wikipedia.org/wiki/P.S. // denn Pferdestärken haben nicht immer etwas mit " Anhängen " zu tun ) :

Manchmal finde ich Deine Aufforderungen und Feststellungen reichlich überheblich; aber auch belustigend .

Wenn Du so gegen Umgangssprache bzw. umgangssprachliche Gewohnheitsausdrücke bist, wäre es besser, ein MT Lexikon zu schreiben .;)

Dann kann jeder solche Spitzfindigkeiten berücksichtigen und Deine Augen beim Lesen schonen .

Der TE hatte eine kurze Frage . :rolleyes:

Diese Frage war desöfteren vor Deinem Beitrag beantwortet worden .

Aber für zusätzliche Verwirrung und Unklarheit hast Du ganz sicher gesorgt ... .

Es gibt Freigaben ( dort steht alles Erforderliche gelistet ) und ABE`s .

Alles andere muß immer geklärt werden . Und das sollte auf legalem Weg erfolgen .

Und Deine persönlichen optischen Eindrücke beim " Hinterherfahren " interessiert den Fahrer vor Dir nicht die Bohne .

Denn er wäre glücklich mit seinen " legalen " Alufelgen unabhängig von den optischen Spitzfindigkeiten anderer drum herum .

MB - Bastlerin .

Vielen Dank.... ;)

Die Bereifung 185/65 r15 ist als Standard ausgegeben und daher für mich ein Referenzwert.

Woher nimmst Du denn Deinen Anhaltspunkt?

Jeder Mensch weiß natürlich auch, dass ein Tacho nicht 100% genau geht und es dort eine gewisse Differenz nach unten gibt.

Das soll ja auch so sein......jedoch berechtigt es einem nicht, diese Toleranz auszunutzen um größere Räder zu montieren......ganz einfach. Sonst kannst Du auch sagen dass es Wurst ist, ob 1.8er oder 2.0er.....merkt doch eh niemand.... :D

Dafür gibt es jedoch geeichte Gerätschaften...

Aber es ist ok.......

Wenn Geschwafel mehr als Zahlen bzw. Fakten zählt, dann bitte....... :D ........der Stef hat seine 195/65 ja auch als Winterreifen problemlos eingetragen bekommen..... :D

Alles kein Thema...... :D ...mach mal....

Ich entschuldige mich bei den mitlesenden Leuten für meine zynische Art! Sowas gehört hier eigentlich nicht hin.......doch ich bin dann eh freiwillig abwesend hier.... ;)

Das war quasi nur noch ein letzter Versuch gewisse Unklarheiten zu beseitigen und um verstehen zu geben, wie diese Felgen-Reifen-Sache gehandhabt werden sollte.

Danke.

Jörg

Legal ist was eine Betriebserlaubnis besitzt .

Wie die Betriebserlaubnis erlangt wird, ist zunächst zweitrangig .

Das kann beim Hersteller, beim Zulieferer, beim Sachverständigen usw. erfolgen .

Illegal ist das Fahren ohne BE .

Es soll bekanntlich Rollenprüfstände geben, auf denen ein Abgleich zwischen Radumfang / Radumdrehungen und Tachoanzeige erfolgen kann .

Sollte ein SV es für erachtenswert halten, würde er es sicherlich bei einem Sondergutachten zur Absicherung in Erwägung ziehen bzw. können .

Und so kann es sicherlich auch möglich sein, eine Reifenkombination 195/65/r15 abnehmen zu lassen .

Es darf nur ohne jeweiliges Sondergutachten nicht nachgeahmt werden .

Früher gab es sogar die Möglichkeit, beim ADAC ein Tachoprüfung durchführen zu lassen .

ADAC Werkstatt direkt, ADAC LKW oder Prüfstand .

Das war früher im Westen gang und gebe .

Du bist augenscheinlich zu jung dafür oder kennst diese übliche Praxis nicht .

Niemand in diesem ganzen Thread hat je behauptet, daß man Toleranzen einfach großzügig ausnutzen und einfach irgendetwas montieren darf .

Du bist der einzige, der das unterstellen möchte .

Deine Ignoranz gegenüber anderer Leute Meinung ist für mich nicht nachvollziehbar .

MB - Bastlerin .

Für den TE : Frage beim Verkäufer nach der MB ET Nummer auf der Innenseite der Felge .

Dann weißt Du genau mit welcher Felge Du es zu tun hast und kannst erforderliche Informationen bei Mercedes Benz oder beim SV einholen .

In einer ausführlichen Freigabeliste ( siehe oben Torsten ) sind in der Mercedes Benz Liste auch alle MB Felgen mit B6 ... - oder MB ET - Nummer und Größenbezeichnung aufgeführt .

Alles was auf dieser Liste nicht zu finden ist, erfordert höchstwahrscheinlich eine gesonderte Begutachtung durch einen SV .

Dabei sind sicherlich in der Summe die Kosten in Augenschein zu nehmen bzw. zu berücksichtigen .

Man könnte ansonsten gleich auf die erlaubte Kombination 7x15ET44 und 205/55/R15 gehen .

Sollte Du einen Fahrzeugwechsel vollziehen ( W201 zu W201 ), geht es alles ( Gutachten für Deine in der Themenerstellung genannte Wunschfelge ) von vorne los ... .

Ein Freigabe können Dir weder Leser noch MT erteilen, wenn es in den Freigabelisten als Dokument nicht ersichtlich ist .

Viel Glück .

@ TE

Der 190er wurde als Sonderausstattung auch mit 205/55R15

auf 7x15 ET 41/44 geliefert.

Deine Wunsch-Rad-Reifen-Kombination ist gemäß ETRTO-Norm technisch zulässig.

Das KPL-Rad wird schmaler als mit 7x15

= Freigängigkeit ist gegeben, Abrollumfangdifferenz liegt in der Toleranz.

Da es sich um ein Original-Rad vom 124er = Teile-Nr. A 124 401 0802 handelt,

gibt´s kein(e) Gutachten/ABE für´s Rad,

evtl. kann der Prüfer bei der Einzelabnahme

eine Bescheinigung von Mercedes über die zulässige Radlast fordern.

Dankeschön :)

Zitat:

Original geschrieben von touaresch

... = Freigängigkeit ist gegeben, Abrollumfangdifferenz liegt in der Toleranz.

....die zulässige Radlast fordern.

Tragfähigkeitsgutachten.......

touaresch, besten Dank. Ich wäre hier sonst echt am verzweifeln.... :D

Einen Hinweis gebe ich trotzdem noch dazu .

Wenn man die von Torsten geposteten Rad-/Reifenkombinationen verstehen möchte, sollte man das gesamte Dokument bis zum Schluß lesen .

Bei einigen Fahrzeugen gilt es die Auflagen und Hinweise zu beachten; vor allem, wenn es um die Reifengröße 205/55/R15 geht . ( Bj, FIN, Mopf / Vormopf als Stichworte usw. )

205/55/R15 ist beim W201 kein Selbstläufer . Jedenfalls nicht bei allen Baumustern oder Varianten .

Wer den ersten Brief besitzt, findet auch in diesem die werkseitigen Freigaben .

Zusätzlich eingetragene Sondergrößen natürlich im KFZ Schein ( alte Bezeichnung ! ) .

Als Hinweis für spätere Leser gedacht oder für Leute, die über die Suchfunktion auf diesen Thread stoßen und sich schlau machen .

MB - Bastlerin .

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