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Komische Kreuzung + Knöllchen: Ist das <5m vor der Kreuzung?

Themenstarteram 18. November 2016 um 23:38

Hallo Zusammen,

Ich habe gerade eine Politesse aus meinem Fenster beobachtet, wie sie voller Schadenfreude ein Knöllchen an mein Auto angebracht hat. Der Vorwurf: Parken weniger als 5 Meter vor der Kreuzung. (SIEHE BILD!!)

Streng genommen hat sie ja recht, allerdings beginnt die Kreuzung im "praktischen Sinne" mehr als 5M vor meinem Auto, da sich davor die nicht befahrbare schraffierte Fläche befindet. Ergo: Ich behindere niemanden.

Was sagt ihr? Einfach zahlen werde ich wohl in jedem Fall, die "Pumpe" will geschont werden und es ist der Aufregung nicht wert. Aber will der Staat hier einfach nur Geld scheffeln?

Beste Antwort im Thema

Es kommt nur auf den Schnittpunkt der verlängerten Bordsteinkanten an. Die Behinderung bezieht sich auf den abgesenkten Bordstein. Es reicht, dass ein Fußgänger oder Rollstuhlfahrer dem Auto ausweichen müssen. Dass das Ausweichen in dem Fall tatsächlich möglich ist, das ist für die Ahndung des Verstoßes nicht von Bedeutung.

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ok ein fußweg ist's vermutlich nicht.

man darf ja an so dreier kreuzungen auch gegenüber parken (wie hier schon richtig erklärt wurde).

es geht halt wirklich um die sichtachsen, wenn es fußgänger die kreuzung queren möchte.

und eine querung ist auch dann möglich wenn gegenüber autos parken dürfen (wie hier schon richtig geannt wurde. und wie man auch auf streetview sieht auch wenn in direkter flucht zum fußweg eine tiefgarageneinfahrt ist)

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. November 2016 um 15:59:48 Uhr:

… Der Bereich Sperrfläche ist dort auf Seite 3 unter III. abgehandelt. Allerdings im gegenteiligen Sinne deiner Ausführungen.

Les dir das noch mal durch, dann erkennst du deinen Denkfehler ;)

Dort gibt es ziemlich regen Fußgängerverkehr. Die Straßen werden in den Einmündungs-/Kreuzungsbereichen häufig von Fußgängern überquert. Dort ist gegenüberliegend auch eine Haltestelle (Straßenbahn/Bus?/U-Bahn). Der Bordstein ist dort im 5m-Bereich zu beiden Straßen abgesenkt.

Zitat:

@birscherl schrieb am 19. November 2016 um 14:48:03 Uhr:

Die Sperrfläche kann nicht zur Fahrbahn gehören, weil die Fahrbahnbegrenzung durch Zeichen 295 (durchgezogene Linie) definiert ist.

Nein!

Die Sperrfläche ist ein Verkehrszeichen (P.39, 41 iVm Anlage2 StVO) und als "Fahrbahnmarkierung" Teil der Fahrbahn, hat mit dem Z.295 nichts gemeinsam oder ist Bestandteil davon.

Trotzdem halte ich die Verwarnung für überzogen. Evtl. ermessensfehlerhaft?

Zitat:

@birscherl schrieb am 19. November 2016 um 23:56:50 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. November 2016 um 15:59:48 Uhr:

… Der Bereich Sperrfläche ist dort auf Seite 3 unter III. abgehandelt. Allerdings im gegenteiligen Sinne deiner Ausführungen.

Les dir das noch mal durch, dann erkennst du deinen Denkfehler ;)

Das gebe ich gerne an Dich zurück. :) Ich denke schon, dass Du dich da ein bisschen verrannt hast. Der Autor schreibt dort ausdrücklich, dass es sich verbietet, die Regelung ausweitend zu interpretieren.

Fahrbahn meint den Baukörper der Straße. Linien begrenzen auf der Fahrbahn den jeweiligen Fahrstreifen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. Nov. 2016 um 23:57:21 Uhr:

Dort gibt es ziemlich regen Fußgängerverkehr.

Wenn du die Kreuzung schon kennst, haette ich mir das Raussuchen sparen koennen. Kannst du das nicht eher lokalisieren? Ausserdem haettest du vielleicht auch mal auf das Parkschild hinweisen koennen, das auf dem Bild des TE nicht zu erkennen ist.

So, jetzt ist Ina Mueller angesagt.

