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Kosten Führerschein

Themenstarteram 21. März 2022 um 18:51

Hey, ich hoffe ich kann das hier ins Forum postne und bin nicht Falsch.

Ich hab mich die Tage bei einer Fahrschule fürn Intensiv Kurs angemeldet und hab nun von zwei leuten gehört das es sehr Teuer ist.

(Sitz ist in NRW)

Grundbetrag 150€

20 Theoriestunden 440€

20 Fahrstunden

davon 8 Normal/12 Sonder : 1500€

FahrenlernenApp (Theorie lernen) : 145€

Vorstellung Theorie: 95€

Vorstellung Praxis : 220€

Macht in Summe knapp 2.500€

Dazu kommen dann noch Gebühren Tüv je Prüfung, Erstehilfekurs, Fahrerlaubniserweiterung anmeldung etc.

 

Mir geht es natürlich nur um die reinen Fahrschulkosten, die anderen kosten haben ja nichts mit der Fahrschule zutun. Frage also werde ich hier übern Tisch gezogen oder ist das ein vertretbarer Preis, nen Bekannter meinte er müsse nur 1,8k bezahlen.

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68 Antworten

Zitat:

Das mit dem Parkplatz würde ich schön sein lassen. Das Fahren dort ist ohne Führerschein nur erlaubt, wenn der Parkplatz durch eine geschlossene Schranke oder ein Tor vom öffentlichen Straßenverkehr „abgetrennt“ ist.

Was schreibst du da für einen Müll. Wenn du einen Bauernhof hast brauchst du dann auch eine Schranke ? Privat Grundstück bleibt Privat Grundstück, das gilt auch für Gewerbegrundstücke. Was du meinst ist ein Fabrikgelände was immer geöffnet hat mit Zulieferverkehr jedoch NICHT bei Gewerbegrundstücke die gerade geschlossen haben z.b. Sonntags

am 22. März 2022 um 8:39

Für einen Intensivkurs bewegt sich der Preis im Rahmen. Bei einem Intensivkurs wird der Führerschein innerhalb kurzer Zeit erworben, dabei wird das Lernen über die Kleingruppe erleichtert. Ob du dies zwingend benötigst, kannst nur du für dich entscheiden.

Zitat:

@Pluto-0007 schrieb am 22. März 2022 um 09:08:43 Uhr:

Statt Phiolen nimmst du dann große Wasserflaschen.

Was sind denn "Phiolen"?

Zitat:

@Pluto-0007 schrieb am 22. März 2022 um 09:08:43 Uhr:

Sollte dir die Fahrschule Probleme machen das du aus dem Intensivkurs nicht mehr raus kommt dann sage zur Fahrschule das dein Anwalt Beschwerde beim Fahrlehrerverband einlegen wird. Du wirst sehen wie schnell dann die Fahrschule einknickt

Hier darf man anzweifeln, dass sich irgendjemand auf unserer schönen Erde von einem solchen Quatsch beeindrucken lässt!

Zitat:

@Pluto-0007 schrieb am 22. März 2022 um 09:38:00 Uhr:

Zitat:

Das mit dem Parkplatz würde ich schön sein lassen. Das Fahren dort ist ohne Führerschein nur erlaubt, wenn der Parkplatz durch eine geschlossene Schranke oder ein Tor vom öffentlichen Straßenverkehr „abgetrennt“ ist.

Was schreibst du da für einen Müll. Wenn du einen Bauernhof hast brauchst du dann auch eine Schranke ? Privat Grundstück bleibt Privat Grundstück, das gilt auch für Gewerbegrundstücke. Was du meinst ist ein Fabrikgelände was immer geöffnet hat mit Zulieferverkehr jedoch NICHT bei Gewerbegrundstücke die gerade geschlossen haben z.b. Sonntags

Das ist so pauschal schlicht falsch. Ein nicht abgesperrter Supermarktparkplatz ist, wenn er zur Straße nicht durch eine Absperrung abgetrennt wird, trotzdem öffentlicher Verkehrsraum, auch wenn es Privatbesitz ist.

Wenn die Rennleitung kommt und feststellt, dass das ohne Führerschein geübt wird, bekommen beide Ärger.

am 22. März 2022 um 9:20

Genau so ist das. Parkplätze, die frei zugänglich sind, sind öffentliches Straßenland und es gilt die StVO. Das kann man ändern, indem man (rechtswidrig) die Zufahrt(en) mit Flatterband absperrt. Dann ist es nur noch Hausfriedensbruch.

Moin!

Zitat:

@Pluto-0007 schrieb am 22. März 2022 um 09:38:00 Uhr:

Zitat:

Das mit dem Parkplatz würde ich schön sein lassen. Das Fahren dort ist ohne Führerschein nur erlaubt, wenn der Parkplatz durch eine geschlossene Schranke oder ein Tor vom öffentlichen Straßenverkehr „abgetrennt“ ist.

