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Kuga 2 mit AHK und 4 Fahrrädern auf AHK Fahrradträger nicht zulässig

Ford Kuga DM3
Themenstarteram 7. April 2014 um 10:49

Bin neu hier also erstmal an alle ein Hallo.

Habe seit 1,5 Monaten einen Kuga 2. Gekauft hatte ich diesen bei einem Ford-Händler mit AHK und einem Fahrradträger von Thule für 4 Fahrräder alles in einem Kaufvertrag.

Tja beim ersten Ausritt in den Schwarzwald habe ich die AHK dran gemacht, schön mit Anleitung, damit auch nichts schief geht und nun festgestellt, dass Ford keine 4 Fahrräder zulässt sondern nur 2.

Dem Händler war das neu, super.

Bosal der AHK Hersteller und Thule sagen, solange die Stützlast ok ist egal aber wenn Ford das beschränkt Pech gehabt. Und nun?

Hat jemand ein ähnliches Problem gehabt oder ist das überhaupt jemanden bekannt (Wer liesst eigentlich schon die Anleitung), danke für Antworten.

Grüsse Jens

Beste Antwort im Thema

Ja.

Meine Kombination ist:

- KUGA mit Borsal 100kg Stützlast und D-Wert 11kn

- Thule 909 Euroclassic G5 mit 19kg Eigengewicht

- Erweiterung Thule 9081 für 4. Fahrrad mit 2kg Eigengewicht

- max Gewicht aller Fahrräder 60kg

Dies wurde vom TÜV Nord in Neu-Anspach freigegeben, da die Stützlast und D-Wert nicht überschritten werden.

Voraussetzung ist natürlich die ordnungsgemäße Montage und Sicherung der Räder.

Somit bin ich zufrieden und fahre mit 4 Fahrrädfern auf dem AHK-Träger und Dachbox in den Sommerurlaub.

Gruß,

Canonball

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Ich bin etwas irritiert:

Die verbaute AHK sieht genauso aus wie die bei meinem letzten VW Tiguan bzw Ford S-Max.

Hier gab es keine Einschränkung und ich habe bisher auch das bei liegende Schreiben nicht beachtet, da mir de AHK bei Übergabe erklärt wurde.

Ich sehe hier kein Problem und werde weiterhin meinen Thule mit 4 Fahrrädern nutzen.

Canon all.

am 24. April 2014 um 14:27

Zitat:

Original geschrieben von Canonball

Ich bin etwas irritiert:

Die verbaute AHK sieht genauso aus wie die bei meinem letzten VW Tiguan bzw Ford S-Max.

Hier gab es keine Einschränkung und ich habe bisher auch das bei liegende Schreiben nicht beachtet, da mir de AHK bei Übergabe erklärt wurde.

Ich sehe hier kein Problem und werde weiterhin meinen Thule mit 4 Fahrrädern nutzen.

Canon all.

Das ist ja alles schön und gut,das du ohne Bedenken dieses weiter nutzen möchtest.Was machst du im falle eines Unfalls?Ich habe keine Lust auf der Autobahn,ständig nach hinten zu schauen ob noch alles da ist.Hatte auch einen S-Max,dort gab es kein Problem,für den Transport.

Ich denke mein Händler oder besser noch Ford steht hier in der Pflicht,technisch etwas zu verändern oder besser noch die Kunden vorher zu informieren.Wie ich schon geschrieben hatte,beim Kauf.Mal sehen wie sich mein Händler weiter verhält,rufe ihn nächste Woche an.

moppi803

Hallo,

heute habe ich von meinem Händler, welcher auch gleich bei Ford nachgfragt hatte, die

Information erhalten, dass aus technischer Sicht beim Kuga nicht mehr als 2 Fahrräder

transportiert werden dürfen.

Grüße

am 24. April 2014 um 17:45

Und was machen wir jetzt alle?????

moppi803

Dies ist nicht ein Problem des Kuga allgemein, sondern des spezifischen Typ der Anhängerkupplung!

Es hat etwas mit der Ausführung der Anbindung des abnehmbaren Kugelkopfes zu tun.