"Als Fußgänger würde ich hier nur mit Absicht zum Suizid die Straße queren wollen."

??

du wohnst wohl auf dem Lande oder bist schlecht zu Fuß? der allgemeine Berliner läuft dort ganz munter über die Straße. Abbieger müssen eh warten (hoffentlich), Straßenbahn ist groß die erkennt man sehr gut, dann wäre noch der ganz normale Querverkehr und wenn da frei ist kann man rüber. Die Tiefgarage gegenüber hat man halt auch noch im Blick.Und wenns blöd läuft kommen von rechts noch abbieger auf der Abbiegespur, die den Querverkehr von rechts ggf verdecken (oder es sich auch mal ander überlegen und selbst geradeausfahren)

Ja, meinen Opa würd ich dort auch nicht über die Kreuzung schicken und wenn Stadtmutti den Kindern ihren Schulweg erklärt wäre es auch ne beknackte Stelle. Aber der durchschnittlche Stadtmensch kommt dort heile über die Kreuzung.

Fakt ist halt wie du richtig anmerkst dass der BMW das sichere Queren der Straße ein Stück weit verschlechtert. Beim Knöllchen geht es aber nach Fakten und da wird das Parkschild mit dem Pfeil der Ausschlaggebende Faktor gewesen sein

@bahnfrei

Hast Du aber fein gemacht. :) Die moderne Architektur ist inzwischen in dieser Gegend nicht mehr so sehr ein Unterscheidungsmerkmal. Das Bild hatte ich mir nicht aufgezoomt. Die Tiefenschärfe ist auch nicht so berauschend. ;)

Dann viel Spaß mit Ina und ihren Hafenmusikanten. Die Hafenbar dort in der Nähe der Kreuzung ist übrigens umgezogen. :)

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. November 2016 um 00:02:03 Uhr:

… Fahrbahn meint den Baukörper der Straße. Linien begrenzen auf der Fahrbahn den jeweiligen Fahrstreifen.

Nö, das ist nicht so, sonst gäbe es kein Zeichen 295. Die Linie grenzt den Fahrstreifen links gegen den Gegenverkehr (oder gegen einen gleichgerichteten Fahrstreifen) ab, rechts dagegen ist die Linie die Fahrbahnbegrenzung. So ist nun mal das Gesetz, auch wenn du persönlich eine andere Meinung hast.

Beim Kreisverkehr ist es sogar so, dass die kreisförmige Linie links keinen Fahrstreifen abgrenzt, sondern ebenfalls die Fahrbahnbegrenzung darstellt. "c) Ausgenommen von dem Verbot zum Überfahren der Fahrbahnbegrenzung der Mittelinsel des Kreisverkehrs sind nur Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren sonst nicht möglich wäre. Mit ihnen darf die Mittelinsel überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist."

Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Vorschriftzeichen StVO

Ähm ... :confused: ... Logik werde ich nicht in dich reinschreiben können. Also versuche ich es erst gar nicht. :)

Die StVO ist kein Gesetz. Das ist eine Verordnung. Und eine Linie rechts begrenzt den Fahrstreifen. Man denke an den Radfahrangebotsstreifen. :)

Letztlich ist das alles nur eines ... ziemlich egal. :)

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. Nov. 2016 um 00:23:12 Uhr:

Die moderne Architektur ist inzwischen in dieser Gegend nicht mehr so sehr ein Unterscheidungsmerkmal. Das Bild hatte ich mir nicht aufgezoomt. Die Tiefenschärfe ist auch nicht so berauschend.

Tiefenschaerfe? Du meinst Schaerfe, aber egal. Hier von Muenchen aus bleibt mir nix anderes als mich auf das Foto zu verlassen. Dass das in Berlin ist, musste ich auch erst rausfinden (stehen zwar die GPS-Koordinaten im Exif, bin ich aber erst spaeter draufgekommen). Die Strassennamen standen ja da. Wundert mich ja, dass der TE sein KfZ-Kennzeichen nicht verpixelt hat. Wenn man naeher heranzoomt, kann man ja auch die FIN rechts unten in seiner Windschutzscheibe lesen (Apple-iPhone typisch halt).

Es waere aber das Mindeste gewesen, wenn er wenigstens die Kennzeichen der anderen Autos unkenntlich gemacht haette. So kann man das selbst beim hinteren Fahrzeug lesen, wenn man den BMW wegretuschiert hat.

