Kreditbearbeitungsgebühr: Fordert Euer Geld zurück mit einem einfachen Schreiben!

Hi,

Laut diversen OLG Entscheidungen sind Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig.
Falls Ihr diese zahlen mußtet oder sollt, könnt Ihr das Geld zurückfordern, was sicherlich einige hundert bis tausend Euro ausmachen.
Musterbrief hier:
http://www.test.de/.../

Weitere Berichte hier:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Banken-machen-Kasse-article4994011.html

Beste Antwort im Thema

Hi,

Laut diversen OLG Entscheidungen sind Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig.
Falls Ihr diese zahlen mußtet oder sollt, könnt Ihr das Geld zurückfordern, was sicherlich einige hundert bis tausend Euro ausmachen.
Musterbrief hier:
http://www.test.de/.../

Weitere Berichte hier:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Banken-machen-Kasse-article4994011.html

1085 weitere Antworten
1085 Antworten

So, ich habe gerade meine Ablehnung von der Bank11 bekommen Sie beziehen sich darauf, dass

es sich bei mir um ein 'vereinbartes Bearbeitungsentgeld handelt' Also eine Individualvereinbarung.

In Ziffer 2 meines Darlehensvertrags würde es zusätzlich lauten:

'Im effektiven Jahreszins enthaltene Bearbeitungsgebühr'

Deshalb ist das BGH Urteil nicht auf sie/mich anwendbar.

Weiter darauf beharren, mit Anwaltlicher Hilfe, oder aussichtslos?

Img-20140622-112518

Gestern das Schreiben von der Fordbank erhalten.

In Anlehnung an die neue Rechtsprechung ist man vergleichsweise bereit einen Betrag auszukehren ( < < nie gehört dieses Wort in dem Zusammenhang )

Gefordert hatte ich irgendwas um 215 Euro plus Zinsen und man hat mir geschrieben dass eine Zahlung von 249,xx Euro veranlasst wurde.

Maßgaben:
Sämtliche Ansprüche sind damit abgegolten ( Ja sind sie ja auch )
Darlehensvertrag und Tilgungsplan bleiben aufrecht erhalten ( das Darlehen ist längst beendet 😉 )

Also, mehr als ein Jahr nach der ersten Forderung nun Erfolg, auch dank der mutigen Leute die für sowas Klagen und Beispielfälle erzeugen.

Zitat:

Original geschrieben von DIY-Guy


So, ich habe gerade meine Ablehnung von der Bank11 bekommen Sie beziehen sich darauf, dass

es sich bei mir um ein 'vereinbartes Bearbeitungsentgeld handelt' Also eine Individualvereinbarung.

In Ziffer 2 meines Darlehensvertrags würde es zusätzlich lauten:

'Im effektiven Jahreszins enthaltene Bearbeitungsgebühr'

Deshalb ist das BGH Urteil nicht auf sie/mich anwendbar.

Weiter darauf beharren, mit Anwaltlicher Hilfe, oder aussichtslos?

Denselben Blödsinn haben sie sogar meinem Anwalt geschrieben und mir 75 % angeboten.

Mein Rat: Ohne anwaltliche Hilfe geht es bei der Bank11 nicht. Und selbst da versuchen sie es noch mit fadenscheinigen Argumenten. Sie waren aber sofort bereit, meinen Anwalt zu bezahlen. Daher kann ich Dir nur raten, nimm Dir einen Fachanwalt für Bankenrecht und lass Dich nicht von denen verarschen.

Der Geschäftsführer der Bank11 war übrigens früher bei der Santander. Das sagt eigentlich schon alles.

Mein RA hat mir gerade eben sein 2. Schreiben an die Bank 11 zugesandt, darin wird auf 4 Seiten erörtert, dass die Argumente der Bank, so wie sie auch andere User erhalten haben, allesamt nicht zutreffend sind und der BGH dies auch in seiner Urteilsbegründung, die seit letzten Freitag endlich online ist, ebenfalls so sieht.

Sollte die Bank 11 weiterhin mauern wird geklagt.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von omi_caravan


Hi.

Hier das (finale) Update zu meinem Fall.