Ob man da jetzt wirklich was machen kann halte ich für fraglich auch wenn ich persönlich betroffen bin.

Denn das Hauptkriterium für eine AHK sind D-Wert und Stützlast in Bezug auf Ziehen eines Anhängers und nicht das Nutzen für einen Fahrradträgers wo ein pfiffiger Kopf mal dies erfunden hat ;)

OK, aber wie sollen wir dies wissen bzw. erkennen:

Ich habe einen Ford KUGA mit 100 KG Stützlast und einer gegenüber den COC-Papieren erhöhtem zul. Gesamtgewicht von 2330kg gekauft.

Weder in den Papieren noch in der COC steht etwas, dass der Kuga NUR 2 Fahrräder transportieren darf.

Ausschlaggebend ist doch die Stützlast und diese DARF NICHT überschritten werden.

Wie soll ein normaler Fahrer darauf kommen? Ich selbst habe mir die Anleitung nicht angeschaut, weil mein Freundlicher mir die AHK erklärt und vorgeführt hat.

Stellt sich mir die Frage: Warum soll ich jetzt daran zweifeln, ohne dass FORD oder der FFH mich darauf hingewiesen hat?

Ich bin in den bisherigen Autos auch nie nach der Anleitung vorgegangen, sondern es wurde alles erklärt und auf die Stützlast hingewiesen.

Gruß,

Canonball

Wie Heißt es: > Unwissenheit schützt vor _____________ nicht <

Die Versicherungen warten nur auf Fehler der Halter um sich vor Zahlung drücken.

Moin Moin

am 28. April 2014 um 14:33

Das klingt alles ziemlich Sch....

Was ist dann wohl mit der Haftung, wenn man auf dem Thule-Fahrradträger für 4 Räder statt den Bikes die Thule BackUp 900 - Box installiert (https://www.thule.com/.../thule-backup-900-_-900000). Davon steht nix in den Papieren. Der Träger wäre derselbe, 50 Kg kann belastet werden... Das wird dann nicht ausgeschlossen. Es gibt auch Transportkörbe für bspw. Jäger usw., die auf die AHK kommen um erlegtes Wild zu transportieren (http://heckpack.wabo-copy.de/index.php?cPath=17). Die sind ähnlich, wie ein Fahrradträger und wenn da so ne Wildsau draufliegt...

Also irgendwie merkwürdig, hier nur auf den Fahrradtransport einzugehen. Damit lösen die ihr Problem doch nicht (unseres leider auch nicht).

Außerdem gibt es ja noch AHK-Träger, bei denen bei 3 oder 4 Räder-Transport Zurrgurte zur Heckklappe gespannt werden müssen (Atera Strada u.ä.). Diese müssten dann doch eine Fehlbelastung verhindern. Wären die dann zugelassen????

Fragen über Fragen und wie immer in solchen Fällen keine rechtsverbindlichen Aussagen, die alles abdecken.

Gruß

rozo

Unwissenheit hin oder her:

Ich habe einen Wagen mit AHK und 100 kg Stützlast gekauft.

Weder in den COC-Papieren noch im Brief/Schein ist eine Einschränkung oder ein Vermerk vorhanden.

Auch befindet sich kein Hinweis in der Bedienungsanleitung, nur die max. Stützlast von 100 kg.

Rechtlich muss der Hersteller auf Einschränkungen hinweisen.

Muss ich also im Vorfeld eines Kaufes - egal welches Gerät, ob Auto oder Kaffeemaschine oder Fahrrad - fragen, ob es irgendwelche Einschränkungen gibt? NEIN. Denn wir wissen, dass jeder FFH mehr oder weniger fach wissend ist.

Und jetzt?

Ich persönlich bleibe dabei: Es gibt keine offizielle Einchränkung - oder hat jemand etwas schriftliches von Ford - dazu. Also fahre ich weiter mit meinem Thule und 4 Fahrrädern und halte mich streng an die 100 kg Stützlastgrenze bzw. die Lastgrenze von 60kg für 4 Fahrräder von Thule.