Was schreibst du da für einen Müll. Wenn du einen Bauernhof hast brauchst du dann auch eine Schranke ? Privat Grundstück bleibt Privat Grundstück, das gilt auch für Gewerbegrundstücke. Was du meinst ist ein Fabrikgelände was immer geöffnet hat mit Zulieferverkehr jedoch NICHT bei Gewerbegrundstücke die gerade geschlossen haben z.b. Sonntags

Für diesen Beitrag, wie auch für deine anderen Beiträge, gilt etwas, was ich dir auch für künftige empfehle: Du solltest dir dringend Gedanken über deine Ausdrucksweise machen. Nicht nur, dass diese anmaßend und unhöflich ist - sie strotzen zudem vor starken Aussagen, die das Problem haben, sachlich schlicht falsch zu sein.

Das sieht man exemplarisch an den Aussagen, in diesem Beitrag ganz gut, zieht sich aber auch durch die übrigen. Insbesondere absolute Aussagen ("keine", "immer", "jede", ...) oder beleidigend wertende Aussagen ("Müll") sind, nunja, nicht nur unpassend - sondern ganz regelmäßig auch falsch.

Statt also Bauchgefühl durch starke Aussagen als wahr verkaufen zu wollen, wäre vielleicht mal die ein oder andere kritische Anmerkung oder Rückfrage sinnvoll..

Sorry, für den Ausdruck „Müll „war nicht so ganz passend. Zur Problematik. Er könnte natürlich diese Übungen auch auf einem Idiotenhügel (Verkehrsübungsplatz) vornehmen dürfte aber auf die Dauer zu teuer sein.

Ich habe es mehrmals erlebt das solche Übungen auf dem Parkplatz von der Metro ausgeführt wurden (sonntags) und das hat niemanden interessiert oder auf einem Parkplatz von der Messe.

100 % geht es natürlich auf einem Garagenhof, weil dies ist ein Privatgrundstück von den Anwohnern, sagen wir als Beispiel bei einer Reihenhaus Siedlung. Ich wohne nämlich selbst in einem und die Anwohner führen dort Reparaturen durch und waschen dort auch ihre Autos und Motorräder und da benötigt man keine Schranke.

die Benzinpreisehabt ihr aber schon auch berücksichtigt?

am 22. März 2022 um 11:49

Zitat:

@Pluto-0007 schrieb am 22. März 2022 um 12:16:49 Uhr:

Sorry, für den Ausdruck „Müll „war nicht so ganz passend. Zur Problematik. Er könnte natürlich diese Übungen auch auf einem Idiotenhügel (Verkehrsübungsplatz) vornehmen dürfte aber auf die Dauer zu teuer sein.

Ich habe es mehrmals erlebt das solche Übungen auf dem Parkplatz von der Metro ausgeführt wurden (sonntags) und das hat niemanden interessiert oder auf einem Parkplatz von der Messe.

100 % geht es natürlich auf einem Garagenhof, weil dies ist ein Privatgrundstück von den Anwohnern, sagen wir als Beispiel bei einer Reihenhaus Siedlung. Ich wohne nämlich selbst in einem und die Anwohner führen dort Reparaturen durch und waschen dort auch ihre Autos und Motorräder und da benötigt man keine Schranke.

Und auch da benötigt man eine Schranke. Was passiert, wenn jemand Fremdes auf den Garagenhof fährt (aus welchem Grund auch immer) und es zu einem Unfall kommt?

 

Wir hatten das vor vielen Jahren auf einem Segelflugplatz. Die Seile von der Winde wurden mit einem Auto zum Startplatz gezogen. Das haben auch minderjährige Flugschüler gemacht. Dies war laut Polizei nur zulässig, wenn die Zufahrt zum Flugplatz verschlossen ist.

 

am 22. März 2022 um 11:51

Die Eigentumsverhältnisse sind bei der Beurteilung vom öffentlichen Verkehrsraum unerheblich! Offen zugängliche Flächen und dazu gehört auch der Garagenhof einer Siedlung sind definitiv als öffentlicher Verkehrsraum zusehen und damit ist die StVO zu beachten.

Ein Verkehrsübungsplatz ist hingegen ein guter Tipp, auch wenn damit Kosten verbunden sind. Davon abgesehen, das Motorradfahren ist heutzutage überwiegend ein Hobby, das kostet nun mal ein paar Euros. Ob nun für den Führerschein, die Ausstattung, die Maschine und den Unterhalt (auch für die dann Exfrau)! :D

am 22. März 2022 um 11:58

Ich sehe das Problem nicht auf dem Übungsplatz, sondern auf dem Weg dorthin.

Habe mir jetzt nur den Eröffnungspost durchgelesen. Ich habe ca 1200€ zzgl. eigenem Motorrad (Sprit selbst bezahlt und extra für die Fahrschule gekauft) App hab ich selbst gekauft und hat Fahrschule akzeptiert. Hatte auch nur die Pflicht Stunden.

Zitat:

@Christian74 schrieb am 22. März 2022 um 12:49:33 Uhr:

Zitat:

@Pluto-0007 schrieb am 22. März 2022 um 12:16:49 Uhr:

Sorry, für den Ausdruck „Müll „war nicht so ganz passend. Zur Problematik. Er könnte natürlich diese Übungen auch auf einem Idiotenhügel (Verkehrsübungsplatz) vornehmen dürfte aber auf die Dauer zu teuer sein.

