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Komplizierter Sachverhalt, Schadensfreiheitsklassen, Prozentübertragung - KFZ Versicherung

Themenstarteram 18. Dezember 2015 um 21:28

Hi Leute, also ich fange mal von vorne an und hoffe, dass ihr mal Licht in die Ganze Sache bringen könnt.PS: Vorsicht, der Text ist echt lang, ich danke schon im Voraus für eure Mühe.

 

Ich habe mir heute ein Fahrzeug (Corolla:-) gekauft und war zugleich bei der Versicherung, um mir die Versicherungsbestätigung (sowie den Kostenvoranschlag) für die bevorstehe Zulassung (am Montag) zu holen, soweit so gut.

 

Bis zu diesem Zeitpunkt (bin 28 Jahre) war ich immer als Zweitwagen über meinen Vater versichert. Also meine Autos waren stets auf meinen Namen zugelassen und ich wurde als Fahrzeughalter in den Verträgen geführt, jedoch war mein Vater der Versicherungsnehmer. Ich habe mir so durch die Jahre die SF 7 erarbeitet. Bei dieser Konstellation wäre die ganze Sache eindeutig: würde jetzt mein Vater mir "seine", sprich meine:-) eigentlich, Prozente vom Zweitwagen übertragen, könnte ich selbst sofort bei SF7 als Versicherungsnehmer einsteigen. Seine (Erstwagen-)Prozente (ich glaube der hat SF 15 oder so), würde er weiterhin für sich behalten, verbessert mich, falls ich mich irre!?

 

Jetzt wird die Geschichte aber kompliziert. Vor einem Jahr habe ich mein letztes Fahrzeug verkauft und seit dem war ich mit dem Fahrrad unterwegs:-) In der Zwischenzeit hat meine Mutter sich ein Auto gekauft und es als Zweitwagen (der Vater Versicherungsnehmer ) angemeldet. Die Versicherung kam aber dann auf sie zu und empfahl ihr die Prozente (ich gehe stark mal davon aus, dass die Prozente für den Zweitwagen meinten) von meinem Vater zu übernehmen, um somit bei entsprechend weniger Jahresbeitrag zahlen zu müssen. Meine Vater hat die entsprechende Verzichtserklärung unterschrieben und meine Mutter ist derzeit als eigenständige Versicherungsnehmerin mit der SF5 versichert. Zur Verdeutlichung nochmals, sowohl mein Vater, als auch meine Mutter sind jeweils als Versicherungsnehmer, für jeweils zwei verschiedene Fahrzeuge, bei der Versicherung versichert. Damals hieß es seitens der Versicherung, dass das Ganze später keine Auswirkung auf meinen zukünftigen Beitragssatz haben wird.

 

Daher jetzt die Frage, wo stehe ich in der ganzen Geschichte jetzt? Die Versicherung hat mir heute einen Kostenvoranschlag mitgegeben, bei dem ich mit SF7 (als Versicherungsnehmer) bei 41% einsteigen würde, falls mein Vater auf seine Prozente verzichtet. Jetzt aber auch die Frage, auf welche Prozente würde er eigentlich verzichten, der hat schon welche meiner Mutter gegeben, Zweitwagen-Prozente kann man nicht zwei Mal vergeben? Oder will mich die Versicherung veräppeln, und die Erstwagen-Prozente von meinem Vater auf mich übertragen. Sprich ich kriege SF7 und mein Vater verliert komplett seine Prozente. Das macht doch kein Sinn, der fährt ja noch sein Auto und müsste eine Neueinstufung über sich ergehen lassen!?

 

Wenn ich es jetzt meine Corolla bei meinem Vater oder Mutter als Zweitwagen anmelden würde, bei welcher Prozentzahl würde ich anfangen. Es kann doch nicht sein, dass ich dann wie ein Neuling eingestuft werde!? Das Ganze ist einfach total unübersichtlich geworden. Der MA der Verischerung hat es heute mehrmals wiederholt, dass, falls ich mich den Kostenvoranschlag annehme, bzw. mein Vater die Verzichtserklärung unterschreibt, dies keine Auswirkung auf seinen derzeitigen Vertrag und die Prozente hat - ich traue dem aber nicht ganz. Das würde dann heißen: meine Mutter wäre bei SF5, mein Vater bei SF15 und ich mit SF 7 und allersamt als eigenständige Versicherungsnehmer, beim zweimaliger Verzichtserklärung meines Vaters.

 

Sorry, dass der Text so lang geworden ist, aber ich wollte euch wirklich detalliert den Sachverhalt schidern, damit ihr euch ein Bild machen könnt. Im Prinzip habe ich jetzt Schiss, dass ich mir meine hart:-) erarbeitete Prozente nicht mehr übertragen lassen kann, ohne, dass meine Mutter oder Vater eine Neueinstufung über sich ergehen lassen müssen!? Vllt. habe ich die ganze Sachlage verkehrt aufgefasst, dann verbessert mich bitte, bevor ich mein Fahrzeug zulasse und die Versicherung dann in Kraft tritt.

Danke nochmals.

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20 Antworten
Themenstarteram 19. Dezember 2015 um 13:45

Celica, nur noch eine (oder zwei) Frage(n):

Wenn meine Mutter jetzt die Verzichtserklärung unterschreibt und mir die Prozente überträgt, dann ist sie zunächst raus aus ihrem Vertrag. Jetzt die Frage: Erlauben die Versicherungen (Huk in diesem Fall), dass meine Mutter ihr Fahrzeug nicht mehr als eigenständige Verischerungsnehmerin (weil dann wäre sie ja selbst wieder bei SF 1/2), sondern als Zweitwagen beim Vater versichert? Stellt dies großes Problem für die Versicherung dar, oder kann das relativ leicht intern geändert werden.

Kann meine Mutter später (nach ein paar Jahren) sich wieder die Prozente des Zweitwagens vom Vater überschreiben lassen, obwohl die Prozente bereits schon Mal auf Ihren Namen überschrieben wurden?

du hast eine PN

Erstmals ein nettes Hallo.

Ich versuche es kurz zu machen.

Ich bin Halterin des autos, mein Sohn Versicherungsnehmer. Nun hat mein Sohn ein eigenes Auto gekauft und er ist Halter und versicherungsnehmer dieses Autos.wie wird er prozentual in der Versicherung eingestuft. Ich habe ihm vor zehn Jahren meine 30% überschrieben.

Mein Sohn ist 54 Jahre alt und hat mit 18 Jahren den Führerschein gemacht. Er ist all die Jahre u fallfrei gefahren.

Vielleicht kann mir jemand eine Antwort darauf geben.

Ich wäre sehr dankbar

Bleibt Dein Auto? Und Dein Sohn bekommt ein zusätzliches? Oder ist Deins gegen das deines Sohnes getauscht worden? Wenn Dein Sohn ein zusätzliches Auto bekommt, wird dies meist nach Zweitwagenregelung eingestuft. Dies ist aber immer Sache der jeweiligen Versicherung

Mein Auto bleibt. Er hat eine andere Versicherung.

Die Versicherung meines Autos hat der neuen Versicherung 30% schadensfreiheitRabatt mitgeteilt.

Ist dann das Auto, das ich fahre noch versichert? Ich hoffe, das ich es verständlich rubergebracht habe

Klar, ist das noch versichert, wird halt jetzt in die SF 1/2 ca 75% neu Ersteingstuft

Man sollte vielleicht Mal prüfen ob man am 01.01 mit dem bisherigen Auto auch dahin wechselt, um eine bessere Zweitwageneinstufung zu bekommen.

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