Hier noch eine Internetseite, auf der die Borsal Oris angeboten wirtd:

http://www.kupplung.de/.../...e-von-unten-gesteckt-112183-11097-1.html

Datenblatt Anhängerkupplungen

Hersteller Bosal Oris

AHK-Typ abnehmbar

AHK-Verriegelung Automatik

AHK-Variante Kugelstange von unten gesteckt

Montagezeit 1) 2,0 h

Stützlast 100 kg

Anhängelast 2.160 kg

D-Wert 11,0 kN

Prüfzeichen EC 1329

Eintragung in Fahrzeugpapiere notwendig Nein

Kugelkopf abschließbar abschließbar

Stoßstangenbearbeitung notwendig Nein

Abbau der Stoßstange notwendig Ja

Steckdosenhalter abklappbar Ja

Elektrosatz enthalten nein

Fahrradträger geeignet Ja

Gewicht 5,99 kg

Keine Einschränkung!!! und der Hinweis:

Die abnehmbare von unten gesteckte Anhängerkupplung vom Premium Hersteller Bosal Oris wurde speziell für Ihren FORD KUGA II Geländewagen geschlossen entwickelt und produziert. Dank der hohen Belastbarkeit ist das abnehmbare AK 41 System für Ihren FORD KUGA II für so ziemlich jeden Nutzungsbereich bestens geeignet. Das von unten gesteckte vollautomatische Bosal System ist für anspruchsvolle FORD KUGA II Autofahrer ein exzellentes System, da es einfach zu bedienen und hochwertig verarbeitet ist und dabei mit einer dezenten Optik überzeugt.

Besuchen Sie doch auch unsere Kategorie "Fahrradträger" da diese FORD KUGA II Geländewagen geschlossen Anhängerkupplung geeignet ist um einen Fahrradträger zu transportieren. Wir liefern Ihnen diese Anhängerkupplung in Erstausrüsterqualität vom Premiumhersteller Bosal Oris zum garantiert besten Preis.

Gruß,

Canonball

 

Entschuldigung Canonball, aber FORD ist nicht für Zubehör von dritt Anbieter verantwortlich. Ford verbaut die Kupplung, wie Du ja gepostet hast. Ford ist auch nicht zuständig dem Käufer auf eventuelle Einschränkungen bei gewissem Zubehör aufzuklären. Da die Kupplung generell für den Radträger geeignet ist, hat auch keiner die Unwahrheit gesagt. Solltest Du den Verkäufer auf speziell diesen Radträger befragt haben, brauchst Du nur noch einen Beweis und er hat die Schuld. Aber das wird wahrscheinlich nicht so sein. Für den Fahrradträger ist nicht Ford und auch nicht Borsal zuständig. Dessen Zulassung obliegt der Herstellerfirma! Da es aber verschiedene Kugelkopfausführungen gibt, geht jetzt jeder Hersteller seinen eigenen Weg. Borsal hat daher eine Einschränkung für gewisse Befestigungen (Klemmarretierung Fahrradträger) eingeschränkt. Dieses ist normal und schon sehr lange so. Die Hersteller sind es nicht Schuld, das Nutzer sich die Anleitung nicht richtig durchlesen. Daher wird auch kaum ein Verkäufer von Fahrradträgern hierauf aufmerksam machen. Hier ist leider jeder selbst verantwortlich! Sollte etwas passieren oder es einer Polizeikontrolle auffallen hast Du den Ärger. Es ist Deine eigene Entscheidung, die Vorgaben zu akzeptieren oder so zutun als ob nichts wäre. Wünsche Dir viel Glück bei der Entscheidung und allzeit gute Fahrt. Georg

Danke für die offenen Worte.

Nachdem ich bei www.kupplung.de angefragt habe, ob es irgendwelche Einschränkungen in der Kombination KUGA2 - BORSAL Oris - speziell THULE Fahrradträger G6 für 4 Fahrräder gibt, habe ich folgende Antwort gekommen:

"Die von Ihnen ausgewählte Anhängerkupplung ist für die Verwendung von Fahrradträger geeignet. Hier gibt es keine Einschränkungen."

Habe für mich entschieden, hier ohne Einschränkungen meine Kombination zu nutzen.