Ich habe es mehrmals erlebt das solche Übungen auf dem Parkplatz von der Metro ausgeführt wurden (sonntags) und das hat niemanden interessiert oder auf einem Parkplatz von der Messe.

100 % geht es natürlich auf einem Garagenhof, weil dies ist ein Privatgrundstück von den Anwohnern, sagen wir als Beispiel bei einer Reihenhaus Siedlung. Ich wohne nämlich selbst in einem und die Anwohner führen dort Reparaturen durch und waschen dort auch ihre Autos und Motorräder und da benötigt man keine Schranke.

Und auch da benötigt man eine Schranke. Was passiert, wenn jemand Fremdes auf den Garagenhof fährt (aus welchem Grund auch immer) und es zu einem Unfall kommt?

Wir hatten das vor vielen Jahren auf einem Segelflugplatz. Die Seile von der Winde wurden mit einem Auto zum Startplatz gezogen. Das haben auch minderjährige Flugschüler gemacht. Dies war laut Polizei nur zulässig, wenn die Zufahrt zum Flugplatz verschlossen ist.

Was schreibst du denn da, ich habe noch nie einen Garagenhof mit Schränke gesehen, es ist ein Privat Grundstück soll ich es dir beweisen und von unserer Stadt die Kanal Rechnung schicken für Niederschlagswasser. Überlege doch einfach Mal ansonsten müsstest du ja vor jedem Haus was eine Garage besitzt auf deinem eignen Grundstück eine Schränke haben damit niemand die Garagenzufahrt befährt.

am 22. März 2022 um 17:41

Zitat:

@Pluto-0007 schrieb am 22. März 2022 um 18:36:01 Uhr:

Zitat:

@Christian74 schrieb am 22. März 2022 um 12:49:33 Uhr:

 

Und auch da benötigt man eine Schranke. Was passiert, wenn jemand Fremdes auf den Garagenhof fährt (aus welchem Grund auch immer) und es zu einem Unfall kommt?

Wir hatten das vor vielen Jahren auf einem Segelflugplatz. Die Seile von der Winde wurden mit einem Auto zum Startplatz gezogen. Das haben auch minderjährige Flugschüler gemacht. Dies war laut Polizei nur zulässig, wenn die Zufahrt zum Flugplatz verschlossen ist.

Was schreibst du denn da, ich habe noch nie einen Garagenhof mit Schränke gesehen, es ist ein Privat Grundstück soll ich es dir beweisen und von unserer Stadt die Kanal Rechnung schicken für Niederschlagswasser. Überlege doch einfach Mal ansonsten müsstest du ja vor jedem Haus was eine Garage besitzt auf deinem eignen Grundstück eine Schränke haben damit niemand die Garagenzufahrt befährt.

Du musst meine Texte schon richtig lesen. Man muss natürlich nicht an jede Hofeinfahrt eine Schranke bauen.

Aber solange keine Schranke da ist gilt auf dem Hof die StVO. Auch wenn es ein Privatgrundstück ist. Also ist das Fahren ohne Führerschein verboten. Es sei denn es gibt eine Schranke oder ein Tor.

am 22. März 2022 um 17:43

Kann schwierig werden für den, der kein Gartentor hat.

Moin!

Um das mal kurz mit ein wenig Inhalt zu füllen. Die Kommentierung und die gängige Rechtsprechung sieht einen Verkehrsraum regelmäßig dann als öffentlich an, wenn er ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Eigentümers für jedermann oder aber zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch so benutzt wird.

Das KANN eine Schranke bedeuten, MUSS es aber nicht. Wer mal an die meisten Einfahrten zu Grundstücken denkt, wird auch erkennen, dass da häufig kein Tor o.ä. dran ist, das aber dennoch nicht als öffentliche Fläche angesehen wird. Zugleich erklärt das auch, warum der Rewe-, IKEA- oder Louis-Parkplatz da eben anders gesehen wird.

Das OLG Zweibrücken hat das mal fast 1:1 übernommen und etwas weiter ausgeführt:

"Ein Verkehrsraum ist dann öffentlich, wenn er ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Eigentümers oder sonst Berechtigte für jedermann oder aber zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch so benutzt wird.

Dies gilt zunächst für Verkehrsflächen, die nach dem Wegerecht des Bundes und der Länder dem allgemeinen Straßenverkehr gewidmet sind. Die Definition findet aber auch Anwendung für private Flächen, deren Benutzung durch eine nach allgemeinen Merkmalen bestimmte größere Personengruppe ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse am Straßengrund oder auf eine verwaltungsrechtliche Widmung durch den Berechtigten ausdrücklich oder faktisch zugelassen wird.

Schließlich gelten Flächen als öffentlich, bei denen ohne Rücksicht auf eine förmliche Widmung und ungeachtet der Eigentumsverhältnisse allein auf Grund der Duldung seitens des Berechtigten die Benutzung durch jedermann oder jedenfalls durch bestimmte Gruppen von Verkehrsteilnehmern dauernd oder vorübergehend zugelassen wird und die von der Allgemeinheit zu diesem Zweck auch tatsächlich benutzt werden."

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