Den Ausschlag, dass ich richtig lag, hat mir dann der Schriftzug "Knoellchen" gegeben, hinter dem Sushi14 steht, dieses Lokal ist einmalig in Deutschland.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 19. November 2016 um 23:52:02 Uhr:

....

Als Fußgänger würde ich hier nur mit Absicht zum Suizid die Straße queren wollen.

Ja und ?

Steht irgendwo in er STVO das man dann dort seine Karre hinknallen kann ?

Der BMW behindert, da gibt es nichts zu deuten, laut den komischen Schildchen steht er auch dort wo er nicht hingehört.

Was gibt es hier noch zu diskutieren ?

So kompliziert wie hier die Sache gemacht wird ist sie nicht, gleich zum Anfang bevor man anfängt die Sache zu verkomplizieren sollte der gesunde Menschenverstand zu einem eindeutigen Ergebnis kommen.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 19. November 2016 um 23:52:02 Uhr:

 

Eine Sperrfläche kann sicherlich auf der Fahrbahn vorhanden sein, ist aber sicher nicht Teil der Fahrbahn.

Auf der Fahrbahn fahren die Fahrzeuge, aber nicht auf der Sperrfläche.

Das fett Gedruckte ist aber nicht bestätigt. Denn wenn es nicht zur Fahrbahn gehört, wohin gehört es dann ? ( im Übrigen wird die Sperrlinie und Schraffur auch als Fahrbahnmarkierung bezeichnet, warum, wenn es doch gar keine Fahrbahn ist ?)

In einem anderen Posting habe ich auch mal erwähnt, dass die Stadtreinigung auch drüber fährt. Damit meinte ich natürlich nicht den Aspekt ansich, sondern die Tatsache, dass die Stadtreinigung die Straßenränder säubert. Wenn nun aber die Sperrlinie den Straßenrand/ Fahrbahnbegrenzung darstellen würde, müsste die Stadtreinigung an der Linie entlangfahren, während die Sperrfläche dann von den Grundstücksanliegern gereinigt werden müsste.

Ich bin also immer noch der Ansicht, dass der Bordstein die Straße begrenzt, die Fahrbahnmarkierung dient ausschliesslich der Verkehrsregelung. Indem eben , wie angesprochen,z.B. die Sicht verbessert werden soll.

Ob man nun der Ansicht ist, dass man wen behindert oder nicht, ist hier in keiner Weise von Belang. Denn Behinderungen müssen nicht zwangsläufig sofort erkennbar sein.

 

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. November 2016 um 00:32:17 Uhr:

Ähm ... :confused: ... Logik werde ich nicht in dich reinschreiben können. Also versuche ich es erst gar nicht. :)

Die StVO ist kein Gesetz. Das ist eine Verordnung. Und eine Linie rechts begrenzt den Fahrstreifen. Man denke an den Radfahrangebotsstreifen. :)

Letztlich ist das alles nur eines ... ziemlich egal. :)

Es geht hier nicht um Logik, sondern um die StVO. Dass eine Linie rechts nur den Fahrstreifen begrenzt, aber nicht die Fahrbahn, ist lediglich deine persönliche Meinung, die noch dazu falsch ist. Wurde dir doch jetzt oft genug erklärt. Die StVO richtet sich aber nicht nach deiner Meinung, das solltest du irgendwann mal einsehen.

Zitat:

@birscherl schrieb am 20. November 2016 um 09:11:20 Uhr:

 

Es geht hier nicht um Logik, sondern um die StVO. Dass eine Linie rechts nur den Fahrstreifen begrenzt, aber nicht die Fahrbahn, ist lediglich deine persönliche Meinung, die noch dazu falsch ist. Wurde dir doch jetzt oft genug erklärt. Die StVO richtet sich aber nicht nach deiner Meinung, das solltest du irgendwann mal einsehen.

So ist es.

"Als Fahrstreifenbegrenzung trennt das Zeichen den für den Gegenverkehr bestimmten Teil der Fahrbahn oder mehrere Fahrstreifen für den gleichgerichteten Verkehr voneinander ab. (Quelle: Anlage 2 StVO, lfd. Nr. 68)"

Die durchgezogene Linie zu den Parkständen ist eine Fahrbahnbegrenzung. Der Schnittpunkt der Fahrbahnbegrenzugen von sich kreuzenden Strassen ist maßgeblich für die Frage, ob in ausreichendem Abstand zu diesen geparkt wurde.

O.

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