(VW Bank - Bearbeitsgebühren, Kredit bereits vollständig zurückgezahlt, wurde aufgenommen 09/2011)

Antwort heute per Post erhalten. Vollständige Erstattung der Bearbeitungsgebühr wie gefordert. Nachgesehen, das Geld ist auch seit heute meinem Konto gutgeschrieben (323 EUR).

Würde sagen, das hat sich doch noch gelohnt. Das Schreiben des Briefes zeigt den 13.06., also nach dem letzten Telefonat. Somit konnte ich mir den Weg zum RA sparen.

VG
Christian

Hallo zusammen.

Bei mir auch VW-Bank - fast identischer Verlauf.

- erstes Schreiben im Mai 2013 > Standardantwort - sie sehen das anders ;-)
- zweites Schreiben nach dem BGH-Urteil > gesetzte Frist verstrichen
- erster Anruf am 10.06.2014 > vertröstet - viel zu tun - Bearbeitungszeit hätte sich verlängert
- zweiter Anruf am 20.06.2014 > Auskunft: noch nicht bearbeitet > meine Antwort: das war mein letzter Anruf - ich warte noch einige Tage und übergebe es dann meinem Anwalt (ich hasse diesen Spruch eigentlich ;-))
- heute ist das Geld in geforderter Höhe (über 440 EUR) auf meinem Konto

Also liebe Kreditnehmer. Ran an Tastatur und Telefon. Es lohnt sich!! :-)

$-Grüße vom Sven

und weiter gehts in meinem Rechsstreit gegen die Santander...

gerade Email von meinem RA bekommen...
---------------------
zum ersten:

In dem Rechtsstreit wird beantragt, die Frist zur Stellungnahme zur Klageerwiderung der Gegenseite, die am 08.07.2014 abläuft, bis zum

22.07.2014

da sich der allein sachbearbeitende Rechtsanwalt xxx derzeit in der Zeit vom 19.06.2014-14.07.2014 in seinem Sommerurlaub befindet.
-----------------------------------------

zum 2ten:

die Gegenseite vertreten durch die Anwälte Wendt und Henle beantragen:

1. Die Klage wird abgewiesen

2. Die Kosten des Rechstreits tragen die Kläger

3. Das Urteil ist notfalls gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar

Es wird weiterhin beantragt:

der Beklagten zu gestatten, eine von Ihr zu erbringende Sicherheit durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft zu leisten.

BEGRÜNDUNG:

Unstreitig schlossen die Parteien den durch die Gegenseite darlegenden Darlehensvertrag, ist anlässlich dieser die Klägerseits dargelegten Bearbeitungsgebühr vereinbart und die Bearbeitungsgebühr unmittelbar zu Vertragsbeginn an die Beklagte entrichtet worden.

BEWEIS: Darlehensvertrag , bereits durch die Gegenseite vorgelegt

-----------------------

Dann kommen viele auflistungen von Urteilen in der Vergangenheit usw...

und als Begründung für die Bearbeitungsgebühr...

Die Bearbeitungsgebühr soll den Aufwand abdecken, der für den Verwaltung des Kredit ensteht.
- Bonitätsprüfung
- Kontrolle der Kreditsicherheit
- usw. usw.

-------------------------------

normales vorgehen ???

Zitat:

Original geschrieben von Syrincs01



normales vorgehen ???

Ja, wenn

a) die Gegenseite sich ihrer Sache ziemlich sicher ist
b) die Gegenseite darauf spekuliert, dass der Kläger einknickt und einen Rückzieher macht

Gruß
Der Chaosmanager

ahhh, ok, du bist echt daueronline:-))

ich habe hier mal die Abschrift von der Gegenseite hochgeladen...

http://www.file-upload.net/.../...nchengladbach-v_-16_06_14-1.pdf.html

in der Abschrift habe ich gesehen, das die Gegenseite einmal auf Seite 2/6 das Jahr 2006 genannt hat, daraufhin, habe ich meinem RA geschrieben das mein Vertrag aus 2008 ist, nur so als Anmerkung.