Gruß,

Canonball

Zitat:

Original geschrieben von Canonball

Danke für die offenen Worte.

Nachdem ich bei www.kupplung.de angefragt habe, ob es irgendwelche Einschränkungen in der Kombination KUGA2 - BORSAL Oris - speziell THULE Fahrradträger G6 für 4 Fahrräder gibt, habe ich folgende Antwort gekommen:

"Die von Ihnen ausgewählte Anhängerkupplung ist für die Verwendung von Fahrradträger geeignet. Hier gibt es keine Einschränkungen."

Habe für mich entschieden, hier ohne Einschränkungen meine Kombination zu nutzen.

Gruß,

Canonball

Hoffe das es nun wieder ruhiger um dieses Thema wird.

Dir wünsche ich alles gute

Georg

am 30. April 2014 um 13:51

Zitat:

Hoffe das es nun wieder ruhiger um dieses Thema wird.

Dir wünsche ich alles gute

Georg

Warum soll es um dieses Thema ruhiger werden? Hier liegt ein unangehmer Missstand vor, der manchem Kuga-Käufer vorab nicht bekannt war.

Es wäre schön, wenn es daher von Seiten des Autoherstellers Konsequenzen gäbe oder der Hersteller der AHK an seinem Produkt arbeitet.

Da es ja nun AHKs gibt, mit denen solche Fahrradträger transportiert werden dürfen, ist es nicht einzusehen, dass im Bereich der Erstausrüstung solche Einschränkungen vorliegen und diese beim Bestellen der AHK nicht kommuniziert werden.

Als Kuga-Käufer habe ich ja gar nicht die Wahl, ob ich diese AHK möchte oder nicht, wenn ich sie als Erstausstattung mitbestelle. Daher müsste die eingeschränkte Verwendung eigentlich angegeben werden. Das ist etwas anderes, wenn ich nachrüste und mir dann genau dieses Modell aussuche.

(Bspw. wird ja auch bei bestimmten Felgen für Winterreifen von Ford selbst kommuniziert, ob sie für Schneeketten zulässig sind oder nicht. Dann kann ich als Kunde selbst entscheiden, ob ich sie nehme oder anderswo nachrüste).

Die aktuelle Praxis geht aus Kundensicht jedenfalls gar nicht und Ford müsste hier Lösungen anbieten!

rozo

 

Laut Anleitung von Borsal ist auch ein Fahren mit montierter AHK ohne Last nicht zulässig.

Auch hier gibt es keine gesetzliche Vorschrift zu, es sei denn, das Kennzeichen wird verdeckt.

Schade das Borsal nicht generell ein Bild abgebildet hat, in dem die Benutzung der AHK verboten wird. ;)

Solange es vom Hersteller - in dem Fall FORD - nichts Schriftliches gibt, welches die Nutzung einschränkt und dies auch noch in den COC oder FZSchein vermerkt ist, gibt es keine Einschränkung. Jedoch müssen die zulässigen Lasten natürlich berücksichtigt werden.

Canonball

am 1. Mai 2014 um 15:37

Hallo Leute habe mich wegen des Problems der AHK die werkseitig verbaut wird an Ford und Bosal gewandt,habe bis jetzt keine Antwort von Ford bekommen. Der Kundenservice bei Ford ist das letzte , ich kann nur jeden Käufer eines Kuga`s raten lasst euch nicht die AHK ab Werk anbauen wenn ihr mehr als zwei Fahrräder transpotieren möchtet.Beim Kauf wurde mir auch nicht vom Verkäufer gesagt das dieser Fakt besteht, er ist selber aus allen Wolken gefallen als er davon hörte das war ihn nicht bekannt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich finde es allemal befremdent wie man mit zukünftigen Kunden von Ford umgeht.

Nach meiner neu Bestellung eines Ford Kuga mit werkseitigen Anbau einer Anhängerkupplung von Bosal ist mir durch die Recherge im Internert aufgefallen das die von ihnen ab Werk montierte AHK nur eine von Ford zugelassene Traglast von einem Träger mit zwei Fahrrädern hat,bei einem Familien Auto wie dem Kuga. Ich aber einen Träger mit mindestens 3 Fahrrädern brauche da wir mit dem Auto in Familie und mit 3 Fahrrädern in den Urlaub fahren. Da ich weiß das beim Vorgänger dies Restriktionen nicht bestanden und dort eine Westfalia Anhängerkupplung zum Einsatz kam.Im Konfigurator des Ford Kuga wird mit keiner Silbe auf dieses Problem hingewiesen. Nach Anruf im Kundencenter von Ford wurde ich einfach abgewimmelt mit der Antwort das Bosal der Hersteller dafür verantwortlich ist. Nach Kontakt Aufnahme mit Bosal wurde mir von einem Mitarbeiter

versichert das Bosal nur AHK baut wie vom Hersteller gewünscht also von Ford. Ich finde es beschämend wie Ford mit seinen Kunden um geht und einfach die Verantwortung für diesen Fehler auf einen anderen abschiebt. Wenn ich gewusst hätte wie Ford mit Problemen von Kunden umgeht hätte ich keinen Ford gekauft.Somit habe ich 750 € für die Anhängerkupplung umsonst bezahlt. Wäre mir das vorher bewusst gewesen hätte ich eine nachrüstbare AHK vom freien Markt angebaut. Da es dort diese Restriktionen nicht gibt. Ich werde in meinem Freundes und Bekannten Kreis berichten was Ford unter Kundenservice versteht! Und ich werde auch diesen Fakt den einschlägigen Medien berichten.

 

Das ist die Freie Kaufversion für FORD KUGA II 1.6 EcoBoost 03/13 - 110 kW :

Die abnehmbare von unten gesteckte Anhängerkupplung vom Premium Hersteller Bosal Oris wurde speziell für Ihren FORD KUGA II Geländewagen geschlossen entwickelt und produziert. Dank der hohen Belastbarkeit ist das abnehmbare AK 41 System für Ihren FORD KUGA II für so ziemlich jeden Nutzungsbereich bestens geeignet. Das von unten gesteckte vollautomatische Bosal System ist für anspruchsvolle FORD KUGA II Autofahrer ein exzellentes System, da es einfach zu bedienen und hochwertig verarbeitet ist und dabei mit einer dezenten Optik überzeugt.

Vor Diebstahl wird diese Anhängerkupplung durch ein integriertes Schloss geschützt. Eine Anhängelast von maximal 2160 kg sowie eine Stützlast von 100 kg zeichnen diese Anhängerkupplung aus. Der maximale D-Wert liegt laut Bosal Oris bei 11 kN.

Ein Nachtrag in die FORD KUGA II Fahrzeugpapiere oder eine Prüfung durch einen Gutachter ist nicht nötig, da die nachgerüstete Anhängerkupplung über das Prüfzeichen EC 1329 verfügt.

Ein Ausschneiden des Stossfängers ist für die Kugelstange der AHK nicht erforderlich.

Besuchen Sie doch auch unsere Kategorie "Fahrradträger" da diese FORD KUGA II Geländewagen geschlossen Anhängerkupplung geeignet ist um einen Fahrradträger zu transportieren. Wir liefern Ihnen diese Anhängerkupplung in Erstausrüsterqualität vom Premiumhersteller Bosal Oris zum garantiert besten Preis.

Die bestellte Ware enthält eine umfangreiche Montageanleitung von Bosal Oris. Diese Anhängerkupplung ist KTL-beschichtet. Bei diesem elektrochemischen Beschichtungsverfahren werden moderne und umweltverträgliche wassergelöste Epoxidharze mittels einer elektrischen Spannung auf die Metalloberfläche aufgebracht und bei Temperaturen von ca. 200°C eingebrannt. Die KTL Beschichtung gilt als hochmoderner und äußerst effektiver Korrosionsschutz, die eine sehr hochwertige und glatte Oberfläche erzeugt.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise und Vorgaben des Fahrzeugherstellers zur Nachrüstbarkeit einer Anhängerkupplung. Diese Information finden Sie in Ihrem Fahrzeugbenutzerhandbuch.

 

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