Als Antwort kam:

Sehr geehrter Herr xxx,

 

vielen Dank für die Anmerkung. Jedoch ist es unerheblich, ob der Vertrag von 2006 oder 2008 datiert. Fakt ist, dass dieser so oder so verjährt ist.

Wir werden dann entsprechend zur Klageerwiderung der Gegenseite Stellung nehmen und dann wieder zu gegebener Zeit auf Sie zurückkommen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

sieht scheinbar nicht sooo gut aus:-((

Zitat:

Original geschrieben von Syrincs01


ahhh, ok, du bist echt daueronline:-))

Nur dann, wenn ich vom Home Office aus arbeite ... 😉

Zitat:

sieht scheinbar nicht sooo gut aus:-((

Das kann letztendlich nur Dein Anwalt beurteilen. Offenbar versteift sich die Gegenseite auf die Verjährung. Aber: Es gibt zwar eine gesetzliche Verjährungsfrist, allerdings ist strittig, wann diese einsetzt (z. B. Abschluss des Kreditvertrags oder Zahlung der letzten Rate) -->

KLICK

Jedenfalls ist es nicht immer so einfach, wie manche User so leichtfertig schreiben. In der Rechtschreibung gibt es nicht nur schwarz oder weiß - die unzähligen Grautöne herauszufiltern, ist der Job der Anwälte.

Gruß
Der Chaosmanager

Danke für Deine schnelle Antwort:-))

Ich denke aber auch, das wenn der RA keine Chance sieht, dann würde er mir mit Sicherheit sagen, hey Kumpel, lass das Klagen sein, es hat keinen Sinn, wir werden eh verlieren, da aber die Rede von einer Gegenklage ist, könnte man da evtl. doch noch was holen:-)

Ich bin zumindest sehr gespannt, aber er ist ja erstmal bis 22.7. im Urlaub...

Zitat:

Original geschrieben von Syrincs01


Danke für Deine schnelle Antwort:-))

Ich denke aber auch, das wenn der RA keine Chance sieht, dann würde er mir mit Sicherheit sagen, hey Kumpel, lass das Klagen sein, es hat keinen Sinn, wir werden eh verlieren, da aber die Rede von einer Gegenklage ist, könnte man da evtl. doch noch was holen:-)

Ich bin zumindest sehr gespannt, aber er ist ja erstmal bis 22.7. im Urlaub...

Warum sollte er? Er bekommt sein Geld, egal ob du verlierst oder gewinnst.

Zitat:

Original geschrieben von Syrincs01


...
---------------------
zum ersten:

In dem Rechtsstreit wird beantragt, die Frist zur Stellungnahme zur Klageerwiderung der Gegenseite, die am 08.07.2014 abläuft, bis zum

22.07.2014

da sich der allein sachbearbeitende Rechtsanwalt xxx derzeit in der Zeit vom 19.06.2014-14.07.2014 in seinem Sommerurlaub befindet.
...

-------------------------------

normales vorgehen ???

Ich würde mal sagen: wie bei mir: hinauszögern und auf Zeit spielen.

Mein Vertrag ist aus 2007, die einen Gerichte sagen ist verjährt, die anderen sagen ist nicht verjährt, so wie es einige hier schon geschrieben haben.

Bleibt nur die Hoffnung.

moin Ickeb...

jepp wie bei dir...bei Dir wurde auch in Mönchengladbach geklagt??

spielt deiner meinung nach, mein RA oder die beklagten RA auf Zeit ??

Also derzeit gehe ich nicht mehr von der Zahlung seitens Santander aus, aber ich gebe nicht auf, solange ich kein Urteil habe in der steht, Das ich keine Chance habe...

erst dann würde ich aufhören zu klagen...

Jetzt weiß ich es, wo die Santander Bank das Geld her holen.
Ihr müsst mal sehen was die gebaut haben und weils zu klein geworden ist, noch einmal u. größer in MG.

Nein, es ist eine andere Bank. Bei mir ist es die Bank deutsches KFZ-Gewerbe, und geklagt wurde in Hamburg. Die auf Zeit spielerei kommt m.M.n. von den RA's der banken.

Deine Antwort
Ähnliche Themen